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Studienstiftung des deutschen Volkes

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Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist eine Organisation zur Begabtenförderung in Deutschland, welche an begabte Studierende Stipendien vergibt. Die Studienstiftung ist Deutschlands größtes Begabtenförderungswerk, politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig.

Geschichte der Stiftung

1925 als "Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft" e.V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes zur Zeit des 3. Reiches 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes 1948 in Köln, 1990 Ausdehnung der Aktivitäten auf die neuen Bundesländer.

Aufnahme in die Studienstiftung

Die Studienstiftung des deutschen Volkes hat es sich zur Aufgabe gemacht, "Persönlichkeiten" zu unterstützen, weswegen sich die Auswahl nach den orthogonalen Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung orientiert. Eine Selbstbewerbung um eine Aufnahme in die Studienstiftung zur Unterstützung des Studiums ist (im Gegensatz zur Promotionsförderung) nicht möglich. Die Aufnahme geschieht hauptsächlich über drei Wege:

  1. Als Sieger eines Bundeswettbewerbes (z.B. Bundeswettbewerb Informatik)
  2. Durch Schulvorschlag: Für jeweils ca. 30 Abiturienten darf die Schulleitung eines Gymnasiums mit der Unterstützung zweier (Leistungs-)Fachlehrer einen Schüler, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch soziales Engagement etc. hervorgetan hat, für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen. Die vorgeschlagenen Schüler besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen versucht wird, die Förderungswürdigkeit des angehenden Studenten / Studentin festzustellen. Von den Vorgeschlagenen werden ca. 20-25% in die Studienstiftung aufgenommen, wobei die Aufnahme eines Stipendiaten unabhängig von evtl. "Mitbewerbern" geschieht, weswegen sich auch keine genaue Quote angeben lässt.
  3. Durch Professorenvorschlag: Während des Studiums schlägt ein Professor einen Studenten, den er für besonders förderungswürdig hält, in Kooperation mit einem Kollegen, für die Aufnahme in die Studienstiftung vor. Nach einem vereinfachten Auswahlverfahren werden auch ein Großteil der so vorgeschlagenen Studenten in die Stiftung aufgenommen.

Geschieht die Aufnahme eines Stipendiaten vor der Zwischenprüfung, so wird dieser zunächst einmal für vier Semester gefördert und dann, bei überdurchschnittlich hohen Leistungen und nachgewiesenen nichtuniversitären Interessen und Engagement, unterstützt von unabhänigigen Gutachten zweier Professoren, endgültig in die Studienstiftung aufgenommen.

Förderungen

Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes werden sowohl finanziell als auch ideell gefördert.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung beläuft sich auf ein konstantes, zweckgebundenes Büchergeld sowie auf ein persönliches Lebenshaltungsstipendium, welches sich in etwa an den Sätzen des BAföG orientiert (aber nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist). Auslandsaufenthalte werden bis zu einem Jahr zusätzlich mit Stipendien bzw. Auslandszuschlägen und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert.

Ideelle Förderung

Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommeruniversitäten, Sprachkurse und Kurztagungen.

Literatur

  • Kunze, Rolf-Ulrich. Die Studienstiftung des deutschen Volkes seit 1925. ISBN 3050036389