Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe
Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe (BRJ) e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der sich bundesweit als erste unabhängige Ombudsstelle für eine offensive, bedarfsgerechte und insbesondere gesetzmäßige Jugendhilfe einsetzt. Vorstandsvorsitzende ist Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl[1], begleitet von drei weiteren Vorständen. Im Beirat befinden sich u.a. Prof. Dr. Reinhard Wiesner und Prof. Dr. [Manfred Kappeler]
Arbeitsauftrag
Der Verein wurde im Juni 2002 als Reaktion auf die drastisch zunehmenden Sparmaßnahmen im Jugendhilfebereich seit Mitte der 90er Jahre gegründet. Zuvor waren entsprechende Diskussionen u.a. im Landesarbeitskreis Jugendberatung und Wohnen Berlin geführt worden. Der BRJ e.V. ist ein unabhängiger Zusammenschluss engagierter Fachkräfte der Berliner Jugendhilfe. Die Mitglieder bilden ein Bündnis aus Fachkräften der psychosozialen Arbeit, Juristen sowie unterstützenden Privatpersonen. Sie wenden sich gegen fragwürdiges und rechtswidriges Verwaltungshandeln in der Jugendhilfe und verstehen sich als Lobby für junge Menschen und deren Familien mit begründetem, aber unerfülltem Bedarf vor allem im Bereich der § 34 und § 41 der Hilfen zur Erziehung im SGB VIII; die dortigen Angebote und Leistungen - auch im Feld Jugendsozialarbeit gem. § 13 - werden aus der Sicht des Vereins verdeckt oder offen aus Kostengründen den Leistungsberechtigten Eltern bzw. Heranwachsenden abschlägig beschieden. Ein Projekt "Auszugsberatung für junge Volljährige" flankierte die Tätigkeit. Der BRJ arbeitet in erster Linie ehrenamtlich und ist unabhängig von öffentlichen Förderungen. Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Zur Zeit werden zwei hauptamtliche Stellen befristet über die Aktion Mensch gefördert.
Die Arbeit ruht auf den drei Säulen Beratung und Begleitung für Betroffene, Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung. Fortbildungsthemen waren z.B.:
- Rechtsansprüche im Jugendrecht
- Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren (Verwaltungsgerichte und Familiengerichte)
- Handlungsmöglichkeiten freier Träger angesichts öffentlicher Sparpolitik
- individuelle Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII
- zu den Schnittstellen der Sozialgesetzbücher II, VIII und XII
- Ansprüche gem. § 35a/psychische Behinderungen bei Minderjährigen im SGB VIII.
Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe ist ein anerkannter Freier Träger der Jugendhilfe. Seit August 2008 unterstützt der Verein Initiativen im gesamten Bundesgebiet, die im Sinne von Ombudschaft in der Jugendhilfe tätig sein wollen und fungiert als Netzwerkstelle. Der BRJ e.V. hat Fachartikel und Broschüren veröffentlicht.
Preise
Die Tätigkeit des Vereins wurde 2006 von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) mit dem Hermine-Albers-Preis (Anerkennung) ausgezeichnet.
2008 erhielt der Verein den "Schutzbengel Award" - 'Best Practice' (1.) [1]
Literaturhinweise 'Rechtsberatung für junge Menschen'
- Manfred Günther: Fast alles was Jugendlichen Recht ist. Berlin 2003
- Sigrun von Hasseln: Jugendrechtsberater. München 2002
- Ulrike Hinrichs: Zu Recht finden. Mülheim 2009
- Peter-Christian Kunkel: Jugendhilferecht. Baden-Baden 2010
- SPI (Hrsg.): Schlüsseldienst. Berlin 1998
- Stadtjugendring Mainz (Hrsg.): Recht so. Mainz 2008
- Werner Terpitz u. Jochen Terpitz: Rechte der Jugendlichen von A-Z. München 2000
Weblinks
- [2] - website des BRJ
- [3] - überregionales Netzwerk, seit 2009
- [4] - Jugendhilfe 4U-Projekt
- [5] - Fachkräfteportal: BRJ
- [6] - website eines vergleichbaren Projekts in Baden-Württemberg
- [7] - Peter Schruth: Anwaltliche Vertretung
- [8] - Ulrike Urban: Rechtsbruch
- [9] - BRJ gegen Bezirksamt
Einzelnachweise
<references> [1]
- ↑ a b [10] bei der Alice Salomon Hochschule, gesehen 27.07.2010