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Diskussion:Personalausweis (Deutschland)

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"ggf. akademischer Grad (Dr., Prof.)"

der Professor steht doch nicht im Personalausweis, nur der Doktorgrad, oder? Terranic 16:00, 31. Okt 2004 (CET)


Das Foto im Artikel zeigt keinen Personalausweis, sondern die laminierte Seite des deutschen Reisepasses. Sieht man zum einen in der Kodierzeile, da diese mit P beginnt (beim Personalausweis beginnt diese mit I), zum anderen steht es auch in der Bildbeschreibung. Vuenv 21.50, 05. Nov 2004 (CET)

Bilder von Personaldokumenten

Unter www.bundesdruckerei.de kann man sich die Muster ([1]) herunterladen. Leider bin ich kein Experte was das Urheberrecht angeht. Kann einer feststellen, ob man die Bilder für Wikipedia verwenden kann? Copyrighthinweis der Bundesdruckerei hier: http://www.bundesdruckerei.de/de/presse/fotoarchiv/4_4_09.html


es fehlt: seit wann gibt es PA in Deutschland? Wäre für den Artikel sehr wichtig! (Deswegen hab ich ihn mir gerade angeschaut, und vermisse die Angabe sehr...)


Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden.

Woraus geht das hervor? Was passiert eigentlich, wenn man keinen Personalausweis dabei hat? Was wenn man wohl aber z.B. einen Uniausweis mit Foto dabei hat. Muss ein durch Zeitablauf ungültig gewordener Reisepass auch beschlagnahmt werden?

Ein Uniausweiss,etc. ist kein amtlicher Ausweiss und somit nicht gültig. Wer sich also nicht ausweissen kann, der ist seine Pflicht sich ständig auszuweisen nicht nachgekommen. Diese Pflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Die Folge kann eine Geldbusse sein. Im schlimmsten Fall sogar Gewahrsam. Dick Tracy 14:42, 5. Jun 2005 (CEST)

Ein Studentenausweis einer Universität ist natürlich "amtlich", wenn die Universität - wie in Deutschland meistens - eine Behörde ist. Er ist auch gültig, wenn er echt ist und der Gültigkeitszeitraum nicht abgelaufen ist. Mit einem Studentenausweis allein genügt man allerdings nicht der Ausweispflicht. Diese beinhaltet nicht, "sich ständig auszuweisen", sondern - wie bereits angesprochen - einen Personalausweis (im Sinne des Personalausweises) zu besitzen, oder ersatzweise einen Reisepass zu besitzen (gilt für Deutsche, für Ausländer gelten abweichende Regelungen, siehe [Pass (Dokument)]). Eine Mitführungspflicht besteht hingegen nicht. Es genügt, wenn man den Ausweis binnen angemessener Zeit vorlegen kann. Einige Stunden sind dabei nach der Rechtsprechung hinnehmbar. Es trifft natürlich zu, dass die Verletzung der Ausweispflicht (also des Nichtbesitzes oder der nicht rechtzeitigen Vorlage) bußgeldbewehrt ist. "Gewahrsam" droht aber nur, wenn eine Polizeibehörde berechtigt ist, erkennungsdienstliche Maßnahmen durchzuführen. Wenn sie zum Beispiel jemanden bei einer Straftat stellt, diese Person aber keinen Ausweis mit sich führt, ist die Polizei nach der Strafprozessordnung berechtigt, auf andere Weise die Identität zu sichern. Eine Freiheitsstrafe ist dies aber nicht, und dient auch nicht als Bestrafung.