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Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz

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Das Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz (RflEttÜAÜG) war im Jahre 1999 im deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Teil eines Gesetzesvorhabens mit dem vollständigen Namen Rinderkennzeichnungs- und Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgaben­übertragungs­gesetz (RkReÜAÜG, anhören/?). Dieses Gesetz sollte die Übertragung der Überwachungsaufgaben der Etikettierung von Rindfleisch und der Kennzeichnung von Rindern regeln.

Bei der Einbringung des Gesetzes in den Landtag brachen die Abgeordneten in schallendes Gelächter aus. Der mecklenburg-vorpommersche Landwirtschaftsminister Till Backhaus entschuldigte sich daraufhin für die „mögliche“ Überlänge des Gesetzestitels.

Das tatsächlich am 19. Januar 2000 beschlossene Gesetz heißt Gesetz zur Übertragung der Aufgaben für die Überwachung der Rinderkennzeichnung und Rindfleischetikettierung, der amtliche Kurztitel lautet Rinderkennzeichnungs- und Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgaben­übertragungs­gesetz.

Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz ist mit 63 Buchstaben eines der längsten gültigen und gebräuchlichen zusammengesetzten Hauptwörter der deutschen Sprache. Von 1992 bis 1996 stand im Guinness-Buch der Rekorde die Donau­dampfschiffahrts­elektrizitäten­hauptbetriebswerk­bauunterbeamten­gesellschaft, deren Existenz aber fraglich ist.[1]

1999 wurde das Wort von der Gesellschaft für deutsche Sprache für die Wahl zum Wort des Jahres vorgeschlagen. Dieses Wort war auch ein wesentlicher Anstoß für den Linguisten Gerhard Augst für eine im Jahrbuch des Instituts für Deutsche Sprache erschienene Untersuchung über Mehrfachkomposita, bei der er feststellte, dass die Anzahl solcher langen Wörter (Bandwurmwörter) in den letzten 100 Jahren nicht wesentlich zugenommen hat im Gegensatz zu Kurzwörtern und Abkürzungen.[2]

Im Dezember 2003 wurde durch die im November 2007 wieder aufgehobene Grundstücks­verkehrs­genehmigungs­zuständigkeits­übertragungs­verordnung (GrundVZÜV, 67 Buchstaben) ein neuer Rekord aufgestellt, die ihren Gewinn allerdings dem Bestandteil Verordnung zu verdanken hatte.[3]

Nicht wegen der Länge des Wortes sondern durch die Besonderheit der Kurzform wurde die LöRüRl bekannt.

Einzelnachweise

  1. Marc Carnal: Das Juli-Wunschkonzert (10), fm4.at, 13. Juli 2006
  2. dpa: Keine Angst vor langen Wörtern, 27. September 2001, in einer Sprachübung der Universität Metz
  3. (Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung – GrundVZÜV), buzer.de/gesetze, Abruf: 25. Januar 2008