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Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

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GATT ist die Abkürzung für englisch General Agreement on Tariffs and Trade. Von 1947 bis 1994 wurde in mehreren Verhandlungsrunden Zölle und andere Handelshemmnisse Schritt für Schritt verringert. Die sog. Uruguay-Runde endete 1995 mit der Marrakesh-Erklärung, mit der die Welthandlesorgansation (World Trade Organisation WTO) gegründet wurde, in deren Rahmen die GATT-Regeln weiter gelten.

Themen des GATT waren u.a.:

  • Subventionen
  • Zölle
  • Einfuhrbeschränkungen / freier Warenverkehr
  • Internationaler Dienstleistungshandel (Siehe auch: GATS)
  • Intellektuelle Eigentumsrechte (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights TRIPS)

Gatt – Prinzipien

  • Liberalisierung
  • Meistbegünstigung: Die Handelsvorteile, die ein GATT-Mitglied einem anderen gewährt, gelten auch für alle anderen GATT-Mitglieder.
  • Reziprozität (Gegenseitigkeit)
  • Streitschlichtung im Rahmen sog. Panels


Ausnahmen von den Prinzipien:

  • nicht-ökonomische Ausnahmen
 Beschränkung der Meistbegünstigung zum Naturschutz von Menschen, Tieren,
 Kulturgüter, Naturschätzen
  • Integrationsräume
 Beschränkung von Liberalisierung und Meistbegünstigungen in Freihandelszonen
 und Zollunionen
 z.B. Zollfreiheit nicht für Drittländer
  • Entwicklungsländer
 Ausnahme von Liberalisierung
 (Gegenseitigkeit, Verbot der Einführung und Erhöhung von Zöllen), 
 Meistbegünstigung
 Ursache: geringe Einnahmen von EL, Prinzipien gelten zunehmend mit dem
 Entwicklungsfortschritt
 z.B. Cotonou-Vertrag
      - zollfreier Import von Waren aus AKP-Staaten
      - Zahlungen für Erlös-Minderungen
  • Notmaßnahmen bei überhöhten Importen mit ernsthaften Schäden für das Inland
 - Einfuhrbeschränkung