Kataster
Im Kataster (Liegenschaftskataster) werden alle Flurstücke nach ihrer Lage, Nutzung, Größe usw. verzeichnet und dargestellt.
Das (der) Kataster (früher auch Flurbuch genannt) wird vom jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt geführt und ist Basis des Grundbuches.¹)
Hauptteile des Katasters sind die Katasterbücher mit der Beschreibung der Grundstücke (Lage, Adresse, Nutzungsart, Größe, Gebäude, Eigentümer..) und das sie darstellende Kartenwerk (Katastermappe). Das Amt oder ein befugterZiviltechniker erstellt den amtlichen Lageplan des Grundstücks, der z.B. für eine Grundstücksteilung oder einen Bauantrag benötigt wird.
¹) Zum Sprachgebrauch: Der Kataster sagt man in Österreich, Schweiz und Teilen Süddeutschlands. Vermessungsamt und Grundstück ist im ganzen deutschen Sprachraum üblich, Katasteramt und Flurstück hpts. im Norden.
Vielfach sieht man heute das/den Kataster auch als Teil eines GIS (Geo-Informationssystem oder eines Bodeninformationssystems.
Katastervermessungen dürfen nur durch Ämter und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ÖbVI (in Österreich durch Vermessungs-Ziviltechniker) ausgeführt werden. Die Kosten werden nach einer Gebührenordnung erhoben.
Grundstücksvermessungen sind z.B. erforderlich für:
- Übernahme (z.B. alter Pläne) in das Liegenschaftskataster
- Teilung von Grundstücken zur Bildung von Bau- oder neuen Grundstücken
- Einmessung von Gebäuden
- Grundstücksvereinigung
- Beurkundung und Beglaubigung von diversen Anträgen
- Grenzbescheinigung, Ergebnisse von Grenzverhandlungen. Die Grenzbescheinigung wird z.B. bei Banken und sonstigen Kreditgebern benötigt.
Kataster im weiteren Sinn
Auch jede andere systematische Erfassung und Aufstellung kann als Kataster bezeichnet werden, etwa ein Baumkataster oder Weinkataster.
Wie beim (Liegenschafts)kataster gibt es meist einen grafischen Teil (Plan) und ein Verzeichnis (Register) - letzteres heute meist als Datenbank oder in ein GIS integriert.
In Deutschland gibt es verschiedene länderspezifische Regelungen des Katasters(in Form von Vermessungsgesetzen, Vermessungsverordnungen und Vermessungserlassen je nach Bundesland). Eintragungen und Änderungen der Katasterunterlagen (Plan und Liegenschaftsregister, bzw. Liegenschaftskarte und -buch) müssen dem Grundbuch mitgeteilt werden, falls ein solches im Land existiert (Bsp.: Frankreich besitzt nur ein Hypothekenregister, ausgenommen Elsass-Mosel-Raum). In Österreich ist der Kataster bundeseinheitlich geregelt.
Der Katasterplan (auch Liegenschaftskarte genannt) besitzt, wie auch die Eintragungen im Grundbuch, öffentlichen Glauben und damit die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit (Regelungen hierzu im BGB §313 und in der Grundbuchsordnung GBO, die bundesweit gültig sind).
In Frankreich gibt es drei Katasterarten: Elsass-Mosel-Raum, Savoie und das restliche Frankreich.