Konsulat (Römisches Reich)
Das Consulat (lat. consulatum) war das höchste zivile und militärische Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Die zwei Consuln wurden vom Volk auf ein Jahr gewählt.
Voraussetzung für eine Bewerbung um das Amt des Consul war die Bekleidung der Ämter des cursus honorum. Bewerber mussten ein Mindestalter von 43 Jahren haben. Um eine Alleinherrschaft und Machtmißbrauch zu verhindern war die Ausübung des Amtes auf ein Jahr begrenzt und gleichberechtigt auf zwei Consuln aufgeteilt. Jeder Consul konnte mit seinem Veto (lat. Ich verbiete) die Entscheidungen des Anderen aufheben.
Die Consuln hatten den Vorsitz des Senates, worin sie sich monatlich abwechselten. Ihnen Stand der militärische Oberbefehl zu, bei dem sie sich im Kriegsfall täglich gegenseitig abwechselten. Sie brachten Gesetzesanträge ein, deren Ausführung die Quaestoren überwachen mussten. Zu ihren Aufgaben gehörte die Einweihung von Tempeln, die Vollziehung von Opfern und die Auspizien.
Die ehemaligen Amtsinhaber (promagistrates) wurden als Statthalter mit militärischem Kommando (pro consule) in die Provinzen entsandt (im Gegensatz zu den ehemaligen Praetoren, die als Statthalter ohne militärisches Kommando entsandt wurden). Die ehemaligen Consules bildeten eine sehr einflussreiche Fraktion im römischen Senat.
Ämterfolge im römischen cursus honorum: Quaestur, Tribunat/Aedilamt, Praetur, Consulat, Censoramt.