Diskussion:Menschenrechte
Armut
Welchem der Menschenrechte widerspricht Armut? Dem auf Leben? Oder dem auf freie Entfaltung? (Gibt es ein Recht auf Wohlstand? Verletzt das Mönchsgelübde der Armut die Menschenrechte?) Ich würde den Eintrag "Armut" an dieser Stelle entfernen. --195.33.105.17 14:10, 12. Feb 2004 (CET)
Ich würde diese Frage folgendermaßen beantworten:
Armut widerspricht Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit), Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn) und Artikel 17 (Recht auf Eigentum). Wenn jemand Armut friewillig wählt, wie bei einem Armutsgelübde, denke ich, macht er vom Recht auf Eigentum keinen Gebrauch, braucht aber sehr wohl das Recht auf soziale Sicherheit. Da für sorgt dann hoffentlich das Kloster des Mönchs. (cc)
Der obere Schreiber bezieht sich vermutlich auf das Grundgesetz. Die maßgebliche Quelle für den Gehalt und Bestand der Menschenrechte ist jedoch der International Bill of Human Rights. Zu diesen gehören insbesondere die beiden Pakte über Bürgerliche und Politische, sowie über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte
Armut betrifft in erster Linie Art. 11 des Paktes über Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Dieser Behandelt das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich des Rechts auf Nahrung. Was dies im Konkreten bedeutet, kannst Du z.B. in diesem Bericht nachlesen, Abschnitt "The Right to Food and State Obligations".
--Jrohr 13:17, 18. Apr 2005 (CEST)
Artikelfragment aus Artikel Menschenrechten
Artikelfragment aus Artikel Menschenrechten zum Integrieren in Menschenrechte:
Menschenrechte
, die dem Individuum zustehenden Rechte auf Schutz vor Eingriffen des Staates, die dem einzelnen auf jeden Fall erhalten bleiben sollen und die nicht durch den Staat beschränkt werden können. Aus der Zeit des Kampfes gegen den Absolutismus stammt ihre Kennzeichnung als „angeborene” und „unveräußerliche” Rechte. Dies entspricht auch der in die moderne Zeit fortwirkenden naturrechtlichen Grundauffassung. Bei der vom Konstitutionalismus und Liberalismus erzwungenen Aufnahme dieser Garantien in die Verfassungsurkunden erscheinen sie jedoch nicht mehr im naturrechtlichen Gewand, sondern als staatliche Gewährungen. Sie führen dann die Bezeichnung Grundrechte. Infolgedessen stößt man heute auf diese doppelte Ausdrucksweise, wobei nicht immer klar ist, worin der Unterschied besteht. Selbst in Art. 1 des Grundgesetzes findet sich in Abs. 2 das Bekenntnis zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten”, während Abs. 3 von „Grundrechten” spricht. Zu den Menschenrechten und Grundrechten des Grundgesetzes zählen: die Menschenwürde, das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichberechtigung, Religions- und Gewissensfreiheit (mit der Folgerung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in bestimmten Fällen), Meinungs-, Presse-, Informations- und Lehrfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufs- und Arbeitsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Garantie des Eigentums und des Erbrechts (mit Entschädigungspflicht bei Enteignungen und bei Überführung in Gemeineigentum), Asyl- und Petitionsrecht. Eine besondere Ausgestaltung haben die justiziellen Grundrechte erfahren: Verbot der Ausnahmegerichte, Anspruch auf rechtliches Gehör, Verbot der Doppelbestrafung, Garantie gegen ungerechtfertigte Verhaftung (Entscheidung durch den Richter spätestens am Tag nach der Festnahme). Ein Teil dieser Grundrechte gilt für „jedermann”, ein Teil nur für Deutsche. Die Sicherung der Menschenwürde steht unter der Unabänderlichkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3; die anderen Bestimmungen können zwar geändert werden, doch darf dabei das betreffende Grundrecht in seinem Wesensgehalt nicht angetastet werden (Art. 19). Einige Grundrechte sind durch allgemeine Gesetze beschränkbar. Bei Verletzungen der Grundrechte durch die öffentliche Gewalt steht der Rechtsweg offen, insbesondere durch die Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Wie weit die Grundrechte in den sog. besonderen Gewaltverhältnissen eingeschränkt werden können (z. B. bei Beamten, Soldaten), ist sehr umstritten. – Fast alle modernen Verfassungen enthalten ähnliche Gewährleistungen der Menschenrechte. Außer der Grundrechtssicherung im Verfassungsrecht gibt es auch zwischenstaatlich (völkerrechtlich) vereinbarte Garantien der Menschenrechte und Grundfreiheiten. So hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 10. 12. 1948 eine Deklaration der Menschenrechte verabschiedet, die jedoch wegen Fehlens einer Staatenkonvention (dagegen: USA, Sowjetunion) keine rechtliche Verbindlichkeit erlangte. Dagegen haben die Europarats-Staaten (außer Frankreich) am 4. 11. 1950 die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten unterzeichnet (in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz vom 7. 8. 1952) und meist in das innerstaatliche Recht übernommen. Zur Durchsetzung dieser Vorschriften wurde ein Europäischer Gerichtshof zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gebildet, vor dem u. U. Staatsangehörige gegen ihren eigenen Staat wegen Grundrechtsverletzung klagen können. Geschichte der Menschenrechte Die Menschenrechte sind ein Ergebnis des Humanismus und der Naturrechtslehre, ferner der Freiheitsgarantien des frühen englischen Rechts (Magna Charta Libertatum 1215; Petition of Rights 1628; Habeas-Corpus-Act 1679; Bill of Rights 1689). Ihre erste verfassungsrechtliche Formulierung fanden sie in der Virginia Bill of Rights von 1776 sowie im Bill of Rights-Amendment zur US-amerikanischen Verfassung von 1776. Entscheidende Bedeutung gewann die Déclaration des droits de l'homme et du citoyen von 1789, deren Weitergeltung in den Präambeln der französischen Verfassungen (z. B. 1946, 1958) bestätigt zu werden pflegt. Nach diesem Modell wurden im 19. Jahrhundert Grundrechte in die Verfassungen der deutschen Staaten aufgenommen. Während die Verfassungen des Norddeutschen Bundes (1866) und des Deutschen Reichs (1871) kaum Grundrechtsgewährungen enthielten, wurde in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ein eigener Grundrechtsteil geschaffen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beginnt mit dem Abschnitt „Die Grundrechte” (Art. 1–19).
--217.227.205.157 15:04, 5. Mär 2004 (CET)Jana
Kritik
Nur weil Menschenrechte nicht eingehalten und als Vorwand mißbraucht werden, heisst das noch lange nicht, dass sie keine Gültigkeit haben müssten. Die Dargestellte Kritik wirft ziemlich viel durcheinander.
Mögliche Argumente
- Sie passen nicht auf andere Kulturkreise
- Sie sind inhaltlich falsch (z.B. "Ein bischen Folter ist doch nicht so schlimm")
- Es ist nicht definiert was ein Mensch ist (z.B. "Föten sind keine Menschen, haben also keine Rechte")
- Es gibt keine universellen Rechte einzelner, was zählt ist die Gemeinschaft (Utilitarismus)
- Sie sind praktisch nicht durchsetzbar, da viel zu hoch gegriffen
Scheinargumente
- Die USA führt unter dem Vorwand der Menschenrechte Krieg
-- Nichtich 14:30, 18. Mai 2004 (CEST)
Gibt es nicht auch ein Recht auf Privatsphaere? Zaehlt das zu den Menschenrechten oder ist das nur in der westlichen Kultur so?
Menschenpflichten (Weblink)
Ich habe den Weblink zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten wieder entfernt, da es sich bei diesem Dokument "nur" um einen Vorschlag handelt, der IMHO keinerlei völkerrechtliche Bedeutung hat. Außerdem gibt es in diesem Artikel schon (IMHO zu) viele Weblinks. Ich wäre jedoch einem Artikel zum thema Menschenpflichten, und in diesem Rahmen auch gleich einen Artikel zur Organisation InterAction Council sehr wohl gesonnen. --Addicted 14:58, 24. Aug 2004 (CEST)
Ich fand, dass der Gegensatz Pflichten versus Rechte zumindest im Weblink sein sollte, solange es noch keinen dementsprechenden Artikel gibt.--Ot 15:02, 24. Aug 2004 (CEST)
Wie gesagt, da es sich um einen Vorschlag "irgendeiner" (zumindest mir, aber das soll hier nichts heißen, unbekannten) Organisation aus dem Jahr 1997 handelt, der scheinbar bis heute keinerlei Berücksichtigung/Aufmerksamkeit erhalten hat, bin ich der Meinung, man sollte diesen hier nicht so kommentarlos zu den Weblinks dazuklatschen. Schreib doch zumindest einen kurzen Stub Menschenpflichten, der erklärt worum es dabei geht, und häng diesen Artikel hier unter "Siehe auch" rein. (Denn ich fürchte, wenn du den Artikel nicht schreibst, wird es noch lange niemand tun.) --Addicted 15:15, 24. Aug 2004 (CEST)
Weblinks: Zizek
Die folgenden Links scheinen mir nicht so ganz auf die Seite zu passen:
- Zizeks Kritik der Menschrechte
- Zizek über Politik mit Menschenrechten (Toter Link...)
-- D. Düsentrieb (?!) 20:42, 16. Sep 2004 (CEST)
++++++ Zur Diskussion: Überarbeitung Ratio vom 20.12.04+++++
Nachdem Stechlin meine Überarbeitung kommentarlos :-( rückgängig gemacht hat, stelle ich die Neufassung hier im Wortlaut zur Diskussion:
Jetzt zwecks Kürzung der Diskussionsseite nur noch der Link: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Menschenrechte&oldid=3739766 Der Fall scheint ja erledigt zu sein --Ratio 17:30, 3. Feb 2005 (CET)
++++++ Zitat Ende ++++++
Wie man leicht sieht, liegen meine Änderungen/Ergänzungen ganz auf der Ebene der bisherigen Beitragsentwicklung. Sie zielen auf Präzisierung und Systematierung der Menschenrechte, die Verdeutlichung, daß es sich um Grundsatz um ABWEHRrechte handelt, eine verbesserte Gliederung (Kritik und Probleme nach unten), Beseitigung eines Rechtsirrtums (Verhältnis Völkerrecht, Bundesrecht, Landesrecht) und einer polemischen Randbemerkung (Kissinger) sowie einige Linkergänzungen.
Mein Vorschlag lautet, künftig von dieser Version auszugehen -Ratio 13:56, 22. Dez 2004 (CET)
Wiederherstellung Neufassung Ratio
- Nachdem sich kein Widerspruch erhoben hat, habe ich die oben zitierte und zur Diskussion gestelle überarbeitete Fassung vom 20.12.04. wiederhergestellt.
- Ich habe dabei nach bester Kraft versucht, die kleineren Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund des Reverts am alten Artikel vorgenommen wurden, in die Neufassung einzubauen (Kindersoldaten, Abtreibung, Ergänzungen im historischen Teil).
- So etwas ist sehr mühsam und ich hoffe, nichts übersehen zu haben.
- Stechlin und evtl. auch anderen, die mit dem Gedanken spielen, Beiträge komplett zu revertieren, sind auch aus diesem Grunde die Wikipedia-Regeln ans Herz zu legen:
- "Es kann sinnvoll sein, eine frühere Version eines Artikels wiederherzustellen, vor allem um einen Akt von Vandalismus rückgängig zu machen.
- ...
- Empfehlung: Außer im Fall von Vandalismus, wenn etwa der Inhalt einer Seite gelöscht wurde oder durch Unsinn ersetzt wurde, sollte man Wiederherstellungen nach Möglichkeit vermeiden. Wenn du ohne Diskussion die Änderungen eines anderen Benutzers rückgängig machst, entsteht daraus sehr leicht ein Edit-War. Ändert jemand deiner Meinung nach einen Artikel zum schlechteren, sprich zuerst den Benutzer auf seiner Diskussionsseite oder auf der Diskussionsseite des Artikels darauf an, begründe, was dir nicht passt und versuche, einen Kompromiss zu finden."
"Den Menschenrechten widerspricht: Abtreibung & Euthanasie"
Benutzer:80.121.71.155 fügte unter o.g. Überschrift die Punkte Abtreibung und Euthanasie ein ([1]). Ich bin der Meinung diese Punkte sind Potential für Diskussionen, daher will ich sie nicht so einfach löschen.
Der Punkt Abtreibung ist aus streng katholischer Sicht sicher ein Vergehen gegen die Menschenrechte, aus wissenschaftlicher Sicht stellt sich - wie immer wieder bei diesem Thema - ab wann handelt es sich um "menschliches Leben".
Der Punkt Euthanasie wirft wiederum die Frage auf, ob es nicht das "Recht" eines Menschen auf eine würdiges Ende seines Lebens für sich reklamieren darf.
Wie sieht die Sicht der bekannten Menschenrechtsorganisationen zu diesem Thema aus?
--Addicted 12:53, 23. Dez 2004 (CET)
- Gerade eben wollte ich die Abtreibung da rauslöschen und stieß hier auf die Diskussion - Ich denke, man kann v.a. die Abtreibung, auch unter Bezug auf Wikipedia-eigene Artikelkonsistenz, rausnehmen, denn ganz am Anfang schreiben wir ja "Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen." (Hervorhebung von mir). Das mag jetzt technisch und spitzfindig klingen, aber so ist das in der Abtreibungsdebatte halt auch tatsächlich, doch die Abtreibung findet eben vor Geburt statt und kann also schon qua definitionem kein Menschenrechtsbruch mehr sein. Diese Argumentation ist auch politisch schon öfters vorgebracht worden und, wie ich glaube, auch ein Refertigungsgrund für die bundesdeutsche § 218-Regelung.
- Zusammenfassend denke ich, sollte man diese beiden Punkte, da strittig, zur Kritik stellen und nicht dort, wo sie jetzt (11.01.2005) sind, lassen.
- Mach ich mal gleich! -- marilyn.hanson 17:22, 11. Jan 2005 (CET)
- Fein. Viel Diskussion war hier ja nicht wirklich, und ich hätte es ganz rausgelöscht, aber ich denke deine Umformulierung ist vielleicht sogar besser. Danke. --the one who was addicted 10:20, 12. Jan 2005 (CET)
Was ist eigentlich mit Selbstbestimmung, bzw. dass Kinder nicht aufgrund der Religion verstümmelt werden? Zum Beispiel die Beschneidung von Mädchen in Afrika. Und sollte nicht ein Absatz hinzukommen über den Konflikt von diesen Menschenrechten, und Religionen, die davon abweichen?
Review
Weblinks
Menschenrechtsorganisationen
Sollten m.E. nur in "ihrem" Wikipediaartikel einen weblink bekommen. Wer keines Wikipediaartikels wert ist , hat auch hier keinen weblink verdient. -- RainerBi ✉ 17:43, 11. Apr 2005 (CEST)
Klassifizierung der Menschenrechte
Woher kommt die hier verwendete Einteilung in "Freiheitsrechte", "Justizielle Rechte" und vermeintlich umstrittene "Soziale Rechte"?
Der internationalen Praxis widerspricht dies, dort werden die Menschenrechte in
- bürgerliche und politische, sowie
- wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
eingeteilt. Siehe die beiden Menschenrechtspakte aus dem Jahre 1966. Texte Verfügbar unter http://www.ohchr.org/english/law/index.htm
Wenn hier eine Kategorisierung verwendet wird, dann sollte klar ausgesagt werden, woher diese stammt und wie sie sich begründet. Menschenrechte sind keine Dinge wie Äpfel, Birnen oder Steine. Es handelt sich um politische Fragen, die daher immer Gegenstand der Auseinandersetzung und der Entwicklung sein werden. Ein "Menschenrechte sind xxx" ist daher irreführend. --Jrohr 12:13, 28. Apr 2005 (CEST)
Es gab in Europa schon früh Versuche, Staaten eine menschenrechtsähnliche Basis zu geben. Schon 624 v. Chr. wurde im antiken Athen die willkürliche Rechtsprechung eingeschränkt. In dieser Demokratie wurde allen Bürgern unabhängig der Besitzverhältnisse politische Mitsprache ermöglicht. Die Ämter wurden durch Losverfahren vergeben. Dadurch wurden bei der Postenvergabe alle gleich behandelt. Ausgenommen waren die Sklaven.
Frage: Mit "alle Bürger" wer ist da gemeint? Sind Frauen Bürger?
Außerkraftsetzung von Menschenrechten nach dem 11.9.2001 / Abwehrrechte
- In dem Artikel findet sich die Behauptung, verschiedene die Privatsphäre betreffende Menschenrechte seien nach dem 11.9.2001 in verschiedenen westlichen Ländern außer Kraft gesetzt worden. Dies ist meiner Meinung nach so nicht richtig. Denn dies würde bedeuten, dass diese Rechte von den Staaten überhaupt nicht mehr beachtet würden. Dies kann jedoch nur schwerlich behauptet werden und soll wohl auch nicht durch diese Formulierung ausgedrückt werden. Daher würde ich vorschlagen, sie durch (sehr) stark eingeschränkt zu ersetzen.
- Ich habe das Wort ABWEHRRECHTE aus rein typografischen Gründen in Abwehrrechte geändert. Dies soll keine inhaltliche Änderung darstellen. Falls jemand aus inhaltlichen Gründen auf der Fassung in Großbuchstaben beharrt, möge er die Änderung wieder rückgängig machen. Ich finde aber eine verbale Ausdrucksform vorzugswürdig. Typografie kann sprachliche Genauigkeit nicht ersetzen. --M.Lohse 16:33, 12. Jun 2005 (CEST)
Durchsetzungsproblematik / USA
Hallo Jrohr. Du hast meine Ergänzung gelöscht mit der Begründung "Dass die USA die Todesstrafe praktizieren, ändert nichts an der prinzipiellen Notwendigkeit der Menschenrechte." Etwas derartiges würde ich auch niemals behaupten. Der Absatz heißt "Durchsetzungsprobleme und Kritik". Meine Ergänzung war keine Kritik (an den Menschenrechten) sondern die Erwähnung eines Durchsetzungsproblems. Ich wollte damit aufzeigen, daß die Durchsetzung nicht nur in China oder der Türkei ein Problem ist, sondern selbst in führenden Industrienationen, um uns Wohlstandsbürger ein wenig von unserem hohen Roß herunterzuholen. Modran 14:14, 15. Jul 2005 (CEST)
- Ist im Prinzip richtig, nur war dann die Formulierung missverständlich. Anstelle von
- Die Praxis der Todesstrafe in den USA, welche eindeutig den Menschenrechten widerspricht, zeige außerdem die Willkürlichkeit bei der Auslegung und Einforderung dieser Rechte.
- müsstest Du dann schreiben
- Die Praxis der Todesstrafe in den USA zeigt außerdem dass die Problematik der Durchsetzung von Menschenrechten auch führende Industrienationen betrifft.
- Das erstere ist nämlich eine völlig andere Aussage, so als ob die USA das einzige Land mit Todesstrafe wären oder die Todesstrafenpraxis dort die weltweit exzessivste wäre (so schlimm ist es - noch - nicht. Seien wir ehrlich.)
- Merke übrigens, dass ich auch die Formulierung "welche Eindeutig den Menschenrechten widerspricht" herausgenommen habe. Erstens ist das nämlich "Beweis durch Behauptung" und ist zwar als Meinungsäußerung korrekt (und ich teile diese Meinung auch), es ist aber keine belegte faktische Aussage. Zweitens gehört, wenn wir die internationalen Pakte und Konventionen nehmen, die Abschaffung der Todesstrafe bis heute zum "optionalen" Teil der Menschenrechte. Sprich: Weder in der Allgemeinen Erklärung noch in den Pakten noch in der Antifolterkonvention steht, dass die Todesstrafe eine Menschenrechtsverletzung sei. Hart aber war.
- Übrigens, was mir jetzt erst auffällt: Der Konjunktive "zeige" suggeriert, dass es sich um eine Fortsetzung der Wiedergabe von Žižeks Ansichten handelt, während der Indikativ "widerspricht" dies als Deine Aussage erscheinen lässt. Was stimmt denn nu? Zitierst Du hier Žižek (dann wäre Deine Formulierung o.k, wenn Du den Konjunktiv konsequent durchhältst) oder sind dies Deine Überlegungen? Dann würde ich meine Änderung vorschlagen.
--Jrohr 15:31, 15. Jul 2005 (CEST)
- Ich kenne Zizek nicht genau genug, um behaupten zu können, daß die Aussage 100%ig seiner Ansicht entspricht, meine aber dies bei ihm herausgelesen zu haben: die USA benutzten (Konj.) die Menschenrechte als Instrument zur Disziplinierung anderer Staaten, obwohl sie selbst diese Disziplinierung nötig hätten.
- Ich hätte "z.Bsp. in den USA" geschrieben, wenn sich der vorhergehende Satz nicht explizit auf die USA bezogen hätte.
- "widerspricht" hätte allerdings tatsächlich im Konjunktiv stehen müssen. War wohl ein Freudscher Verschreiber, da ich speziell diese Einstellung mit ihm teile.
- Ich wollte wohl zu viele Fliegen mit einer Klappe schlagen: so wie der Abschnitt momentan steht, klingt es, als müßte man Zizek kein bischen ernst nehmen. Deine Umformulierung gefällt mir jedoch besser, da sie sachlicher und unabhängig von Zizeks Kritik ist.
- Der "Beweis durch Behauptung" kann gerne entfallen. Ich leite den Beweis jedoch ab aus Artikel 6.1 des IPüBuPR, dem Recht auf Leben, und der Präambel, die die Menschenrechte als unveräußerlich bezeichnet. Beides Zusammen bedeutet für mich: das Recht auf Leben kann nicht entzogen werden. Modran 17:43, 15. Jul 2005 (CEST)
- wikisource:Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte#Artikel_6 sagt allerdings
- (2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
- Ergo: Die Todesstrafe ist zwar "irgendwie" ein Problem, also nicht direkt schön, aber durch die Pakte nicht verboten. Jedenfalls solange nicht, wie der betreffende Staat nicht das Zweite Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte unterzeichnet. Das hat natürlich politische Gründe. Denn als die Pakte erarbeitet wurden, praktizierten nicht nur alle Mitglieder des Sicherheitsrats (USA, China, UdSSR, Frankreich und Großbritannien) noch die Todesstrafe sondern die Mehrzahl der Staaten. Die heute Ächtung der Todesstrafe zumindest in Europa, war noch vor wenigen Jahren alles andere als selbstverständlich. So ist dies ein Beispiel dafür, wie sich Menschenrechtsnormen beständig weiterentwickeln.
- wikisource:Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte#Artikel_6 sagt allerdings