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Baupolizei

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Mit Baupolizei (oder Bauamt / Baugenehmigungsbehörde / Baurechtsamt) wird in vielen Ländern die Baubehörde bezeichnet, bei der die Genehmigungsplanung einzureichen und Baugenehmigungen (Baubewilligungen) zu beantragen sind. Sie ladet dann nach formaler und inhaltlicher Prüfung die Beteiligten (Bauwerber, Bauherr, die Anrainer (Nachbarn) und evt. Firmen) zur Bauverhandlung.

Die Baupolizei sorgt u.a. für die Einhaltung der jeweiligen Landesbauordnung und setzt nach Bauabschluss eine Besichtigung Bauabnahme und Schlussverhandlung mit den Beteiligten an. Bei deren zufriedenstellendem Verlauf erteilt sie schließlich die Benützungsbewilligung (auch Kollaudierung genannt).

Der Aufbau der Bauaufsichtsbehörden ist im Allgemeinen Dreigliedrig. Untere Bauaufsichtsbehörde ist (Beispiel Bayern) das Landratsamt bzw. in Kreisfreien und Großenkreisstädten die Stadt, zusätzlich können sich besonders leistungsfähige kreisangehörige Gemeinden die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde übertragen lassen. Mittelbehörde ist die jeweilige Bezirksregierung und Oberbehörde die Bayerische Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren.

Von den Bauaufsichtsbehörden, die private Bauvorhaben überwachen zu unterscheiden sind andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im wesentlichen staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen.

Siehe auch Bauamt, Brandschutz, Konstruktion