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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Basisdaten
Titel: Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
Abkürzung: GWB
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wettbewerbsrecht,
Kartellrecht
Fundstellennachweis: 703-5
Ursprüngliche Fassung vom: 27. Juli 1957
(BGBl. I S. 1081)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1958
Neubekanntmachung vom: 15. Juli 2005
(BGBl. I S. 2114,
ber. 2009 I S. 3850)
Letzte Neufassung vom: 26. August 1998
(BGBl. I S. 2521, 2546)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 1999
Letzte Änderung durch: Art. 13 Abs. 21 G vom
25. Mai 2009
(BGBl. I S. 1102, 1136)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Mai 2009
(Art. 15 G vom 25. Mai 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

Das Gesetz ist der Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs verschrieben und reglementiert und bekämpft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Marktteilnehmer.

Inhalt

Im Einzelnen enthält das Gesetz vor allem Bestimmungen betreffend

Zu den Regelungsbereichen im einzelnen siehe die jeweils in Bezug genommenen Spezialartikel.

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird vielfach durch europäisches Wettbewerbsrecht beeinflusst und überlagert. Das gilt beispielsweise und vor allem insoweit, als für Wettbewerbsbeschränkungen, die den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen können, das europäische – und nicht das deutsche – Kartellverbot aus Art. 81 des EG-Vertrages gilt, und Unternehmenszusammenschlüsse, sofern sie die entsprechenden Umsatzschwellen erreichen, der europäischen und nicht der deutschen Zusammenschlusskontrolle unterliegen.

Aus Anlass der Modernisierung des sekundären europäischen Wettbewerbsrechts im Zusammenhang mit der Osterweiterung der Europäischen Gemeinschaft mit Wirkung zum 1. Mai 2004 wurde auch das GWB einer umfassenden Revision unterzogen, die insbesondere die Bestimmungen über Wettbewerbsbeschränkungen, namentlich das Kartellverbot, grundlegend umgestaltete und den europarechtlichen Bestimmungen angeglichen hat.

Ausgeführt und überwacht wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (mit Ausnahme des Vergaberechts) vor allem durch das Bundeskartellamt bzw. – soweit das GWB dies zulässt – durch die Landeskartellbehörden in solchen Fällen, deren Bedeutung nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht.

Nicht zu verwechseln ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Anders als das GWB gewährleistet das UWG vor allem die Sittlichkeit, Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs.

Entstehung

Im Jahr 1948 wurden drei konkurrierende Gutachten für ein Kartellgesetz vorgelegt. Ein erster Referentenentwurf wurde 1951 vorgelegt. Der erste Regierungsentwurf wurde 1952 eingebracht. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gab ein Gutachten in Auftrag, welches 1953 fertiggestellt war. Daraufhin wurde vom BDI ein eigener Entwurf vorgeschlagen. Im Jahr 1955 standen daher viele konkurrierende Gesetzesentwürfe im Raum. Ein Jahr später kam es zu Auseinandersetzungen um die Fassung, wobei die Zusammenschlusskontrolle gestrichen wurde. Der Bundestag verabschiedete das GWB am 3. Juli 1957. Das Gesetz trat am 1. Januar 1958 in Kraft, wurde aber bereits im selben Jahr novelliert.

Nach seinem Amtsantritt als Bundeswirtschaftsminister (1966) ließ Karl Schiller eine Novellierung des GWB vorbereiten. 1969 legten Beamte des Ministeriums dazu ein „neues Leitbild der Wettbewerbspolitik“ vor. Das Papier basierte maßgeblich auf den wenige Jahre zuvor von Erhard Kantzenbach vorgelegten Konzept zur Bestimmung der optimalen Wettbewerbsintensität.[1]

Die 2. Novelle trat 1973 in Kraft, mit der eine grundlegende Überarbeitung des GWB erfolgte. So wurden u. a. Erleichterungen für mittelständische Unternehmen erreicht, die Missbrauchsaufsicht bei vertikaler Preisbildung verstärkt und die Maßstäbe für das Anzeigen von Unternehmenszusammenschlüssen wurden präzisiert. 1976 erfolgte die 3. Novelle mit der Einführung besonderer Regeln für Fusionen von Presseunternehmen.

Das Gesetz wurde 1980 durch die 4. Novelle ergänzt. Hier wurden die Bestimmungen für Unternehmenszusammenschlüsse verschärft, das Diskriminierungsverbot ergänzt und einzelne Missbrauchstatbestände präzisiert. 1989 traten wiederum Änderungen im Rahmen der 5. Novelle in Kraft. Unter anderem wurden für KMUs Einkaufskooperationen legalisiert, die Marktbeherrschungskriterien wurden um vertikale Elemente ergänzt und die Vorschriften gegen horizontale Verdrängungspraktiken wurden verschärft.

1999 erfolgte die 6. Novelle. Hier wurde vor allem eine Harmonisierung mit dem europäischen Wettbewerbsrecht erreicht und z. B. das Kartellverbot sowie der Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung als echter Verbotstatbestand aufgenommen.

Zum 1. Juli 2005 ist die 7. GWB-Novelle in Kraft getreten, wodurch eine fast vollständige Angleichung an die Regelungen des EU-Kartellrechts (Art. 81, 82 EG) erzielt wurde. Die Fragen des Pressekartellrechts wurden zunächst jedoch ausgeklammert.

Im Laufe der Zeit wurden eine Reihe von Sonderregelungen, die in den Paragrafen 4 bis 18 GWB geregelt waren, aufgehoben. Derartige Sonderregelungen gab es beispielsweise für Konditionenkartelle (die auf einheitliche Zahlungsbedingungen u. a. gerichtet waren) oder Strukturkrisenkartelle (ehemals § 6).

Wechselndes Leitbild

Bereits in der Entstehung erzeugte das zugrunde gelegte Leitbild der vollständigen Konkurrenz (Polypol) in Verbindung mit den Interessen der deutschen Industrie Spannungen. Seit 1973 dominiert das Leitbild des funktionsfähigen Wettbewerbs (nach John Maurice Clark sowie Gedanken aus Kantzenbachs Konzept der optimalen Wettbewerbsintensität) die Zweckbestimmung des GWB.

Literatur

  • Andreas Heinemann (Hrsg.): Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht. Loseblattsammlung, München: C.H. Beck 2008, ISBN 978-3-406-45350-2.
  • Helmut Köhler (Hrsg.): Wettbewerbsrecht und Kartellrecht. München: C.H. Beck 2008, ISBN 978-3-406-57635-5.
  • Florian Mächtel, Ralf Uhrich, Achim Förster (Hrsg.): Geistiges Eigentum. Vorschriftensammlung zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. 2. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2009, ISBN 978-3-16-150108-1 (Inhaltsverzeichnis)

Einzelnachweise

  1. Hartmut Berg: Wettbewerbspolitik. In: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik. Band 2., 7. Auflage, Vahlen-Verlag, München 1999, ISBN 3-8006-2382-X, S. 314