Staatsrecht (Deutschland)
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Das Staatsrecht, auch Staatsorganisationsrecht, ist ein Teilgebiet der Staats- und Rechtswissenschaft (Jura). Das Staatsrecht befasst sich mit den mit dem Aufbau der staatlichen Organe, ihren Beziehungen, der Gesetzgebung und rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. In Deutschland werden die Grundrechte des Bürgers und die Grenzen staatlichen Handelns im Grundgesetz (GG) festgelegt.