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Amtsgericht Freiburg im Breisgau

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Das Amtsgericht Freiburg ist Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Baden-Württemberg mit Sitz ist in Freiburg im Breisgau.

Zuständigkeit

Im Amtsgerichtsbezirk erstreckt sich die Zuständigkeit auf Zivil-, Familien- und Strafsachen als Gericht der ersten Instanz. In seiner Funktion als Registergericht werden hier auch das Handels-, das Vereins- und das Güterrechtsregister geführt. Darüber hinaus bestehen folgende Zuständigkeiten, die sich über den eigenen Gerichtsbezirk hinausgehen. In Familien- und Zwangsversteigerungssachen ist es zusätzlich für die Bezirke der Amtsgerichte Breisach, Müllheim, Staufen und Titisee-Neustadt zuständig. Die örtliche Zuständigkeit in Insolvenzverfahren wird um die Amtsgerichtsbezirke Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Kenzingen, Müllheim, Staufen, Waldkirch und Titisee-Neustadt erweitert. In Handelsregistersachen besteht eine Zuständigkeit in den Landgerichtsbezirken Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen, was somit ganz Südbaden umfasst.

Für eingehende Rechtshilfeersuchen nach dem Haager Zustellungs- und Beweisaufnahmeübereinkommen [1] ist das Amtsgericht Freiburg für das gesamte Land Baden-Württemberg zuständig.

Sitz, Bezirk und Zugehörigkeit

Das Hauptgebäude ist am Holzmarkt 2 zu finden, in dem sich auch die Außenstelle des Registergerichtes befindet. Weiter Außenstellen des Amtsgerichtes sind am Holzmarkt 3 und 4, sowie im "Zürich-Haus" in der Bismarckallee2, wo auch das Registergericht, das Insolvenzgericht, die Zwangsversteigerungsabteilung und die Bußgeldabteilung untergebracht sind.

Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Stadt Freiburg sowie die Orte Au, Bötzingen, Buchenbach, Ebringen, Eichstetten, Glottertal, Gottenheim, Gundelfingen, Heuweiler, Horben, Kirchzarten, Oberried, March, Merzhausen, Pfaffenweiler, Sankt Märgen, Sankt Peter, Schallstadt, Sölden, Stegen, Umkirch und Wittnau.

Als Gericht der ersten Instanz liegt das Amtsgericht Freiburg im Bezirk des Landgerichtes Freiburg und des Oberlandesgerichtes Karlsruhe. Es ist ein Präsidialamtsgericht und untersteht es somit der Aufsicht des Oberlandesgerichtes und nicht der des Landgerichtes.

Organisation

Dem Amtsgericht steht ein Präsident als Behördenleiter und Dienstaufsicht vor, der durch einen Vizepräsidenten vertreten wird. Weiterhin gibt es einen Verwaltungsleiter. Das Amtsgericht gliedert sich weiterhin in folgende Abteilungen bzw. Serviceeinheiten: Die Zivilabteilungen, das Familiengericht, die Strafabteilungen, das Schöffengericht, die Bußgeldabteilungen, das Jugendgericht, das Jugendschöffengericht, Privatklagesachen, die Betreuungsgerichte, das Registergricht, Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung, das Insolvenzgericht und die Schuldnerkartei/Vollstreckungsabteilung.

Gebäude

Das Justizgebäude, in dem das Amtsgericht seinen Hauptsitz hat, wurde 1848 im spätklassizischten Stil erbaut. Es war ursprünglich als Sitz des Bezirkstrafgerichtes geplant, das aufgrund des Entwurfes zum Gerichtsverfassungsgesetzes von 1845 eingerichtet werden sollte. Da der Gesetzentwurf im Zuge der Revolution von 1848 nicht verabschiedet wurde, kam es nie zur Umsetzung dieses Planes. Nach einer anfänglich anderweitigen Nutzung, war es das zentrale Justizgebäude in der Stadt Freiburg. Im Jahre 1857 bezog das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft das Gebäude. Diesen folgte später auch das Kreisgericht, welches 1879 mit Inkraftreten der Reichsjustizgesetze in Landgericht umbenannt worden ist.

Gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts stieß das Gebäude an seine Kapazitätsgrenze und es wurde ein Erweiterungsbau geplant, dessen Errichtung sich aber in die Jahre von 1915 bis 1921 verzögerte. Der Architekt Adolf Lorenz plante diesen Erweiterungsbau auf einem angrenzenden Gelände, das in Richtung des Holzmarktplatzes lag. Der Neubau grenzte direkt an das bestehende Gebäude und wurde im neobarocken Stil errichtet. Später wurde auch das angrenzende Gebäude der ehemaligen Forstdirektion miteingegliedert. Dieses Gebäude ist von den übrigen durch einen Torbogen getrennt, der über den Zugang zur ehemaligen Justizvollzugsanstallt gespannt ist.

Von 1940 bis 1945 befand sich in dem Gebäude zusätzlich das Sondergericht Freiburg, welches für das gesamte Südbaden zuständig war. [2]

Während Freiburg die Hauptstadt des Landes Baden war, wurde von 1947 bist 1952 die gesamte Landesjustizverwaltung mit Justizministerium, Oberlandesgericht Freiburg, Land- und Amtsgericht, Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Notariat in dem Gebäude untergebracht. Seit der Eingliederung des Landes Baden in Baden-Württemberg befinden sich nur noch das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft in dem Gebäude. Um 1990 wurde das Gebäude entsprechend der Pläne des Staatlichen Hochbauamtes Freiburg saniert und renoviert.

Geschichte

Das Amtsgericht wurde im Jahre 1857 in Freiburg eingeführt. Aufgrund einer Verordnung vom 18. Juli 1857 des Großherzogtums Baden sollte ab dem 1. Sept. 1857 die Rechtspflege der Ämter von selbständigen Amtsgerichten ausgeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde Verwaltungstätigkeiten und Rechtsprechnung in den Ämtern der unteren Ebene gemeinsam durchgeführt. Zur Gründung wurde ein Stadt- und ein Landamtsgericht in Freiburg eingeführt, die 1864 im Zuge der großen badischen Justizreform im Amtsgericht Freiburg fusioniert wurden. An der Terminologie hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Seit 1983 ist das Amtsgericht Freiburg eines von fünf Präsidialamtsgerichten im Land Baden-Württemberg.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Haager Zustellungs- und Beweisaufnahmeübereinkommen
  2. Gedenktafel zum Sondergericht

Koordinaten: 47° 59′ 31,7″ N, 7° 50′ 58,4″ O