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Markt

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Der Begriff Markt (v. lat.: mercatus Handel, zu merx Ware) bezeichnet

  1. eine Verkaufsveranstaltung, zu der in regelmäßigen Abständen an einem bestimmten Ort Händler zusammenkommen, um Waren des täglichen Bedarfs an Ständen zu verkaufen.
  2. einen zentralen Platz in einer Stadt (z.B. Hauptmarkt), wo bespielsweise ein Wochenmarkt oder ein Obst- oder Fischmarkt abgehalten wird oder wurde; vgl. auch Markthalle.
  3. das Aufeinandertreffen von Käufer (Nachfrage) und Verkäufer (Angebot).
  4. das Absatzgebiet (neue Märkte erschließen)
  5. (selten, nur in Franken?) größere Ortschaften (z.B. Markt Bibart, Marktbreit, Markt-Erlach, Marktheidenfeld, Marktleuthen, Marktredwitz, Marktschorgast), die noch keine Stadt sind, in denen aber Markttage abgehalten wurden oder heute noch werden.
  6. kurz Supermarkt

Siehe auch Jahrmarkt.

Markt abhalten konnten in früheren Zeiten nur Ortschaften, die das Markrecht vom Kaiser oder König erhalten hatten.


[Dies sind allgemeine Hinweise, die in die obigen Artikel eingerabeitet werden müssen.]

Durch Verwendung eines allgemein anerkannten Tauschmittels (z. B. Geld) kann der Tausch der endgültigen Waren und der Leistungsaustausch zeitlich voneinander getrennt werden.

Die Monopolisiertheit eines Marktes kann in verschiedene Stufen eingeteilt sein:

Es gibt für verschiedene Handelsobjekte verschiedenene Märkte, die unter Umständen systembedingt Besonderheiten haben: