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Kostenfestsetzungsbeschluss

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Der Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) ist ein gerichtlicher, regelmäßig zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel, in dem die von einer Partei zu erstattenden Kosten eines gerichtlichen Verfahrens der Höhe nach festgesetzt werden. Das Festsetzungsverfahren wird nur auf Antrag einer Partei durchgeführt.

Der KFB basiert in der Regel auf einer so genannten Kostengrundentscheidung, oft ein Urteil, in welcher nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach entschieden ist, wer die Kosten eines Verfahrens oder einer Instanz zu tragen hat. Zweck der Eigenständigkeit des Kostenfestsetzungsverfahrens ist es, die Hauptsache von der Klärung der oft nicht einfachen Feststellung, in welcher Höhe Kosten zu erstatten sind, zu entlasten. Denn es sind nicht alle Kosten, die der obsiegenden Partei entstanden sind, erstattungsfähig, sondern nur die notwendigen Kosten. Notwendig sind diejenigen Kosten, die eine verständige Partei zur wirksamen Rechtsverfolgung zum Zeitpunkt der Verursachung ebendieser Kosten als erforderlich ansehen musste.

Funktionell zuständig zur Kostenfestsetzung ist der Rechtspfleger.