Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt3
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt3/Intro
öUrhG strenger als dUrhG, was tun - war "Geschmacksmusterrecht"
Dieses Recht ist ja Grundlage für die höheren Gestaltungsansprüche für Urheberrechtsschutz in Deutschland bei Firmenlogos etc. Muss es nicht etwas in ACH geben, das diesem entspricht?--141.84.69.20 20:20, 25. Mai 2010 (CEST)
- Denn auf diesen UF wird oft mit dem deutschen Recht argumentiert; wenn in der Schweiz oder Österreich ein umfassenderer Schutz für angewandte Kunst besteht, sollte man sich an jenen orientieren.--141.84.69.20 17:57, 27. Mai 2010 (CEST)
Huhu! Ich halte das nicht für Peanuts. Dauernd heißt es "Laufendes Auge" hier und "Silberdistel" da, dabei handelt es sich jedoch immer nur um die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, welche ein (nicht unumstrittenes) Stufenverhältnis zwischen Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht sieht. Wenn in Österreich oder in der Schweiz nichts Vergleichbares gerechtsprochen wird, muss man sich dieses oder jene (Untertreibung) Logo nochmal genauer ansehen.--141.84.69.20 19:39, 11. Jun. 2010 (CEST)
- Ich kann deinen Problemansatz sehr gut nachvollziehen, weiß aber keine Antwort, da ich mich mit österreichischem und Schweizer Recht nicht auskenne. --Gnom 23:26, 12. Jun. 2010 (CEST)
- Ok, danke für den Input.--141.84.69.20 23:29, 12. Jun. 2010 (CEST)
- In Österreich wird spätestens seit einem Urteil des OHG aus dem Jahr 1996 (Buchstützen; 4 Ob 2161/96i) dem Gebrauchszweck keine Bedeutung mehr zugebilligt. So bestätigt vom OGH Beschluss vom 19.10.2004, 4 Ob 182/04z : Welchem Zweck das Werk dient, ist ohne Bedeutung; auch ein bloßer Gebrauchszweck schadet nicht. Maßgebend ist allein die Beschaffenheit des Werks (ÖBl 1997, 38 - Buchstützen). Dass unter "Werken der bildenden Künste" im Sinn des § 3 Abs 1 UrhG grundsätzlich auch solche fallen können, deren Ausdrucksmittel die Grafik - und sei es auch nur die sogenannte "Gebrauchsgraphik" - ist, wird von Lehre und Rechtsprechung einhellig bejaht (ÖBl 1992, 181 - Kalians-Lindwurm; RIS-Justiz RS0076187; Kucsko, Geistiges Eigentum 1108). An ihren Werkcharakter sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als an den anderer Werkarten. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 11:33, 13. Jun. 2010 (CEST)
- Das sind recht deutliche Worte, thx.--141.84.69.20 14:46, 13. Jun. 2010 (CEST)
Schlussfolgerungen
Das öUrhG schützt also mehr Gegenstände als das deutsche UrhG, nach der Regel Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht- Wikipedia beurteilt - anders als Wikimedia Commons - den Schutz von Bildern nach dem Recht der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich (beide in der Europäischen Union und von daher hinsichtlich urheberrechtlicher Vorschriften meist übereinstimmend) und der Schweiz (D, A, CH). Es wird das restriktivste Recht zugrundegelegt (zum Schutzfristenvergleich gegenüber der Schweiz siehe unten Ausländisches Recht). der WP:Bildrechte müssten also fast alle Logos weg. Oder ändern wir die Regel: Wikipedia richtet sich nach dem deutschen Recht. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:58, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Unsinn, wir sollten auf keinen Fall anfangen, jetzt blind massenweise zu löschen. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:16, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Sondern stattdessen…? Und warum nicht?--141.84.69.20 22:58, 15. Jun. 2010 (CEST)
Das alltägliche Schaffen kann keinen Schutz genießen. Da das Abmahnunwesen hauptsächlich in D verbreitet ist, während die österreichische Rspr. zum UrhR vergleichsweise dünn ausfällt, sollten wir die deutsche Rechtslage zugrundelegen und dies durch ein MB absichern. Angesichts der höheren Standards was Fotos angeht (Wachmann Meili) in der Schweiz, spricht wenig dafür, dass nach deutschem Recht freie Objekte der angewandten Kunst in CH geschützt sind. Für Österreich warte ich auf konkrete Bildbelege (auf Flickr o.ä.) definitiv und durch Rspr. geschützter Logos etc. --132.230.1.28 14:56, 16. Jun. 2010 (CEST)
- Dieses Bild: [1] sah der OHG als geschützt an. (OGH, Beschluss vom 11.7.1995, 4 Ob 58/95). Das ist 08/15-Brot-und-Butter-Grafik. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 15:54, 16. Jun. 2010 (CEST)
- Dieses reine Text-Logo (In der Veröffentlichung in der GRUR Int 2000, 449 abgedruckt) sah der OGH auch als geschützt an. (OGH, Urtiel vom 22.06.1999, 4Ob159/99g (Zimmermann-Fitness). Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:52, 17. Jun. 2010 (CEST)
Das zeigt eindeutig, dass der OGH keine Ahnung vom Urheberrecht hat. Wir sollten unsere Linie fortsetzen, Österreich ist nicht wirklich wichtig im Vergleich zu D --Historiograf 19:02, 17. Jun. 2010 (CEST)
- Der BGH hat auch wenig Ahnung vom Urheberrecht. Nur leider kraft der Rechtskraftfähigkeit ihrer Entscheidungen am Ende immer Recht. Die Linie ist nicht durchhaltbar. Entweder wird die Österreichische Rechtslage in den Bildrechten als egal gewertet, oder SH-Logo muss so weg. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:38, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Was Kragenfaultier schreibt, scheint mir eine "inconvenient truth" zu sein, aber bei aller Unbequemlichkeit unbestreitbar. Wenn in Österreich sogar reine Textlogos als urheberrechtlich schutzfähig angesehen werden, ist damit das Hochladen von Logos hier eigentlich erledigt, wenn man's ganz genau nimmt. Zumindest für Logos aus Österreich kann man sicher nicht behaupten, die Rechtslage in Österreich sei "nicht wirklich wichtig". Vielleicht wäre ein Kompromiss zwischen den beiden Extremlagern ("aufgrund der Rechtslage in Österreich gar keine Logos mehr dulden" vs. "das unwichtige Österreich ignorieren") möglich, dergestalt, dass wir vorerst keine österreichischen Logos mehr dulden? - Und eine allgemeine Randbemerkung: Es zeigt sich an allen Ecken und Enden immer mehr, dass es zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz im Urheberrecht derart grosse Unterschiede gibt, dass das fröhlich-pauschale Reden von "DACH-Recht", das hier bislang oft üblich war, immer unhaltbarer wird. Es scheint mir darauf zu fussen, dass man sich hier bis vor einer Weile vor allem mit deutschem Recht befasst und teilweise einfach nur angenommen hat, es werde in der Schweiz und in Österreich "schon so ähnlich" sein. Tja, schön wär's. Gestumblindi 21:10, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Zumindest Deutschland und Österreich werden sich langfristig über die EU-Ebene einander annähern, wenn man dem Schricker glauben darf, und zwar insofern, als dass nur noch die eigene geistige Schöpfung für den Werkbegriff maßgeblich ist.--141.84.69.20 21:56, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Was eine "eigene geistige Schöpfung" darstellt, kann man aber wohl weiterhin unterschiedlich auslegen. In der Schweiz (ja, nicht EU) besteht ja z.B. die Auffassung, dass "Knipsfotos" bzw. banale Abbildungen selbst einer inszenierten Szene (Wachmann Meili hat schliesslich extra mit den Akten für die Fotografin posiert) keine geistige Schöpfung darstellen, was nicht überall so gesehen wird. Aber wir weichen vom Kernthema dieses Abschnitts ab... Gestumblindi 22:00, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Das war eigentlich konkret zum Thema gemeint. Schricker macht diese Aussage ("Urheberrecht", 3. Auflage, Rn 33, Rn 158) im Kontext des Stufenverhältnis Urheberrechtsschutz<->Geschmacksmusterschutz. Der springende Punkt ist eben, dass die
WerkartUnterscheidung "reine" Kunst<->angewandte Kunst keinen Einfluss mehr darauf haben soll, ob etwas schutzwürdig ist oder nicht.--141.84.69.20 22:09, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Das war eigentlich konkret zum Thema gemeint. Schricker macht diese Aussage ("Urheberrecht", 3. Auflage, Rn 33, Rn 158) im Kontext des Stufenverhältnis Urheberrechtsschutz<->Geschmacksmusterschutz. Der springende Punkt ist eben, dass die
- Was eine "eigene geistige Schöpfung" darstellt, kann man aber wohl weiterhin unterschiedlich auslegen. In der Schweiz (ja, nicht EU) besteht ja z.B. die Auffassung, dass "Knipsfotos" bzw. banale Abbildungen selbst einer inszenierten Szene (Wachmann Meili hat schliesslich extra mit den Akten für die Fotografin posiert) keine geistige Schöpfung darstellen, was nicht überall so gesehen wird. Aber wir weichen vom Kernthema dieses Abschnitts ab... Gestumblindi 22:00, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Zumindest Deutschland und Österreich werden sich langfristig über die EU-Ebene einander annähern, wenn man dem Schricker glauben darf, und zwar insofern, als dass nur noch die eigene geistige Schöpfung für den Werkbegriff maßgeblich ist.--141.84.69.20 21:56, 18. Jun. 2010 (CEST)
- Was Kragenfaultier schreibt, scheint mir eine "inconvenient truth" zu sein, aber bei aller Unbequemlichkeit unbestreitbar. Wenn in Österreich sogar reine Textlogos als urheberrechtlich schutzfähig angesehen werden, ist damit das Hochladen von Logos hier eigentlich erledigt, wenn man's ganz genau nimmt. Zumindest für Logos aus Österreich kann man sicher nicht behaupten, die Rechtslage in Österreich sei "nicht wirklich wichtig". Vielleicht wäre ein Kompromiss zwischen den beiden Extremlagern ("aufgrund der Rechtslage in Österreich gar keine Logos mehr dulden" vs. "das unwichtige Österreich ignorieren") möglich, dergestalt, dass wir vorerst keine österreichischen Logos mehr dulden? - Und eine allgemeine Randbemerkung: Es zeigt sich an allen Ecken und Enden immer mehr, dass es zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz im Urheberrecht derart grosse Unterschiede gibt, dass das fröhlich-pauschale Reden von "DACH-Recht", das hier bislang oft üblich war, immer unhaltbarer wird. Es scheint mir darauf zu fussen, dass man sich hier bis vor einer Weile vor allem mit deutschem Recht befasst und teilweise einfach nur angenommen hat, es werde in der Schweiz und in Österreich "schon so ähnlich" sein. Tja, schön wär's. Gestumblindi 21:10, 18. Jun. 2010 (CEST)
Abitur, CAE, DELF und Zivildienstausweis
Hi,
ich würde gerne von folgenden Dokumenten, die ich selbst besitze, Scans machen und hochladen:
- im Artikel Abitur in Bayern ein Scan meines Abiturs
- im Artikel CAE ein Scan meines Dokuments, jedoch mit unkenntlich gemachter "Certificate Number", "Reference Number" und "Accreditation Number"
- im Artikel DELF ein Scan meines Dokuments, jedoch mit unkenntlich gemachter "n° de candidat"
- im Artikel Zivildienstausweis einen Scan von meinem, jedoch mit unkenntlich gemachter Personenkennziffer und Unterschrift
Gibt es Urheberrechtliche (oder andere) bedenken eines dieser Dokumente hochzuladen? Bei allen Dokumenten sind Logos oder ähnliches zu sehen.
Liebe Grüße, --MartinThoma 20:54, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Sowohl das Abi und der Ziviausweis sollten undenklich sein, da amtliches Werk. Die beiden anderen werden von Privaten Institutionen vergeben, wenn da was mit Schöpfungshöhe dabei ist, gibts eventuell Probleme. --84.160.235.234 22:44, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Zumindest auf meinem Abitur-Zeugnis ist nichts schützenswertes abgebildet (das am aufwendigsten gestaltete Objekt ist das Bayern-Wappen auf der ersten Seite sowie im Siegel auf der dritten Seite)... Die anderen genannten Dokumente habe ich nicht selbst, kann mir aber nicht vorstellen, dass diese etwas geschütztes darstellen würden. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:59, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Ist das Sigel und das Logo nicht manchmal geschützt?
- Mein Vater meinte, dass es Urkundenfälschung sein könnte, wenn ich einige Daten anonymisiere. Ist da was dran?
- Fallen euch noch weitere Bedenken ein? Können sich die Institutionen beschweren, weil man mit einer hochauflösenden Version online leichter eine Fälschung ihrer Dokumente herstellen kann? --MartinThoma 16:09, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Zumindest auf meinem Abitur-Zeugnis ist nichts schützenswertes abgebildet (das am aufwendigsten gestaltete Objekt ist das Bayern-Wappen auf der ersten Seite sowie im Siegel auf der dritten Seite)... Die anderen genannten Dokumente habe ich nicht selbst, kann mir aber nicht vorstellen, dass diese etwas geschütztes darstellen würden. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:59, 4. Jul. 2010 (CEST)
- Das Logo und das Sigel kann marken- und Namensrechtlich geschützt sein, aber das ignorieren wir in der Wikipedia. Wichtig ist der urheberrechtliche Schutz und der ist nicht vorhanden.
- Eine Fälschung kann theoretisch jeder herstellen, der so ein Zeugnis hat (ich hab sogar eine Fälschung hergestellt, als ich es für Uni-Bewerbung kopiert habe, das ist allerdings legal). -- Chaddy · D·B - DÜP 16:33, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Das ist keine Urkundenfälschung, siehe § 267 Strafgesetzbuch. --Gnom 17:02, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Ja, ich weiß. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:09, 11. Jul. 2010 (CEST)
US-Militäreinrichtungen
Hallo allerseits,
es gibt in Deutschland immer noch zig Militäreinrichtungen des US-Militärs, von der harmlosen Transportkaserne bis hin zu "hochgeheimen" Abhöranlagen oder "sicherheitskritischen" Flugplätzen. Alle haben sie gemeinsam, dass in der Regel große Schilder an ihnen prangen, dass Fotografieren strengstens untersagt ist. Wie sieht das aus bei Fotos, die von öffentlichen Straßen und Wegen gemacht sind, darf man die hier hochladen? Eindeutige Fälle im Sinne des § 109g StGB sind natürlich nicht gemeint. --Datenschützer 13:13, 5. Jul. 2010 (CEST)
- Urheberrechtlich gäbe es da wohl nichts auszusetzen, man müsste aber wissen, wie eng der genannte §109g ausgelegt wird. In der Schweiz wurde ein Journalist gebüsst, weil er ein entsprechendes Bild veröffentlicht hat (und da stand noch nichmal ein "Fotografieren verboten"-Schild). Aufgrund der Panoramafreiheit wäre das Bild absolut kein Problem gewesen (jeder der dort zufällig des Weges kommt, sieht, dass das irgendwie ziemlich viel militärisch-geheimes Zeugs ist, was da rumsteht).
- Anders sieht es zum Beispiel aus, wenn die Anlagen nicht mehr verwendet und/oder bereits entklassifiziert sind, aber einfach niemand die Schilder entfernt hat. Ohne Insider-Wissen dürfte es aber nicht so einfach sein, das herauszufinden. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:51, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Urheberrechtlich gibt es nichts auszusetzen. Ich habe die Frage hier gestellt, weil hier offenbar fachkundig über Bilder diskutiert wird. Gibt es eine bessere Anlaufstelle? Zum fachlichen: es geht um noch aktive Anlagen. Verlassene Kasernen gibt es hier auch genug, so sehen sie aber auch aus. Es sollen schon "echte" Bilder, sozusagen aus dem Leben sein. Offanbar mag sich zu der Problematik keiner outen. Oder hat vielleicht jemand einen Kommentar zum StGB? --Datenschützer 13:24, 9. Jul. 2010 (CEST)
österreichische Panoramafreiheit
Oberbaumgartner Pfarrkirche verlinkt zwei Commons-Bilder vom Innenraum der Kirche, der Artikel Johann Georg Gsteu verlinkt eines davon sowie eine Innenansicht eines weiteren Gebäudes. Nach den Commons-Regeln sind die Dateien anscheinend legitim, wegen des restriktiveren Deutschen Rechts sind die Verlinkungen in de:WP aber wohl nicht erlaubt.
- Soweit ich das überblicke, kann man Dateien auf Commons nur als FoP (Panoramafreiheit) kennzeichnen, oder als FoP-Germany, d.h. ich kann in wenigen Fällen ("FoP-Germany") positiv sehen, dass Verlinkung erlaubt ist, ob in den anderen Fällen FoP bzw. FoP-xx die Verlinkung legitim ist, muss im Einzelfall "von hier aus" ermittelt werden?
- Gibt es (hier in de:WP) einen speziellen Vorlagenbaustein, um die Verlinkung mit den "zu permissiven" österreichischen Innenraumaufnahmen zu markieren, so quasi als Entlinkungsankündigung oder um die Chance zu lassen, eine Freigabe beizubringen? Ich stelle mir - z.B. bei den beiden oben genannten Artikeln - vor, dass die Bearbeiter sich hochgradig ange<beep>t fühlen, wenn ein Dummuser wie ich aus "ihren" Artikeln die für sie völlig legalen Links auf ihre eigenen Bilder auf Commons rausschiesst.
(Es ist mein dritter Anlauf heute: DÜP hier erklärt sich für Commons-Bilder nicht zuständig, Commons gibt für sich o.k.)
- Auf Commons gilt Recht der USA und Ursprungsland. Wobei man das mit den USA pragmatischerweise dort bei Werken außerhalb der USA nicht so genau nimmt (zu unserem Vorteil, denn sonst gäbe es gemäß US-Panoramafreiheit keine Bilder von neueren Kunstwerken im öffentlichen Raum auch von anderen Orten auf der Welt), in der Praxis muß das abgebildete Objekt im Ursprungsland erlaubt sein. Also sind die frei zugänglichen Innenansichten aus Österreich auf Commons erlaubt, hier aber gemäß strengerer deutscher Panoramafreiheit leider nicht. Daher wird man hier bestenfalls (wie bereits geschehen) einen Link zur Commons-Kategorie setzen, sodass die Bilder nur einen Mausklick entfernt sind. -- 93.111.225.223 17:19, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Moment mal: Erstens ist der Artikelersteller eine Österreicherin und der Artikel in Österreich geschrieben worden. Zweitens dürften sich für den Artikel hauptsächlich Österreicher interessieren, da die Oberbaumgartner Pfarrkirche nun nicht gerade zu den Touristenzielen in Wien gehört. Drittens wurden die Bilder von einer Einwegsocke unter österreichischer IP hochgeladen. Viertens: die Server stehen in Amsterdam. Wen in Deutschland willst du also für die Veröffentlichung verantwortlich machen? Das Argument, daß die Seiten auch von Deutschland abrufbar sind, zieht hier nicht wirklich, das trifft für alle *.at-Domains mit ähnlichen Inhalten auch zu (und identisch auch für *.ch, siehe dort Lichtbild versus Lichtbildwerk). Marcus 18:09, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Was Commons macht, ist uns egal, die haben eigene Gesetze.
- der Serverstandort ist vollkommen irrelevant
- seit BA nehmen wir hier in Artikeln alles, was auf Commons so herumlungert, frei nach dem Motto "paßt schon" --Marcela
18:13, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Und viertens: Wenn wir österreichische Logos halten, die dort geschützt sind (siehe oben), brauchen wir nach österreichischem Recht korrekte Bilder auch nicht zu löschen, oder ?!? Marcus 22:22, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Moment mal: Erstens ist der Artikelersteller eine Österreicherin und der Artikel in Österreich geschrieben worden. Zweitens dürften sich für den Artikel hauptsächlich Österreicher interessieren, da die Oberbaumgartner Pfarrkirche nun nicht gerade zu den Touristenzielen in Wien gehört. Drittens wurden die Bilder von einer Einwegsocke unter österreichischer IP hochgeladen. Viertens: die Server stehen in Amsterdam. Wen in Deutschland willst du also für die Veröffentlichung verantwortlich machen? Das Argument, daß die Seiten auch von Deutschland abrufbar sind, zieht hier nicht wirklich, das trifft für alle *.at-Domains mit ähnlichen Inhalten auch zu (und identisch auch für *.ch, siehe dort Lichtbild versus Lichtbildwerk). Marcus 18:09, 6. Jul. 2010 (CEST)
Mein Bild der AIDAblu beim Einlauf in Warnemünde
Hallo!
Vielleicht kann jemand von hier meine Frage beantworten, ob dieses Bild nach Commons kann oder der Logohinweis (Kussmund, Farbgebung des Schiffes) berechtigt ist. Grüße, Grand-Duc 10:06, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Gab's da nicht etwas Rummel, als das Schiff neu war, weil sie mit einer markenrechtlichen Begründung jegliche Fotoveröffentlichungen außerhalb der aktuellen Berichterstattung verbaten? Oder ist das vom Tisch? --Martina Nolte Disk. 10:38, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Puh, keine Ahnung... Aber ich stand auf einem öffentlichen Strand, das Schiff war auf öffentlichen Bundesdeutschen Gewässern unterwegs und wird viele Jahre bleibend auf den Meeren unterwegs sein, also zum Panorama der Gewässer gehören. Also eher nicht Commons, oder wie? Grüße, Grand-Duc 10:44, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Suche nach Markeneintragungen: Kussmund geschützt als Teil einer Bildmarke. Nummer der Marke: 007603211 Anmeldetag: 12/02/2009 --Martina Nolte Disk. 10:54, 6. Jul. 2010 (CEST)
- OK, dementsprechend kann das Bild also nur mit auf DE-WP und mit Logo-Hinweis bleiben, oder? Ist der Logohinweis durch was besseres zu ersetzen? Grüße, Grand-Duc 11:08, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Martina kennt sich da sicher besser aus, aber die Eintragung einer Marke hat nichts mit Urheberrecht zu tun. Ausserdem könnte man wahrscheinlich auch mit De Minimis argumentieren, auch da (wie oben erwähnt) es wohl unstatthaft ist, irgendwo ein Kunstwerk anzubringen, um so indirekt ein Fotografieverbot für das ganze Schiff zu erreichen. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:42, 6. Jul. 2010 (CEST)
- OK, dementsprechend kann das Bild also nur mit auf DE-WP und mit Logo-Hinweis bleiben, oder? Ist der Logohinweis durch was besseres zu ersetzen? Grüße, Grand-Duc 11:08, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Suche nach Markeneintragungen: Kussmund geschützt als Teil einer Bildmarke. Nummer der Marke: 007603211 Anmeldetag: 12/02/2009 --Martina Nolte Disk. 10:54, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Puh, keine Ahnung... Aber ich stand auf einem öffentlichen Strand, das Schiff war auf öffentlichen Bundesdeutschen Gewässern unterwegs und wird viele Jahre bleibend auf den Meeren unterwegs sein, also zum Panorama der Gewässer gehören. Also eher nicht Commons, oder wie? Grüße, Grand-Duc 10:44, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Jetzt landen wir aber wieder bei der Problematik, dass es ja gar nicht um ein Fotografierverbot geht, sondern darum, ob meine Abbildung des Schiffes, dass vom Markeninhaber eine Bildmarke auflackiert bekommen hat, woanders als in der deutschen Wikipedia, Commons beispielsweise, veröffentlicht werden kann - unter den passenden CC- oder anderen freien Lizenzen... Grüße, Grand-Duc 14:24, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Es gibt eigentlich nur zwei wesentliche Punkte, in denen sich Commons von de in dieser Hinsicht unterscheidet: Zum einen die notwendige Schöpfungshöhe (da ist bei uns viel mehr erlaubt) und zum anderen die Panoramafreiheit (Commons akzeptiert alles, das in Ländern mit Panoramafreiheit aufgenommen wurde, wir grundsätzlich alles, wegen dem Schutzlandprinzip). Ein Schiff ist im Prinzip mal kein Kunstwerk, weshalb es eigentlich gar keiner Panoramafreiheit bedürfte. Falls man dem aber zustimmt (d.h. das Schiff als schützenswert ansieht) stellt sich die Frage, ob "ist permanent auf dem Meer" als "permanent im öffentlichen Raum" angesehen werden kann. Die Rechtsexperten hier wissen vielleicht, ob es dazu Veröffentlichungen gibt. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:35, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Jetzt landen wir aber wieder bei der Problematik, dass es ja gar nicht um ein Fotografierverbot geht, sondern darum, ob meine Abbildung des Schiffes, dass vom Markeninhaber eine Bildmarke auflackiert bekommen hat, woanders als in der deutschen Wikipedia, Commons beispielsweise, veröffentlicht werden kann - unter den passenden CC- oder anderen freien Lizenzen... Grüße, Grand-Duc 14:24, 6. Jul. 2010 (CEST)
Wir haben uns hier entschieden, das Markenrecht zu ignorieren. Auf Commons gilt das gleiche, siehe Commons:Commons:Non-copyright restrictions: "...we do not consider these restrictions relevant to our policies...". Bei commons hat man natürlich regelmäßig das Problem, dass die Schöpfungshöhe-Sache dort in der Regel enger gesehen wird.--Wiggum 00:20, 7. Jul. 2010 (CEST)
- So weit ich weiß, sind laut Schricker die meisten Experten der Meinung, dass Autos und andere Fahrzeuge als „bleibend im öffentlichen Verkehsraum“ anzunehmen sind. Diese Argumentation ließe sich dann bestimmt auch auf Schiffe übertragen. Leider liegt mir der Schricker gerade nicht vor; deswegen nur diese vage Auskunft. --ireas {d · c · b} 00:29, 7. Jul. 2010 (CEST)
Fallstudien und Urheberrecht
Hallo, Ich möchte eine veröffentlichte Fallstudie über ein Unternehmen als Beispiel verwenden um ein abstraktes Management Konzept zu erläutern. Soweit ich das verstehe sind die Fakten in der Fallstudie nicht urheberrechtlich geschützt (nur deren Ausdrucksweise) und soweit ich die Fakten in meine eigenen Worte fasse, kann ich nichts falsch machen. Ist mein Verständnis richtig?
Viele Dank, Georg (nicht signierter Beitrag von 193.104.35.245 (Diskussion) 13:30, 6. Jul. 2010 (CEST))
Fakten sind nicht urheberrechtlich geschützt. Und wenn die Studie legal veröffentlicht wurde, kann daraus auch zitiert werden. --Eingangskontrolle 18:18, 9. Jul. 2010 (CEST)
Ab wann ist eine WP-interne Übersetzung URV?
Konkret geht's mir um ein paar Artikel von Benutzer:Wacdan zu englischen Bahnhöfen und Strecken. In ihrer Erstversion sind diese Artikel zwar nicht 1a-identisch mit ihren englischen Originalen, da wesentlich kürzer, aber die wesentlichen Grundzüge sind doch schon vorhanden, so dass man ihm also nahelegen kann, dass der Benutzer die jeweils englischen Artikel als "Quelle" herangezogen hat. Vor allem die doch eher unbelegten Abschnitte wie die frühe Geschichte weisen abschnittsweise Eindeutigkeiten auf.
Liegt jetzt in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung vor, da es keinen Import der Versionsgeschichte gab oder ist das ganze Vorhaben regelkonform? Hab hier mal zwei Beispiele mtigebracht, jeweils die erste Version in deutsch sowie die zum gleichen Zeitpunkt in englisch vorhandene:
Das ganze soll jetzt kein Anprangern das Benutzers darstellen, zumal nicht eindeutig bewiesen ist, was da betrieben wurde. -- Platte ∪∩∨∃∪ 14:38, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Und welche Textteile sollen da wortwörtlich übernommen worden sein? Ich finde da in den Erstversionen da nichts, was 1:1 übersetzt aussieht. Daß der Autor seine Informationen aus dem englischen Artikel genommen hat, mag sein, aber abgeschrieben nicht. Inwieweit sich der Artikel aber in spateren Versionen dem Original angenähert hat, habe ich mir nicht angeschaut. --Matthiasb
(CallMeCenter) 14:58, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Von wortwörtlich war nicht die Rede, mir ging's generell erstmal um die Frage, inwieweit man die anderen Sprachausgaben für sowas heranziehen kann. Das Gesamtbild des Artikels basiert ja schließlich auf en-WP, auch wenn die einzelnen Sätze anders angeordnet oder formuliert sind als beim Original. -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:07, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Eine URV liegt nur vor, wenn wortwörtlich übersetzt wurde. Wenn der englische Artikel lediglich als Quelle hergenommen wurde und die deutsche Version aber in eigene Worte gefasst wurde, ist das keine URV (Fakten sind nicht schützbar). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Okay, also alles ganz regelkonform. Wäre es hier dennoch empfehlenswert, einen Import anzulegen wär das reine Zeitverschwendung? -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:13, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Es wäre nicht nur reine Zeitverschwendung, sondern sogar falsch, da ja die englische Textversion dem deutschen Text nicht entspricht; was anderes ist das etwa im Beispiel Houses at 37–47 North Fifth Street, wo der Text von dem englischen Original her praktisch wörtlich übersetzt wurde (und deswegen auch der Import sinnvoll war). --Matthiasb
(CallMeCenter) 15:26, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Okay. Danke für die schnelle Antwort. -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:32, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Wobei eine wörtliche Übersetzung nicht unbedingt eine URV darstellt, soviel ichw eiß verwenden auch die ausländischen Versionen der Wikipedia die GFDL, also muss man bei wörtlichen übersetzuingen lediglich darauf achten, die Richtlinien der GFDL einzuhalten. --MrBurns 17:33, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Es wäre nicht nur reine Zeitverschwendung, sondern sogar falsch, da ja die englische Textversion dem deutschen Text nicht entspricht; was anderes ist das etwa im Beispiel Houses at 37–47 North Fifth Street, wo der Text von dem englischen Original her praktisch wörtlich übersetzt wurde (und deswegen auch der Import sinnvoll war). --Matthiasb
- Okay, also alles ganz regelkonform. Wäre es hier dennoch empfehlenswert, einen Import anzulegen wär das reine Zeitverschwendung? -- Platte ∪∩∨∃∪ 15:13, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Eine URV liegt nur vor, wenn wortwörtlich übersetzt wurde. Wenn der englische Artikel lediglich als Quelle hergenommen wurde und die deutsche Version aber in eigene Worte gefasst wurde, ist das keine URV (Fakten sind nicht schützbar). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:12, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Richtig. Und was verlangt die GFDL? Die Nennung der Urheber. Das geht am besten per Import. Deshalb müssen/sollten Artikel, die wörtlich übersetzt wurden, importiert werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:36, 6. Jul. 2010 (CEST)
Mini Logo Wikipedia
Hallo, eine Frage: habe hier [http://www.rundfunkwiki.de/Datei:Wikipedia.PNG Bilddatei eine Minilogo gefunden, möchte gerne dieses Bild besser Skizze, die ja mit einer Lizenz versehen ist auf einer Website für eine Vorlage und Hinweis auf Wikipedia-Artikel benutzen. Ist dieses erlaubt? oder brauche ich eine extra Freigabe von der Wikipedia um diese Symbol-Skizze verwenden zu dürfen. Danke für eure Antwort, Gruß --T. Reader 16:01, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Nachtrag: In der Orginaldatei steht dieser Lizenz-Text; Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren. Es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen Umschlagtext und keinen hinteren Umschlagtext. MfG --T. Reader 16:03, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Für den Wikipedia-Ball gilt: © & ™ Alle Rechte vorbehalten, Wikimedia Foundation, Inc. --Martina Nolte Disk. 17:04, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Danke und somit für mich erledigt. Wird die Rundfunk.wiki informiert? oder bleibt die Weitergabe unter o.g. Lizenz so dort erhalten, dass jeder kopieren und verbreiten kann? Nicht mein Problem eigentlich. Gruß --T. Reader 19:30, 6. Jul. 2010 (CEST)
IOS-Screenshot
Keine Schöpfungshöhe? Curtis Newton ↯ 20:44, 6. Jul. 2010 (CEST)
- Ich kann dort keine Erkennen. Schließlich sind die einzelnen Icons schlichte Dinge, denen man die Schöpfungshöhe absprechen kann, da sie sich nicht von der Durschnittsgestaltung abheben. Hinzu kommt das der Großteil der Grafik (Komposition) schlicht einen praktischen Zweck dient. Der Hintergrund ist ebenfalls unterhalb der Schöpfungshöhe. Mit anderen Worten: Ich wüsste nicht was daran schützenswert währe. --
00:39, 7. Jul. 2010 (CEST)
Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Dies ist auch hinsichtlich der Analogie zu Handylogos, denen richtlerlich die Schöpfungshöhe abgesprochen wurde Kein Urheberschutz für Handylogs gut begründbar. Schließlich handelt es sich bei IOS um eine Art Handyicons. --Neozoon 00:45, 7. Jul. 2010 (CEST)
Österreichischer OGH zu Beiwerk
http://archiv.twoday.net/stories/6415584/ --Historiograf 22:33, 7. Jul. 2010 (CEST)
Was soll da der Copyright-Hinweis der Deutschen Bundesbank? Die Grafik stammt von einem Benutzer, lediglich das Zahlenmaterial scheint von der Bundesbank zu kommen. Aber diese Zahlen können keine Schöpfungshöhe haben, das sie ja durch den Börsenhandel entstanden sind, genauso wie die Bundesligatabelle durch die Spielergebnisse und nicht durch den Chefmaipulator des DFB. Und auch mit dem Warenzeichen DAX hat die Bundesbank ja nichts zu schaffen. Können wir das also streichen (die Datei liegt auf Commons) --Eingangskontrolle 17:09, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Das Diagramm dürfte keine Schöpfungshöhe haben (zumindest in D), die Daten dürften nicht unter Datenbankschutz fallen – in meinen Augen eindeutig gemeinfrei. Und selbst wenn nicht, wäre ein Copyright-Hinweis in der Bildunterschrift hier absolut unüblich und unerwünscht. Insofern: einfach entfernen. Grüße, --ireas {d · c · b} 17:16, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Ich habs entfernt. Das stammt noch von 2004. Damals wusste man hier halt nich so da drüber Bescheid ;) --Don-kun Diskussion Bewertung 17:19, 9. Jul. 2010 (CEST) P.S.: Die erste Version is auch toll ;D
Urheberrecht von Staatswappen
Ihr erinnert euch hier sicher an die Affäre mit den gelöschten Staatswappen auf Commons (nebenbei, kürzlich ist ist das Wappen des Tschad verschwunden: Wurden die Wappen gelöscht weil
a) Vektorimages.com ein Copyright auf die Vektorisierungen hat, oder
b) weil Gesetze aus den Herkunftsländern eine solche Verwendeung der Wappen verbieten,
c) sonst was anderes?
hab jetzt kürzlich auf so ner Warez-Seite zufällig eine Sammlung (mehrere 100 MB) solcher Vektorimages.com Wappen gefunden für die man eigentlich zahlen müsste. Weil hier im Reich offensichtlich ja Wappen generell gemeinfrei sind wäre das runterladen der Grafiken und ein hochladen auf der deutschen WP eigentlich legal sein, oder?--Antemister 21:59, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Da ist ein Admin Amok gelaufen (ist auf Commons normal), denn es gab keine LD dazu ([2]). Siehe auch commons:User talk:Kameraad Pjotr/Archive1#Some speedy deletions.
- Sicherheitshalber sollte das Wappen hier hochgeladen werden.
- Ich weiß zwar, was du mit "Reich" meinst (und dass es eher scherzhaft gedacht war), lehne diese Bezeichnung aber entschieden ab... -- Chaddy · D·B - DÜP 01:37, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Tja, der Kamerad Pjotr ist manchmal etwas vorschnell...--Marcela
01:47, 10. Jul. 2010 (CEST)
- @Chaddy: Bin neulich wieder mal auf das hier gestossen, das musste jetzt irgendwie sein... Aber ernsthaft, wie ist de Rechtslage?--Antemister 15:44, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Tja, der Kamerad Pjotr ist manchmal etwas vorschnell...--Marcela
Blowout_DW_Wissensc_246498p.jpg

Hallo. Weil hier unter dem Foto "Wikipedia" steht hab ich das kurzerhand mal hochgeladen. Wie ist das zu bewerten? --Itu 09:23, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Da ist keine zulässige Lizenz und auch keine echte Quelle angegeben. Daher empfehle ich, das Bild wieder zu löschen, bis die Urheberrechtsfrage geklärt ist. Wenn die Quellenangabe stimmt, müsste es ja ohnehin irgendwo in der Rumpelkammer Commens rumliegen. ---- ST ○ 09:28, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Ich liebe TinEye für solche Fälle. Das Bild scheint eine bearbeitete Version von Datei:NASA NorthSea1 2.jpg zu sein. Die Version mit der roten Markierung hab ich auf Commons und hier nicht gefunden, ich glaube aber nicht dass diese simple Markierung genügend Schöpfungshöhe hat. Damit dürfte das Bild wohl als {{Bild-PD-US}} bzw auf Commons mit
{{PD-USGov-NASA}}
nutzbar sein. --Kam Solusar 17:36, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Ich liebe TinEye für solche Fälle. Das Bild scheint eine bearbeitete Version von Datei:NASA NorthSea1 2.jpg zu sein. Die Version mit der roten Markierung hab ich auf Commons und hier nicht gefunden, ich glaube aber nicht dass diese simple Markierung genügend Schöpfungshöhe hat. Damit dürfte das Bild wohl als {{Bild-PD-US}} bzw auf Commons mit
Ist die Begründung zutreffend? (Schöpfungshöhe)
Ich bin gerade durch Zufall bei Die Sendung mit dem Elefanten auf das nebenstehende Bild gestoßen. Laut Bildbeschreibung soll es keine Schöpfungshöhe haben. Wenn dem so wäre, würde ich auch Donald Duck, Tom & Jerry, usw. die Schöpfungshöhe absprechen müssen. Löschen (lassen)? -- 23:37, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Ich sehe da SH, Begründung: Der Elefant wird vermenschlicht dargestellt, das Gesicht, Rüssel und angedeuteter Mund tragen für mich menschliche Züge. Da wir bei menschlichen Grafiken besonders streng sein müssen, bejahe ich hier die SH, auch wenn Histo das anders sieht. Ist sicher ein Grenzfall. --Marcela
23:45, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Die Figur des Elefanten an sich dürfte ja urheberr. geschützt sein, dann sollte eine Verwendung in einem Sendungslogo den Schutz nicht plötzlich aufheben. --Kam Solusar 04:18, 11. Jul. 2010 (CEST)
- ICh seh auch SH. Dazu kommt, dass es sich auch um eine Trickfilmfigur handelt. Bei einer solchen wird die SH vom Gericht eher zugesprochen werden, als wenn es sich nur um ein Logo handeln würde. Und sori eine Elefant sieht anders aus, spich du krigst nicht mehrheitlich das Resultat wenn du mehreren Zeicher den Auftrag gibts "zeichen mir einen blauen Elefaten". Und diese Testart ist, recht zuverlässig, wenns darum geht ob was SH hat oder nicht. Wenn dabei wiklich mehrheitlich (>80-90%) das gleiche raus kommt, dann kann man dem mehrehitlichen Resultat die SH absprechen. Dieser Test wird aber hier aber sicher nicht zutreffen, jedenfals nicht mit dem Resulat. --Bobo11 10:01, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Dieser Test hilft hier niemandem wirklich weiter, weil es hier um den erhöhten Maßstab der Schöpfungshöhe bei angewandtem Gewerke geht - dass der Blaue Elefant als Kunstwerk ieS Schöpfungshöhe hätte, ist trivial. kragenfaultier 10:07, 11. Jul. 2010 (CEST)
- ICh seh auch SH. Dazu kommt, dass es sich auch um eine Trickfilmfigur handelt. Bei einer solchen wird die SH vom Gericht eher zugesprochen werden, als wenn es sich nur um ein Logo handeln würde. Und sori eine Elefant sieht anders aus, spich du krigst nicht mehrheitlich das Resultat wenn du mehreren Zeicher den Auftrag gibts "zeichen mir einen blauen Elefaten". Und diese Testart ist, recht zuverlässig, wenns darum geht ob was SH hat oder nicht. Wenn dabei wiklich mehrheitlich (>80-90%) das gleiche raus kommt, dann kann man dem mehrehitlichen Resultat die SH absprechen. Dieser Test wird aber hier aber sicher nicht zutreffen, jedenfals nicht mit dem Resulat. --Bobo11 10:01, 11. Jul. 2010 (CEST)
"selbst erstellt" ist meiner Meinung nach übertrieben, leider finde ich für Fahrplanblätter nichts über das Urheberrecht. Sind diese Sachen so ok? Wer weiß 100-%ig Bescheid? --Mef.ellingen 13:27, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Da greift aber die Regel für Kartenwerke. Das hat an-und-für-sich nix mit Fahrplan zu tun. -- Bobo11 14:40, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Wikipedia:Bildrechte#Karten? Da gibt es einen Verweis auf den Datenbankschutz und auf den § 2 Geschützte Werke. Dort finde ich: (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: 7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Rechtlich nicht sattelfest, entnehme ich trotzdem, dass man das nicht scannen und als "selbst erstellt" in die WP stellen darf? --Mef.ellingen 15:14, 11. Jul. 2010 (CEST)
Lizenzfrage für ein Photo-Scan der österr. Nationalbibliothek
Hallo Zusammen,
Ich habe von der österr. Nationalbibliothek den Scan eines alten Photos(ca. 70 Jahre alt) gekauft.
Auf meine Frage beim Kauf des JPGs, ob ich es auf Wikipedia kostenlos veröffentlichen darf, kam die Antwort ja, aber unter Hinweis des Copyrights der Nationalbibliothek (mir wurde sogar eine eigene Signatur dafür zur Verfügung gestellt)
Gut, nun stehe ich vor der Frage, welche von den vielen Lizenzen ich nehmen muss. Die Commons:Lizenzen hilft mir da nicht wirklich weiter.
Ich bin auch sicher, dass die Nationalbibliothek nicht will, dass das Bild kommerziell genützt wird (das würde nämlich etwas kosten).
Hat jemand eine Idee?
Gruß
-- Epiktetos 12:54, 10. Jul. 2010 (CEST)
- Die Nationalbibliothek kann da gar nichts freigeben (siehe auch Schutzrechtsberühmung). Wer ist der Fotograf? Nur der, bzw. seine Erben können eine Freigabe erteilen. Wenn der Fotograf schon seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Bild gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Nun, ich gehe stark davon aus, dass die österr. Nationalbibliothek die gesamte photographische Sammlung des Photographen angekauft hat. Die Aufnahme schätze ich auf das Jahr 1910 (+/- 10) - Der Name des Photographen ist mir bekannt (mehr aber auch nicht) - schwer zu sagen, ob der schon 70 Jahre tot ist. D.h. ich kann nicht davon ausgehen, dass es schon gemeinfrei ist. -- Epiktetos 16:02, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Verrätst du uns den Namen des Fotografen? --Paulae 16:11, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Hab's grad noch in der digitalisierten Karteikarte checken müssen. Photograph Otto Schmitt; Aufnahme aus dem Jahre 1908; -- Epiktetos 16:44, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Verrätst du uns den Namen des Fotografen? --Paulae 16:11, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Wenn das Sterbedatum nicht ermittelbar ist, greift vielleicht Bild-PD-alt-100. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:47, 11. Jul. 2010 (CEST)