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Markt

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Der Begriff Markt (v. lat.: mercatus Handel, zu merx Ware) bezeichnet

  1. eine Verkaufsveranstaltung, zu der in regelmäßigen Abständen an einem bestimmten Ort Händler zusammenkommen (z.B. Wochenmarkt), um Waren des täglichen Bedarfs an Ständen zu verkaufen; hierzu zählen auch spezielle Märkte wie ein Obst- oder Fischmarkt; in jüngerZeit wird auf Bauernmärkte abgehoben, auf denen Anbieter regionale Erzeugnisse vermarkten. Werden über den täglichen bedarf hinausgehende Waren angeboten, spricht man von Flohmarkt (früher Karmmarkt).
  2. einen zetralen Platz in einer Stadt (z.B. Hauptmarkt in Nürnberg, Gendarmenmarkt in Berlin), wo eine derartige Verkaufsveranstaltung abgehalten wird oder wurde; vgl. auch Markthalle.
  3. im weiteren Sinne das Aufeinandertreffen von Käufer (Nachfrage) und Verkäufer (Angebot).
  4. das Absatzgebiet (neue Märkte erschließen)
  5. (selten, nur in Franken?) größere Ortschaften (z.B. Markt Bibart, Marktbreit, Markt-Erlach, Marktheidenfeld, Marktleuthen, Marktredwitz, Marktschorgast), die noch keine Stadt sind, in denen aber Markttage abgehalten wurden oder heute noch werden.
  6. kurz Supermarkt

Siehe auch Jahrmarkt.


[Dies sind allgemeine Hinweise, die eventuell in die obigen Artikel eingerabeitet werden können.]

Durch Verwendung eines allgemein anerkannten Tauschmittels (z. B. Geld) kann der Tausch der endgültigen Waren und der Leistungsaustausch zeitlich voneinander getrennt werden.

Die Monopolisiertheit eines Marktes kann in verschiedene Stufen eingeteilt sein:

Es gibt für verschiedene Handelsobjekte verschiedenene Märkte, die unter Umständen systembedingt Besonderheiten haben: