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Diskussion:Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Juli 2010 um 22:58 Uhr durch HAH (Diskussion | Beiträge) (+ Verweis auf § 16 Absatz 8 und 9 BStatG). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von HAH in Abschnitt Arbeitsweise des Verfassungsschutzes

Arbeitsweise des Verfassungsschutzes

Ist es möglich, das der Verfassungsschutz im Rahmen der Amtshilfe das Statistische Landesamt veranlasst, Fragebögen wie diesen an die zu überprüfende Person zu verschicken?:

  • Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Archiviert vom Original am 23. Mai 2009; abgerufen am 23. Mai 2009.

--HAH 23:59, 23. Mai 2009 (CEST)Beantworten

In § 16 Absatz 8 und 9 BStatG (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke) ist die Rede von einer Datenübermittlung auf Grund einer "besonderen Rechtsvorschrift", ohne daß diese "Rechtsvorschrift" näher aufgeführt wird.--HAH 22:58, 13. Jul. 2010 (CEST)Beantworten