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Fristenkongruenz

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Fristenkongruenz bezeichnet die Übereinstimmung der Fristen von Kapitalbindung und Kapitalüberlassung von Aktiva und Passiva in der Bilanz. Die Nutzungsdauer einer Anlage sollte demzufolge die Bezugsgröße für die Laufzeit der zugehörigen Finanzierung sein. Das bedeutet, dass länger im Unternehmen verbleibende Gegenstände (wie z. B. Investitionsgüter) auch durch langfristige Finanzierung (Langzeitkredit/Eigenkapital) gedeckt sein sollten.

In der Regel wird dabei davon ausgegangen, dass Eigenkapital zeitlich unbegrenzt und Fremdkapital gemäß den vereinbarten Rückzahlungsfristen zur Verfügung steht.

Der Grundsatz der Fristenkongruenz findet seinen Ursprung in den gesetzlichen Finanzierungsregeln für Banken (Goldene Bankregel). Dabei sollen die Laufzeiten der ausgegebenen Kredite an die Schuldner einer Bank mit den Laufzeiten der einkommenden Einlagen von Kunden übereinstimmen.

Siehe auch