Gasthörer
Gasthörer (auch Hörer oder Hospitant genannt) ist die Bezeichnung für eine Person, die in Eigeninitiative und ohne Pflichten Lehrstunden oder Vorlesungen in Schulen oder Universitäten besucht. Im Gegensatz zum Gasthörer bezahlt ein Gaststudierender Immatrikulationsbeiträge und absolviert Prüfungen.[1]
Gasthörer sind zu einem überwiegenden Teil an Universitäten oder Fachhochschulen anzutreffen. Der Personenkreis ist dabei dort nicht in einem Studiengang immatrikuliert. Die Gasthörerschaft wird lediglich registriert, meist kostenpflichtig. Den Gasthörer interessiert lediglich der Stil oder das in der Veranstaltung vermittelte Wissen, nicht ein Leistungsnachweis, der durch den angemeldeten Besuch der gleichen Veranstaltung zu erreichen wäre. Gasthörer sind grundsätzlich nicht berechtigt, geprüft zu werden. Sie sind häufig Erwachsene, die bestimmte Themen interessieren, oder fremde Studenten, die an der eigenen Hochschule nicht Gelehrtes suchen. An Universitäten, die kein eigenes Seniorenstudium anbieten, können Senioren als Gasthörer an regulären Veranstaltungen teilnehmen.[2]
Für Studenten gibt es nach dem jeweiligen Hochschulrecht des Landes beziehungsweise Bundeslandes auch häufig die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen als Zweithörer teilzunehmen beziehungsweise diese mitzubelegen und diese somit in ihrem Studiengang einzubringen. Zum Teil ist der Gasthörerstatus auch sinnvoll, um Einrichtungen der Hochschule überhaupt nutzen zu können oder aber erweitert nutzen zu können.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Wintersemester 2006/07 an deutschen Hochschulen 38.200 Gasthörer gemeldet. Das waren etwa vier Prozent mehr als noch zehn Jahren davor.[3]