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Schornsteinfegergesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über das Schornsteinfegerwesen
Kurztitel: Schornsteinfegergesetz
Abkürzung: SchfG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gewerberecht
Fundstellennachweis: 7111-1
Ursprüngliche Fassung vom: 15. September 1969
(BGBl. I S. 1634)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Letzte Neufassung vom: 10. August 1998
(BGBl. I S. 2071)
Letzte Änderung durch: Art. 17 G vom 3. April 2009
(BGBl. I S. 700, 721 f.)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2009
(Art. 23 G vom 3. April 2009)
Außerkrafttreten: 1. Januar 2013
(Art. 4 Abs. 4 G vom
26. November 2008)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen, kurz Schornsteinfegergesetz, regelt unter anderem das Kehrmonopol und die Beleihung der Bezirksschornsteinfegermeister.

Das Schornsteinfegergesetz ist ein „Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung“ vom 13. April 1935, aufgrund dessen die „Verordnung über das Schornsteinfegerwesen“ vom 15. April 1935 und 28. Juli 1937 erlassen werden konnte, beruht aber auf bis dahin bestehende ältere Verordnungen. Festgelegt wurde die Kehr- und damit Gebührenpflicht und die Einteilung in Kehrbezirk-Monopole. Ob bei den Absichten der Gesetzgebung der Brandschutz im Vordergrund stand oder der Wunsch, flächendeckend alle Dachböden und Keller auf unerlaubte Tätigkeiten oder sich dort aufhaltende Personen überprüfen zu können, bedarf einer gesonderten Untersuchung.

Die seit 1969 neu gefasste Monopolregelung wird unter anderem von der EU-Kommission als Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit angesehen. Weiterhin wird teilweise die Befugnis zum Betreten der Wohnung zur Kehrung oder Überprüfung gemäß § 1 Absatz 3 kritisiert. Es soll ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden.

Ablauf des Gesetzes

Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Es wird abgelöst durch das „Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG” („Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk”) vom 26. November 2008.[1]

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26. November 2008 im BGBl.