Wohnung
Mit Wohnung bezeichnet man eins von zwei eng zusammenhängenden Konzepten:
- Eine feste Behausung, in der ein oder mehrere Menschen ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben.
- Ein abgeschlossener Teil eines größeren Gebäudes, in dem Menschen leben. Diese Bedeutung ist ein Spezialfall der ersten Bedeutung und diejenige, die umgangssprachlich mit Wohnung meist gemeint ist.
Eine Wohnung ist eine Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes die zu Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen.
Man unterscheidet abgeschlossene und nicht abgeschlossene Wohnungen
Eine abgeschlossene Wohnung ist demnach eine Wohnung also eine Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes die zu Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung ermöglichen, bei der alle Wohnräume zusammenhängend hinter der Wohnungseingangstür liegen und eine in sich geschlossene Einheit zur Lebensführung bilden. Lediglich Nebenräume dürfen ausserhalb der Wohnung liegen.
Wohnung als Behausung
Seit Menschen mit Ackerbau begonnen haben, teilweise wohl auch vorher, leben sie in festen, unverrückbaren Behausungen, die man auch Wohnung oder Wohnsitz nennt. Eine solche Wohnung dient dem Schutz vor der Witterung, der Sicherheit, der Zubereitung und Lagerung von Nahrung, der Körperpflege, aber auch dem eigenen Gestaltungsspielraum und der Repräsentation.
Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet.
Über lange Zeiträume wurden Wohnungen fast ausschließlich von Familien bewohnt; erst in modernen industriellen und postindustriellen Gesellschaften breiten sich Einzelpersonenhaushalte, Wohngemeinschaften und ähnliche Wohnformen in größerem Umfang aus.
Wohnungen können unter anderem sein:
- Einfamilienhäuser
- Wohnungen im zweiten, unten beschriebenen Sinn
- Hausähnliche Strukturen wie Wohncontainer
- Höhlen
Mobile Behausungen, die wie Zelte ab- und wieder aufgebaut werden, werden oft nicht als Wohnung in diesem Sinne angesehen.
Wohnung als Teil eines Wohnhauses
Eine Wohnung in diesem Sinn ist ein meist aus mehreren zusammengehörenden Zimmern bestehender, nach außen abgeschlossener Bereich innerhalb eines Gebäudes. Sie dient einzelnen oder mehreren Personen als Wohnung im oben beschriebenen allgemeineren Sinn.
Die Größe einer Wohnung wird entweder durch die Wohnfläche oder durch die Anzahl der Zimmer gemessen. Bei der Wohnfläche spricht man dabei von Quadratmetern. Bei der Anzahl der Zimmer hat sich eine eigene Zählweise etabliert:
- Küche und Bad zählen zusammen nur als ein halbes Zimmer
- Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büro, sowie alle anderen gut bewohnbaren Zimmer zählen als ganze Zimmer.
- Sind Dachschrägen enthalten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen von der tatsächlichen Bodenfläche Abzüge vorgenommen werden.
Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung lebt in gemieteten Wohnungen und nicht in Wohneigentum.