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Eigenbeleg

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Ein Eigenbeleg ist steuerrechtlich ein Ersatz für eine fehlende Quittung, den sich die Steuer abführende Person selbst ausstellt.

Eigenbelege werden z.B. erstellt für Trinkgelder, die nicht auf der Quittung für Bewirtungskosten oder Transport mit dem Taxi enthalten sind, ferner für Telefonkosten von öffentlichen Fernsprechern.

Sinn der Eigenbelege ist, anfallende, nicht quittierte Kosten steuermindernd anrechnen zu können.