Staatsorganisationsrecht
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Das Staatsorganisationsrecht ist ein Teilgebiet des Staatsrechts. Es regelt Aufbau und Funktionsweise der Staatsorgane.
Neben den Grundrechten ist das Staatsorganisationsrecht üblicherweise der zweite Hauptteil moderner Verfassungen, siehe auch den Abschnitt Staatsorganisation im Artikel Staatsrecht.
Zum Staatsorganisationsrecht gehören:
- Regelungen über die obersten Staatsorgane
- das Wahlrecht
- das Parteiengesetz
sowie weitere Gesetze.