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Freimaurerei

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Symbol der Freimaurerei

Die Freimaurerei, auch Königliche Kunst genannt, versteht sich als ein ethischer Bund freier Menschen mit der Überzeugung, dass die ständige Arbeit an sich selbst[1] zu einem menschlicheren Verhalten führt. Die fünf Grundideale der Freimaurerei: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Toleranz und Humanität, sollen durch die praktische Einübung im Alltag gelebt werden.

Nach ihrem Selbstverständnis vereint sie Menschen aller sozialen Schichten, Bildungsgrade und Glaubensvorstellungen. In allen ihren Ausprägungsformen zählt sie weltweit aktuell etwa fünf Millionen Mitglieder. Die Konstitution der ersten Großloge wurde am 28. Februar 1723 im britischen Postboy öffentlich beworben und bildet die Grundlage der heutigen Freimaurerei.[F 1] Die Freimaurerei ist weltweit in Logen organisiert und betreibt in vielen Ländern Öffentlichkeitsarbeit.[F 2] Gemeinsam mit den Salons, den Lesegesellschaften und anderen Zusammenschlüssen der frühen Aufklärung bildeten die Logen in ganz Europa eine neue Form von Öffentlichkeit und trugen zur Verbreitung aufklärerischer Ideen bei.[2]

Freimaurer haben sich der Verschwiegenheit, dem Datenschutz sowie dem Grundsatz verpflichtet, freimaurerische Bräuche nicht nach Außen zu tragen (Arkanprinzip, Verschwiegenheitspflicht). Dies soll intern den freien Ideen- und Meinungsaustausch ermöglichen. Grundsätzlich sind die meisten Rituale durch einschlägige Literatur zugänglich.[3] Die Zeremonien und die Alten Pflichten der spekulativen Freimaurerei werden auf Gebräuche und Unterlagen historischer Steinmetzbruderschaften zurückgeführt, so auf das Regius-Manuskript[4] aus dem Jahr 1390 und das Cooke-Manuskript aus dem 14. und 15. Jahrhundert.[5][F 3] Freimaurer treffen sich zu ritueller 'Tempelarbeit'. Zum Ritual kann ein Vortrag mit freimaurerischen Bezügen gehören. Während der Tempelarbeit besteht eine meditative Atmosphäre. Eine Diskussion des Vortrages findet im Tempel nicht statt, das Thema kann aber bei einer anschließenden 'Tafelloge' ungezwungen weiterbesprochen werden. Nach außen wirken Freimaurer auch durch karitative Arbeit und Förderung von Bildung und freiheitlicher Aufklärung.[F 4] Zwei der bekanntesten freimaurerischen Symbole sind Winkel und Zirkel (in Amerika mit dem zentralen Buchstaben „G“).

Symbole und Etymologie

Der Begriff Freimaurer ist eine Lehnübersetzung des 18. Jahrhunderts für englisch Freemason. Im 15. Jahrhundert bezeichnete er die in Bauhütten organisierten Steinbildhauer oder Baumeister, die freestone-masons, im Gegensatz dazu waren die roughstone-masons eher für die gröberen Arbeiten zuständig. Die geschichtlich überlieferten Symbole wie Maurerkelle, Winkelmaß und Zirkel gehören heute noch zum Inventar der Freimaurer.

Ziele der Freimaurerei

Ziele und Werte der Freimaurerei leiten sich aus ihrer Entstehungsgeschichte ab. Die Gemeinschaft entstand aus den mittelalterlichen Steinmetzbruderschaften (siehe: Geschichte der Freimaurerei). Einen wichtigen Teil ihrer Symbole und Werte entnahmen Freimaurer der Bauhüttenkultur. Je nach Großloge bekennen sich viele Freimaurer zu einem Schöpfungsprinzip, das sie den Allmächtigen Baumeister aller Welten nennen. Symbole vermitteln gemeinsame Werte und Ideen. Die Weltbruderkette symbolisiert internationale Verbundenheit und die Brüderlichkeit aller Menschen.

Das gegenseitige Versprechen zur Verschwiegenheit dient nicht der Geheimniskrämerei, sondern soll Privatsphäre bieten. In Diskussionen ist Streit über politische und religiöse Gegenstände verpönt. Ebenso sind Freimaurer zum Respekt vor den Gesetzen des eigenen Landes verpflichtet. Der Sitz der Logen, ihre Vorsitzenden, ihre Satzungen sind bekannt, ihre Schriften und Beschreibungen von Ritualen der Freimaurerei sind für jeden in Stadtbibliotheken und Archiven öffentlich zugänglich und sind daher im Gegensatz zu verschwörungstheoretischen Darstellungen kein „verschwörerischer Geheimbund“ im Sinne einer konspirativ-politischen Untergrundtätigkeit.[6]

Der Großteil der freimaurerischen Werte entstammt dem Zeitalter der Aufklärung. Im Folgenden dargestellt als fünf Grundpfeiler der Freimaurerei: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Toleranz und Humanität[7]

  1. Freiheit soll verwirklicht werden durch die Freiheit vor Unterdrückung und Ausbeutung als Grundvoraussetzung der Freiheit des Geistes und der individuellen Verwirklichung.
  2. Gleichheit bedeutet Gleichheit der Menschen ohne Klassenunterschiede und Gleichheit vor dem Gesetz.
  3. Brüderlichkeit wird verwirklicht durch Sicherheit, Vertrauen, Fürsorge, Mitverantwortung und der Verständigung mit- und untereinander.
  4. Toleranz wird gelebt durch aktives Zuhören und Verständnis anderer Meinungen.
  5. Humanität umfasst die Summe aller vorherigen vier Grundsäulen und wird durch den „Tempel der Humanität“ symbolisiert, an dem Freimaurer arbeiten.

Das Ziel der Freimaurerei liegt darin, diese Grundsätze im Alltag zu leben, um so das menschlich Gute in der Welt zu fördern. Im freimaurerischen Sinn bedeutet Humanität die Lehre von der Würde des Menschen. In den Logen sehen Freimaurer daher bei ihrer Arbeit von allen gesellschaftlich bedingten Unterschieden ab, der Mensch an sich steht im Mittelpunkt. Emanuel Schikaneder, selbst Freimaurer wie Wolfgang Amadeus Mozart,[8] bringt diese Einstellung im Libretto von Mozarts Oper Die Zauberflöte mit den Worten „Er ist Prinz, noch mehr, er ist ein Mensch!“[Lennhoff 1] zum Ausdruck.

Rituale und Grade

Tempelarbeit

Die geschlossene rituelle Versammlung der Freimaurer wird als Tempelarbeit bezeichnet und verfolgt das Ziel einer freimaurerischen Sozialisation. Es vermittelt dem Einzelnen durch eine mündlich überlieferte Methode die freimaurerischen Werte durch Symbole und Allegorien, wobei Verstand und Gefühl gleichermaßen angesprochen werden sollen. Der Freimaurer wird dabei nicht auf religiöse Inhalte oder metaphysische Glaubenssätze verpflichtet.

Grade

Die Freimaurerei gliedert sich grundsätzlich in drei Grade (Lehrling, Geselle und Meister). Sie werden auch als blaue Johannisfreimaurerei bezeichnet und symbolisieren den Weg der persönlichen Weiterentwicklung.

Erster Grad Bronze-Plastik von Jens Rusch: „Rauher Stein“

Durch seine Initiation in den Lehrlingsgrad, der Stufe der Selbsterkenntnis, soll der Lehrling in die Lage versetzt werden, seine menschliche Unvollkommenheit erkennen zu können. Sie wird durch den rauen Stein symbolisiert. Als unvollkommener Mensch bedürfe er der Hilfe anderer Menschen und soll sich der Bedeutung von Menschlichkeit und Brüderlichkeit bewusst werden. Durch seine kontinuierliche Arbeit an sich selbst möchte er sich symbolisch gesprochen zu einem Baustein des Tempels der Humanität entwickeln.

Abhängig von seinen Fähigkeiten, üblicherweise nach einem Jahr, wird er in den Gesellengrad befördert, dessen Symbol der kubische Stein ist. Der Geselle soll lernen, sich in Selbstdisziplin zu üben, denn dies sei die Voraussetzung, damit sich alle Menschen, durch Bausteine symbolisiert, harmonisch zu einem gemeinsamen Tempelbau der Humanität zusammenfügen. Dabei wird eine Vervollkommnung der sozialen Beziehungen zu seinen Mitbrüdern und Mitmenschen angestrebt.

Der Freimaurer-Meister möchte sich der Vergänglichkeit des menschlichen Lebens bewusst werden, überschaut und durchdenkt seinen Lebensplan. Dem Meister-Grad ist symbolisch das Reißbrett zugeordnet. Durch das Vorbild seiner Zeichnung wird er seine Erfahrung weitergeben. Er trägt höhere Verantwortung und übernimmt weitere Aufgaben. Von der Arbeit der vorherigen Grade ist der Meister damit nicht entbunden.

Zusätzlich gibt es verschiedene so genannte Hochgradsysteme. Sie führen nicht darüber hinaus, sondern haben das Ziel, die Lehren des Lehrlings-, Gesellen- und Meistergrades zu vertiefen, daher werden sie heute als Erkenntnis- oder Vervollkommnungsstufen bezeichnet.

Aufnahme

Initiation eines „Suchenden“. Kupferstich, 1745 in Frankreich
Gesellen-Beförderung. Kupferstich, im frühen 18. Jahrhundert
Meister-Erhebung eines Gesellen. Stich, Ende 18. Jahrhundert

Die Aufnahmekriterien unterscheiden sich unwesentlich von Lehrart zu Lehrart, ein positiver Leumund ist Voraussetzung. Darüber hinaus sollte ein Kandidat die Volljährigkeit erreicht haben. Die Altersgrenze ist nicht bindend, sondern kann von jeder Loge modifiziert werden.

Viele „Suchende“ (so die freimaurerische Bezeichnung für Aufnahmekandidaten) gelangen über Empfehlung der Brüder in eine Freimaurerloge, andere lernen auf Gästeabenden oder öffentlichen Veranstaltungen eine Loge und ihre Mitglieder kennen. Aktive Mitgliederwerbung wird abgelehnt, da ein Beitrittsgesuch aus eigener Motivation heraus erfolgen soll.

Wie Gotthold Ephraim Lessing in den Freimaurergesprächen Ernst und Falk schreibt, so reicht es nicht aus, „in einer gesetzlichen Loge aufgenommen worden“ zu sein, um Freimaurer genannt zu werden, sondern es bedarf der Einsicht und der Erkenntnis, „was und warum die Freimaurerei ist“. Die Wirkung der Freimaurerei erfolgt durch die tägliche Umsetzung ihrer Prinzipien in Alltag und Beruf durch gute „Taten, welche gute Taten entbehrlich machen sollen“.

Ein Suchender soll sich mit den Werten der Freimaurerei identifizieren und ein Interesse daran haben, an sich selbst zu arbeiten und sich aktiv zu beteiligen. Um dem Suchenden die Möglichkeit zu bieten, dies herauszufinden, werden mindestens für ein halbes Jahr Besuche von Gästeabenden erwartet, die in regelmäßigen Abständen stattfinden. Auch soll es sich um einen so genannten „freien Mensch von gutem Ruf“ handeln, da etwas Gegenteiliges darauf hindeutet, dass die Werte und Ideale der Person nicht denen der Freimaurerei entsprechen. Bei Kindern von Freimaurern, intern als „Lufton“ bezeichnet, kann bei einigen Großlogen und deren Logen die Aufnahmevorbereitungszeit abgekürzt werden, wenn der Freimaurer für sein Kind bürgt. Während der Zeit seiner Besuche macht sich der Suchende mit den Logenmitgliedern vertraut und sucht einen (in manchen Logen zwei) Bürgen, der ihn durch seine Jahre als Lehrling oder Geselle begleitet.

Der Aufnahmewillige wird von einem Aufnahmeausschuss zu seinem Wunsch, Freimaurer zu werden, befragt. Wenn sich der Bürge fand und der Ausschuss eine positive Empfehlung ausgesprochen hat, folgt die so genannte Kugelung (Ballotage). Die Brüder stimmen geheim über die Aufnahme mittels weißer und schwarzer Kugeln ab. Werden eine oder zwei schwarze Kugeln geworfen, sollen diejenigen, die mit ihren schwarzen Kugeln dagegen stimmten, sich zu erkennen geben und ihre Entscheidung begründen. Wenn sie keinen geeigneten Grund gegen die Aufnahme des Suchenden nennen können, wird die schwarze Kugel als eine weiße Kugel angesehen. Kommen drei oder mehr schwarze Kugeln in geheimer Abstimmung zusammen, gilt der Suchende als zurückgestellt oder abgewiesen. Das eigentliche Aufnahmeritual findet während einer so genannten Tempelarbeit statt.

Mitgliedsbeiträge und Kosten für typische freimaurerische Bekleidung (Schurz, Handschuhe, Bijou und gegebenenfalls Hoher Hut) werden fällig. Ebenso ist ein Kostenbeitrag für die Beförderung und Erhebung in den Gesellen- und Meistergrad zu entrichten. Aufnahmewilligen mit schwachem finanziellem Hintergrund (Studenten, Schülern, Arbeitssuchenden etc.) werden meist Kosten erlassen oder gestundet.

Austritte sind üblich und werden als ehrenvolle Deckung bezeichnet. Wechsel zu Logen einer anderen Lehrart oder Großloge sind nicht ungewöhnlich.

Aufbauorganisation

Logen

Alle Freimaurer verstehen sich unabhängig von ihrem Grad oder ihren Aufgaben als gleichberechtigte Brüder und treffen Entscheidungen ihrer Loge demokratisch.

Freimaurerlogen organisieren sich wie bürgerliche Vereine; ihnen stehen ein Vorsitzender (Meister vom Stuhl) und dessen Stellvertreter (Erster und Zweiter Aufseher) vor.

Wie bei eingetragenen Vereinen üblich, werden darüber hinaus ein Schatzmeister und Schriftführer (Sekretär) gewählt. Gemeinsam bilden diese Beamten den Vorstand der Loge (Beamtenrat). Darüber hinaus werden weitere Mitglieder mit besonderen Aufgaben betraut: der Redner (eine Besonderheit kontinentaler Logen), die Schaffner (zuständig für das Haus und die Verpflegung), der Gabenpfleger, Musikmeister, Archivar, Zeremonienmeister, dazu kommen Ausschüsse (z. B. Aufnahmeausschuss, Ehrengericht).

Während der rituellen Arbeiten haben einige der Beamten besondere Aufgaben; so wird die Arbeit vom Meister vom Stuhl geleitet, während die Aufseher jeweils einem Teil der Brüder (eingeteilt in zwei Kolonnen) vorstehen.

Großlogen

Ein „Meister vom Stuhl“ während einer freimaurerischen „Tempelarbeit“. Im Mai 1948 fand zum ersten Mal nach dem Verbot durch die Nazis im Gebäude der Freimaurerloge „Libanon zu den 3 Zedern“ in Erlangen der erste Großlogentag „Zur Sonne“ statt. Die USA, Frankreich und die Tschechoslowakei entsandten Vertreter.

Der Bund hat kein zentrales Führungsgremium, sondern gliedert sich in einzelne unabhängige, bürgerliche Vereine, sogenannte Logen, die sich in Dachverbänden wie Großlogen, auch „Großorienten“ genannt, zusammenschließen und damit gegenseitig anerkennen. Diese Dachverbände benötigen eine Anerkennung durch ältere Dachverbände, um als Großlogen der Freimaurerei anerkannt zu werden.

Vor Gründung der United Grand Lodge of England (Vereinigte Großloge von England, UGLoE) 1717 gab es in Ländern wie England und Frankreich nur unorganisierte Freimaurerlogen, erst durch den Zusammenschluss von vier seit Jahren bestehenden Logen entstand die erste freimaurerische Großloge. 1773 entstand der zweite Dachverband, der Grand Orient de France (Großorient von Frankreich, GOdF).

Ausgehend von diesen drei Dachverbänden organisiert sich heute die Freimaurerei weltweit in die von der Vereinigten Großloge von England und die vom GOdF ausgehende Freimaurerei.

In den USA gibt es circa 1,8 Millionen reguläre Freimaurer. Eine ähnlich starke Verbreitung gibt es nur noch in Großbritannien, Frankreich und Skandinavien. Genauere Angaben sind momentan nicht zu ermitteln, da in den meisten Staaten die Mitgliedslisten der Logen nicht öffentlich zugänglich sind (eine Ausnahme bildet Norwegen). Man ist daher auf Angaben der jeweiligen Großlogen angewiesen.

Politik

In allen Lehrarten sind Streitgespräche über Parteipolitik oder Religion (besonders konfessionelle) verboten. Dieses Verbot wurde erstmals in den Alten Pflichten schriftlich manifestiert. Die Alten Pflichten wurden im Auftrag der Ersten Großloge von England von Prediger James Anderson verfasst, 1723 veröffentlicht und gelten bis heute als freimaurerisches Grundgesetz für alle Freimaurerlogen. Darin heißt es:

Auch sollt ihr nichts tun oder sagen, das verletzen oder eine ungezwungene und freie Unterhaltung unmöglich machen könnte. Denn das würde sich nachteilig auf unsere Eintracht auswirken und den guten Zweck vereiteln, den wir verfolgen. Deswegen dürfen keine persönlichen Sticheleien und Auseinandersetzungen und erst recht keine Streitgespräche über Religion, Nation oder Politik in die Loge getragen werden.[F 5]

Als ethisch-philosophische Gesellschaft engagiert sich die Freimaurerei „entschieden für Legalität und gegen Illegalität“ und „macht es demgemäß ihren Mitgliedern zur unbedingten Pflicht, die Landesgesetze zu beachten.“ Die Freimaurerei verbietet Tagespolitik in den Logen, um nicht „das harmonische Nebeneinander der verschiedenen weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen“ und das „einträchtige Zusammenwirken ihrer Mitglieder für die Idee der Humanität“ zu stören. „Der Toleranzidee der Freimaurerei widerspricht es, ihren Mitglieder eine bestimmte politische Auffassung vorzuschreiben oder zu verbieten“.[Lennhoff 2]

Im Grand Orient de France sind die Freimaurer und die dortigen Logen im kulturpolitischen Alltag wesentlich präsenter.

1748 sprach sich der Freimaurer Montesquieu persönlich für den Grundsatz einer demokratischen Gewaltenteilung der drei „politischen Gewalten“: Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung aus.[Lennhoff 2]

Am 24. Mai 1773 entstand in Frankreich die Grande Loge Nationale, der heutige Grand Orient de France (GOdF) und 1775 fand man in einem Rundschreiben die Worte „Das Gesetz ist der Ausdruck des Willens der Allgemeinheit!“, die sich ebenso wie die Idee der Gewaltenteilung Montesquieus am 26. August 1789 in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte wiederfanden. [F 6] Mit Stolz sprach man von den „Bürgern der Freimaurer-Demokratie“.[Lennhoff 3]

Im Jahr nach der Amerikanischen Unabhängigkeitserklärung[F 7] am 4. Juli 1776 ging Marquis de La Fayette nach Amerika, um dort freiwillig für die amerikanische Unabhängigkeit und seine Ideale der Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit zu kämpfen. Er setzte sich für die Bürgerrechte der Protestanten und die Abschaffung der Sklaverei ein. Als überzeugter Demokrat und Verfechter des Freiheitsgedankens machte er sich für die Demokratie und die Menschenrechte stark, die Thomas Jefferson 1776 in Virginia erarbeitet hatte. In dieser Zeit wurde er in Gegenwart von George Washington in eine militärische Freimaurerloge in Morristown aufgenommen.

Nach Frankreich zurückgekehrt, bereitete ihm das Volk einen triumphalen Empfang, und Ludwig XVI. nahm ihn in die Notabelnversammlung auf. In Frankreich wurde er Mitglied der Loge Contrat Social.

Nach George Washington traten in den Vereinigten Staaten von Amerika viele weitere Präsidenten wie James Monroe, Theodore Roosevelt oder Harry S. Truman öffentlich für die Prinzipien der Freimaurerei ein. Der Entwurf und die Konstruktion der Freiheitsstatue geht auf die Freimaurer Frédéric Auguste Bartholdi und Gustave Eiffel zurück; die Grundsteinlegung des Sockelgebäudes erfolgte in einer Freimaurer-Zeremonie am 5. August 1885 durch den Großmeister der Großloge von New York, William A. Brodie.[9]

Freimaurer setzen sich für Völkerverständigung ein. So kritisierte am Ende des 19. Jahrhunderts der Leipziger Verleger der Freimaurer-Zeitung, Carl Pilz, den geschürten „Nationalhaß“ der europäischen Völker untereinander. Der Traum von einer „Weltverbrüderung“ werde „so lange unerreicht bleiben, so lange Nationalhass die Völker entzweit.“[10]

Gustav Stresemann, Austen Chamberlain, Aristide Briand bei Verhandlungen in Locarno

Nach dem Ersten Weltkrieg zählten der deutsche Außenminister Gustav Stresemann und der französische Ministerpräsident und spätere Außenminister Aristide Briand zu den Unterstützern der internationalen Friedensbemühungen und des Völkerbundes. Beide verband die Freimaurerei.

Aristide Briand kritisierte die harten Bedingungen des Versailler Friedensvertrages gegenüber Deutschland und musste in Folge dessen 1922 von den Regierungsgeschäften zurücktreten. Gustav Stresemann vertrat in Deutschland freimaurerische Werte, indem er sich für einen friedlichen Ausgleich mit Frankreich und für Deutschlands Aufnahme in den Völkerbund einsetzte. Als diese 1926 gelang, nutzte er bei der öffentlichen Beitrittsrede freimaurerisches Vokabular. Für ihren Einsatz erhielten Gustav Stresemann und Aristide Briand 1926 gemeinsam den Friedensnobelpreis.

1928 war Aristide Briand der Initiator des Briand-Kellogg-Paktes, eines Vertrages über den gegenseitigen Verzicht auf Krieg zwischen Staaten. Stresemann sorgte dafür, dass Deutschland dem Briand-Kellogg-Pakt beitrat, in dem Krieg grundsätzlich für völkerrechtswidrig erklärt wird.

1955 wurde die Ode „An die Freude“ von dem Freimaurer Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi als Europäische Hymne vorgeschlagen. Sie beschreibt das freimaurerische Ideal einer Gesellschaft gleichberechtigter Menschen, die durch das Band der Freundschaft verbunden sind, und geht auf eine Auftragsarbeit von Christian Gottfried Körner für die Tafel der Freimaurerloge Zu den drei Schwertern und Asträa zur grünenden Raute in Dresden[F 8] zurück.

Ebenfalls in einem hohen politischen Amt tätiger Freimaurer war der deutsche Bundesminister und FDP-Politiker Thomas Dehler (1897–1967). Auch der frühere hessische Ministerpräsident Holger Börner (1931–2006) bekannte sich öffentlich zur Freimaurerei. In der Schweiz war der erste Bundespräsident und langjähriger Bundesrat, Jonas Furrer, ebenfalls Freimaurer.

Bekannte österreichische Freimaurer und Politiker des späten 20. Jahrhunderts sind der ehemalige Bundeskanzler Fred Sinowatz und der frühere Wiener Bürgermeister Helmut Zilk.

Religion

Freimaurerei versteht sich nicht als Religion. Sie vereint Menschen unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften. In den Alten Pflichten von 1723 heißt es im ersten Abschnitt unter dem Titel Von Gott und der Religion: „Ein Freimaurer ist verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen und falls er die Kunst recht versteht, wird er weder ein stupider Atheist noch ein irreligiöser Libertin sein.“[F 9] Obgleich „in alten Zeiten“ die Freimaurer verpflichtet waren, der „jeweiligen Religion des Landes“ anzugehören, so hält man es seitdem „für ratsam, sie bloß zu der Religion zu verpflichten, in welcher alle Menschen übereinstimmen.“ Der Grund für diese Änderung wurde zur damaligen Zeit mit der Zielsetzung begründet, dass die Freimaurerei „hierdurch ein Mittelpunkt der Vereinigung [werde] und ein Mittel, treue Freundschaft unter Personen zu stiften, welche sonst in ständiger Entfernung voneinander hätten bleiben müssen.“

Die Freimaurerei bedient sich in den Ritualen des Begriffs des Allmächtigen Baumeisters aller Welten. Dieses Konstrukt ist ein Symbol, das dem persönlichen Glauben eines jeden Bruders vorbehalten bleibt. Diese Formel ist in den ältesten Ritualbüchern unbekannt und trat erst im Dumfries Kilwinning MS. Nr. 4 auf.[Lennhoff 4]

Die Liberale Freimaurerei setzt aus Gründen der absoluten Gewissensfreiheit ausdrücklich keinen Glauben an ein Höchstes Wesen voraus. Dieses neue Konzept entstand auf dem Konvent des Grand Orient de France des Jahres 1877, bei dem auf Antrag des calvinistischen Pastors Frédéric Desmons das Symbol des Allmächtigen Baumeisters aller Welten in den Ritualen des Großorients abgeschafft wurde.[11] Desmons argumentierte, dass die Freimaurerei wissenschaftlich und rational sei und daher keiner religiösen Bezügen bedürfe. In dieser Konsequenz ersetzte der GOdF die Heilige Schrift als das „Buch des heiligen Gesetzes“ durch ein symbolisches „weißes Buch“. Dies ging der Vereinigten Großloge von England zu weit und widersprach ihrer Vorstellung von Freimaurerei: Es kam zu einem Abbruch des Kontakts, 1913 beendete man die Beziehungen zum GOdF und bezeichnete ihn nicht länger als regulär.

Daher erließ am 4. September 1929 die Vereinigte Großloge von England die Basic Principles of Grand Lodge Recognition, in der sie festlegte, wann sie andere Großlogen als regulär anerkenne. Darin legte man fest, dass für eine Aufnahme nur der theistische Glaube an den Allmächtigen Baumeister aller Welten und seinen geoffenbarten Willen Voraussetzung sei, um sich vom Atheismus abzugrenzen. Im Januar 1989 kam sie davon wieder ab und die Voraussetzung einer theistischen Gottesauffassung wurde von einer deistischen Gottesauffassung abgelöst. Freimaurer innerhalb der Zuständigkeit der Vereinigten Großloge von England müssen seitdem an ein Supreme Being, ein Höchstes Wesen glauben.[Lennhoff 5]

In Deutschland kennt die Freimaurerei als Organisation – unter Ausnahme zweier christlicher Lehrarten, die des FO und der 3WK – keine Gottesvorstellung und akzeptiert Agnostizismus.

Logen der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland akzeptieren nur Männer, die sich zur Ethik der Bergpredigt bekennen; diese müssen keineswegs Christen sein.

Der Souveräne GrossOrient von Deutschland wurde mit Unterstützung zahlreicher liberaler Großlogen Europas in Arbeit gesetzt. In dieser Tradition hat er sich gemäß der Alten Pflichten zum Ziel gesetzt, Freundschaft unter Personen unabhängig ihres Glauben zu stiften, die sich dem Sittengesetz verpflichten und zählt dazu ausdrücklich auch Atheisten. Diese Zielsetzung schlägt sich in einer pluralistischen Konstitution nieder, die den Mitgliedslogen weitgehende Selbstbestimmungsrechte zugesteht. Als Alternative zum „Weißen Buch“ des GOdF kennt der SGOvD auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und -pflichten.

Judentum

Jüdisches Leben wurde in Deutschland bis weit in das 19. Jahrhundert hinein erheblich erschwert. Bereits die bayerische Provinzialsynode 1267 befahl zur gesellschaftlichen Trennung jüdischen Männern das Tragen eines spitzen Judenhutes.[12] 1841 wurde der jüdische Makler Harry Lipschütz zunächst bei einer Ballotage, einem Wahlverfahren, aus konfessionellen Gründen zur Aufnahme in einer Hamburger Freimaurerloge abgelehnt. Kurz darauf wurde er jedoch nach Entscheid der Großloge, da eine Ablehnung aus konfessionellen Gründen satzungsgemäß nicht erlaubt war, akzeptiert. [Lennhoff 6]

Das Allgemeine Handbuch der Freimaurerei aus dem Jahr 1900 [Lenning 1] schreibt: „J. und Mohammedaner sind von vornherein für fähig erklärt worden, zu der Verbindung zu gehören. […] Unbestritten aber ist wohl, dass schon 1723 »J., wie Christen« in einer Londoner Loge waren, die im Wirtshaus »Zur Rose« in Cheapside am 22. Sept. abgehalten wurde, und dass an diesem Tage ein J. Aufnahme fand, dass schon 1725 jüdische Namen in den Mitgliedslisten vorkommen, die sich bald darauf (1730–32) immer mehr zeigen, dass die Aufnahme von J. nie von der Grossloge von London als eine Unregelmässigkeit gerügt worden ist, dass es überhaupt bei ihr eine Judenfrage nie gegeben hat, weil eine Beschränkung der Glaubenszugehörigkeit nie bestanden hat. Ebenso sagt man, der Zweck sei gewesen, die innerhalb der Christenheit herrschenden Gegensätze zu mildern und den Gedanken des Comenius […] auszuführen.“

Dennoch bekamen erst weit in das 19. Jahrhundert hinein Juden nur auf Druck von Frankreich und England ein Besuchsrecht in deutschen Freimaurerlogen. „Erleuchtete Geister, die anders dachten, wie Lessing, bildeten die Ausnahme.[Lenning 1]“ „Am Ende der achtziger Jahre des 18. Jahrh. trat in Berlin eine sogenannte Toleranzloge zusammen, die den Schutz der Regierung genoss, aber bald wieder einschlief[Lenning 2]“ Die „Anfrage der Loge Asträa in Ulm [wurde] bei der Provinzialloge 1810, ob sie J. aufnehmen dürfe, mit Nein beantwortet. In Frankreich aber hatten einzelne würdige Männer des jüdischen Glaubens nicht solche Abweisung erfahren, und als diese im Verein mit einer Anzahl Christen bei dem Grossorient um Genehmigung zur Errichtung einer Loge in Frankfurt a. M. einkamen, erhielten sie eine solche bereitwillig 1808 unter dem Namen L’Aurore naissante. Dies ist die erste in Thätigkeit gebliebne sogenannte Judenloge, die manche der anerkanntesten und tüchtigsten Männer zu ihren Mitgliedern zählte und zählt (z. B. Ludwig Börne, Berthold Auerbach, Gabriel Riesser in Hamburg, Jost, Creizenach u. s. w.).[Lenning 1]

In geistigen Inhalten und äußerer Organisationsstruktur mit der Freimaurerei vergleichbar, aber ausschließlich jüdischen Mitgliedern vorbehalten, arbeitet seit dem Jahr 1843 bis in die Gegenwart die Organisation B’nai B’rith, der auch Sigmund Freud angehörte.

Katholische Kirche

Die schnelle Ausbreitung der Freimaurerei nach ihrer Organisation in Großlogen rief von Seiten der katholischen Kirche wie des Staates Kritik und zahlreiche Verbote hervor. Unter dem Einfluss von Skandalen durch den Bund der Carbonari erließ Papst Clemens XII. am 28. April 1738 gegen die Freimaurerei den Bannfluch (Päpstliche Bulle In eminenti apostolatus specula). Papst Benedikt XIV. erließ am 18. Mai 1751 eine zweite Bulle (Providas romanorum), in der er die „Reinheit der katholischen Religion“ gefährdet sah, da in der Freimaurerei Menschen jeder Religion Aufnahme finden. Die folgenden Päpste erneuerten dies in diversen Enzykliken, dabei taten sich vor allem Papst Pius IX. (Ecclesiam a Jesu Christo) und Leo XIII. – hier exemplarisch in der Enzyklika Humanum genus 1884 – durch besonders schwere Verdammungen hervor. In letzterer stellte er darin die Freimaurer als Zerstörer des Gottesreichs dar, unterstellte ihnen die offene Absicht den christlichen Völkern ihre Güter zu stehlen und die heilige Kirche zu zerstören. Als Antwort darauf enthüllten 1889 die Freimaurer des Grande Oriente d’Italia ein Denkmal Giordano Brunos des Bildhauers Ettore Ferrari auf dem Campo de’ Fiori in Italien. Dort hielt Giovanni Bovio genau an der Stelle, an der Giordano Bruno auf dem Scheiterhaufen verbrannte, eine Rede − umgeben von über 100 Freimaurerfahnen. Eine weitere Folge war der von 1885 bis 1897 andauernde sogenannte Taxil-Schwindel.

1969 benannte das damalige römische Sekretariat für die Nichtglaubenden unter Kardinal Franz König eine Kommission, die mit einer Kommission der deutschsprachigen Freimaurer in einen Dialog treten sollte. Das Ergebnis ist die am 5. Juli 1970 gemeinsam auf Schloss Lichtenau in Oberösterreich unterzeichnete Erklärung (publiziert in: Una sancta 36 (1981), 10ff).[13] In dieser „Lichtenauer Erklärung“ wird neben dem geschichtlichen Rückblick, der auch ein gegenseitiges Schuldbekenntnis einschließt, ein grundsätzliches Ja zum Dialog gesagt: „Wir wissen um die alten Gegensätze, die lange genug zur Verurteilung der Freimaurer geführt haben. Es hat keinen Sinn, diese Gegensätze am Leben zu erhalten. Daher haben wir die Aufnahme des Dialoges aufrichtig begrüßt, der bei allen bestehenden Unterschieden die Kräfte der Übereinstimmung lebendig gemacht hat...“ (VI). Gemeinsam wird darauf hingewiesen, dass „die päpstlichen Bullen, die sich mit der Freimaurerei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen“ (IX). Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine Bereinigung des Verhältnisses zwischen der römisch-katholischen Kirche und der Freimaurerei erwartet wird.[14]

In Deutschland führte die Deutsche Bischofskonferenz ab 1974 unter dem Vorsitz von Bischof Dr. Josef Stimpfle (Augsburg) offizielle Gespräche mit den Freimaurern. Die Gespräche wurden 1980 beendet und am 12. Mai 1980 erklärte die Deutsche Bischofskonferenz in einer Publikation aus ihrer Sicht das Ergebnis: „daß die gleichzeitige Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und zur Freimaurerei ausgeschlossen“ ist.[15] Auch wenn in der einleitenden Erklärung der Dialog mit der Freimaurerei während des Konzils und im zunehmenden Masse danach für notwendig erachtet wird, so wird in einem zweiten Schritt festgestellt, dass „die fundamentale Infragestellung der Kirche durch die Freimaurerei sich nicht gewandelt hat“ (a.a.O. 15). Dabei wird auf das 1980 veröffentlichte freimaurerische Papier „Thesen bis zum Jahr 2000“ und besonders auf die These 1 verwiesen. Dort wird deutlich gemacht, dass es für die Freimaurer „Systeme weltanschaulicher religiöser Art, die alleinige Verbindlichkeit beanspruchen können, nicht gibt“ (a.a.O. 18). Des Weiteren hält die Deutsche Bischofskonferenz fest, dass die Lichtenauer Erklärung „keinerlei kirchliche Autorisierung erhalten“ habe (Pressedienst des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz vom 12.5.1980)[16]

In dem in der Apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges am 25. Januar 1983 veröffentlichten und am 26. November 1983 in Kraft getretenen neuen Codex Iuris Canonici werden die Freimaurer nicht mehr namentlich erwähnt. Die Kommission, die den Kodex überarbeitet hatte, hat den Antrag, den alten Kanon über die Freimaurerei im Wortlaut beizubehalten, einstimmig abgelehnt. Die Begründung dazu lautet: Die Unvereinbarkeit mit dem katholischen Glauben sei ja unabhängig davon schon mit Strafe bedroht.[17]

Nach Veröffentlichung des neuen CIC am 25. Januar 1983, wurde an die Glaubenskongregation die Frage herangetragen „ob sich das Urteil der Kirche über die Freimaurerei durch die Tatsache geändert hat, daß der neue CIC sie nicht ausdrücklich erwähnt wie der frühere“.[18] Die Glaubenskongregation unter ihrem damaligen Präfekten Kardinal Joseph Ratzinger stellte hierzu in einer von Papst Johannes Paul II. bestätigten Erklärung vom 26. November 1983 - dem Tag an dem der neue CIC in Kraft trat - fest, dass „diesem Umstand [Anm.: der nicht ausdrücklichen Erwähnung] das gleiche Kriterium der Redaktion zugrunde liegt wie für andere Vereinigungen, die gleichfalls nicht erwähnt wurden, weil sie in breitere Kategorien eingegliedert sind. Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.“[19]

Des Weiteren stellt die Glaubenskongregation in dieser Erklärung klar: „Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft setzt, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung dieser Kongregation vom 17. Februar 1981 (vgl. AAS 73/1981; S. 240-241)“.[20] Mit dieser Entscheidung wurde die weltkirchliche Einheitlichkeit festgesetzt und klargestellt, dass das moralische Verbot einer Mitgliedschaft immer noch seine weltweite Gültigkeit besitzt.[21]

Siehe auch: Liste päpstlicher Rechtsakten und Verlautbarungen gegen die Freimaurerei und Geheimbünde

Evangelische Kirche

Zum Abschluss gemeinsamer Gespräche mit Vertretern der EKD erklärten die evangelischen Gesprächsteilnehmer am 13. Oktober 1973: Die Möglichkeit einer Mitgliedschaft evangelischer Christen in einer Freimaurerloge bleibe dem „freien Ermessen des Einzelnen überlassen“.[22][23]

Geschichte der Freimaurerei

Deutschland

1733 gab der Großmeister Earl of Strathmore elf deutschen Freimaurern die Erlaubnis, eine Freimaurerloge in Hamburg zu stiften, was jedoch misslang. Das älteste Dokument, das eine erfolgreiche Gründung einer Freimaurerloge in Deutschland belegt, ist die Fondation, Règles, charges, Loix et Minutes de la très vénérable Société des acceptés Maçons Libres de la Ville de Hambourg, érigée l’an MDCCXXXVII, le sixieme Décembre (6. Dezember 1737). Die Loge hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Bezeichnung und gab sich später, 1743, den Namen Absalom. Sie arbeitete noch in zwei Graden: Lehrling und Meister nach der sogenannten Prichardschen Verräterschrift. Am 23. Oktober 1740 erschien sie im Register der Logen der Londoner Großloge unter der Bezeichnung Bunch of Grapes, Becker Street Hamburg.[Lennhoff 7]

Eine Delegation dieser Loge nahm in Braunschweig in der Nacht vom 14. zum 15. August 1738 den Kronprinz von Preußen, späteren König Friedrich den Großen im alten Kornschen Gasthaus auf. Von Oberg leitete daraufhin die Freimaurerloge Friedrichs auf Schloss Rheinsberg. Ab 1739 übernahm Kronprinz Friedrich selbst die Aufgabe des Meisters vom Stuhl. Nach seiner Thronbesteigung 1740 hielt er die Tempelarbeiten in Schloss Charlottenburg ab.[Lennhoff 7]

Zahlreiche weitere Logen entstanden u. a. in Dresden: Aux tros aigles blancs (1738), in Berlin: Aux trois Globes (13. September 1740), in Bayreuth: Zur Sonne (31. Januar 1741), in Leipzig (20. März 1741), in Meinigen: Aux trois boussoles (September 1741), in Breslau: Aux trois squelettes (18. Mai 1741), in Frankfurt an der Oder eine Deputationsloge (1741) und in Frankfurt a. M.: L’Union (1741). Letztere besaß von der Londoner Großloge ein eigenes Patent und legte sich die Befugnisse einer Mutterloge zu. Die in Berlin 1740 gegründete Loge Aux trois Globes nannte sich ab 1744 Große königliche Mutterloge „Zu den drei Weltkugeln“ und ist somit die heute noch bestehende älteste Freimaurer-Großloge in Deutschland.[Lennhoff 7]

Die Logen boten in mehrfacher Hinsicht einen Freiraum. Hier traf man sich unter den Bedingungen der religiösen Toleranz und der prinzipiellen Gleichheit der Logenbrüder, war aber stärker unter sich als in den allgemeinöffentlich zugänglichen Kaffeehäusern. Die Freimaurerei bot damit – ähnlich wie die Lesegesellschaften – eine neue Form von Geselligkeit jenseits von absolutistischem Fürstenhof und konfessioneller Orthodoxie. Obwohl Gespräche über religiöse und politische Themen in den geöffneten Logen grundsätzlich nicht gestattet sind, trugen sie in Deutschland zur Ausbildung einer Öffentlichen Meinung und zur Verbreitung aufklärerischer Ideen bei.[24] Dies gilt, obwohl es den deutschen Logen nicht immer gelang, sich von obskurantistischen und mystischen Strömungen freizuhalten. Diese zeigten sich unter anderem beim konkurrierenden Rosenkreuzertum wie bei der maurerischen Strikten Observanz mit ihrem mittelalterlich anmutenden Hochgradsystem und dem Gehorsam gegenüber „Unbekannten Oberen“. Noch im 19. Jahrhundert hielt es die Große Mutterloge des Eklektischen Freimaurerbundes für angezeigt, Ritterspiele, Aberglaube (Gespensterglaube, Spiritismus, Okkultismus, Glaube an magische Kräfte[Lennhoff 8]), Astrologie und dem Obskurantismus aller Art den Kampf anzusagen[Lennhoff 9] Insgesamt aber konnte sich dennoch, wie der Sozialhistoriker Hans-Ulrich Wehler urteilt, in den Logen aber „bürgerliche Aufklärungsmentalität“ weiter entfalten. [24].

Die meisten deutschen Logen männlicher Freimaurer gehören zu Großlogen, die in den Vereinigten Großlogen von Deutschland zusammengeschlossen sind. Diese sind von der Vereinigten Großloge von England (UGLoE) anerkannt.

Zu den Vereinigten Großlogen von Deutschland gehören folgende fünf Großlogen:

Heute gibt es darüber hinaus in Deutschland feminine und gemischtgeschlechtliche Großlogen. Von diesen ist die Frauengroßloge von Deutschland von den Vereinigten Großlogen von Deutschland als „freimaurerisch arbeitend“ anerkannt. In Deutschland steht die Vereinigte Großlogen von Deutschland einem Dialog in Fragen der Gleichberechtigung der Frau verhältnismäßig offen gegenüber und koexistiert mit liberalen Logen.

Die liberalen Großlogen werden anerkannt durch den Groß-Orient von Frankreich (GOdF). Dazu gehören unter anderen die gemischtgeschlechtlichen Großlogen Freimaurergroßloge Humanitas, Le Droit Humain und der Souveräne GrossOrient von Deutschland. Andere Logen gehören ausländischen Großlogen an oder sind völlig ohne Großlogen-Anerkennung.

Logen von Le Droit Humain schlossen sich Memphis-Misraim (Hamburg und Leipzig), der Grande Loge Mixte Universelle (Saarbrücken) oder dem Grand Orient de Luxembourg (Heidelberg) an.

Die Wolfstieg-Gesellschaft wurde 1913 mit dem Ziel gegründet, die freimaurerisch-wissenschaftliche Forschung zu fördern.

Daneben existieren in Deutschland wie in fast allen Ländern, in denen die Freimaurerei aktiv ist, Logen, die nicht unter der Anerkennung einer Großloge arbeiten. Derartige Logen werden im freimaurerischen Sprachgebrauch als irregulär oder als Winkellogen bezeichnet. Je nach Ausrichtung werden nur Männer, nur Frauen oder auch männliche und weibliche Mitglieder aufgenommen.

Österreich

Der Beginn der Freimaurerei in Österreich erfolgte im Jahre 1742, als auf Wunsch von Philipp Gotthard von Schaffgotsch, dem späteren Fürstbischof von Breslau, in Wien die erste Loge begründet wurde. Sie hatte nur kurz Bestand, 1743 ließ Maria Theresia sie auflösen. Erst nach ihrem Tode (1780) wurde die Freimaurerei in der Habsburgischen Monarchie wieder geduldet. 1795 wurde sie in Österreich verboten. Dieses Verbot galt jedoch nicht im mitregierten Königreich Ungarn. Nach Errichtung der Ersten Republik in Österreich wurde die Großloge von Wien am 8. Dezember 1918 gegründet. Aufgrund des starken Einflusses der katholischen Kirche in Österreich machen Freimaurer in Österreich wesentlich geringere Öffentlichkeitsarbeit und treten seltener offen als Freimaurer in Erscheinung, als ihre Schwestern und Brüder im übrigen Europa oder den Vereinigten Staaten.

Die einzige von der Vereinigten Großloge von England anerkannte Großloge der Freimaurer ist die Großloge der alten freien und angenommenen Maurer von Österreich mit Sitz in Wien.[25]

Die mit dem Großorient von Frankreich (GOdF) in Verbindung stehenden Großlogen sind:

Schweiz

Am 16. November 1937 wurde in der Schweiz über eine Volksinitiative mit dem Titel „Verbot der Freimaurerei“ – initiiert von der „Schweizerischen Heimatwehr“ und der „Faschistischen Bewegung“ – abgestimmt.[27] Die Vorlage wurde jedoch mit 68,7 % (bei einer Stimmbeteiligung von 65,94 %) abgelehnt.[28]

Heute sind in der Schweiz verschiedene Systeme aktiv:

  • Schweizerische Grossloge Alpina (SGLA) mit gegenwärtig 80 regionalen Logen.[29]
  • Grand Orient de Suisse mit 20 Logen
  • Schweizer Frauengroßloge mit 14 Logen
  • Gemischte Großloge der Schweiz (GGLS) mit 9 Logen
  • Schweizer Jurisdiktion von Le Droit Humain mit 3 Logen (gemischt)
  • Grande Oriente d’Italia mit mindestens 1 Loge
  • Verschiedene Männer-, Frauen- und gemischte Logen ohne Großlogenzugehörigkeit, v. a. im französischspachigen Teil der Schweiz

Luxemburg

1959 verließ die Männerloge Saint Jean de L’Espérance die Grand Loge de Luxembourg und gründete zusammen mit den Männerlogen Liberté und Tolérance eine neue Obödienz: Den Großorient von Luxemburg. Diese Obödienz nahm zunächst ebenfalls ausschließlich Männer auf. 1968 wurde der Großorient von Luxemburg aufgrund interner Schwierigkeiten „schlafen gelegt“, d. h. alle Arbeiten ruhten. Lediglich die Loge Saint Jean de L’Espérance arbeitete als freimaurerischer Zirkel weiter. 1970 wurde die Loge unter dem Namen L’Espérance wieder ins Leben gerufen. Die Loge arbeitete als eine unabhängige und souveräne Loge ohne Zugehörigkeit zu einer Obödienz. 1982 wiederholte sich der Vorgang von 1959. Diese drei Logen riefen wieder den Großorient von Luxemburg ins Leben. Diesmal wurden in die Loge Liberté sowohl Männer als auch Frauen aufgenommen. 1987 wurde eine vierte, auch gemischt-arbeitende Loge mit Namen Tradition et Progrès gegründet. 1990 verließ die Loge L’Espérance den Großorient von Luxemburg, um als souveräne Loge weiterzuarbeiten. 1991 wurde die gemischte Loge Licht und Wahrheit/Lumière et Vérité in Bonn aufgenommen. 1998 wurde die Heidelberger Loge Carpe Diem! für Männer und Frauen aufgenommen. 2000 erfolgte die Aufnahme der Männerloge Montaigne im Orient Lüttich/Belgien. 2002 wandelte sich die Männerloge Montaigne in eine Loge, die sowohl Männer als auch Frauen aufnimmt. Umgehend wurden die ersten Frauen eingeweiht. Anfang 2005 wurden die niederländische Loge Fiat Lux im Orient Leuwaarden und die Loge Ruuwe Kassei im Orient Gent/Belgien aufgenommen. Beides sind Logen für Männer und Frauen.

Frankreich

In Frankreich bestehen u. a. folgende Großlogen:

Das westliche Polen

Siehe: Geschichte der Freimaurerei in Polen [F 10].

Türkei

Bereits 1721 entstand in der Türkei die erste Freimaurerloge in Istanbul durch französische Freimaurer (Lehrart des Grand Orient de France). Die von der Vereinigten Großloge von England anerkannte Großloge der Freien und Angenommenen Maurer der Türkei wurde in der heutigen Form 1956 zum vierten Mal wiedergegründet. Nach ihrer Spaltung entstand 1966 die durch den Grand Orient de France anerkannte Großloge der Liberalen Freimaurer der Türkei.

Kuba

Organisationen nach Vorbild der Freimaurer

Die frühe Aufklärung zeichnete sich durch eine Vielzahl von mehr oder minder geheimen Gesellschaften und Vereinigungen aus. Weder der Begriff „Freimaurer“ noch der Begriff „Loge“ war oder ist gesetzlich geschützt, daher kann sich jede Vereinigung als „Loge“ oder selbst dann als „Freimaurerloge“ bezeichnen, wenn sie nicht durch eine Großloge anerkannt ist.

Die Organisation Propaganda Due, ursprünglich eine durch den Grande Oriente d’Italia als regulär anerkannte Freimaurerloge in Italien gegründet, wurde jahrzehntelang für kriminelle Ziele benutzt. Dies führte 1974 zu einem ersten Ausschlussversuch durch die übergeordnete Großloge, was die kriminelle Vereinigung nicht daran hinderte, weiterhin als Freimaurerloge getarnt tätig zu bleiben. Die Aufdeckung der Machenschaften dieser sogenannten Winkelloge Anfang der 1980er Jahre führten zu einem bedeutenden Skandal in Italien.

Darüber hinaus haben sich nach dem Vorbild der Freimaurer zahlreiche andere Organisationen, wie die Oddfellows oder die Studentenverbindung Skull & Bones gegründet. Sie haben keinen organisatorischen Bezug zur Freimaurerei.

Freimaurermuseen im deutschsprachigen Raum

Siehe auch

Mehr über Freimaurerei
Alles in Allem

Freimaurerische Werke

Musik
  • Jean Sibelius[39]: Musique Réligieuse Opus 113, Praising Hymn and the Ode to Fraternity (1946)
Gedichte
Theaterstück
Literatur
Architektur

Literatur

Eugen Lennhoff "Die Freimaurer" 1932
Hilfsmittel
  • Reinhold Dosch (Hrsg.): Deutsches Freimaurerlexikon, Bonn 1999, 352 S., ISBN 3-930139-15-4
  • Renate Endler/Elisabeth Schwarze: Die Freimaurerbestände im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin 1994
  • M. Gaudart, H. Lamant, K. Hoffmeister: Dictionnaire des Franc-Maçons européens. 1065 Seiten, Dualpha Editions, 2005, ISBN 2-915461-13-9
  • C. Lenning (Hrsg.): Encyclopädie Der Freimaurerei: Nebst Nachrichten Über Die Damit In Wirklicher Oder Vorgeblicher Beziehung Stehenden Geheimen Verbindungen, In Alphabetischer Ordnung …, 3 Bände, Leipzig 1822–1828 – „C. Lenning“ ist das Pseudonym des Autors Friedrich Mossdorf (1757–1843)Digitalisat bei „Google bücher“
  • Eugen Lennhoff, Oskar Posner und Dieter A. Binder: Internationales Freimaurerlexikon, Überarbeitete und erweiterte Neuauflage der Ausgabe von 1932, München 2003, 951 S., ISBN 3-7766-2161-3
  • Robert A. Minder: Freimaurer Politiker Lexikon von Salvador Allende bis Saad Zaghlul Pascha, StudienVerlag Edition zum rauhen Stein, 2004, 350 S., ISBN 3-7065-1909-7
  • Andrej Serkov: Enzyklopädie Russische Freimaurerei 1731–2000 Moskau 2001
  • August Wolfstieg: Bibliographie der freimaurerischen Literatur 4 Bände, Reprografischer Nachdruck der Ausgaben Burg 1911, 1912 und Leipzig 1913, 1926 (Ergänzungsband, hrsg. von Bernhard Beyer) Olms, Hildesheim 1964 & 1992
Allgemeine Literatur
  • M. S. Abdullah: Die große Legende vom Tempelbau. Spuren der Freimaurerei in der islamischen Tradition und Legende. Eleusis 28 Jg. 319 (1973)
  • Edwin A. Biedermann: Logen, Clubs und Bruderschaften, Droste-Verlag Düsseldorf 2004 ISBN 3-7700-1184-8
  • Ludwig Börne: Über Freimaurerei (1811). Sämtliche Schriften. Band I. Düsseldorf 1964
  • Franz Carl Endres: Das Geheimnis des Freimaurers. Mittelbach Verlag, Stuttgart 1949; Bauhütten Verlag, Münster 1990, ISBN 3-87050-185-5
  • Tom Goeller: Freimaurer. Aufklärung eines Mythos. Be.bra Verlag, Berlin 2006. 240 Seiten
  • Klaus Jürgen Grün: Philosophie der Freimaurerei. Eine interkulturelle Perspektive. Interkulturelle Bibliothek 124, Traugott Bautz Verlag, Nordhausen 2006. ISBN 3-88309-329-7
  • Friedrich-Wilhelm Haack: Freimaurer. 71 S., Münchener Reihe, ISBN 3-583-50616-2
  • Stefan Ludwig Hoffmann: Die Politik der Geselligkeit. Freimaurerlogen in der deutschen Bürgergesellschaft 1840 bis 1918. Göttingen 2000
  • Jürgen Holtorf: Die Logen der Freimaurer. Einfluß, Macht, Verschwiegenheit. Heyne Verlag München 1991, ISBN 3-930656-58-2 (beachtenswert der Unterschied im Vorwort zu den früheren Auflagen Heyne Verlag München 1983, ISBN 3-453-01811-7)
  • August Horneffer: Der Bund der Freimaurer. Diederich Verlag, Jena 1913.
  • Horst Kischke: Die Freimaurer/Fiktion, Realität und Perspektiven. 176 S., ISBN 3-426-77419-4
  • Michael Kraus (Hrsg.): Die Freimaurer, Ecowin Verlag, Salzburg 2007, ISBN 978-3-902404-40-4
  • Alfried Lehner: Die Esoterik der Freimaurer. ISBN 3-87354-188-2
  • Allan Oslo: Die Freimaurer. Patmos; 2002, ISBN 3-491-96059-2
  • W. E. Peukert: Geheimkulte. G. Olms, Hildesheim 1988, ISBN 3-933203-66-X
  • Quatuor Coronati Jahrbuch für Freimaurerforschung“ zur Veröffentlichung neuer Forschungsergebnisse. Schwerpunkt bei Geschichte der Freimaurerei, auch ihr geistesgeschichtlich-kulturelles und politisch-gesellschaftliches Umfeld. Die Jahrbücher sind allgemein zugänglich und sollen Freimaurerforscher, Hochschulen und Institute sowie interessierte Laien mit der Arbeit von „Quatuor Coronati“ vertraut machen. [1]
  • Helmut Reinalter: Die Freimaurer. Beck 2000, ISBN 3-406-44733-3
  • Marcel Valmy: Die Freimaurer – Arbeit am Rauhen Stein – Mit Hammer, Zirkel und Winkelmaß. Bildband, Callwey Verlag, 1988, ISBN 3-88059-929-7
  • Holger Zillner: Freimaurerei und Studentenverbindungen – Geschichte, Struktur, Identität. Kovač, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8300-3873-3
Einführungen
  • Alexander Giese: Die Freimaurer – Eine Einführung. Böhlau Wien; 1998
  • Friedrich-Wilhelm Haack: Freimaurer. 71 S., Münchener Reihe, ISBN 3-583-50616-2 (Prägnante und anschauliche Einführung; Klärung bekannter Vorurteile; abgrenzende Erwähnung von Organisationen, die leicht mit der Freimaurerei verwechselt werden.) Weitere Literatur (ARW)
  • Philip Militz: Freimaurer in 60 Minuten. Thiele Verlag, ISBN 978-3-85179-081-8.
  • Matthias Pöhlmann: Verschwiegene Männer. Freimaurer in Deutschland. EZW-Texte 182, Berlin 2. Aufl. 2006. Zu beziehen über die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), Auguststr. 80, 10117 Berlin; das Einzelheft wird gegen eine Spende (Selbstkostenpreis: 5 Euro, zzgl. Versandkosten) abgegeben
  • Radiosendungen des Deutschlandfunks: [2]
Spezialliteratur
  • Reinhard Breymayer: Freimaurer vor den Toren des Tübinger Stifts: Masonischer Einfluss auf Hölderlin?. Tubingensia: Impulse zur Stadt- und Universitätsgeschichte. Festschrift für Wilfried Setzler zum 65. Geburtstag. Hrsg. von Sönke Lorenz und Volker [Karl] Schäfer in Verbindung mit dem Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen. Redaktion: Susanne Borgards. (Ostfildern:) Jan Thorbecke Verlag, 2008 (Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte, 10), S. 355 - 395. - ISBN 978-3-7995-5510-4
Freimaurerische Symbole

Dokumentationen

Filme

Einzelnachweise

Internationales Freimaurer-Lexikon
  1. Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage 2006, Herbig Verlag, ISBN 978-3-7766-2478-6, Lemma Humanität, S. 403.
  2. a b Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage 2006, Herbig Verlag, ISBN 978-3-7766-2478-6, Lemma Politik, S. 660.
  3. Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage 2006, Herbig Verlag, ISBN 978-3-7766-2478-6, Lemma Frankreich, S. 296.
  4. Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage 2006, Herbig Verlag, ISBN 978-3-7766-2478-6, Lemma Baumeister, Der Allmächtige, aller Welten, Seite 110.
  5. Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage 2006, Herbig Verlag, ISBN 978-3-7766-2478-6, Lemmata Basic Principles 1929, Basic Principles 1989.
  6. Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage 2006, Herbig Verlag, ISBN 978-3-7766-2478-6, S. 442
  7. a b c Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage 2006, Herbig Verlag, ISBN 978-3-7766-2478-6, Lemma Deutschland, S. 217, 218
  8. Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage 2006, Herbig Verlag, ISBN 978-3-7766-2478-6, Lemma Aberglaube, S. 44
  9. Eugen Lennhoff und Oskar Posner: Internationales Freimaurer-Lexikon, Almathea-Verlag München 1980, Reprint von 1932, S. 413.
Lenning
  1. a b c Allgemeines Handbuch der Freimaurerei. Dritte, völlig umgearbeitete und mit den neuen wissenschaftlichen Forschungen im Einklang gebrachte Auflage von Lennings Encyklopädie der Freimaurerei, Verein deutscher Freimaurer, Leipzig. Max Hesse’s Verlag, 1900.
  2. Allgemeines Handbuch der Freimaurerei. Dritte, völlig umgearbeitete und mit den neuen wissenschaftlichen Forschungen im Einklang gebrachte Auflage von Lennings Encyklopädie der Freimaurerei, Verein deutscher Freimaurer, Leipzig. Max Hesse’s Verlag, 1900. 1. Band, S. 514
Sonstige
  1. Linda Simonis: Die Kunst des Geheimen. Esoterische Kommunikation und ästhetische Darstellung im 18. Jahrhundert. In: Beiträge zur neueren Literaturgeschichte, Bd. 185. Heidelberg: Winter, 2002, 456 Seiten.
  2. Ulrich Im Hof: Das Europa der Aufklärung, 2. Auflage, C.H. Beck, München 1993, S. 95-133, insbesondere S. 126-130
  3. z. B. Dieter A. Binder: Die diskrete Gesellschaft - Geschichte und Symbolik der Freimaurer., Dezember 2004, 367 S., ISBN 3-7065-1971-2
  4. Dieter A. Binder: Die diskrete Gesellschaft - Geschichte und Symbolik der Freimaurer. 1988, Ed. Kaleidoskop, ISBN 3-222-11794-2. Seite 14
  5. Das Cooke Manuskript (Wikisource)
  6. Dieter A. Binder: Die diskrete Gesellschaft – Geschichte und Symbolik der Freimaurerei. Verlag Styria, Graz, Wien, Köln 1988, ISBN 3-222-11794-2. Seite 216
  7. Angela Cerinotti: Die Freimaurer – Ein Geheimbund und seine Geschichte. Parthas Verlag 2008. Aus dem Italienischen von Ruth Karzel, ISBN 978-3-86601-245-5.
  8. Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. Herbig Verlag, 5. Auflage, ISBN 978-3-7766-2478-6
  9. William R. Denslow, Harry S. Truman: 10,000 Famous Freemasons from A to J. ISBN 1-4179-7578-4
  10. Stefan-Ludwig Hoffmann: Die Politik der Geselligkeit, Freimaurerlogen in der deutschen Bürgergesellschaft 1840-1918. ISBN 3-525-35911-X
  11. GOdF: „This new concept of Freemasonry - of Absolute Freedom of Conscience which was born on the ‚Convent‘ (Annual General Meeting) of 1877 and whose gave birth to a new form of practise in Freemasonry which is called Liberal Freemasonry.“
  12. Siehe, der Stein schreit aus der Mauer: Geschichte und Kultur der Juden in Bayern; eine Ausstellung veranstaltet vom Germanischen Nationalmuseum und vom Haus der Bayerischen Geschichte im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg, 25. Oktober 1988 – 22. Januar 1989 / [Katalog … hrsg. von Bernward Deneke. Die Autoren: Fritz Armbruster …], 1988, 525 S. (161)
  13. Lichtenauer Erklärung
  14. http://www.kath.ch/infosekten/text_detail.php?nemeid=49255
  15. Una sancta 36 (1981), 18
  16. Vgl. hierzu auch Stiegnitz, Peter: Gott ohne Kirche - Religion und Freimaurerei (sowie die auf Seite 193 angegebene weiterführende Literaur), der auf Seite 193 festhält, dass es sich um „inoffizielle Gespräche“ gehandelt hat und bei der Lichtenauer Erklärung um ein „Arbeitspapier“, dass ein bestimmtes zukünftiges Verhalten „empfahl“.
  17. http://www.kath.ch/infosekten/text_detail.php?nemeid=49255
  18. http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19831126_declaration-masonic_ge.html
  19. http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19831126_declaration-masonic_ge.
  20. http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19831126_declaration-masonic_ge.html
  21. http://www.kath.ch/infosekten/text_detail.php?nemeid=49255
  22. Tutzinger Gespräche
  23. Mehr über die überwiegend tendenziell ablehnenden Haltungen diverser evangelischer Freikirchen und sonstiger christlicher Kirchen zur Freimaurerei findet sich in: Pöhlmann, M. Freimaurer - Wissen was stimmt. Freiburg: Herder 2008, S. 107f
  24. a b Hans Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. C.H.Beck, 1996, ISBN 3-406-32261-1, S. 323 ff.
  25. http://www.grossloge.net/
  26. Freimaurerorden Le Droit Humain - Österreichische Föderation
  27. Schweizerische Bundeskanzlei: Eidgenössische Volksinitiative 'Verbot der Freimaurerei'. Abgerufen am 27. November 2009.
  28. Schweizerische Bundeskanzlei: Vorlage Nr. 123 Übersicht. Abgerufen am 27. November 2009.
  29. SGLA – GLSA – GLAS
  30. http://www.fm-fr.org/fr/spip.php?rubrique13
  31. http://www.fm-fr.org/fr/spip.php?rubrique18
  32. http://www.fm-fr.org/fr/spip.php?rubrique14
  33. http://www.fm-fr.org/fr/spip.php?rubrique19
  34. http://www.fm-fr.org/fr/spip.php?rubrique8
  35. http://www.fm-fr.org/fr/spip.php?rubrique9
  36. http://www.fm-fr.org/fr/spip.php?rubrique10
  37. http://www.freimaurerkunst.de/id18.htm
  38. http://www.3kleeblaetter-freimaurer-aschersleben.de/
  39. Jean Sibelius – freimaurerische Biografie (englisch)
  40. Johann Wolfgang von Goethe, Erich Trunz: Gedichte und Epen I. Hamburger Ausgabe in 14 Bände, Band I, 804 Seiten, C.H.Beck 1981, ISBN 3-406-08481-8, ISBN 978-3-406-08481-2. Seite 702
  41. Rudyard Kipling– freimaurerische Biografie (englisch)
  42. Schätze der Welt - Erbe der Menschheit: Sintra

Fußnoten

  1. Charges of a Freemason, II. Of the CIVIL MAGISTRATES supreme and subordinate: “A Mason is a peaceable Subject to the Civil Powers, wherever he resides or works, and is never to be concern’d in Plots and Conspiracies against the Peace and Welfare of the Nation, nor to behave himself undutifully to inferior Magistrates; for as Masonry hath been always injured by War, Bloodshed, and Confusion, so ancient Kings and Princes have been much dispos’d to encourage the Craftsmen, […]”
  2. Umfang und Form der Öffentlichkeitsarbeit ist jeder einzelnen Großloge und Loge selbst überlassen.
  3. Siehe auch: en:Masonic manuscripts
  4. Mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe (Subsidiaritätsprinzip).
  5. „[…] or that may forbid an easy and free Conversation, for that would blast our Harmony, and defeat our laudable Purposes. Therefore no private Piques or Quarrels must be brought within the Door of the Lodge, far less any Quarrels about Religion, or Nations, or State Policy, we being only, as Masons, of the Catholick Religion above mention’d, we are also of all Nations, Tongues, Kindreds, and Languages, and are resolv’d against all Politics, as what never yet conduct’d to the Welfare of the Lodge, nor ever will.“ VI,2
  6. Die ursprüngliche Formulierung: „Das Gesetz ist der Ausdruck des Willens der Allgemeinheit!“ eines Rundschreibens des Grand Orient de France im Jahr 1775 floss 1789 durch Marquis de La Fayette in die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ein.
  7. Freemasons & the U.S. Declaration of Independence
  8. Zu den drei Schwertern und Asträa zur grünenden Raute
  9. Wörtlich: I. Concerning GOD and RELIGION. A Mason is oblig’d by his Tenure, to obey the moral Law; and if he rightly understands the Art, he will never be a stupid Atheist nor an irreligious Libertine. (THE CHARGES OF A FREE-MASON)
  10. Freemasonry in Poland formerly and today (english)
  11. Friedrich Schillers Ode „An die Freude“, die sich auch im Schlusschor der 9. Sinfonie wiederfindet, wurde auf Bitten Christian Gottfried Körners 1785 für die Tafel der Loge Zu den drei Schwertern in Dresden geschrieben. Die freimaurerische Mitgliedschaft Beethovens ist nicht endgültig geklärt. Siehe auch: http://www.internetloge.de/arst/schiller.htm

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