Wechselkennzeichen
Wechselkennzeichen, in der Schweiz auch Wechsel-Kontrollschild oder Wechselnummer, ist ein Fahrzeugkennzeichen, das für verschiedene zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausgestellt wird. Dabei ist immer nur das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen, bei dem das Kennzeichen im Moment verwendet wird.
Deutschland
In Deutschland werden Wechselkennzeichen aufgrund ihres Aussehens umgangssprachlich als „rote Nummern“ bezeichnet. Das Kennzeichen enthält nach dem Unterscheidungszeichen (für den Landkreis oder die Stadt) die Zahlen „06“ oder „07“ und weitere fortlaufende Zahlen, die der Unterscheidung dienen. Bei dem Beispiel CE 0655 handelt es sich um das 55. Händler-Wechselkennzeichen im Landkreis Celle. Näheres siehe → hier.
Für Oldtimer ab einem Alter von 30 Jahren gibt es in Deutschland das sogenannte „Sammler-Wechselkennzeichen“ mit der beginnenden Ziffernfolge „07“.
Am 26. Mai 2010 wurde bekannt, dass die von Auto-Bild initiierte Aktion zur Einführung eines privaten Wechselkennzeichens auch für Fahrzeuge, die jünger als 30 Jahre sind, erfolgreich war. Es soll analog zum historischen Kennzeichen (H-Kennzeichen) W-Kennzeichen heißen, Anfang 2011 eingeführt werden und für bis zu drei Fahrzeuge verwendbar sein.[1]
Wie die Versicherung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen aussehen wird, ist noch nicht restlos geklärt. Der ADAC hat jedoch bereits eine entsprechende Police entwickelt. Anders als bei der Zweitwagenversicherung können mit einem Wechselkennzeichen versehene Fahrzeuge nicht parallel gefahren werden. Das austauschbare Nummernschild muss immer am aktuell genutzten Fahrzeug angebracht werden. Die Kfz-Versicherung mit einem Wechselkennzeichen tritt demnach nicht in direkte Konkurrenz zur Zweitwagenversicherung. Vielmehr könnte sie das bisher gängige Saisonkennzeichen ersetzen.
Möglicherweise könnte eine Wechselkennzeichenversicherung auch finanzielle Vorteile für Autofahrer bringen. Der Policeentwurf des ADAC sieht vor, dass nicht für alle mit einem Wechselkennzeichen versehenen Fahrzeuge Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse würden Beiträge fällig werden. Desweiteren fordert der ADAC vom Staat, auch nur für dieses Fahrzeug Steuern zu erheben.[2]
Auch die ADAC Motorwelt meldete in ihrer Juni-Ausgabe 2010: „Die Politik verspricht: 2011 ist es soweit“.[3]
Österreich
In Österreich ist es möglich, bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Motorrad, Pkw, Lkw usw.) unter einem einzigen Kraftfahrzeugkennzeichen zur Zulassung anzumelden. Für die gemeinsam zugelassenen Fahrzeuge wird eine eigene Zulassungsbescheinigung ausgefertigt, in der der Vermerk „Wechselkennzeichen“ angebracht ist.
In diesem Fall wird eine Garnitur (zwei) Kennzeichentafeln als Wechselkennzeichen ausgegeben, die aber immer nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge gleichzeitig montiert werden dürfen. Die anderen Fahrzeuge ohne Tafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die jeweilige Gemeindeverwaltung kann allerdings nach § 82 StVO eine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines solchen Fahrzeuges erteilen.
Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.
Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen müssen aus nachstehenden Fahrzeugklassen stammen und das gleiche Kennzeichenformat aufweisen: Krafträder mit Krafträdern, Kraftwagen mit Kraftwagen und Anhänger mit Anhängern. Daher ist es nicht möglich, Motorrad und Pkw gemeinsam zuzulassen, Traktor (Zugmaschine) und Pkw dagegen schon. Ein Pkw mit einzeiliger hinterer Kennzeichentafel und ein Pkw mit zweizeiliger hinteren Kennzeichentafel (z. B. Puch-G) kann ebenfalls nicht mit Wechselkennzeichen zugelassen werden.
Schweiz
In der Schweiz dürfen Wechsel-Kontrollschilder nur für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie und desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden.[4] Die Beträge für Steuer und Versicherung richten sich nach dem teuersten Fahrzeug. Es fällt einzig, sofern gewünscht, eine Teilkasko für das preisgünstigere Fahrzeug an, die zusätzlich zu entrichten ist.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ „Grünes Licht fürs W-Kennzeichen“, abgerufen in Auto-Bild klassik am 26. Mai 2010
- ↑ www.kfz-wechselkennzeichen.de
- ↑ ADAC Motorwelt, Juni 2010, S. 16–17
- ↑ Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (PDF)