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Gewöhnlicher Aufenthalt (Steuerrecht)

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Ein gewöhnlicher Aufenthalt im steuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn eine Person den Haupteil des Jahres im Inland verbracht hat. Dies ist der Fall, wenn sich die Person mehr als 182 Tage im Inland aufgehalten hat.


Besitzt eine Person einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist sie nach dem deutschen Steuerrecht unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig.