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Feuerwehrkupplung

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit den bei der Feuerwehr verwendeten Kupplungen, für weitere Bedeutungen dieses Begriffs siehe Kupplung (Begriffsklärung).'


C-Festkupplung

Bei der Feuerwehr versteht man unter Kupplung eine Armatur zum Verbinden von Schläuchen und Armaturen. Man unterscheidet zwischen Druckkupplungen, Saugkupplungen und Festkupplungen. Sonderfälle stellen Blindkupplungen und Übergangsstücke dar.

Die in Europa verbreitetste Feuerwehrkupplung ist die Storz-Kupplung, die 1882 von Guido Storz zum Patent angemeldet wurde. Diese ist eine symmetrische Kupplung, wodurch die beiden Enden eines Feuerwehrschlauches ein identisches Kupplungsteil besitzen. Sie werden nicht verschraubt, sondern mit einer Art Bajonett-Verschluss verbunden. Sie sind üblicherweise aus Aluminium, bei Hochdruckschläuchen sowie Saugschläuchen für Gefahrstoffpumpen jedoch aus Messing.

In den USA dominiert hingegen eine asymmetrische Schraubkupplung, bei der die beiden Schlauchenden unterschiedliche Kupplungsteile besitzen. Bei diesen muss darauf geachtet werden, welche Schlauchenden miteinander verbunden werden. Weiterhin dauert die Verschraubung etwas länger als bei den Storz-Kupplungen.
Auch in Europa war bis in die 1950er Jahre eine ähnliche Schraubkupplung verbreitet.

Druckkupplung

Druckkupplungen werden für den Anschluss von Druckschläuchen verwendet. sie bestehen aus aus einem um 130° drehbaren Knaggenteil, einem Einbindestutzen, einem Sperring und einem Dichtring mit Drucklippe. Folgende genormte Druckkupplungen werden in Deutschland von der Feuerwehr verwendet:

  • A: Knaggenabstand: 133 mm; Schlauchdurchmesser: 110 mm (DIN 14 300)
  • B: Knaggenabstand: 89 mm; Schlauchdurchmesser: 75 mm (DIN 14 303)
  • C52: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 52 mm (DIN 14 302)
  • C42: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 42 mm (DIN 14 332)
  • S32: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 32 mm (DIN 14 330 - 1)
  • S28: Kanggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 28 mm (DIN 14 330 - 2)
  • D(kann auch als Saugkupplung verwendet werden): Knaggenabstand: 31 mm; Schlauchdurchmesser: 25 mm (DIN 14 301)

Saugkupplung

Saugkupplungen werden für den Anschluss von Saugschläuchen verwendet. sie bestehen aus einem um 90° drehbaren Knaggenteil, einem längeren Einbindestutzen, einem Sperring und einem Dichtring mit Druck- und Sauglippe. Folgende genormte Saugkupplungen werden in Deutschland von der Feuerwehr verwendet:

  • A: Knaggenabstand: 133 mm; Schlauchdurchmesser: 110 mm (DIN 14 323)
  • B: Knaggenabstand: 89 mm; Schlauchdurchmesser: 75 mm (DIN 14 322)
  • C: Knaggenabstand: 66 mm; Schlauchdurchmesser: 52 mm (DIN 14 321)

Festkupplung

C-Kupplung als Festkupplung

Festkupplung werden für den Anschluss von Schläuchen an Armaturen verwendet. Sie sind auf einer Seite fest mit einem Rohrgewinde auf einer Wasserführenden Armatur oder bei einem Hydranten aufgeschraubt. Auf der anderen Seite kann man die üblichen Kupplungen eines Druckschlauches oder eines Saugschlauches ankuppeln. Sie sind meist aus Aluminium, für HD (Hochdruck) aus Messing. Für den Einsatz im Gefahrgutbereich gibt es sie jedoch auch aus Edelstahl und nicht funkenreißenden Messinglegierungen. Sie bestehen aus einem Knaggenteil mit einem Gewinde, einer Dichtung für Saug- und Druckzwecke und einem Flachdichtring. In Deutschland werden folgende genormte Festkupplungen von der Feuerwehr verwendet:

  • A mit Gummidichtring (DIN 14 309)
  • B mit Gummidichtring (DIN 14 308)
  • C mit Gummidichtring (DIN 14 307)
  • D mit Gummidichtring (DIN 14 306)
  • A mit metallischer Dichtfläche (DIN 14 319)
  • B mit metallischer Dichtfläche (DIN 14 318)
  • C mit metallischer Dichtfläche (DIN 14 317)

Blindkupplung

Blindkupplungen werden als Abschluss an Armaturen zu deren Schutz verwendet und dürfen nicht unter Druck gesetzt werden, wenn die Leitung nicht entspannt werden kann. (Unfallgefahr, beim Lösen des Blinddeckels unter Druck). Sie bestehen aus Knaggenteil, Deckel, Sperring und Dichtring. Von deutschen Feuerwehren werden vier genormte Blindkupplungen verwendet:

  • A (DIN 14 313)
  • B (DIN 14 312)
  • C (DIN 14 311)
  • D (DIN 14 310)

Übergangsstück

Übergangsstücke dienen zum Verbinden verschieden großer Kupplungen, etwa dem reduzieren einer Schlauchleitung von C auf D. Sie bestehen aus zwei verschiedenen Knaggenteilen, einen Mittelteil, zwei Dichtringen und je nach Größe einem Sperring mit Gewindestiften für einen festen Halt. In Deutschland sind 3 Übergangssücke genormt und werden von der Feuerwehr verwendet:

  • A-B (DIN 14 343)
  • B-C (DIN 14 342)
  • C-D (DIN 14 341)

Sehe auch

Schlauchkupplung

Übersicht von Feuerwehrkupplungen, von einst bis heute, aus aller Welt