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Chef der Staatskanzlei

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Chef der Staatskanzlei ist die Funktionsbezeichnung für den Amtschef der Staatskanzlei eines deutschen Bundeslandes. In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg lautet die Funktionsbezeichnung Chef der Senatskanzlei. In beiden Fällen wird die Abkürzung „CdS“ verwendet.

Chefs von Staats- oder Senatskanzleien bekleiden je nach Land unterschiedliche Ränge. Sie sind entweder beamtete Staatssekretäre bzw. Staatsräte, Landesminister (Minister, Staatsminister, Senatoren) oder - in Bayern - Ministerialdirektoren.[1] In einigen Ländern – siehe z.B. die Sächsische Staatskanzlei – wurde dies zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich gehandhabt.

Aufgaben des CdS

Die Aufgaben eines CdS entsprechen in vieler Hinsicht denen eines Chefs des Bundeskanzleramtes:

  • Stabsfunktionen für den Regierungschef bzw. die Regierungschefin (vor allem politische Planung und Öffentlichkeitsarbeit[2]),
  • Geschäftsstellenfunktion für die Regierung als Ganzes (vor allem Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten sowie Presse- und Öffentlichkeit für die gesamte Landesregierung[3]),
  • Ressortkoordinierung [4].

Obwohl die Bundes- und Europaangelegenheiten in der Regel in den Staats- und Senatskanzleien ressortieren[5], unterstehen die entsprechenden Arbeitseinheiten zumeist nicht den CdS, sondern eigenen Ministern oder Staatssekretären für Bundes- und Europaangelegenheiten.

CdS-Besprechungen

Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien treffen sich viermal jährlich zu Konferenzen („CdS-Besprechungen“), auf denen die Konferenzen der Länder-Regierungschefs vorbereitet werden. Zwei dieser CdS-Konferenzen finden unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramtes statt; sie dienen der Vorbereitung der zweimal jährlich stattfindenden Zusammenkünfte der Länder-Regierungschefs mit dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin.[6]

Medienpolitische Funktionen der CdS

Den Chefs der Staats- und Senatskanzleien unterstehen die Rundfunkreferenten der Länder, die die medienpolitischen Beschlüsse der Ministerpräsidenten vorzubereiten haben.[7] In unregelmäßigen Abständen tagt die Rundfunkkommission der Länder auf CdS-Ebene.[8]

Einzelnachweise

  1. Siehe Liste (Stand: 10 Juli 2010) der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien.
  2. So die Abteilungen III und Presse bzw. 3 und 4 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
  3. So die Abteilungen III und Presse bzw. 2 und 4 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
  4. So die Abteilungen II bzw. 2 in den Staatskanzleien von Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
  5. Ausnahmen (Juli 2010): Bremen und Hessen.
  6. Siehe das Dokument der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen „Arbeitsweise der Ministerpräsidentenkonferenz und der Besprechung der Chefs der Staats- und Senatskanzleien“.
  7. Siehe als Beispiel Rundfunkreferenten wollen Apple zähmen, Spiegel Online vom 5. Juni 2010.
  8. Siehe als Beispiele Länder planen Reform der Aufsicht über privaten Rundfunk, epd-Meldung vom 31. März 2007, und Rundfunkkommission der Länder sieht Reformbedarf bei der Rundfunkgebühr nach Kirchhof-Gutachten bestätigt, Pressemitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei vom 6. Mai 2010.