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Kreditantrag

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Kreditantrag

Jeder Krediteinräumung geht im Allgemeinen eine mündliche Vorverhandlung des Kunden mit seinem Kreditinstitut voraus, in der der Kunde seine Kreditwünsche unter Anbietung etwaiger Sicherheiten vorträgt.

In der Regel folgt darauf ein schriftlicher Kreditantrag, der im Allgemeinen folgende Punkte beinhaltet: Angaben über die Person, die Rechtsstellung und die finanzielle Lage des Kreditnehmers, Sicherheiten, Höhe und Laufzeit des beantragten Kredits, Rückzahlungswünsche, Verwendungszweck des Kredits. Der Kreditantrag bildet die Grundlage für die anschließende Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers.

siehe auch: Kredit, Kreditzusage, Kreditsicherheiten,


http://www.kredit-tip.com/

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/verbrkrg/index.html