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Tierschutz

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Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die dem Ziel dienen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne unnötige Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.

Der Tierschutz steht dabei oft im Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung, darin liegt das Konfliktpotential der Thematik. Denn die Nutzung der Tiere – beispielsweise in der Landwirtschaft oder Forschung – ist häufig mit einer Schädigung der Tiere verbunden.

Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz darum, den Bestand von Tierarten beziehungsweise der Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit.

Geschichte

Der Gedanke des Tierschutzes findet sich bereits im Alten Testament im Schöpfungsmythos und in größerer Verbreitung in der Antike. Im mechanisch geprägten Weltbild von René Descartes wird der Mensch als rational begabtes Wesen hervorgehoben und das Tier verliert seine Nahestellung zum Menschen. Mit der Industriealisierung und der damit verbundenen Technisierung der Viehzucht entstehen aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und –organisationen. Geprägt durch die Evolutionstheorie von Charles Darwin wird die deutliche Absetzung des Menschen nach Descartes wieder zurückgedrängt.

Gesetzlicher Tierschutz

Der gesetzliche Tierschutz umfasst gesetzgeberische Maßnahmen wie Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Regelungen, die unmittelbar den Tierschutz betreffen oder ihn indirekt berühren. Das erste Tierschutzgesetz wurde erst 1822 in England erlassen und schützte Pferde und Großvieh vor Misshandlungen.

In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 (§360 Nr. 13) mit Strafe bedroht, der „öffentlich oder in Ärgerniß erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh misshandelt.“ Am 24. November 1933 wurde das Reichstierschutzgesetz erlassen. Dieses galt bis Anfang der 1970er Jahre. Am 24. Juli 1972 wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Tierschutzgesetz erlassen. Dieses wurde mehrfach überarbeitet; am 22. August 1988 wurde es in neuer Form verkündet, das jetzt gültige Gesetz trat am 1. Juni 1998 in Kraft.

Im BGB §90 a wird seit 1990 ausdrücklich festgestellt, dass Tiere nicht, wie bis dahin, als Sachen, sondern als lebende Wesen anzusehen sind.

Am 26. Juli 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert. Der Artikel 20a [1] des Grundgesetzes lautet nun:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

In der Schweiz wurde am 9. März 1978 das Tierschutzgesetz verabschiedet und am 27. Mai 1981 die Tierschutzverordnung.

In Österreich ist der Tierschutz Ländersache. Im Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1975 sind die Strafbestimmungen für rohe Misshandlung von Tieren bundeseinheitlich festgelegt: Bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Außerdem existiert seit dem 1. Juli 1974 ein Tierversuchsgesetz. Am 1. Januar 2005 ist das Tierschutzgesetz noveliert worden. Dies wurde notwendig, weil die EU ein Käfigverbot bei der Legehennenhaltung beschlossen hatte. Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist die Schaffung eines Tierschutzombudsmannes in jedem Bundesland, der für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich ist. (siehe: Tierschutzgesetz (PDF))

2004 wurde das Ziel des Tierschutzes auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen:

"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."

Tierschutzorganisationen

1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein, dem überall in Deutschland weitere folgten. Sie schlossen sich 1881 zum Deutschen Tierschutzbund zusammen. Dieser vereinigte 1992 etwa 650 Tierschutzvereine mit über 600.000 Mitgliedern. Die Tierschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft arbeiten in der Eurogroup for Animal Welfare zusammen. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.

Tierschutz in anderen Kulturen

Einen Tierschutz, wie er im christlich-abendländischen Kulturkreis verstanden wird, gibt es in anderen Kulturen nicht.

Allerdings findet sich in vielen anderen Kulturen auch nicht die strikte Unterscheidung zwischen Menschen und den Tieren. In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im alten Ägypten - und bei so genannten Naturvölkern bis heute - findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. Auch in vielen asiatischen Religionen (Hinduismus, Jainismus, Buddhismus) haben Tiere eine besondere Stellung. Im Reich des Kaisers Ashoka (272 v. Chr.-232 v. Chr.) war die Stellung der Tiere sogar gesetzlich geregelt.

Tierschutzethik

Die Frage nach der ethischen Bewertung des Tierschutzes wird unterschiedlich beantwortet, je nachdem wie die Position von Mensch und Tier gesehen wird.

In vorgeschichtlicher Zeit galt dem Menschen die ganze Natur als gleichberechtigtes beseeltes Gegenüber. Dies galt auch und besonders für die Tiere. Dennoch war eine Nutzung der Tiere, zunächst durch die Jagd, überlebenswichtig. Jagd- und Tierdarstellungen aus dieser Zeit zeugen noch heute vom Bemühen, zu einer Versöhnung mit den getöteten Tieren zu kommen.

Kirche und Tierschutz

In den Schriften des Alten Testaments findet sich die Vorstellung, dass Tiere als gleichwertige Partner des Menschen geschaffen wurden. So werden im Schöpfungsbericht der Genesis (Genesis 1,20ff) die Tiere von Gott ebenso gesegnet (Genesis 1,22) wie der Mensch (Genesis 1, 28). Dass der Mensch dabei zum Herrscher über die Erde eingesetzt wird, steht dazu nur scheinbar im Widerspruch: In dieser Vorstellung ist er gemeinsam mit der Natur dem Segen Gottes unterstellt und für diese verantwortlich. Der Frieden im Garten Eden, in dem es keinen Tod gibt, umfasst ausdrücklich auch die Tiere.

Erst durch den Sündenfall wird der Schöpfungsfriede gestört, der Tod und das Getötet-Werden kommt in die Welt, und der Mensch kleidet sich mit den Fellen der Tiere (Genesis 3,19 ff).

In Exodus 20,10 werden die Nutztiere der Familie zugerechnet und ausdrücklich in die Shabbatruhe einbezogen. Auch bei Jesaja wird in der Prophezeiung eines künftigen Friedensreiches, das der Prophet als ein Reich der Gerechtigkeit beschreibt, die Tierwelt ausdrücklich einbezogen (Jes.11,5 ff).

In der Geschichte der Kirche spielt der Tierschutz kaum eine Rolle. Der Mensch als Gott ähnliche Schöpfung steht über den Tieren und ist berechtigt, sich ihrer zu seinem Nutzen zu bedienen. Dass den Tieren dabei keine unnötigen Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen, versteht sich schon aus dem Gebot der Barmherzigkeit.

Dem steht eine Tradition gegenüber, die im Tier das gleichwertige Mitgeschöpf Gottes sieht. Diese wurde schon früh von Franz von Assisi (1182-1228) vertreten, der das Gebot der Nächstenliebe auf die gesamte Schöpfung bezog. Es schloß daher für ihn die Tiere ausdrücklich als "uns gleich gestellte Werke des allmächtigen Schöpfers - unsere Brüder" mit ein.

Auch Albert Schweitzer (1875-1965) war mit seinem Konzept der Ehrfurcht vor dem Leben zu seiner Zeit ein Außenseiter. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde diese Aussage berühmt: "Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will."

Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei.

Kein geringerer als Karl Barth (1886-1968), der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als "sentimental" abzutun: "Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer (...) von einem haben will?"

Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes (1900-1967) Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann (* 1940).

Tierschutz in der Philosophie

In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise verbunden, beispielsweise bei Pythagoras (6. Jh. v. Chr.) und Plutarch (45-125).

Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen, eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.

Naturalismus

Der Naturalismus argumentiert, dass der Mensch als das überlegene Lebewesen das in der Natur herrschende Recht des Stärkeren hat, sich der Tiere zu seinen Zwecken zu bedienen.

René Descartes (1596-1650) sieht in Tieren mechanisch erklärbare Wesen, deren Behandlung ohne ethische Bedeutung ist. Das Schreien von Tieren setzt er mit dem Quietschen einer schlecht geölten Maschine gleich.

Bei Immanuel Kant (1724-1804) findet sich der Schutz der Tiere vor grausamer Behandlung in sein Pflichtenkonzept eingebettet, da Grausamkeit gegen Tiere das Mitleid des Menschen abstumpfe und dadurch eine seiner Moralität dienliche Anlage austilge.

Die moderne Tierschutzdiskussion knüpft vielfach an naturalistische Positionen an, wobei dann umstritten ist, wo die Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch zu verwerfender Grausamkeit verläuft.

Tierrechte

Bei Arthur Schopenhauer (1788-1860) findet sich erstmals in der Geschichte der Philosophie der Gedanke der Tierrechte: "Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig."

Auch in Jeremy Benthams (1748-1832) Konzept des Utilitarismus waren Tiere ausdrücklich einbezogen. Von ihm stammt der viel zitierte Satz: "Die Frage ist nicht: können sie (die Tiere) denken? Oder: können sie sprechen?, sondern: können sie leiden."

Die Konzeption der Tierrechte stellt die konsequenteste Ausprägung des Tierschutzgedankens dar. Aus der Auffassung, es gebe keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Mensch und Tier (Antispeziesismus) wird der Schluss gezogen, dass die grundlegenden Menschenrechte auch den Tieren zuzugestehen seien. Daraus folgt, dass sich jede Tiernutzung von vornherein verbietet. In der Tierrechtsbewegung werden nicht nur Jagd, Tierversuche und offensichtliche Tierquälerei abgelehnt, sondern auch die Tierhaltung in Zoos und Zirkussen und die Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft.

Die Konsequenz ist die Forderung einer veganen Lebensweise. Extreme Gruppierungen (beispielsweise Tierbefreier) gehen auch mit Gewalt gegen Sachen gegen die von ihnen wahrgenommenen Missstände vor. Physische Gewalt gegen Personen wird jedoch ebenso grundsätzlich abgelehnt, wie Gewalt gegen Tiere. So ist es beispielsweise in den Richtlinien der 'Animal Liberation Front' beschrieben, dass weder Mensch noch Tier bei entsprechenden Aktionen Schaden nehmen sollen.

Der herausragendste philosophische Vertreter des Tierrechtskonzepts ist der Australier Peter Singer (* 1947), der für bestimmte hochentwickelte Tiere (beispielsweise die Menschaffen) die Zuerkennung der Menschenrechte fordert und sie in einem höchstumstrittenen Umkehrschluss beispielsweise geistig schwerstbehinderten Menschen abspricht.

Themen – Konflikte

Heimtiere

Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt hier die nicht artgerechte Haltung die Hauptrolle. Obwohl domestizierte Tiere sich an das Leben mit Menschen gut angepasst haben, haben sie doch Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor allem ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote und ausreichender Sozialkontakt sowohl zu Artgenossen als auch zu Menschen.

Für die Haltung von Hunden gibt die Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 Mindestanforderungen vor. Für andere Haustiere liegen keine gesetzlichen Regelungen vor.

Besonders problematisch ist die private Haltung von nicht domestizierten Wildtieren. Diese stellen Haltungsansprüche, die ohne ausreichende Sachkenntnisse und ausreichende materielle Mittel kaum erfüllbar sind.

Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen die regionalen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte Haustiere auf und geben sie an neue Tierhalter weiter, übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere.

Unter den verwilderten Haustieren sind besonders Katzen und Hunde zu nennen. Diese Tiere sind als domestizierte Haustiere nicht oder nur bedingt fähig, sich jagend selbst zu versorgen. Wichtig ist hier, die Fortpflanzung einzudämmen und durch artgerechte Fütterung für eine stabile gesunde Population zu sorgen.

Landwirtschaft

Besonders in der industriell betriebenen Landwirtschaft, in der sich die Bedingungen von Zucht, Haltung, Ernährung, Transport und Schlachtung unter Berufung auf wirtschaftliche Notwendigkeit am Maßstab maximaler Produktivität orientieren, sind Defizite gegenüber den Forderungen einer tierschutzgerechten Haltung gegeben.

Zucht

Bei der Tierzucht in der Landwirtschaft erweist sich die Orientierung auf höchstmögliche Produktivität als problematisch. Die Zucht auf maximale Leistung artet oft in Qualzucht aus: Legehennen, die nach einem Jahr Haltung bei höchster Legeleistung „verbraucht“ sind und geschlachtet werden, Puten mit so schnellem Fleischzuwachs, dass das Skelett die Muskelmassen nicht tragen kann, Milchrinder, die auf Kosten ihrer Gesundheit mehrere tausend Liter Milch im Jahr geben, sind einige Beispiele.

Tierhaltung

In der Tierhaltung entstehen Probleme durch die Ausrichtung auf industrielle Produktionsmethoden:

Als erstes fällt die Reduzierung des Lebens- und Bewegungsraumes auf ein Minimum auf: Legehennen in Käfigbatterien haben etwa die Fläche eines A-4-Blattes zur Verfügung, Muttersauen stehen in Boxen von 200x65 cm, in denen sie sich nicht drehen können, Rinder werden angebunden gehalten.

Hinzu kommt die Ausrichtung der Haltung auf minimalen Arbeitsaufwand: Käfighennen stehen auf Drahtgittern, durch die der Kot fällt, Schweine und Rinder werden auf Vollspaltenböden gehalten, durch die sie ihre Fäkalien treten müssen, sie stehen in den Ausdünstungen (unter anderem Ammoniak und Schwefelwasserstoff) über der Fäkaliengrube, hinzu kommt ungenügende Beleuchtung.

Folge dieser Bedingungen sind gesundheitliche Schäden: Verletzungen der Füße, Verformungen des Skeletts und verkümmerte Muskulatur, Erkrankungen innerer Organe und nicht zuletzt Infektionen, denen man durch Zugabe von Antibiotika und prophylaktischen Medikamenten beizukommen sucht.

Zudem können die Tiere ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben: eine Käfighenne zum Beispiel kann weder sandbaden, noch sich zum Legen auf ein Nest zurückziehen, sie kann nicht laufen, nicht mit den Flügeln schlagen und auch nicht nach Futter scharren.

Auch das angeborene Sozialverhalten der Tiere wird nicht berücksichtigt: eine Muttersau muss im Jahr 24 Ferkel zur Welt bringen (bis sie nach 2,5 Jahren diese Leistung nicht mehr erbringen kann und geschlachtet wird). Die Ferkel werden viel zu früh von der Mutter abgesetzt und mit konzentriertem Kraftfutter und Einsatz von Antibiotika in 160 Tagen zur Schlachtreife gebracht.

Folge dieser Haltungsbedingungen sind häufig Verhaltensstörungen: die Tiere verletzen sich selbst oder ihre Artgenossen. Um solche Schäden zu vermeiden, werden ohne Betäubung Ferkeln die Schwänze abgeschnitten und die Eckzähne abgeschliffen, Kälbern die Hörner entfernt oder Hühnern die Schnäbel gekürzt.

Tiertransporte und Schlachtung

Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands ist eine maximale Zeit von acht Stunden gestattet, für Tiertransporte ins Ausland gibt es bei Einhaltung regelmäßiger Zwischenstationen keine zeitliche Beschränkung. Die Subventionierung von Lebendtier-Exporten fördert noch immer Transporte quer durch Europa.

Tiertransporte stellen für die Tiere einen erheblichen Stress dar. Daher sollten sie auf ein Minimum beschränkt bleiben, das heißt, die Schlachtung sollte im nächstgelegenen Schlachthof oder direkt vor Ort erfolgen.

Die Schlachtung von Tieren muss unter vorheriger Betäubung und ohne unnötige Schmerzen und Leiden erfolgen. Dies ist bei der Schlachtung im Akkord praktisch nicht zu gewährleisten. Zu besonderen Diskussionen hat das betäubungslose Schächten geführt, das in Deutschland einer Ausnahmegenehmigung bedarf.

Pelztiere

Die Pelztierhaltung dient im Gegensatz zur sonstigen landwirtschaftlichen Tiernutzung ausschließlich der Befriedigung des menschlichen Bedürfnisses nach Luxusartikeln. Sämtliche als Pelztiere gehaltenen Tierarten (überwiegend Nerze, Füchse, Chinchillas und Nutrias) sind Wildtiere und für die in Pelztierfarmen praktizierte Käfighaltung ungeeignet. Sie leiden unter diesen Bedingungen an Verhaltensstörungen und körperlichen Schäden.

Um die Pelze bei der sogenannten Ernte nicht zu beschädigen, werden die Tiere unter erheblichen Leiden überwiegend durch Stromstöße, Giftinjektionen oder Gas getötet. Nach der deutschen Schlachtverordnung ist nur die Tötung durch Kohlenmonoxid zulässig, bei der die Tiere qualvoll ersticken.

Aus Asien (vor allem Thailand, Korea und China) kommen auch Pelze von Hunden und Katzen auf den deutschen Markt. Häufig findet man sie unter Fantasienamen wie Gaewolf, Asian Wolf oder Asiatischer Waschbär (Hund) bzw Genotte, Goyangi oder Housecat (Katze).


Aus der Sicht des Tierschutzes ist die Pelztierhaltung abzulehnen.

Zielvorstellungen

Eine tierschutzgerechte Nutztierhaltung orientiert sich an den biologischen Merkmalen und Bedürfnissen der jeweiligen Tierart. Soziale Tiere werden in entsprechenden Gruppen gehalten. Die Umgebung ist strukturiert und bietet artgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Futter ist artgerecht und ohne Zusätze von prophylaktischen Medikamenten und Antibiotika. Es wird auf traditionelle gesunde Haustierrassen zurückgegriffen. Schlachtungen erfolgen regional unter Betäubung und nicht im Akkord, lange Tiertransporte werden vermieden.

In der bäuerlich betriebenen Landwirtschaft und im ökologischen Landbau versucht man sich an diesen Vorstellungen zu orientieren.

Jagd

Kritisch wird aus der Sicht des Tierschutzes die heutige Form der Jagd beurteilt. So kann die Hege zu übergroßen Beständen an jagdbarem Wild führen und die Verschonung von Jungtieren zu einem unnatürlichen Altersaufbau der Rudel und Rotten. Dies wiederum führt bei gleichzeitiger Bekämpfung der Beutekonkurrenten als "Raubzeug" zu erheblichen Schäden in der Forst- und Landwirtschaft, woraus dann wiederum die Notwendigkeit zum Abschuss des Wildes abgeleitet wird. Weiterhin kann das Aussetzen faunenfremder Arten (beispielsweise Fasane) zu einer Bedrohung der heimischen Tierarten werden. Der Jagd fallen stets auch bedrohte Tierarten zum Opfer, insbesondere bei der Jagd mit Fallen, aber auch durch Fehlabschüsse. Schließlich ist bei der Jagd auch das angst- und schmerzfreie Töten der Tiere nicht gesichert.

Kritisiert wird ebenfalls der Abschuss von Haustieren (schätzungsweise 500.000 Katzen und 50.000 Hunde pro Jahr).

Sofern Tierschützer die Jagd nicht generell ablehnen, fordern sie - im Einvernehmen mit dem Ökologischen Jagdverband - eine Erneuerung des Bundesjagdgesetzes, das auf dem Reichsjagdgesetz aus dem Jahr 1934 beruht, damit den Forderungen des Arten- und Tierschutzes Rechnung getragen wird.

Zoo- und Zirkustiere

An die artgerechte Haltung von Wildtieren sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, da diese nicht durch Domestikation an das Leben in menschlicher Obhut angepasst sind. Daher ist die Haltung von Wildtieren grundsätzlich bedenklich.

Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und die Dressur zu teilweise artfremden Verhaltensweisen wird deshalb aus der Sicht des Tierschutzes abgelehnt.

Auch in vielen Zoos werden Tiere nicht artgerecht gehalten. Häufig wird von Tierschützern die Zurschau-Stellung der Tiere abgelehnt. Kritisiert wird auch die Zucht von Jungtieren, deren weiterer Verbleib nicht gesichert ist und die teilweise getötet werden. Andererseits vermitteln Zoos den Besuchern Erlebnisse mit Tieren und Kenntnisse, die sie für den Gedanken des Tierschutzes gewinnen können. Einige Wildtierarten überleben auch nur bis heute dank der Zuchtprogramme in Zoos. In letzter Zeit gewinnt die Auswilderung dieser Wildtierarten an Bedeutung.

Tier in der Unterhaltung

Filme mit Tieren als Helden sind beim Publikum beliebt. Aus der Sicht des Tierschutzes ist zu bemerken, dass in solchen Filmen Tiere oft vermenschlicht werden, so dass die Zuschauer dann unrealistische Erwartungen an ihre eigenen Tiere haben.

Besonders bedenklich ist der Einsatz von Wildtieren in Filmen. Zum einen ist wieder die artgerechte Haltung problematisch, zum anderen sind solche Filmtiere meist nicht mehr mit Artgenossen sozialisierbar.

Der Tierschutzgedanke tritt auch mit traditionellen Unterhaltungsformen wie z.B. dem Stierkampf oder dem Hahnenkampf in Konflikt.

Tierversuche

Tierversuche werden damit gerechtfertigt, dass sie dem Wohle der Menschen dienen. In Tierversuchen wird die potentielle Schädlichkeit sowie die medizinische Wirksamkeit von Stoffen erprobt, werden Krankheiten in ihren Ursachen und ihrem Verlauf erforscht, Operationsmethoden getestet und grundsätzliche Erkennntnisse über die Funktionen des Körpers gewonnen.

Dabei werden den Tieren teilweise erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zugefügt. Daher ist aus Sicht des Tierschutzes anzustreben, dass die Zahl der verwendeten Tiere und das Maß ihrer Schädigung auf ein Minimum gesenkt wird. (Demgegenüber ist die Zahl der "verbrauchten" Versuchstiere in Deutschland von 2.100.000 im Jahr 2001 auf 2.200.000 im Jahr 2002 angestiegen.) Wo es möglich ist, müssten Tierversuche durch alternative Methoden ersetzt werden. Ergebnisse wären auszutauschen, wenn dies die geltende Gesetzeslage zuließe, damit Mehrfachuntersuchungen vermieden würden.

Auch der Wert der durch Tierversuche gewonnenen Erkenntnisse ist umstritten. So wurde beispielsweise Contergan im Tierversuch als unbedenklich eingestuft, während etwa Acetylsalizylsäure (Aspirin) für viele Tiere giftig ist.

Besonders in der Kritik stehen die Haltungsbedingungen bei der Zucht der Versuchstiere und in den Labors, viele Versuchsmethoden (beispielsweise der LD50-Test) und auch Versuche, deren Sinn für das Wohl des Menschen sich nicht erschließt.

Seit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz können Tierversuche von der zuständigen Behörde auch abgelehnt werden.

Organisationen

Literatur

  • Gotthard M. Teutsch: "Mensch und Tier - Lexikon der Tierschutzethik". Vandenhoek&Ruprecht, 1987 ISBN 3-525-50171-4
  • Norbert Hoerster: "Haben Tiere eine Würde? Grundfragen der Tierethik". C.H.Beck, München 2004 ISBN 3-406-51088-4

Siehe auch

Welttierschutztag, Ethik