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Stand (Gesellschaft)

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Die mittelalterliche und frühneuzeitliche Ständeordnung umfasste mehrere Stände der Gesellschaft.

Am deutlichsten war die Ständeordnung im Absolutismus ausgeprägt und soll deshalb hier stellvertretend aufgezeigt werden:

  • Der 1. Stand umfasste die Gruppe aller Geistlichen, d. h. Angehörige der hohen Geistlichkeit wie des niederen Klerus.
  • Im 2. Stand wurde der Adel zusammengefasst. Auch hier spielte es keine Rolle, ob man aus einer höheren Adelsschicht oder aus einer niederen kam und etwa dem oft verarmten Landadel angehörte.
  • Der 3. Stand umfasste nominell alle Bauern und Bürger, faktisch den Rest der Bevölkerung.

Eine von den Ständen unabhängige Position hatte der Monarch inne.


Aus dem oben dargelegten wird bereits deutlich, dass eine Zugehörigkeit zu einem der Stände nichts mit dem vorhandenen oder nicht vorhandenen Reichtum zu tun hatte. So konnte etwa ein Bürger, der als Kaufmann zu viel Geld gekommen war, wesentlich vermögender sein als ein armer Adeliger.

In die Stände wurde man hineingeboren. Ein Aufstieg war in der Regel nicht möglich. Einzige Ausnahme stellte hier der Weg in den 1. Stand dar. In der Regel war dies jedoch nur von den Angehörigen des 2. Standes möglich. Später, vor allem seit dem 14. Jahrhundert, wurde es jedoch nach und nach Praxis, dass sich die Monarchen einen so genannten Amtsadel heranzogen, also verdiente Bürger mit einem speziellen Amt beauftragten und ihnen einen Adelstitel für die Ausübung desselben zubilligten. Aufgrund des immer notorischer werdenden Geldmangels der europäischen Monarchen entwickelte sich auf der vermeintlichen Grundlage des Amtsadels auch der so genannte Geldadel. Angehörige des Geldadels hatten sich den Titel durch eine ansehnliche Geldsumme erkaufen können.