Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
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Am 25. März 1957 unterzeichneten die sechs Mitgliedstaaten der Montanunion - Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg - in Rom die Gründungsverträge der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die letztlich eine Zollunion vorsah mit freiem Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr. Des Weiteren sahen die Römischen Verträgen die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM beziehungsweise EAG), die unter dem Licht der gemeinsamen Kontrolle und dem Aufbau der Atomkraft stand.
1967 wurden die Montanunion, die EWG und EURATOM zu den Europäischen Gemeinschaften zusammengefasst. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Teil der Europäischen Union.