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Emil Niethammer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Emil Niethammer (* 6. Mai 1869 in Stuttgart; † 19. Februar 1956 in Tübingen) war ein deutscher Jurist.

Werdegang

Nach dem Abitur an einem Stuttgarter Gymnasium studierte er Rechtswissenschaften in Tübingen und trat 1897 als Richter in den württembergischen Justizdienst ein. Von 1921 bis 1929 war er als Rechtsanwalt niedergelassen. Ab 1930 war er Reichsgerichtsrat am Reichsgericht in Leipzig und von 1936 bis 1945 Gutachter in der Reichsjustizverwaltung. 1944 wurde er als Honorarprofessor an die Universität Tübingen berufen.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs war er 1946 Alterspräsident der Beratenden Landesversammlung des Landes Württemberg-Hohenzollern und gehörte dann als Abgeordneter der CDU dem Landtag für Württemberg-Hohenzollern an. Am 31. Oktober 1947 legte er sein Mandat nieder und wechselte als Präsident an das Oberlandesgericht Tübingen. 1950 schied er aus dem Staatsdienst aus.

Niethammer war Mitherausgeber der Deutschen Rechtszeitschrift.

Ehrungen

Literatur

  • Walther Killy, Rudolf Vierhaus: Deutsche Biographische Enzyklopädie. - München [et al.]: Saur, 1995-1999