Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/06
Schöpfungshöhe bei ausgelagerten Texten
Gibt es Level-3-Abschnitte hier, die man als nicht geschützt ansehen kann?--141.84.69.20 21:19, 1. Jun. 2010 (CEST)
Ein Alltagsgegenstand, der vielleicht unter die angewandte Kunst fällt (Geschmackmuster könnte angemeldet werden, ergo keine Schöpfungshöhe ohne Geschmackmusteranmeldung), aber so dargestellt definitiv kein geschütztes Kunstwerk ist. Bitte den Schutz rausnehmen. 62.226.113.230 18:59, 1. Jun. 2010 (CEST)
- Nö, Alvar Aalto ist anerkannter Künstler, da bleibt keine Frage offen. Und wir haben hinter den Kulissen die vage Chance, eine Freigabe für seine Kunstwerke zu bekommen. --Marcela
23:11, 1. Jun. 2010 (CEST)
- Wenn das Teil tatsächlich geschützt ist, dann sollte es aber von den Commons gelöscht werden. Oder gibt es einen Grund, wieso das dort verwendbar ist und hier nicht? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:43, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Gibts auf Commons sowas wie Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit? Dort eintragen und löschen. Wenn wir eine Freigabe bekommen (das dauert aber noch), dann kann es ja wiederhergestellt werden. --Marcela
15:01, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Nur so nebenbei: Das Argument "ist ein anerkannter Künstler" ist aber keins, nicht wahr? Wenn wir nicht wüssten, dass der Teewagen von Herrn Aalto ist, hätten wir keine Probleme, das als nicht geschützte Gebrauchskunst zu kategorisieren. --Gnom 16:23, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Gibts auf Commons sowas wie Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit? Dort eintragen und löschen. Wenn wir eine Freigabe bekommen (das dauert aber noch), dann kann es ja wiederhergestellt werden. --Marcela
- Wenn das Teil tatsächlich geschützt ist, dann sollte es aber von den Commons gelöscht werden. Oder gibt es einen Grund, wieso das dort verwendbar ist und hier nicht? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:43, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Kann mir das bitte mal jemand erklären? Ein Teewagen, der im täglichen Leben für alltägliche Dinge verwendet werden kann und werden wird, fällt nicht unter die angewandte Kunst, während komplexe Logos mit genau dem Argument der IP abgewatscht und für gemeinfrei erklärt werden? Ich bin mit Sicherheit kein Urheberrechtsexperte, aber wenn man gewisse Argumentationen gewisser Leute mal nebeneinander stellt, tut sich mir der Eindruck auf, dass hier oft Privatmeinungen mit gewissen Hintergründen (die eventuelle Freigabe lässt auf einen Kontakt mit dem Künstler schließen -> vielleicht also Interessenskonflikt?) durchgesetzt werden, unter der die ganze Community zu leiden hat. Yellowcard 17:36, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Der Teewagen wurde mehrfach als Kunstwerk ausgezeichnet. Es wird nicht am Künstler allein festgemacht. Der Friedenstaube von Picasso spreche ich z.B. die SH ab. Designerstücke sind außerdem dreidimensional, Logos prinzipiell nicht (bzw. äußerst selten). Und eben die Unterscheidung 2D/3D wird in Gesetzeskommentaren deutlich unterschieden, in dem Beispiel gehts zwar um Panoramafreiheit, entsprechende Stellen im Schricker gibts aber ebenso zur SH. Werke eines "3D-Künstlers" sind stärker geschützt als die eines "2D-Künstlers". Und zum Thema Interessenskonflikt: wenn du es so nennen magst, bitte. Es macht sich bei Verhandlungen mit finnischen Rechtsinhabern schlecht, ihnen zu erklären, warum Abbildungen geschützter Werke hier herumgeistern, was finnischem Recht widerspricht. Daß sie nicht streitfreudig sind tut dabei nichts zur Sache. --00:09, 3. Jun. 2010 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Ralf Roletschek (Diskussion | Beiträge) 00:09, 3. Jun. 2010 (CEST))
Screenshot Software
Kann man Screenshots der Software Capella hochladen oder nicht? --XanonymusX 11:56, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Also zumindestens der Screenshot, der schon hochgeladen wurde, scheint nicht die ausreichende Schöpfungshöhe zu haben, um geschützt zu sein. Und auch die ersten paar akteilleren Screens, die man mit der google Bildersuche findet, scheinen nicht mehr Schöpfungshöhe zu haben.--MrBurns 12:29, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Und Screenshots der aktuellsten Version 2010? --XanonymusX 12:46, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Hast du einen Link? Solche Fragen lassen sich mit konkreten Beispielen besser beantworten. --ireas Diskussion // Bewertung 12:47, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Eben nicht, ich hätte einen solchen Screenshot gerne in den Artikel eingebunden, weiß nun aber nicht, ob ich ihn hochladen darf! --XanonymusX 13:14, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Die aktuellste Version dürfte Capella7 sein. Auch für die findet man mit der Google-Bildersuche schon einige Screens, interessanterweise aber erst ab Seite 3 der Ergebnisse (man findet auch alles mögliche andere, inkl. pornographischer Bilder, wenn man SafeSearch deaktiviert hat). --MrBurns 13:43, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Es handelt sich um capella 7. Soll ich die Datei hochladen, und unter welcher Bezeichnung (freie Software ist es schließlich nicht!)? --XanonymusX 19:43, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Nimm mal {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. Sollte das nicht zutreffen, kann die Datei umgehend wieder gelöscht werden. Grüße, --ireas Diskussion // Bewertung 19:46, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Es handelt sich um capella 7. Soll ich die Datei hochladen, und unter welcher Bezeichnung (freie Software ist es schließlich nicht!)? --XanonymusX 19:43, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Die aktuellste Version dürfte Capella7 sein. Auch für die findet man mit der Google-Bildersuche schon einige Screens, interessanterweise aber erst ab Seite 3 der Ergebnisse (man findet auch alles mögliche andere, inkl. pornographischer Bilder, wenn man SafeSearch deaktiviert hat). --MrBurns 13:43, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Eben nicht, ich hätte einen solchen Screenshot gerne in den Artikel eingebunden, weiß nun aber nicht, ob ich ihn hochladen darf! --XanonymusX 13:14, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Hast du einen Link? Solche Fragen lassen sich mit konkreten Beispielen besser beantworten. --ireas Diskussion // Bewertung 12:47, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Und Screenshots der aktuellsten Version 2010? --XanonymusX 12:46, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Das hat m. M. n. keine SH. --ireas Diskussion // Bewertung 20:14, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Hat keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:18, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Keine SH --Marcela
02:04, 3. Jun. 2010 (CEST)
Foto von Commons
Dieses Foto wurde mit der Begründung "It is not in the public domain in the countries or areas that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as [...] Germany") aus einem Artikel genommen. Andererseits steht auf Wikipedia:Bildrechte: "Bilder auf Commons, die in den USA Public Domain sind, müssen nur dann aus den Artikeln entfernt werden, wenn nachweisbar ist, dass der Urheber keine 70 Jahre tot ist bzw. das Bild in Deutschland geschützt." Was gilt denn nun? -- NCC1291 13:03, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Das Bild entstand 1934, der Urheber ist bekannt, auch wenn sein Todesjahr nicht dasteht. Hier also nur verwendbar, wenn nachgewiesen ist, dass McDowell vor 1940 verstorben ist. Wenn das nicht gelingt, hätte das Bild hier nur mit der PD-1923-Regel eine Chance gehabt, die hier aber nicht greift, da das Foto erst 1934 entstanden ist. --Paulae 13:07, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Mist, ich dachte was auf Commons liegt kann man bedenkenlos verwenden. Aber dann müsste unsere Regel "...müssen nur dann aus den Artikeln entfernt werden, wenn nicht nachweisbar ist, dass der Urheber
keine70 Jahre tot ist..." lauten, oder?--NCC1291 13:33, 2. Jun. 2010 (CEST)- In dem Fall (und auch sonst auf Commons) reicht das Lesen des Lizenzbausteins: „It is not in the public domain in the countries or areas that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as Canada, Mainland China (not Hong Kong or Macao), Germany, Mexico, Switzerland, and other countries with individual treaties.“ ;-) --Paulae 18:04, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Mit dem Lesen allein ist es nicht getan, wenn man nicht mal weiss ob not in the public domain nun gut oder schlecht ist (und bei "Germany" klingelt gleich gar nichts :). Auf der hiesigen Hilfeseite steht sinngemäss "kümmer dich nicht drum wenn es auf Commons und älter als 70 ist". --NCC1291 22:33, 2. Jun. 2010 (CEST)
- In dem Fall (und auch sonst auf Commons) reicht das Lesen des Lizenzbausteins: „It is not in the public domain in the countries or areas that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as Canada, Mainland China (not Hong Kong or Macao), Germany, Mexico, Switzerland, and other countries with individual treaties.“ ;-) --Paulae 18:04, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Mist, ich dachte was auf Commons liegt kann man bedenkenlos verwenden. Aber dann müsste unsere Regel "...müssen nur dann aus den Artikeln entfernt werden, wenn nicht nachweisbar ist, dass der Urheber
76 Jahre alter Frame eines indischen Videos
Es geht um Datei:AhmedJ.T..jpg. Das ist ein Standbild eines Videos, was 76 Jahre alt ist und 1971 von einer indischen Verwertungsgesellschaft (Vintage Indian Archive Documentary (Filmsdivisions 1971)) übernommen wurde. Frei, nicht frei? -- Quedel 16:34, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Sieht aus, als wäre es aus diesem Film. Das ist ein offizieller Kurzfilm aus dem Jahr 1936; in diesem Film ist diese Szene ebenfalls enthalten, das scheint eine Art Doku über Ustad Ahmedjan Thirakwa zu sein; auf alle Fälle ein offizieller Film („Film Division presents“). Gibt es irgendwelche Infos über Film Division? --Paulae 18:02, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Achja, sorry. Laut Uploaderdisk ist die Quelle dieses YouTube-Video. Der Film soll 1934/35 gedreht worden sein. -- Quedel 20:00, 2. Jun. 2010 (CEST)
Kann dort jemand weiterhelfen mit der Beurteilung der Schöpfungshöhe? --Leyo 18:05, 2. Jun. 2010 (CEST)
Ist das eine Urheberrechtsverletzung? Sehe nur eine Aneinanderreihung von Fakten. --Sstoffel 22:34, 2. Jun. 2010 (CEST)
WP:TP --Historiograf 23:24, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Keine URV, Baustein entfernt. --Marcela
00:50, 3. Jun. 2010 (CEST)
URV durch Extern
Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen (extern) benutzte Wikipedia-Elemente immer mit Quellen versehen werden.
Ich habe einen Fall gefunden, wo dies nicht so ist. Beschrieben habe ich es hier.
Wie nun weiter? Wer kümmert sich darum?
Es wäre gut, wenn das Problem vor Ort weiter diskutiert werden könnte --Stephan Schwarzbold 02:44, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Mehrfachnutzungen#www.heilpflanzen-heilkraeuter.de --Martina Nolte Disk. 02:55, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Danke, dann lass ich das mal laufen. --Stephan Schwarzbold 10:43, 3. Jun. 2010 (CEST)
Ist das eine Urheberrechtsverletzung, da die Autoren vor Verschiebung ungenannt bleiben?
Hier ist zu lesen, dass eine Verschiebung stattfand. Wer vor der Verschiebung an dem Text arbeitete, wird aber nicht genannt. Oder steckt die Info mit der Autorennennung anderswo? Ist das also eine URV oder nicht? --Diplomandenklar 08:57, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Frag das doch den Bearbeiter selbst, der vermutlich die Umarbeitung gemacht haben wird, eben um eine URV zu vermeiden, was bei der ohnehin kaum vorhandenen Schöpfungshöe der paar Sätzchen nicht schwer gefallen sein dürfte (die Werkliste ist ja ohnehin nicht schutzfähig). Gruss Port(u*o)s 10:12, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Dem fragenden Benutzer, wahrscheinlich eine Inkarnation von Bertram, wurde wiederholt im Chat erklärt, dass die Versionen der Sockenpuppen des dauerhaft gesperrten Benutzers Rosa Liebknecht gelöscht bleiben und die Auflistung unter Diskussion:Anton_Maegerle#Autoren ausreicht. Der Fall ist Onwiki erledigt. −Sargoth 10:18, 3. Jun. 2010 (CEST)
Copyright-Vermerk (neu) auf 200 Jahre alter Karte
Muss man den Copyright Vermerk am unteren Ende dieser Landkarte von 1809 aus irgendeinem Grund ernst nehmen? Schutzdauerrichtlinie oder so? Für mich sieht das eher nach einem unberechtigten Standardvermerk aus. Die Einstiegsseite zur Karte ist hier. -- d65sag's mir 23:26, 1. Jun. 2010 (CEST)
- Wenn die Karte vorher nicht veröffentlicht war, könnte die Landesbibliothek ein Copyright gemäß § 71 UrhG (editio princeps) haben. --FordPrefect42 23:45, 1. Jun. 2010 (CEST)
- Die allgemeine Einstiegsseite für die Ortsblätter (wie oben verlinktes) sagt: „Es ist von einer hohen Verbreitung der Kartenblätter auszugehen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts verließen jährlich ca. 40.000 Flurkarten die Druckerei der Steuer-Kataster-Kommission.“ Veröffentlicht waren die Ortskarten also wohl schon. Das könnte anders sein bei den Urpositionsblättern: „...Positionsblätter genannt, waren ursprünglich nicht zur Veröffentlichung bestimmt.“-- d65sag's mir 00:03, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist eine typische Schutzrechtsberühmung, also einfach entfernen.
- Und editio princeps ignorieren wir hier, da derjenige, der diesen Schutz beansprucht, nachweisen muss, dass er der Erstveröffentlicher ist, was im Pnrzip unmöglich ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:25, 2. Jun. 2010 (CEST)
- An dieser Stelle sollte ich mal darauf hinweisen, dass der Uploader der hier Haftende ist. Da ist es einfach für Chaddy & Co., sowas zu ignorieren. Freie Inhalte in dem Sinne, wie es gemeint ist, entstehen so jedenfalls nicht, wenn freiwillige Uploader und Nachnutzer jederzeit mit Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen rechnen müssen. Das ist eher die Freiheit von Pirate Bay.
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
07:01, 2. Jun. 2010 (CEST)
- An dieser Stelle sollte ich mal darauf hinweisen, dass der Uploader der hier Haftende ist. Da ist es einfach für Chaddy & Co., sowas zu ignorieren. Freie Inhalte in dem Sinne, wie es gemeint ist, entstehen so jedenfalls nicht, wenn freiwillige Uploader und Nachnutzer jederzeit mit Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen rechnen müssen. Das ist eher die Freiheit von Pirate Bay.
- Deine Kritik ist hier vollkommen unangebracht. Die Karte ist längst gemeinfrei, egal was irgendwer drauf pinselt. Da gibt es kein Risiko für den Hochlader und das hat schon zwei mal nichts mit Pirate Bay zu tun. Wer keine Ahnung hat... -- Chaddy · D·B - DÜP 11:49, 2. Jun. 2010 (CEST)
Die BSB ist für ihr Copyfraud, siehe Urheberrechtsfibel, Nachwort bekannt --Historiograf 23:23, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Und editio princeps entfällt wegen Montezuma. --Marcela
23:58, 2. Jun. 2010 (CEST)
Das durfte alles sein was dort von dem Ort da ist. ok so? --Grasnarbe 19:11, 3. Jun. 2010 (CEST)
Nichtschöpferische Lichtbilder
Auf die Belege oben zur Schweiz sei ein für allemal verwiesen.
Nichtschöpferische Lichtbilder nach § 72 UrhG genießen dann in Deutschland keinen Schutz, wenn ihr Urheber kein EU/EWR/USA-Angehöriger ist. Leider ist in WP:BR die Anwendung der nach Löschdiskussion behaltenen Vorlage:Bild-PD-alt-50 nicht geregelt. Hinzuzufügen wären mindestens die Röntgenbilder, diese haben unter keinen Umständen Werkcharakter (während es 50 Jahre alte Webcam-Bilder leider nicht gibt und so alte Satellitenbilder eh von der NASA kommen dürften und Sojusbilder eher minderwertig sein dürften). Außerdem ist für die Schweiz und andere Länder (ohne USA), die nicht in der EU/EWR sind, ein analoger Baustein auch für jüngere Bilder vorzusehen. Gibt es keine konkreten Anhaltspunkte, dass die fremdenrechtlichen Voraussetzungen von § 121 UrhG erfüllt sind, sind sie in D nicht schützbar.
- Ist auch vom Schricker so gesehen (hab das grad auf meiner Disk. rausgesucht.) Schweizer Lichtbilder sind in D nicht geschützt. --Marcela
00:45, 3. Jun. 2010 (CEST)
Standbild aus australischem Porno 1970: Pornos sind üblicherweise Laufbilder, keine Filmwerke, also sind Einzelbilder auch keine Lichtbildwerke. Ausstrahlung in D keine 30 Tage nach Erstveröffentlichung ist nicht gegeben, Kameramann hat nur australische Staatsbürgerschaft. Standbild=einfaches Lichtbild von der RBÜ nicht erfasst, also in D kein Schutz. Für die de-WP nutzbar oder? --Historiograf 00:33, 3. Jun. 2010 (CEST)
Wie ist es mit aktuellen chinesischen Satellitenbildern und Webcams aus? Letztere sind übers Internet abrufbar, also gleichzeitig auch in D erstveröffentlicht, daher normaler Schutz. Ein Satellitenbild, das in einer chinesischen Zeitung erstveröffentlicht wurde und 2 Monate später erst im Internet, wäre aber nach § 124 UrhG in D nicht schützbar. --Historiograf 00:42, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Erstveröffentlichung in China hat doch sowieso irgendwie noch so eine komische chinesische Bestimmung, daß der Staat die Rechte hält, wenn der Urheber kein chinesischer Bürgere ist? --Marcela
00:45, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist fürs deutsche Recht irrelevant --Historiograf 01:15, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Aber nicht für Commons, wenn ein Deutscher in China fotografiert und von dort aus Bilder hochlädt. --Marcela
01:20, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Wir sprechen hier überhaupt nicht über Commons. Und auch auf Commons gilt die Regel, dass Ursprungsland das Land des fotografierten Objekts ist, nur für Fälle der Panoramafreiheit. Wenn ein Deutscher in China ein Kragenfaultier fotografiert, ist Ursprungsland für Commons Deutschland, nicht China. Die hier zur Rede stehenden Bilder sind alle auf Commons unzulässig, da die USA keinen Schutzfristenvergleich kennt, die Bilder also in den USA geschützt sind, also auch nicht auf Commons können --Historiograf 17:13, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Schon die Aussage: Nichtschöpferische Lichtbilder nach § 72 UrhG genießen dann in Deutschland keinen Schutz, wenn ihr Urheber kein EU/EWR/USA-Angehöriger ist. ist Blödsinn. Es gibt sehr wohl Staaten mit Lichtbildschutz außerhalb des EWRs mit Lichtbildschutz und dann gilt Schutzfristenvergleich vollständig. §§ 124, 121 UrhG und dann kommt noch der alte Streit, ob die RBÜ auch einfache Lichtbilder umfasst. Übirgens auch Drittstaatenlichtbildner genießen für ihre Bilder die Rechte aus §§ 12-14 UrhG. Also insbesondere das ausschließliche Erstveröffentlichungsrecht. Der Baustein gilt also höchstens für nachweislich veröffentlichte Werke. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 08:25, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Aber nicht für Commons, wenn ein Deutscher in China fotografiert und von dort aus Bilder hochlädt. --Marcela
- Das ist fürs deutsche Recht irrelevant --Historiograf 01:15, 3. Jun. 2010 (CEST)
Kragenfaultier schreibt Blödsinn. Ich habe die maßgeblichen Kommentare zu § 124 UrhG zitiert. Für einen Schutzfristenvergleich ist bei nicht-schöpferischen Lichtbildern dann kein Raum, wenn man der weit überwiegenden Auffassungt folgt, dass diese von der RBÜ nicht erfasst werden. § 121 UrhG ordnet selbst keinen Schutzfristenvergleich an, da er u.a. durch die RBÜ praktiziert wird (Katzenberger in Schricker 3. Aufl. § 121 UrhG Rz. 11, Seite 1158) --Historiograf 16:52, 3. Jun. 2010 (CEST)
Bitte mal eine Einschätzung: Hat der Entwurf des gezeigten Gebäudes Schöpfungshöhe, sodass wir eine Freigabe für diese Innenaufnahme von den Architekten/Rechteinhabern bräuchten? --Wikipeder 10:54, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Nein. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:49, 3. Jun. 2010 (CEST)
Ähnlicher Fall: Hat der Entwurf der Architekten/Innenarchitekten/Einrichter Schöpfungshöhe? --Wikipeder 10:56, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Nein. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:49, 3. Jun. 2010 (CEST)
Schöpfungshöhe beim Entwurf der Dachkonstruktion? --Wikipeder 10:57, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Ich kenne mich mit Architektur etc. nicht näher aus, aber für mich hat das keine Schöpfungshöhe. Und selbst wenn, könnte das Dach immer noch unter Beiwerk fallen. --ireas Diskussion // Bewertung 11:00, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Nein. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:49, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Als Erklärung für Laien: Das Fachwerk sieht vielleicht kompliziert und/oder stilistisch gestaltet aus. Fachwerke folgen in der Form jedoch ihrer Funktion. Neigungsrichtung und -winkel sind von den statischen Erfordernissen geprägt, deshalb sehen gleich belastete Fachwerke immer gleich aus, für eine Gestaltung nach ästhätischen Kriterien bleibt kein Raum, weil Stabwerke dort verwendet werden, wo einfache Träger überlastet oder überdimensioniert wären. In der Zeit vor den Computern wurde sowas überwiegend per Cremonaplan entwickelt. Es gab Jahrhunderte lang auch verschiedene Berechnungsmodelle, die jedoch im Ergebnis immer mehr oder weniger das gleiche optimale Ergebnis brachten. In der Zeit davor (Gotik z.B.) hat man umgekippte Schnurmodelle benutzt, das Stabwerk also auf den Kopf gestellt und statt Stäben Schnüre am Modell verwendet. Statt Druckkräften wurden Gewichte angehängt und die Knoten so lange verschoben, bis alles "paßt". Diese Methode hat Antonio Gaudí vor ca. 100 Jahren wiederentdeckt und bewiesen, daß das schon im fruhen Mittelalter verwendet wurde. --Marcela
19:49, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Als Erklärung für Laien: Das Fachwerk sieht vielleicht kompliziert und/oder stilistisch gestaltet aus. Fachwerke folgen in der Form jedoch ihrer Funktion. Neigungsrichtung und -winkel sind von den statischen Erfordernissen geprägt, deshalb sehen gleich belastete Fachwerke immer gleich aus, für eine Gestaltung nach ästhätischen Kriterien bleibt kein Raum, weil Stabwerke dort verwendet werden, wo einfache Träger überlastet oder überdimensioniert wären. In der Zeit vor den Computern wurde sowas überwiegend per Cremonaplan entwickelt. Es gab Jahrhunderte lang auch verschiedene Berechnungsmodelle, die jedoch im Ergebnis immer mehr oder weniger das gleiche optimale Ergebnis brachten. In der Zeit davor (Gotik z.B.) hat man umgekippte Schnurmodelle benutzt, das Stabwerk also auf den Kopf gestellt und statt Stäben Schnüre am Modell verwendet. Statt Druckkräften wurden Gewichte angehängt und die Knoten so lange verschoben, bis alles "paßt". Diese Methode hat Antonio Gaudí vor ca. 100 Jahren wiederentdeckt und bewiesen, daß das schon im fruhen Mittelalter verwendet wurde. --Marcela
- Das sieht nach einer einen Ingenieurskonstruktion aus. Einen speziellen Gestaltungswillen kann ich da nicht erkennen. So etwas findet man in vielen Industriehallen, ist möglicherweise auch konfektioniert. Rainer Z ... 20:23, 3. Jun. 2010 (CEST)
Hat der Entwurf des Gebäudes Schöpfungshöhe? Lizenz der Architekten nötig? --Wikipeder 16:05, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Antwort für alle Fälle: Wald- und Wiesenarchitektur bzw ich sehe da keine Architektur, das ist schlichtes Handwerk ohne künstlerischen Anspruch. dazu bedarf es keines Architekten. Tausendfach so oder ähnlich gebaut, seit Jahrtausenden --> nicht geschützt. (gilt für alle) --Marcela
16:58, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Nein. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:50, 3. Jun. 2010 (CEST)
Coverbild
erreicht dieses albencover schöpfunshöhe? wenn ja, erreicht die abbildung in der mitte SH? wenn ja, wäre eine eigene zeichnung davon legitim? grüße, --Itsnotuitsme bewerten? 16:16, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Die Frage dürfte recht schwer zu beantworten sein. Wenn es ein Logo wäre ist der Fall klar. Aber es besteht durchaus die Möglichkeit das Plattencover Kunst sind. Dann wäre es vermutlich relativ unabhängig von der gefühlten Schöpfungshöhe Kunst. Es sei denn es ließe sich nachweisen, das das Bilderrätsel erheblich älter ist und nicht vom Schöpfer des Covers stammt. --84.160.213.9 16:26, 3. Jun. 2010 (CEST)
Plattencover sind keine reine Kunst, sondern gehören zur angewandten Kunst, da sie einem Gebrauchszweck dienen. Daher hier wie bei allen Plattencovers keine SH, wenn die entsprechende Hürde nicht überprungen wird. Die sehr simple Gestaltung wäre wohl auch im Fall, dass ein Stück der reinen Kunst sekundär auf dem Cover abgedruckt wurde nicht schützbar. --Historiograf 16:55, 3. Jun. 2010 (CEST)
- also wäre das in der mitte schonmal in der WP verwendbar? wie siehts aus, wenn die schrift oben und unten dazukommt? und welche lizenz müsste ich auswählen? --Itsnotuitsme bewerten? 16:56, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Die Schrifzüge haben auf keinen Fall SH. Der Baustein wäre {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. --ireas Diskussion // Bewertung 17:01, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Zustimmung meinerseits. --Marcela
17:08, 3. Jun. 2010 (CEST)
- dankus vielus, euch vieren, vor urheberrechtsfragen steh ich immer absolut ratlos ;) grüße, --Itsnotuitsme bewerten? 17:11, 3. Jun. 2010 (CEST)p.s.: Stimmt so?
- Zustimmung meinerseits. --Marcela
- Die Schrifzüge haben auf keinen Fall SH. Der Baustein wäre {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}. --ireas Diskussion // Bewertung 17:01, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Stimmt so. Markenrechtlich geschützt könnte das Cover durchaus sein (was für uns aber kein Problem darstellt), deshalb hab ich noch den entsprechenden Baustein ergänzt. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:53, 3. Jun. 2010 (CEST)
Familienwappen
Hallo!
Mir wurde von Wikimedia Deutschland das Buch Burke's Peerage, Baronetage & Knightage zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieses Buches will ich gerne eine Liste der Richter am Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs erstellen. Nun überlege ich, ob ich die Familienwappen, die sämtlich in dem Buch mit abgedruckt sind, einscannen und in die Liste verarbeiten kann. Wie sieht es denn eurer Meinung nach mit den Urheberrechten aus?
Gruß -- Teddychen81 17:44, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Das kommt in erster Linie darauf an, wann die Wappen entstanden sind, siehe Wikipedia:BR#Alte_Werke und folgende. Je nach Wappen könnte auch diese Regelung greifen. --ireas Diskussion // Bewertung 17:47, 3. Jun. 2010 (CEST)
- So wie ich das einschätze, dürfte wohl fast alle Familienwappen alt genug sein, dass deren ursprünglicher Gestalter seit mehr als 70 Jahren Tod ist. --MrBurns 18:45, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Wappen haben ohnehin i. d. R. keine SH, da sie reine Gebrauchskunst sind, die Hürde damit sehr hoch ist und die typischen heraldischen Symbole sowieso alle ziemlich alt sind und ihn ähnlichen Formen tausendfach verwendet werden/wurden. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:58, 3. Jun. 2010 (CEST)
Datei:RedSqlenintrotsky.jpg Foto in der de-WP verwendbar oder doch schon zu alt?
Ausgehend von dieser Änderung von dem Bild Datei:RedSqlenintrotsky.jpg: hier war die Vorlage {{Geschützt-Ungeklärt}} eingesetzt. Nun wurde es in der Änderung herausgenommen. Muss die Vorlage rein oder nicht bei dem 90 Jahre alten Bild? -- Quedel 16:20, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Wieso soll dieses Bild frei sein? Es stammt doch schließlich von Grigori Petrowitsch Goldstein. Ich verstehe auch immer noch nicht, warum diese Fotos im Goldstein-Artikel verwendet werden dürfen, da Goldstein erst 1941 verstorben ist. Benutzer:Ralf Rolethschek hats hier auch schon kritisch bewertet, auf Schon Gewusst antwortet keiner auf meine Frage. --Paulae 17:23, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Natürlich ist es in DACH geschützt. Und eigentlich dürften die Bilder hier nicht verwendet werden... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:55, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Klar ist das noch gechützt. Bei Chaldej hat es jedoch 3 Jahre und 4 Löschanträge gedauert - und der ist erst 1997 gestorben. Wenn die Amis was für frei halten, dann wird das nicht gelöscht. --Marcela
11:58, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Der hier ist ein sehr schwerer Fall. Das Bild ist in Russland - und per Schutzfristenvergleich auch in der EU - genau dann gemeinfrei, wenn er vor dem Deutschen Überfall auf die UdSSR verstorben ist (bzw. nach diesem Datum nicht mehr gearbeitet hat und vor 1943 verstorben ist) und er kein Verfolgter des Stalinismus war. Wir brauchen mal ein Todesdatum. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 12:38, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Okay, nochmal: Grigori Petrowitsch Goldstein ist 1941 verstorben. Er war allerdings lt. Artikel verfolgter des Stalinismus (zumindest inhaftiert), näheres sh. Artikel. --Paulae 12:45, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Der Deutsche Überfall auf die UdSSR war 1941. Es kommt beim russischen Urheberrecht tatsächlich auf den genauen Tag an. (Verfolgter des Stalinismus ist da etwas schwierig, nicht jeder in Haft ist das auch). Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 19:52, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Okay, nochmal: Grigori Petrowitsch Goldstein ist 1941 verstorben. Er war allerdings lt. Artikel verfolgter des Stalinismus (zumindest inhaftiert), näheres sh. Artikel. --Paulae 12:45, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Der hier ist ein sehr schwerer Fall. Das Bild ist in Russland - und per Schutzfristenvergleich auch in der EU - genau dann gemeinfrei, wenn er vor dem Deutschen Überfall auf die UdSSR verstorben ist (bzw. nach diesem Datum nicht mehr gearbeitet hat und vor 1943 verstorben ist) und er kein Verfolgter des Stalinismus war. Wir brauchen mal ein Todesdatum. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 12:38, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Klar ist das noch gechützt. Bei Chaldej hat es jedoch 3 Jahre und 4 Löschanträge gedauert - und der ist erst 1997 gestorben. Wenn die Amis was für frei halten, dann wird das nicht gelöscht. --Marcela
- Natürlich ist es in DACH geschützt. Und eigentlich dürften die Bilder hier nicht verwendet werden... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:55, 3. Jun. 2010 (CEST)
Ist sowas als Lichtbildwerk geschützt?
Ich würde gene dieses Foto vom Sportplatz Rudolfsheim auf Wikipedia einbinden. Das Foto stammt aus dem Zeitraum 1903-1910, könnte also noch als Lichtbildwerk geschützt sein, jedoch nicht mehr als Lichtbild. Ich glaub eher nicht, dass das als Lichtbilderwerk schützenswert ist, da mMn nicht die Persönlichkeit auf Grund der von ihm gewählten Gestaltungsmittel (Motiv, Blickwinkel, Beleuchtung uvm) zum Ausdruck kommt. Von dem Punkt, an dem der Fotograf gestanden ist, gabs wohl nicht viele andere Möglichkeiten, den Sportplatz mit diesem Bildwinkel zu fotographieren. --MrBurns 19:07, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Ich dehne hiermit meine Frage auf ein weiteres Foto aus: Pfarrwiese 1912. --MrBurns 19:38, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Das erste Bild fällt unter unsere 100-Jahres-Regel. Das zweite knapp nicht, könnte aber 1923er Regel erfüllen? Wann wurde es nachweisbar zum ersten Mal veröffentlicht? --Marcela
21:00, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Das erste Bild fällt unter unsere 100-Jahres-Regel. Das zweite knapp nicht, könnte aber 1923er Regel erfüllen? Wann wurde es nachweisbar zum ersten Mal veröffentlicht? --Marcela
- Das mit den Lichtbildern funktioniert aber doch nur in der Schweiz, wenn ich ich da jetzt nicht ganz daneben liege. In Österreich sind auch solche einfache Bilder, genau wie in Deutschland, Lichtbildwerke. Und dieses Bild ist aus Österreich. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:11, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Also unter Lichtbildwerk steht sehr wohl, dass auch in Österreich und Deutschland nicht jedes Lichtbild ein Lichtbildwerk ist. --MrBurns 02:45, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, natürlich. Allerdings ist die Hürde für den Schutz als Lichtbildwerk in Deutschland und Österreich sehr niedrig, so dass praktisch alle Fotos Lichtbildwerke sind. In der Schweiz dagegen liegt die Latte recht hoch, womit viele einfache Schnappschüsse nur einfache Lichtbilder sind. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:53, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Also unter Lichtbildwerk steht sehr wohl, dass auch in Österreich und Deutschland nicht jedes Lichtbild ein Lichtbildwerk ist. --MrBurns 02:45, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Das mit den Lichtbildern funktioniert aber doch nur in der Schweiz, wenn ich ich da jetzt nicht ganz daneben liege. In Österreich sind auch solche einfache Bilder, genau wie in Deutschland, Lichtbildwerke. Und dieses Bild ist aus Österreich. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:11, 3. Jun. 2010 (CEST)
So qualitativ schlechte Bilder sind keine Bereicherung --Historiograf 23:22, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Doch, sind sie schon, weil man noch immer einiges erkennt. Besser man hat so ein Bild von einem Stadion als garkeines. Außerdem sind die Bilder nicht wirklich qulaitativ schlecht, wenn man bedenkt, wie alt sie sind. --MrBurns 02:44, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Die Bilder sind in vielerlei Hinsicht qualitativ schlecht. Erstens scheinen schon die zugrundeliegenden Fotos nicht besonders zu sein, soviel sich das anhand der üblen Reproduktionen sagen lässt - dies mit ihrem Alter zu entschuldigen, ist geradezu beleidigend für die Fotografen dieser Zeit, die durchaus anders konnten. Schau dir mal dieses Foto von 1910 oder dieses von 1911 an (okay, als Farbfotos von Sergei Michailowitsch Prokudin-Gorski absolute Extrembeispiele, aber auch in der Schwarzweissfotografie war ein hohes Niveau erreicht). Zweitens handelt es sich offenbar um Scans aus Abdrucken (Zeitungen?), in rudolfsheim.jpg ist das Raster ja deutlich zu erkennen. Drittens ist die Auflösung der Scans gering bzw. im Fall des zweiten Bildes sehr gering. Trotzdem hat MrBurns natürlich recht damit, dass ein Bild besser ist als gar kein Bild (so lange noch etwas zu erkennen ist, wobei diese Bilder schon nahe an der Schmerzgrenze sind). Gestumblindi 22:24, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Die wichtigsten Motive (die fotographierten Tribübnen) sind zu erkennen. Und es wird nicht leicht sein, bessere Fotos zu finden, weil von beiden Stadien (Rudolfsheim und Pfarrwiese vorm dem ersten Umbau) nicht viele Fotos erhalten sind, zumindestens nicht in öffentlich zugänglichen Quellen. Dass es sich um Scans handelt war mir auzch klar, aber das ist bei Fotos aus der Zeit meistens so, weil das meist die einzige Möglichkeit zur Reproduktion ist, weil so alte Negative halt selten erhalten sind. --MrBurns 02:08, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Aber zumindest in höherer Auflösung scannen müsste man sie doch können? Gestumblindi 02:09, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, wenn man die Zeitungen hat, vondenen sie eingescannt wurden schon. Aber im Internet hab ich keine höherauflösenden Scans gefunden. Ich hab mal in meinen Rapidbüchern nachgeschaut (das sind die ersten beiden, die unter SK_Rapid_Wien#Literatur erwähnt sind) und dort finden sich von Rudolfsheim keine beseren Fotos, das hier verlinkte ist garnicht drin und bei denen, die drin sind, erkennt man deutrlich weniger (nur eineen kleinen Teil der Tribüne). Von der Pfarrwiese vor dem ersten Umbau ist in der Chronik auf Seite 67 ein deutlich besseres Foto drin das ich prinzipiell einscannen könnte, aber ich bin mir sicher, dass das als Lichtbildwerk geschützt ist, da der Fotograüh da deutlich mehr Möglichkeiten hatte, etwas anders zu machen, ohne dass sich ds grundlegende Motiv ändert. --MrBurns 02:18, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Aber zumindest in höherer Auflösung scannen müsste man sie doch können? Gestumblindi 02:09, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Die wichtigsten Motive (die fotographierten Tribübnen) sind zu erkennen. Und es wird nicht leicht sein, bessere Fotos zu finden, weil von beiden Stadien (Rudolfsheim und Pfarrwiese vorm dem ersten Umbau) nicht viele Fotos erhalten sind, zumindestens nicht in öffentlich zugänglichen Quellen. Dass es sich um Scans handelt war mir auzch klar, aber das ist bei Fotos aus der Zeit meistens so, weil das meist die einzige Möglichkeit zur Reproduktion ist, weil so alte Negative halt selten erhalten sind. --MrBurns 02:08, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Die Bilder sind in vielerlei Hinsicht qualitativ schlecht. Erstens scheinen schon die zugrundeliegenden Fotos nicht besonders zu sein, soviel sich das anhand der üblen Reproduktionen sagen lässt - dies mit ihrem Alter zu entschuldigen, ist geradezu beleidigend für die Fotografen dieser Zeit, die durchaus anders konnten. Schau dir mal dieses Foto von 1910 oder dieses von 1911 an (okay, als Farbfotos von Sergei Michailowitsch Prokudin-Gorski absolute Extrembeispiele, aber auch in der Schwarzweissfotografie war ein hohes Niveau erreicht). Zweitens handelt es sich offenbar um Scans aus Abdrucken (Zeitungen?), in rudolfsheim.jpg ist das Raster ja deutlich zu erkennen. Drittens ist die Auflösung der Scans gering bzw. im Fall des zweiten Bildes sehr gering. Trotzdem hat MrBurns natürlich recht damit, dass ein Bild besser ist als gar kein Bild (so lange noch etwas zu erkennen ist, wobei diese Bilder schon nahe an der Schmerzgrenze sind). Gestumblindi 22:24, 4. Jun. 2010 (CEST)
kopierte passagen doch schon ursprünglich selbst geschrieben
warum wird mein artikel gelöscht, wenn ich nur einen von mir geschriebenen text kopiert habe? und was kann ich dagegen unternehmen? die geschichte ändert sich ja nicht, nur weil sie schon woanders geschrieben steht... was ist die alternative? (nicht signierter Beitrag von Pnocons (Diskussion | Beiträge) 15:32, 4. Jun. 2010 (CEST))
- Dir wurde bereits mehrfach auf Deiner Benutzerseite geantwortet. Lesen, verstehen, handeln. --Taxman¿Disk? 15:41, 4. Jun. 2010 (CEST)
- (BK) Siehe Taxmans Antwort auf deiner Diskussionsseite. Es geht nicht darum das sich die Geschichte nicht ändert, sondern das jeder fremde Texte hier reinstellen könnte (sprich eine Urheberrechtsverletzung) unter einer freien Lizenz mit der Behauptung er hätte ihn geschrieben. Das heißt du müsstest nachweisen das du der Autor bzw. Rechteinhaber des Originaltextes bist/vertrittst (Nachweis gemäß Wikipedia:Textvorlagen). Da der Text aber ein werblicher Text ist, was in einer Enzyklopädie nicht angebracht ist, müsste der eh neu neutral verfasst werden, siehe bei dir unter [[Benutzer Diskussion:Pnocons#Unternehmensartikel in Wikipedia]. --Mps 15:45, 4. Jun. 2010 (CEST)
public domain bei fotos der britischen armee?
moin, bei folgenden "historischen" fotos handelt es sich um aufnahmen eines kasernengeländes, erstellt von britischen soldaten während ihrer stationierung in wolfenbüttel, niedersachsen.
- http://www.flickr.com/photos/spixworth/2241154323/
- http://www.flickr.com/photos/spixworth/2001476039/
meine frage: können diese aufnahmen trotz des bei flickr angebenen strengen coprights aufgrund des "staatlichen" charakters der fotos (analog den aufnahmen von us-amerikanischen soldaten/bediensteten) in die commons migriert werden? vielen dank. gruß -- guenson 16:52, 4. Jun. 2010 (CEST)
Frage zur Bildlizenz
Kann/darf dieses Foto auf commons hochgeladen werden? Ist mir nicht ganz eindeutig, was dort unter 'Licensing' steht. Grüße! --Bungalow in Santa Nirgendwo 00:01, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Fair Use, somit nicht Commons-tauglich und auch nicht für die de-WP verwendbar. --Constructor 00:03, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Besten Dank!--Bungalow in Santa Nirgendwo 00:08, 6. Jun. 2010 (CEST)
Schöpfungshöfe des Vögelchens?
Gibt es hier [1] ein Problem, das Logo mit Logo-SH in die de:wp zu importieren. Der Kardinal erscheint mir recht "künstlerisch"? --kingofears→ ¿Disk? 野球 12:10, 3. Jun. 2010 (CEST)
- MMn keine SH. --ireas Diskussion // Bewertung 13:52, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:50, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Danke, habs importiert! --kingofears→ ¿Disk? 野球 11:47, 7. Jun. 2010 (CEST)
Datei:Lord_Mask_Illusion.png - starke Bearbeitung/Verfremdung eines Fotos einer Skulptur
Das (Benutzerseiten-)Bild ist eine Bearbeitung eines (nicht freien) Fotos einer Skulptur (stellt eine Figur eines recht aktuellen Films dar) von hier. Das Foto dort steht nicht unter einer freien Lizenz. Ist das ursprüngliche Foto und Skulptur schon so stark bearbeitet, dass Bearbeitung unter eine dem Autor beliebige Lizenz gestellt werden kann? Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:34, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Das sieht eigentlich nur nach einem einfachen Photoshop-Filter aus, das ist also so eigentlich kein eigenes Werk... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:12, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Danke Chaddy! Dass es kein eigenes Werk dabei ist, möchte ich nicht absprechen, aber ich denke eben, dass das Werk, welches als Quelle benutzt wurde, noch als Werk enthalten ist (wenn man das so ausdrücken kann). Gut, also dann wohl ins Nirvana mit der ansehnlichen Bearbeitung, oder? --Saibo (Δ) 23:36, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Naja - wie in der Quelle steht ist - das Foto selbst ein Replika (Plastik) und "mein" Bild ein Derivat das ausschließlich durch Gimp entstanden ist. Wann ist (Bildgröße) hier die Schöpfungshöhe unterschritten? Nun ich möchte einer URV nicht im Wege stehen. -- Perhelion 10:04, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Das beantwortet dir der Artikel Schöpfungshöhe am besten. Die Abkürzung URV heißt Urheberrechtsverletzung. DÜP-Baustein ist gesetzt. --Martina Nolte Disk. 19:13, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Naja - wie in der Quelle steht ist - das Foto selbst ein Replika (Plastik) und "mein" Bild ein Derivat das ausschließlich durch Gimp entstanden ist. Wann ist (Bildgröße) hier die Schöpfungshöhe unterschritten? Nun ich möchte einer URV nicht im Wege stehen. -- Perhelion 10:04, 5. Jun. 2010 (CEST)
Innenaufnahmen in einer englischen Privatsammlung
Hallo, liebe Kopierjuristen.
Ich habe eine Frage bezuegliche meiner Photographien, die ich kuerzlich in den Innenraeumen von Castle Howard in England gemacht habe und die ich gerne auf Commons verfuegbar machen wuerde:
- Im Eingangsbereich des zugaenglichen Teil des Schlosses (fuer dessen Besuch man Eintritt zahlt) haengt ein grosses Schild, das besagt, Photographieren sei im Inneren des Schlosses ausschliesslich zu privaten Zwecken gestattet. Das widerspricht in meinem Verstaendnis zunaechst einer freien Lizenzierung.
- Im Artikel Panoramafreiheit im Laenderabschnitt zu Grossbritannien ist aber nun ein Dokument verlinkt, das besagt, das man kunsthandwerkliche Arbeiten in der Oeffentlichkeit zugaenglichen Raeumlichkeiten frei abbilden duerfe. (Copyright, Designs and Patents Act 1988, Section 62)
- Daher meine Frage: Wird der ausdrueckliche Wunsch der Inhaber von diesem Gesetz ausserkraftgesetzt und kann ich Innenaufnahmen aus dem Schloss unter einer freien Lizenz trotzdem veroeffentlichen. (Abgebildet werden sollen unter anderem ein Flur, der mit antiken Skulpturen geschmueckt ist und eine Halle mit Gemaelden, Moebeln und Wandbemalungen)
Gruesse und Danke im Voraus --chris 論 23:19, 3. Jun. 2010 (CEST)
Ist es so schwierig Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum zu verstehen? Panoramafreiheit gilt nur für urheberrechtlich Geschütztes! --Historiograf 23:21, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Vorausgesetzt man kennt diese Seite, so koennte man in der Tat auf die Idee kommen eine entsprechende Frage nicht hier zu stellen. Denn ich gehe davon aus, das Du mir mit Deiner Gegenfrage nahelegen moechtest, meine Anfrage zu verschieben ja? Ansonsten waere wohl ein prominenter Hinweis im Kopf dieser Seite oder zumindest ein Link in der entsprechenden Navigationsbox von Vorteil um freundlich auf die Existenz anderer bildrechte-bezogener Anlaufstellen aufmerksamzumachen und entsprechend falsch adressierten Anfragen vorzubeugen. Danke fuer Dein Verstaendnis. --chris 論 23:50, 3. Jun. 2010 (CEST)
Es ist sicher eine enorme Überforderung für dich, auf
zu stoßen, wo obige Seite prominent verlinkt ist. WP:BR steht im Seitenkopf --FrobenChristoph 01:16, 4. Jun. 2010 (CEST)
- @FrobenChristoph: Warum werden hier Leute derart angemotzt, die eine Frage stellen? Dein zweiter Satz hätte es auch getan. --Paulae 12:42, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Danke Euch beiden (fuer den zweiten Satz und den Nachsatz ;-) ) Der entsprechende Abschnitt hat die unklare Rechtslage sehr klar dargestellt und ich lasse meine Photos vorerst wo sie sind. --chris 論 22:06, 4. Jun. 2010 (CEST)
Für euch, die alten Hasen hier, die ihr euch in diesen Themen wie in eurer Westentasche auskennt, ist es eine Selbstverständlichkeit, wo welche Informationen zu lesen sind. Niemand aber wird erwarten, dass andere sich alle Unterseiten und Artikel rund um Bildrechte und Urheberrechte durchlesen, bevor sie hier zu ihrem konkreten Anlass eine Frage stellen. Nochmal: fertige Antwortbausteine zu hundertfach gestellten Fragen wären ein Beitrag zum besseren Umgangston auf dieser Seite und die Frobens und Histos dieser Welt könnten sich entspannter zurücklehnen. ;-) --Martina Nolte Disk. 19:23, 7. Jun. 2010 (CEST)
Wieso dürfen wir nicht voraussetzen, dass diese Leute in der Lage sind EINE EINZIGE Seite WP:BR zur Kenntnis zu nehmen? --FrobenChristoph 22:13, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Weil diese Seite nur eine von sechs im Intro und etlichen weiteren in den rechten Hinweiskästen verlinkten Bleiwüsten ist. Gute Güte, du bist doch auch nicht als Experte geboren worden. --Martina Nolte Disk. 02:48, 8. Jun. 2010 (CEST)
Datei:Henry_Readford.jpg - Lizenzkäse

Die Lizenz des Bildes ist ziemlicher Käse meiner Meinung nach. Der erste Lizenzbaustein kann keine Gültigkeit erlangen, ohne dass das Veröffentlichungsdatum angegeben ist. Und es ist nicht angegeben. Außerdem: wäre er überhaupt in Deutschland gültig? Da steht nur was von USA.
Der zweite Lizenzbaustein benötigt den Urhebernamen, welcher unbekannt ist.
Kann jemand helfen oder LA? Danke und viele Grüße --Saibo (Δ) 23:31, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Für Commons-Verhältnisse ist das doch noch relativ sauber? --Marcela
11:16, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Danke! Relativ in Ordnung? ;-) Nunja - irgendwo muss man eben anfangen: commons:Commons:Deletion_requests/File:Henry_Readford.jpg.
- Könntest du mir aber trotzdem sagen, ob diese 1923er Lizenz Gültigkeit in de.wikip hätte? --Saibo (Δ) 02:06, 5. Jun. 2010 (CEST)
- 1923 nicht, wohl aber unsere 100-Jahres-Regel, da das Bild nicht nach 1901 entstanden sein kann. Hier ist es sicher, ich kümmer mich drum. --Marcela
19:01, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Nunja, schön finde ich die 100er-"wird-schon-nichts-passieren"-Regel nicht. Danke für deine Auskünfte und Mühe! Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:22, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Das Bild sollte sicher gemeinfrei, da vor 1955 gefertigt (Australisches Recht). Kenne den Baustein auf Commons nicht. (Selbst für den Fall, daß der Photograph ein Brite war, wäre es gemeinfrei, da vor 1940 aufgenommen und veröffentlicht). --Matthiasb
(CallMeCenter) 12:35, 7. Jun. 2010 (CEST)
- (Selbst für den Fall, daß der Photograph ein Brite war, wäre es gemeinfrei, da vor 1940 aufgenommen und veröffentlicht) Wir wissen nicht mal, ob es vor dem Aufspielen in die Datenbank der NSW-Bib überhaupt schon veröffentlicht war. Übrigens gilt im UK rückwirkendes 70 pma, selbst die Crown-Works ist im Rest Europas 70pma geschützt, so sie keinen anderen Ausnahmen des dortigen UrhG unterliegen (Amtliches Werk, § 134 UrhG auch). Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 12:44, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Der Urheber ist nicht bekannt, da ist im UK nix mit 70 pma. Und da gilt dann
- Copyright expires 70 years after creation or 70 years after the work was made available to the public if within 70 years of creation (PDF)
- Ergo, wenn das Bild nach 1971 (70 pma des Photographierten, also kann es nicht später entstanden sein) oder vor 1940 veröffentlicht wurde, isses gemeinfrei UK-alt.
- Hier ist aber das australische Recht wahrscheinlicher und da gilt:
- Photos first published anonymously or under a pseudonym taken before 1 January 1955 -> copyright expired (PDF, Tabelle auf S. 4)
- Das Bild ist also commonstauglich, und sollte, wie Syrcro auf Commons korrekt anmerkte – wie ich inzwischen festgestellt habe – dort mit commons:Template:PD-Australia gekennzeichnet und behalten werden (und per Schutzfristenvergleich wohl auch in DE nutzbar). --Matthiasb
(CallMeCenter) 13:54, 7. Jun. 2010 (CEST)
- (Selbst für den Fall, daß der Photograph ein Brite war, wäre es gemeinfrei, da vor 1940 aufgenommen und veröffentlicht) Wir wissen nicht mal, ob es vor dem Aufspielen in die Datenbank der NSW-Bib überhaupt schon veröffentlicht war. Übrigens gilt im UK rückwirkendes 70 pma, selbst die Crown-Works ist im Rest Europas 70pma geschützt, so sie keinen anderen Ausnahmen des dortigen UrhG unterliegen (Amtliches Werk, § 134 UrhG auch). Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 12:44, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Das Bild sollte sicher gemeinfrei, da vor 1955 gefertigt (Australisches Recht). Kenne den Baustein auf Commons nicht. (Selbst für den Fall, daß der Photograph ein Brite war, wäre es gemeinfrei, da vor 1940 aufgenommen und veröffentlicht). --Matthiasb
- Nunja, schön finde ich die 100er-"wird-schon-nichts-passieren"-Regel nicht. Danke für deine Auskünfte und Mühe! Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:22, 6. Jun. 2010 (CEST)
- 1923 nicht, wohl aber unsere 100-Jahres-Regel, da das Bild nicht nach 1901 entstanden sein kann. Hier ist es sicher, ich kümmer mich drum. --Marcela
Duplikat liegt jetzt hier, damit ist es sicher. --Marcela14:30, 7. Jun. 2010 (CEST)
Ein paar Bilder
Hallo, ich hatte bereits schon einmal gefragt, damals wurde mir gesagt, dass einige dieser Bilder schon auf Commons sein könnten. In der Tat sind auch einige dort, jedoch gibt es noch weitere die, wie ich finde, wichtig sind. Könnte sich bitte jemand diese Bilder ansehen: [2]. Alle Bilder auf dieser Seite haben die gleiche Lizenz und sind mit "public domain" gekennzeichnet (Bild öffnen für Beschreibung, egal welches). Falls ja, wie gebe ich die Lizenz an ohne Schwierigkeiten zu bekommen? Danke schon im Voraus. Jerchel 20:29, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Ich hoffe diese Anfrage wurde nicht versehntlich übersehen... Jerchel 19:00, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Habs mir angesehen, finde aber nichts, was ich beantworten könnte. Liegt sicher an meinem mangelhaften englisch. Nur so als Antwort, daß du nicht denkst, du wirst vergessen. --Marcela
20:21, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Habs mir angesehen, finde aber nichts, was ich beantworten könnte. Liegt sicher an meinem mangelhaften englisch. Nur so als Antwort, daß du nicht denkst, du wirst vergessen. --Marcela
Danke trotzdem, ich werde mich an jemanden wenden, der sich sicher damit auskennt. Jerchel 11:31, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Wo findest du "Public domain"? Habe mal irgendeins aufgerufen. Bei 06-07-1948_small.jpg heißt es:
- Rights: No Source Information: The Johnson Library has no information about the original source of this item. Copyright restrictions may apply.
- Die wissen nicht, von wem das Foto stammt, veröffentlichen es aber munter und verlangen dann im Bildnachweis ihren eigenen Namen. Ganz schön frech. Siehe: Verwaistes Werk. Mein Rat: Finger weg von sowas. --Martina Nolte Disk. 02:20, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Nachtrag: Bei diesem Foto von demselben "Anbieter" ist die Lage anders, weil's als amtliches Werk des Weißen Hauses frei ist. Muss man also bei jedem Bild einzeln prüfen. --Martina Nolte Disk. 03:00, 8. Jun. 2010 (CEST)
Länderflaggen - Gemeinfreiheit
Ich brauche einige Flaggen für eine Internet-Anwendung. Jetzt habe ich gelesen, dass die Deutschlandflagge "gemeinfrei" ist. Meine 1. Frage: Gilt das für alle Länderfahnen? Meine 2. Frage: Heißt das, dass ich das Bild herunterladen und verwenden darf oder heißt das nur, dass es kein urheberrechtlich geschütztes Symbol ist, dass ich es also nur nachzeichnen darf? (nicht signierter Beitrag von 109.192.26.140 (Diskussion) 16:38, 6. Jun. 2010 (CEST))
- Alle Länderflaggen sind gemeinfrei. Du kannst also (theoretisch) damit machen, was du willst. Es sind aber u. U. zusätzliche Schutzrechte zu beachten, wie etwa das Wappenrecht. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:20, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Okay, Danke für die Antwort! Dann darf ich das ganze auch bearbeiten und eine veränderte Version anzeigen? (nicht signierter Beitrag von 109.192.26.140 (Diskussion) 18:19, 6. Jun. 2010 (CEST))
- Nein, Länderflaggen sind meistens von einem Änderungsverbot belegt (auch wenn das nicht in der Lizenz steht). Es gibt gewisse Ausnahmen (Urteil Bundesadler-Karikatur), ohne genaue Kenntnisse der Materie würde ich jedoch die Hände davon lassen. Bei der finnischen Flagge (nur als Beispiel) sind Änderungen sogar strafrechtlich relevant, siehe Siniristilippu#Straftatbest.C3.A4nde --Marcela
18:58, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Nein, Länderflaggen sind meistens von einem Änderungsverbot belegt (auch wenn das nicht in der Lizenz steht). Es gibt gewisse Ausnahmen (Urteil Bundesadler-Karikatur), ohne genaue Kenntnisse der Materie würde ich jedoch die Hände davon lassen. Bei der finnischen Flagge (nur als Beispiel) sind Änderungen sogar strafrechtlich relevant, siehe Siniristilippu#Straftatbest.C3.A4nde --Marcela
- Und wie sieht es aus, wenn ich das Bild so belasse, jedoch halbtransparent über ein anderes drüber lege? (nicht signierter Beitrag von 109.192.26.140 (Diskussion) 19:55, 6. Jun. 2010 (CEST))
- Das kann problemlos sein, das kann aber auch als neues Werk gelten, bei dem du unberechtigt die Landesflagge führst. Kann man nicht pauschal sagen. --Marcela
20:00, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Das kann problemlos sein, das kann aber auch als neues Werk gelten, bei dem du unberechtigt die Landesflagge führst. Kann man nicht pauschal sagen. --Marcela
- Und wie sieht es aus, wenn ich das Bild so belasse, jedoch halbtransparent über ein anderes drüber lege? (nicht signierter Beitrag von 109.192.26.140 (Diskussion) 19:55, 6. Jun. 2010 (CEST))
- Danke für eure Antworten!!! (nicht signierter Beitrag von 109.192.26.140 (Diskussion) 20:16, 6. Jun. 2010 (CEST))
- Also bei dem von dir verlinkten Artikel über die Finnische Flagge steht nichts von einem generellen Änderungsverbot, sondern nur, dass eine Beschädigung der Flagge strafbar ist bzw. eine Änderung allgemein nur, wenn die Flagge als finnische Flagge verkauft wird. --MrBurns 02:44, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Das hätte allerdings hier in Deutschland so oder so keine Folgen. Oder gibt´s da auch sowas wie den Schutzfristenvergleich?
- Gut, es könnte natürlich sein, dass Finnland deine Auslieferung verlangt, wenn du hier in Deutschland die finnische Flagge beschädigst. Aber das ist dann doch ziemlich unwahrscheinlich... ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 03:35, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Zum Ändern von Flaggen, siehe etwa hier – interessiert sich offenbar niemand dafür oder fällt es unter Meinungsfreiheit? --Matthiasb
(CallMeCenter) 13:14, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Wobei Israel in dem Fall wenn überhaupt nur die Ausliefeerung verlangen kann, wenn es in dem Land, in dem die Flagge gezeigt wird strafbar ist, ausländische Flaggen derart zu verunstalten. Dass man in ein anderes Land ausgeliefert wird, weil man im eigenen Land etwas gemacht hat, was dort nicht strafbar ist, im anderen Land aber schon, ist nur innerhalb der EU möglich. Allerdings gelten zumindestens in Österreich für auslänndische Flaggen die selben Gesetze wie für die eigene, ob das in Deutschland auch der Fall ist weiß ich nicht. Wobei bei diesem Foto weiß ih nicht, in welchem Land das aufgenommen wurde. --MrBurns 18:28, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Zum Ändern von Flaggen, siehe etwa hier – interessiert sich offenbar niemand dafür oder fällt es unter Meinungsfreiheit? --Matthiasb
Bilder aus Zoos
Hi, z.B. laut der Website der Wilhelma, ist eine gewerblichen Nutzung der in der Wilhelma gemachten Bilder nur in Ausnahmefällen gestattet. Wird dies hier bei Wikipedia, bzw. bei Wikimedia Commons beachtet und wie wird damit umgegangen, denn schließlich darf man die Bider hier auch gewerblich nutzen, folglich muss dies (laut Wilhelma-Website) mit der Direktion abgesprochen worden sein und deren Erlaubnis vorliegen, oder? --Pilettes 20:40, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Gabs auf Commons ne Diskussion, die ausging wie üblich: Sch... auf das Hausrecht, alles was nicht urheberrechtlich geschützt ist, wird akzeptiert.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 20:47, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist lediglich ein Problem zwischen dem Fotografen und der Wilhelma. Einfach als Socke hochladen und gut ist. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:56, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Wie verhält sich das denn mit den Leitsätzen des BGH-Schloss-Tegel-Urteils und des Friesenhaus-Urteils? Ist der BGH in einem dritten Urteil von diesen Positionen abgerückt?
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
22:18, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Wie verhält sich das denn mit den Leitsätzen des BGH-Schloss-Tegel-Urteils und des Friesenhaus-Urteils? Ist der BGH in einem dritten Urteil von diesen Positionen abgerückt?
KÖNNEN WIR BITTE SOLCHE NACHFRAGEN LASSEN und stattdessen Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum lesen UND verstehen? DANKE!!! --92.72.207.4 23:25, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Die Leitsätze lauten:
- Können Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes nur angefertigt werden, wenn ein dem Eigentümer des Gebäudes gehörendes Grundstück betreten wird so bedarf es in der Regel zu deren gewerblicher Verbreitung selbst dann einer ausdrücklichen Erlaubnis des Gebäudeeigentümers, wenn dieser das Betreten seines Grundstücks und die Anfertigung von Gebäudeaufnahmen gestattet hat.
- Störer im Sinne des § 1004 BGB ist sowohl derjenige, der die Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken anfertigt, ohne hierzu die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt zu haben, wie auch derjenige, der die Vervielfältigung und gewerbliche Verbreitung solcher Aufnahmen durchführt.
- Das ungenehmigte Fotografieren eines fremden Hauses und die gewerbliche Verwertung einer solchen Fotografie stellen dann keine Abwehr- und Zahlungsansprüche auslösende Einwirkung auf fremdes Eigentum dar, wenn die Fotografie - ohne daß das Hausgrundstück betreten wird - von einer allgemein zugänglichen Stelle aus angefertigt wird.
Herzliche Grüße
Torsten Bätge
23:38, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Es gilt immer noch dasselbe, das ich dir oben schon geschrieben habe... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:26, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Ergänzend: Recht am Bild der eigenen Sache. --Marcela
11:35, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Ergänzend: Recht am Bild der eigenen Sache. --Marcela
- Es gilt immer noch dasselbe, das ich dir oben schon geschrieben habe... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:26, 7. Jun. 2010 (CEST)
Wir kriegen zu dieser Frage (Konsequenzen für Fotograf/Uploader, Nachnutzer, Seitenbetreiber + Gültigkeit der Lizenz) ein Rechtsgutachten. Ist schon beauftragt. --Martina Nolte Disk. 16:08, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Und wie lang wird es ca. dauern, bis das Gutachten fertig ist? --MrBurns 18:29, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Es hieß vor einer Woche: in zwei bis drei Wochen gibt's Neuigkeiten. --Martina Nolte Disk. 19:35, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Und wenn das Gutachten zu der Meinung kommt, dass es vielleicht doch ein Recht am Bild der eigenen Sache oder wasauchimmer geben könnte, dann schmeissen wir zigtausende korrekt lizenzierte und urheberrechtlich einwandfreie freie Bilddateien einfach raus? -- 188.23.64.148 22:10, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Wenn sie demnach nicht korrekt lizenziert wären: klar löschen. Die Wikipedia ist längst keine kleine Underdog-Klitsche mit Nischennarrenfreiheit mehr, wir können es uns nicht erlauben unseren Bildbestand auf massenhaften Rechtsbrüchen aufzubauen, falls die Missachtung des Hausrechts und Veröffentlichung unter einer Freien Lizenz einer sein sollte. Ich vermute aber, die Veröffentlichung im non-profit-Projekt könnte, sofern nichtkommerzielle Nutzung per Hausordnung erlaubt ist, nur für den kommerziellen Nachnutzer ein Problem sein (Abhilfe per Warnbaustein.) --Martina Nolte Disk. 02:36, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Und wenn das Gutachten zu der Meinung kommt, dass es vielleicht doch ein Recht am Bild der eigenen Sache oder wasauchimmer geben könnte, dann schmeissen wir zigtausende korrekt lizenzierte und urheberrechtlich einwandfreie freie Bilddateien einfach raus? -- 188.23.64.148 22:10, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Es hieß vor einer Woche: in zwei bis drei Wochen gibt's Neuigkeiten. --Martina Nolte Disk. 19:35, 7. Jun. 2010 (CEST)
Dann können wir wie bei dem letzten diesbezüglichen Furz des Vereins, der den Anwälten mächtig viel Schotter, uns aber wenig brachte, mit Fug und Recht vom Schlechtachten sprechen --FrobenChristoph 22:16, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Ansichtssache. --Martina Nolte Disk. 02:36, 8. Jun. 2010 (CEST)
Dateien, Formguss, Schmelzebehandlung, etc.
Ich habe ca. 4500 Edits zu verzeichen und arbeite seit 2006 an metallurgischen Artikeln. Bilder sind da oft unerläßlich, aber mit welcher Werkserlaubnis ich sie auch einbringe, wie zuletzt das Foseco-Impellergerät bei "Schmelzebehandlung", immer genügt die mir mitgereichte Genehmigung des Bildgebers nicht und man bedroht mich nicht nur mit Löschung binnen 14 Tagen, sondern vollzieht sie auch öfter als mir lieb ist und läßt mich im Regen stehen und entwertet meine Arbeit.--Rotgiesser 23:41, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Hallo Hans. Sei versichert: Entwerten will deine Arbeit niemand. Allerdings muss der Inhalt der Wikipedia frei sein; Unfreies muss also gelöscht werden. Wenn du eine ausreichende Genehmigung nachreichst, dann werden deine Bilder auch wiederhergestellt – Hilfe bietet da das Supportteam. Was mir allerdings nicht ganz klar ist – was ist deine Frage? Grüße, --ireas Diskussion // Bewertung 23:50, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Hallo Ireas. Was meine Frage ist? Bei allen Ersuchen an früher befreundete Firmen, mir dieses oder jenes Bild zur Verfügung zu stellen und zwar mit einer jegliche Verwertung einschließenden Erlaubnis, bekam ich zwar Bilder, aber die beigefügten Erlaubnisschreiben oder Mails genügten dennoch nie den Anforderungen der Wikipedia, was wiederum bei meinen Bildgebern auf Unverständnis stieß und sie für weitere Ansinnen von meiner Seite weniger geneigt machte. Mir liegen Ansinnen vor, mich mit dem Lemma Elektrometallurgie doch noch einmal außerhalb des gleichnamigen Kapitels in meiner „"Metallurgie"“ zu befassen. Auch bei „Barren(Metall)“ wird nach Verbesserung gesucht.Technische Artikel dieser Art benötigen immer einige veranschaulichende Bilder, die es dann auch erlauben, den Text kürzer zu halten. Wenn ich gleich was ich versuche, keine Bilder durchbekomme und wenn ich einmal das Glück habe, werden sie wegen nicht wikipediagerechter Freigabe dennoch gelöscht, warum sollte ich mich dann an die Arbeit machen. Und da ist noch etwas:
Als ich gestern „nach Mitternacht“ eine neue Einleitung für Barren(Metall)gerade fertig hatte, wollte ich mich zur Ruhe begeben, machte noch einen Vermerk, daß der Artikel überarbeitet werde. Heute früh war meine Arbeit bereits revertiert mit der Begründung, man könne keine Baustelle stehen lassen - lieber läßt man also den unzulänglichen Artikel stehen. Da kann ich nur sagen „arme Wikipedia“- oder vielleicht auch „Samiel hilf!“. MbG--Rotgiesser 00:34, 8. Jun. 2010 (CEST)
Wikipedia Bild im Fernsehen
der RBB verwendet im Beitrag hier (RBB Abendschau So 06.06.10 19:30 Nachrichten II)
das Bild Teleskopschlagstock.jpg
Wikipedia wird jedoch nicht als Quelle angegeben
darf der RBB das einfach so? ;) --78.48.204.52 02:12, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Nein. Bei der Weiternutzung müssen die Lizenzbestimmungen eingehalten werden. Mit „Wikipedia nennen“ hat das nicht unbedingt was zu tun. Welche Bedingungen das sind, steht unten auf der Bildbeschreibungsseite. Grüße, --ireas Diskussion // Bewertung 12:06, 7. Jun. 2010 (CEST)
- und wenn der RBB die Lizenzbestimmungen nicht einhält passiert dann was nee oder? --78.49.81.53 14:10, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Wahrscheinlich nicht, weil sich der Urheber bei Commons verabschiedet hat. Und nur der könnte da was machen. --Don-kun Diskussion Bewertung 14:14, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Hab ihn auf seiner hiesigen Disk. auf diese Seite verwiesen. Er hat allerdings auch hier bei uns seit 22. Dez. 2009 nicht mehr editiert. --Martina Nolte Disk. 14:17, 7. Jun. 2010 (CEST)
- RBB ist meine Baustelle, habe denen mal auf die Füße getreten. --Marcela
14:27, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Der Urheber ist aber auch nicht wirklich richtig deklariert. Was heisst «Source: Stahlkocher»? Dass er das hochgeladen hat, oder auch wirklich der Urheber ist? --Sstoffel 14:33, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Stahlkocher ist hier Urgestein und war 2003/04 der aktivste Bilder-Uploader. Wie auch ich hat er damals etliche Fehler gemacht. Wir buchen das gewöhnlich unter "Altlasten" ab. Es gibt wohl auch noch lizenzlose Bilder von 2001/02, damals gab es noch keine Lizenzbausteine und alle Bilder waren "selbstverständlich" GFDL. (CC gab es noch nicht) --Marcela
14:36, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Das war kein Vorwurf, aber dann muss man RBB nicht unbedingt anlasten, dass sie den Urheber nicht nennen. --Sstoffel 14:39, 7. Jun. 2010 (CEST)
- So oder so ist das eine URV: Wenn sie davon ausgingen, dass Stahlkocher Urheber ist, müssten sie Lizenz und Urheber angemessen nennen (tun sie beides nicht). Andernfalls dürften sie das Bild überhaupt nicht weiterverwenden. --ireas Diskussion // Bewertung 14:41, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Das war kein Vorwurf, aber dann muss man RBB nicht unbedingt anlasten, dass sie den Urheber nicht nennen. --Sstoffel 14:39, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Stahlkocher ist hier Urgestein und war 2003/04 der aktivste Bilder-Uploader. Wie auch ich hat er damals etliche Fehler gemacht. Wir buchen das gewöhnlich unter "Altlasten" ab. Es gibt wohl auch noch lizenzlose Bilder von 2001/02, damals gab es noch keine Lizenzbausteine und alle Bilder waren "selbstverständlich" GFDL. (CC gab es noch nicht) --Marcela
- Der Urheber ist aber auch nicht wirklich richtig deklariert. Was heisst «Source: Stahlkocher»? Dass er das hochgeladen hat, oder auch wirklich der Urheber ist? --Sstoffel 14:33, 7. Jun. 2010 (CEST)
- RBB ist meine Baustelle, habe denen mal auf die Füße getreten. --Marcela
- Hab ihn auf seiner hiesigen Disk. auf diese Seite verwiesen. Er hat allerdings auch hier bei uns seit 22. Dez. 2009 nicht mehr editiert. --Martina Nolte Disk. 14:17, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Wahrscheinlich nicht, weil sich der Urheber bei Commons verabschiedet hat. Und nur der könnte da was machen. --Don-kun Diskussion Bewertung 14:14, 7. Jun. 2010 (CEST)
- und wenn der RBB die Lizenzbestimmungen nicht einhält passiert dann was nee oder? --78.49.81.53 14:10, 7. Jun. 2010 (CEST)
So einfach ist das nicht. Beim Upload hat Stahlkocher folgendes eingegeben:
*Description: Teleskopschlagstock *Source: Stahlkocher Vorlage:GFDL Category:weapons
Hier auch mal wieder ein Fall, daß ein Bild ohne eigenes Zutun und ohne Zustimmung jetzt eine andere Lizenz hat. Stahlkocher ist nicht der einzige, der vergrault wurde, wenn auch bei ihm der Grund vielfältig war. RBB ist informiert. --Marcela 15:05, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Fortgang bitte auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel/Mehrfachnutzungen#www.rbb-online.de --Martina Nolte Disk. 19:44, 7. Jun. 2010 (CEST)
Bearbeiten und anschließendes Löschen hochgeladener Illustrationen durch andere
Hallo, mal ein paar Fragen zu og. - da die Identität einer hochgeladenen Abbildung anscheinend über den Dateinamen ermittelt wird, kann es damit zu folgendem Problem kommen: Benutzer A lädt eine Abbildung zB. als Bilda.gif hoch, um sie anschließend in die entsprechenden Artikel einzubauen. Nun kommt Benutzer B dazu, der meint, dass das Bild besser im PNG-Format gespeichert werden sollte, formatiert den Inhalt von Bilda.gif in das PNG-Format um und lädt es anschließend als Bildb.png hoch. Nachdem das geschehen ist, ändert er auch die Dateinamen in den Artikeln, die Bilda.gif verwendeten, in Bildb.png um, so dass Bilda.gif von keinem Artikel mehr verwendet und nach ein paar Tagen Schonzeit als "Orphan" gelöscht wird. Resultat: Es ist nun so, als ob Benutzer A sein Bilda.gif nie hochgeladen hätte - Bilda.gif inkl. seiner Versionsgeschichte ist komplett verschwunden.
- Ist das ok so? Bei einem Artikel entspräche das einer Verschiebung, die mindestens begründet werden muss. Des weiteren kann Benutzer A seine Gründe gehabt haben, dieses und kein anderes Grafikformat zu benutzen. So haben GIF-Dateien zB. den Vorteil, als echte Strichzeichnung, also ohne "Weichzeichner" an den Rändern ihrer Linien angezeigt zu werden, mit echt weißer Hintergrundsfarbe usw.
- Was passiert mit der Lizensierung von Bilda.gif. Ist die von Benutzer A erteilte Lizenz damit, da Bilda.gif ja nirgendwo mehr benutzt wird bzw. komplett aus dem Bildarchiv der Wikipedia gelöscht wurde, hinfällig? Kann Benutzer A seine Datei also wieder jemand anderem nach den Regeln des klassischen Copyrights anbieten bzw. verkaufen (was ja, solange da Bild noch im Wikipedia-Archiv ist und mit einer 'Share-alike-Lizenz' versehen war, nicht möglich ist)?--Qniemiec 11:15, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Der Uploader ist ja unabhängig vom Urheber und das Urheberrecht unabhängig vom Bildformat. Es bleibt ja somit alles beim alten, Bilda.gif=Bildb.png. Benutzer B muss einfach in zweiten Bild den gleichen Urheber eintragen und gut ist. --Sstoffel 11:24, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Hier gibt es mMn noch ein ganz anderes Problem. Nehmen wir mal an, Uploader A lädt regelmäßig Bilder hoch, hat in den letztern 12 schon 250 Grafiken erstellt und als GIF hochgeladen. Nun kommt Benutzer B und wandelt in PNGs um (was tw. sinnfrei ist, Bild:07L 2009 5day.gif etwa wird als PNG weder besser noch wesentlich kleiner, haben wir alles schon ausprobiert). Lädt also Benutzer B 60 Bilder von Uploader A als PNG neu hoch und die alten GIFs werden als verwaist und redundant gelöscht, hat Benutzer A nur noch 190 Edits und ist nicht mehr stimmberechtigt. Das ist so sicher nicht sinnvoll. --Matthiasb
(CallMeCenter) 12:19, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, die og. Sinnfreiheit sehe ich auch: GIFs von Strichzeichnungen sollen nach Möglichkeit als PNGs hochgeladen werden, was leider bei sehr feinen Zeichnungen aufgrund des Interlacings (wie bei JPGs) zu am Rand verschwimmenden Konturen führt, und die PNGs wiederum als SVGs, was zwar positiv für die Skalierbarkeit sein mag, ansonsten aber einen ähnlich "unscharfen" Eindruck erzeugt wie JPG. Aber wenn's halt "angeordnet" ist, was soll man da machen?--Qniemiec 03:35, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Hier gibt es mMn noch ein ganz anderes Problem. Nehmen wir mal an, Uploader A lädt regelmäßig Bilder hoch, hat in den letztern 12 schon 250 Grafiken erstellt und als GIF hochgeladen. Nun kommt Benutzer B und wandelt in PNGs um (was tw. sinnfrei ist, Bild:07L 2009 5day.gif etwa wird als PNG weder besser noch wesentlich kleiner, haben wir alles schon ausprobiert). Lädt also Benutzer B 60 Bilder von Uploader A als PNG neu hoch und die alten GIFs werden als verwaist und redundant gelöscht, hat Benutzer A nur noch 190 Edits und ist nicht mehr stimmberechtigt. Das ist so sicher nicht sinnvoll. --Matthiasb
- Ad 2. Natürlich bleibt die Datei unter ihrer ursprünglichen Lizenz weiterhin frei lizenziert. Freie Lizenzen sind aus gutem Grund unwideruflich. Problematisch ist es allerdings für den Nachnutzer, nun die freie Lizenz nachzuweisen. Daher sollte man sich absichern, Screenshot machen etc. Ist auch ein Problem z.B. auf Flickr, wo man jederzeit die Lizenz auf "All Rights reserved" ändern kann und es keine Versonshistory gibt. Unter anderen Bedingungen anbieten kann der Urheber sein Werk auch trotz freier Lizenz immer und jederzeit. Die Frage ist bloß, ob jemand daran interessiert ist. -- 188.23.64.148 22:00, 7. Jun. 2010 (CEST)
MLB-Logo Projekt
Ich bin gerade dabei, die Logos der Major League Baseball aus der en:wiki zu importieren (zum Projekt). Obwohl das meiste offenbar mit Logo-SH zu stemmen ist, habe ich bei folgenden Logos ein paar Bauchschmerzen wegen der Schöpfungshöhe. Im Einzelnen:
Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise. --kingofears→ ¿Disk? 野球 13:14, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Nachtrag: Ich lad die Dinger jetzt hoch, damit ich es fertig habe. Die Kritiker werden können dann ja evtl. nachsteuern... --kingofears→ ¿Disk? 野球 17:09, 7. Jun. 2010 (CEST)
Urheberrecht bei Fotos von Stätten im Ausland
Ich weile gerade in Georgien und habe einige kulturell interessante Stätten und Gebäude im Land fotografiert. Nach deutschem Recht fallen all diese Fotos problemlos unter die Panoramafreiheit. Das Problem liegt darin, dass nach georgischem Recht öffentlich zugängliche Kunstwerke nur dann unter die Panoramafreiheit fallen, wenn das Foto einem nichtkommerziellen Zweck dient und das Kunstwerk nicht im Mittelpunkt des Fotos steht. Damit könnte beispielsweise meine Fotografie des Rustaveli-Denkmals in Rustawi Probleme bekommen. Meine Frage ist daher, ob ich diese Fotos hier bei der Wikipedia hochladen kann und wenn ja unter welcher Lizenz (ich bin bereit, alle meine eigenen Rechte an dem Bild komplett aufzugeben) (nicht signierter Beitrag von Traubenberger (Diskussion | Beiträge) 7. Jun. 2010, 14:25:47)
- Hi! Hier in der deutschsprachigen Wikipedia ist die georgische Rechtslage kein Problem, das deutsche Recht muss beachtet werden (ACH sind im Bereich der FOP ähnlich). Die Lizenz kannst du frei aussuchen – Hauptsache du schreibst {{Panoramafreiheit}} auf die Dateibeschreibungsseite. Grüße, --ireas Diskussion // Bewertung 14:30, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Hier lokal hochladen, nicht auf Commons. Dann gibt es kein Problem. -- 194.48.128.75 15:45, 7. Jun. 2010 (CEST)
Logo hochladen möglich?
Hallo! Ich möchte das Logo der Miami Dolphins Cheerleaders hochladen (zu finden oben links auf miamidolphinscheerleaders.net) und in den Artikel einbauen. Ist das problemlos möglich mit {{Bild-LogoSH}} oder muss etwas besonderes/weiteres beachtet werden? Und gilt das in diesem Fall auch für das Hochladen auf Commons? Die Lizenzthematik ist für mich etwas zu verwirrend. --DolphinBGG 17:52, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Also ich lade Logos aus Prinzip NIE auf Commons hoch, sondern nur auf de:wp! Viele Logos aus der en:wp oder von Websites des Vereins/Unternehmens haben auf Commons keine lange Halbwertszeit. Die Silhouette der Dame im Logo erreicht die Schäpfungshöhe mMn nicht. Also plädiere ich für hochladen. --kingofears→ ¿Disk? 野球 17:56, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Danke! ich habe das Logo hochgeladen (als MDClogo.png). --DolphinBGG 18:12, 7. Jun. 2010 (CEST)
- In der Vorlage {{Bild-LogoSH}} steht ja auch folgendes in fetter Schrift: "Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!". --MrBurns 18:33, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Genau; und dieses Logo ist eindeutig nicht commonsfähig; es stellt lokal jedoch keinerlei Problem dar. @Kingofears: Reine Textlogos sowie einfachste geometrische Figuren sind auch auf Commons kein Problem. Grüße, --ireas Diskussion // Bewertung 18:36, 7. Jun. 2010 (CEST)
- In der Vorlage {{Bild-LogoSH}} steht ja auch folgendes in fetter Schrift: "Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!". --MrBurns 18:33, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Danke! ich habe das Logo hochgeladen (als MDClogo.png). --DolphinBGG 18:12, 7. Jun. 2010 (CEST)
Foto auf Commons
Hallo, ich brauche einmal Hilfe.
Auch wenn ich in der deutschen Wikipedia nicht ganz richtig bin, ev. hat ja jemand einen Tipp
Auf Commons habe ich das Foto einer Anstecknadel hochgeladen. Ich kenne weder das Logo noch das Alter - hab wirklich lange danach gesucht.
Copyright habe ich natürlich nicht an dem Logo, hab nur das Foto der Nadel gemacht. Jetzt ist die Datei zur Löschung vorgeschlagen mit der Begündung "abgeleitetes Werk/derivative work".
Aus meiner Sicht erfüllt das nicht die Definition: Abgeleitete Werke (engl. derivative work) sind Neuerschaffungen, die auf einem vorangegangenen urheberrechtlich geschützten Werk beruhen. Kann mich natürlich irren, aber dann müsste man viel löschen. Ich könnte das Teil natürlich auch einfach rausnehmen aber ev. sucht genau für dieses Logo mal jemand ein Bild - ich kann das Logo nur leider partout nicht zuordnen. Hat jemand einen Tipp zum weiteren Vorgehen? Danke!
- RDGF ist der Reichsverband deutscher Guts- und Forstbeamten. Was an den Buchstaben aber schützenswert sein soll, wissen nur die Leute auf Commons. Hier jedenfalls wäre das imho unbedenklich (bitte 2. Meinung abwarten), aber das Foto könnte an sich eine bessere Qualität haben. --Paulae 22:48, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Reichsverband deutscher Guts- und Forstbeamten auf soetwas muss man ersteinmal kommen - auf Google findet sich dazu auch kaum etwas. - vielen Dank schon einmal
- wenn das Bild nicht gelöscht wird kümmere ich mich um ein besseres Foto
- an-d 22:59, 7. Jun. 2010 (CEST)
Regionale Gültigkeit von Bildrechten
Hallo, wie sieht es mit der regionalen Gültigkeit von Bildrechten aus, und spielt es dabei eine Rolle, wo das Bild gespeichert ist? Hintergrund: Ein Benutzer meinte kürzlich, dass sein in die WikiCommons hochgeladenes Bild, da deren Server ja in den USA ständen, nicht dem deutschen Urheberrecht unterständen.
Variante 1: Die Veröffentlichung eines Bildes ist dort, wo es entstand, legal, dort wo es abgerufen wird, dagegen nicht. ZB. in den USA aufgrund seiner Arbeitsaufwändigkeit urheberrechtlich geschützt, in Deutschland dagegen wegen mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei.
Variante 2: Das Veröffentlichung eines Bildes ist dort, wo es entstand, illegal, dort, wo es abgerufen wird, dagegen nicht. ZB. in Frankreich aufgrund dort nicht geltender Panoramafreiheit unerlaubt, in Deutschland dagegen nicht. --Qniemiec 11:28, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Wie oft noch? Der Serverstandort ist vollkommen irrelevant. Außerdem rufen wir unsere Inhalte aus Amsterdam ab, nicht aus den USA. Siehe Schutzlandprinzip, da steht alles drin. --Marcela
11:30, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Vielleicht sollten wir für häufig wiederkehrende Standardfragen ein paar kurze (!) Standardantworten (ggf. mit Links zu den einschlägigen Infos wie Schöpfungshöhe, Recht am eigenen Bild usw.) bereithalten? Könnte euren Genevrtsein-Pegel nach der hunderttausenden Wiederholungsfrage reduzieren und das hiesige Klima schonen. :-) --Martina Nolte Disk. 16:02, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Eben, die Bemerkung "Guck beim Schutzlandprinzip nach, da steht alles drin." allein ist da nicht sehr hilfreich. Selbst wenn man es schafft, sich durch das Juristendeutsch dieses Artikels zu kämpfen, bleibt offen, was das denn nun im einzelnen heißt. In allgemeinster Hinsicht wohl, das ein im Ausland beheimateter Urheber im jeweiligen Land nicht besser oder schlechter behandelt werden soll als ein Inländer. D.h. was einem Franzosen in Frankreich aufgrund des dortigen Urheberrechts nicht erlaubt ist, soll auch jedem anderen, eine Veröffentlichung betreffend, nicht erlaubt sein. Wenn also zB. ein Foto des Eiffelturms in Frankreich erstmal nicht ohne weiteres veröffentlicht werden darf (wohl aber in Deutschland), soll es egal sein, von wo aus die Veröffentlichung in Frankreich geschieht. Andererseits steht in dem Artikel, das nicht der Standort des Servers oder Uploaders, sondern die Abrufbarkeit entscheidet. Wenn ich also ein Bild vom Eiffelturm hier hochlade und es von Paris aus abrufbar ist, wird damit französisches Recht verletzt - man kann also nicht einfach etwas im Land A Unerlaubtes seinem Kumpel im Land B schicken, wo es erlaubt ist, damit er das von dort aus veröffentlicht. Womit wir wieder am Anfang wären. Noch undurchsichtiger wird es, sobald wir den aktuellen, z.T. automatisch stattfindende Transfer zu den Wikicommons einbeziehen - konnte man bei den länderspezifischen Wikipedien noch annehmen, das ein Upload z.B. in der französischen Wikipedia zunächst einmal nur mit dem französischen Urheberrecht, ein Upload in der deutschen Wikipedia zunächst einmal nur mit dem deutschen Urheberrecht usw. vereinbar sein muss, wird es jetzt ganz diffus - woher soll ich den wissen, dass das, was ich da gerade in die Commons hochlade, in dem Land, von dem aus es irgendwann von irgendjemandem heruntergeladen wird, genauso geschützt oder ungeschützt ist?--Qniemiec 16:48, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Hier auf de.wikipedia gilt das DACH-Recht (also D, A, CH). Dänisches, Luxemburgisches oder italienisches Recht wird vernachlässigt (sag ich jetzt nur der Vollständigkeit halber wegen der Minderheiten dort, die deutsch sprechen). Auf Commons zählt USA-Recht sowie das Recht des Ursprungslandes. Wenn du hier ein Bild des beleuchteten Eiffelturms hochlädtst, dann ist das aufgrund des Schutzlandprinzips völlig korrekt, auch Frankreich macht Schutzlandprinzip und hat die Berner Konvention (übrigens schon 1868) unterschrieben. Du machst dich also nicht in Frankreich strafbar. Ist das bis hier klar? --Marcela
19:03, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Hier auf de.wikipedia gilt das DACH-Recht (also D, A, CH). Dänisches, Luxemburgisches oder italienisches Recht wird vernachlässigt (sag ich jetzt nur der Vollständigkeit halber wegen der Minderheiten dort, die deutsch sprechen). Auf Commons zählt USA-Recht sowie das Recht des Ursprungslandes. Wenn du hier ein Bild des beleuchteten Eiffelturms hochlädtst, dann ist das aufgrund des Schutzlandprinzips völlig korrekt, auch Frankreich macht Schutzlandprinzip und hat die Berner Konvention (übrigens schon 1868) unterschrieben. Du machst dich also nicht in Frankreich strafbar. Ist das bis hier klar? --Marcela
- Hallo Marcela, da nach wie vor hoffe, zu den "des Lesens ansatzweise fähigen" Benutzern zu gehören, habe ich mir den "Schutzland"-Artikel nochmal mehrmals durchgelesen, und falls ich diesen nun richtig "kapiere", ist für die Frage, welches Urheberrecht denn nun im einzelnen gilt, nicht das Recht des Absender-, sondern Empfängerlands maßgeblich. Im Abschnitt 'Schutzlandprinzip und Internet' steht, wenn ichs recht verstehe, dass, falls der Server in Deutschland steht und/oder von Deutschland aus abrufbar ist, deutsches Recht gilt. Eingeschlossen die Tatsache, dass etwas, das im Ausland legal, hierzulande dagegen illegal ist, damit hier auch nicht getan werden darf. Und umgekehrt: Wenn etwas im Ausland verboten, hier aber erlaubt ist, darf es getan werden. Also Eiffelturm fotografieren und hier hochladen ist ok, weil hier erlaubt. Im Umkehrschluss aber hieße das, dass, wenn der Server von Frankreich aus abrufbar ist, französisches Recht gilt, in diesem Fall also das Fotografieren des Eiffelturms und Hochladen des Bilds auf alle von Frankreich aus abrufbaren Server verboten wäre... Im Rahmen der Dateiverschiebungen in Richtung Commons schließlich, die ja sozusagen als globales Bildreservoir dienen sollen, wird's richtig schwer. Denn man kann vielleicht noch erwarten, dass die Leute hierzulande das DACH-Urheberrecht kennen, aber das aller übrigen Länder auch? In USA sind beispielsweise Werke, die zwar keine Schöpfungshöhe besizen, aber "viel Arbeit gemacht" haben, geschützt, in Deutschland dafür "Ausgrabungen" alter Texte oder Bilder gemäß "editio princeps", die anderswo gemeinfrei sind. Wenn du nun schreibst, dass für die Commons US- und Herkunftslandrecht gilt, welches dann hier - im Zweifelsfall das strengere oder mildere?--Qniemiec 03:12, 8. Jun. 2010 (CEST)
- "Dänisches, Luxemburgisches oder italienisches Recht wird vernachlässigt" - wenn du das schon "der Vollständigkeit halber" sagst, müsstest du mindestens noch liechtensteinisches (das ist immerhin ein ganz deutschsprachiger Staat) und belgisches (Deutsch ist eine der drei Amtssprachen!) Recht erwähnen... Gestumblindi 22:50, 7. Jun. 2010 (CEST)
- In Luxemburg ist Deutsch keine Minderheitensprache, sondern Amtssprache (und die Nationalsprache und Muttersprache von 70 % der Luxemburger, Luxemburgisch, ist genau genommen keine eigene Sprache, sondern lediglich ein Dialekt, auch wenn das die Luxemburger manchmal gern etwas anders sehen, ähnlich wie die Schweizer mit ihrem Schweizerdeutsch).
- Noch eher als Dänemark müsste Namibia erwähnt werden, denn dort ist Deutsch nicht nur anerkannte Minderheitensprache, sondern sogar Nationalsprache und war bis 1990 soagr Amtssprache. Und Italien fehlt auch, denn dort ist Deutsch, zumindest in Südtirol, immer noch Amtsspache. Regional ist Deutsch auch in Frankreich Amtssprache (Elsaß) und hat auch in Polen, Slowenien und im Vatikan offiziellen Status. Und anerkannte Minderheitensprache (ähnlich wie in Dänemark), ist Deutsch auch in Ungarn, Tschechien, Rumänien, Slowakei, Russland, Kasachstan und Kirgisien. Und (z. T. recht große Minderheiten) gibt es auch noch in vielen weiteren (ost-)europäischen Ländern, der USA, Brasilien, usw...
- Eigentlich müsste man sogar die ganze EU in diese Aufzählung mit einbeziehen, denn Deutsch ist eine der 23 Amtssprachen der EU und nach Englisch die zweithäufigst gesprochene Sprache in der EU (Erst- und Zweitsprachen zusammen; nur nach Muttersprachen ist Deutsch sogar die am häufigsten gesprochene Sprache.
- Das ganze mag vielleicht jetzt etwas sehr nach reiner Zahlendreherei aussehen, macht aber deutlich, dass das mit dem Schutzlandprnzip eigentlich nicht wirklich allein auf DACH verengt werden kann (auch wenn in diesen drei Ländern der mit Abstand größte Teil der deutschsprechenden Menschen lebt)...-- Chaddy · D·B - DÜP 02:25, 8. Jun. 2010 (CEST)
Kann mir jemand erklären, was an den entsprechenden Ausführungen in WP:BR unklar ist? Und wenn was unklar ist, möge er bitte eine Änderung anregen, damit dass wenigstens diejenigen Benutzer und IPs, die des Lesens ansatzweise mächtig sind, etwas davon haben. Wir brauchen keinen neuen Textbaustein, sondern einen Link und den Hinweis dass erst einmal WP:BR kapiert werden muss --FrobenChristoph 22:00, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Für einen Newbie ist das alles unklar. Wie etwa Medizin- und Mathe- sind auch Rechtsartikel nicht immer OMA-tauglich ohne Informationsverlust. Zwei Drittel dieses Abschnitts sind wie so oft detailverliebte Nebenschauplätze und Platzhirschgehabe. Die Zeit kann man besser in sachgerechte Antworten an Fragesteller investieren, wie Ralf es gemacht hat. --Martina Nolte Disk. 03:17, 8. Jun. 2010 (CEST)
Der Artikel Schutzlandprinzip ist nicht OMA-tauglich, von daher habe ich nie verstanden, dass er von Ralf wie eine Monstranz vorangetragen wird. Maßgeblich ist WP:BR --134.130.68.243 15:37, 8. Jun. 2010 (CEST)
Wer entscheidet, was 'Schöpfungshöhe' besitzt?
Hallo, wer entscheidet eigentlich, was 'Schöpfungshöhe' besitzt, und was nicht? Der Autor, der Betrachter oder wer? Denn sofern ich's richtig verstanden habe, besagt 'mangelnde Schöpfungshöhe' etwa dasselbe wie "Das kann doch jeder!", also bestenfalls Fleißarbeit, aber nichts wirklich Kreatives. ZB. wenn man Opa Krawuttke ein Bild von Picasso vor die Nase hält... ;-)
Was aber ist "wirklich Kreatives"? Und vor diesem Hintergrund: Wissenschaftlichen Abbildungen wird wohl nach hiesigem Recht generell die 'Schöpfungshöhe' abgesprochen, obwohl es nach meiner Erfahrung oft langer Überlegungen bedarf, um eine treffende "Bildidee" für einen bestimmten Sachverhalt zu finden. Will sagen, es bedarf oft einer gehörigen Portion Kreativität und visueller Phantasie, um etwas so darzustellen, dass es der Leser kapiert. In meiner Arbeit als Nachhilfelehrer bemerke ich, dass es oft solange "klemmt", bis ich das richtige Bild für den betreffenden Sachverhalt gefunden habe. Das aber ist nichts nur Handwerkliches.
Frage 2: Kann ich nach geltendem Recht alle meine Lehrbücher durch den Scanner ziehen und anschließend alle zeichnerischen Abbildungen wie meine eigenen weiternutzen, zB. in die WikiCommons hochladen? Wie sieht es damit bei Stichen wie in ganz alten Büchern üblich aus?--Qniemiec 11:43, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Moin Qniemiec!
- Bei der Schöpfungshöhe geht es um die Individualität einer Sache. Hierbei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt (Angewandte Kunst? Nur Faktendarstellung? etc.). Letztendlich ist das aber immer eine Einzelfallentscheidung und vor allem eine Einschätzung und nichts rechtlich Verbindliches – verbindlich sind nur Gesetze und hochinstanzliche Urteile. Allerdings können wir anhand der bisher gefällten Urteile und der Gesetzeskommentare sehr gut einschätzen, ob etwas Schöpfungshöhe hat. Somit liegt die Entscheidungen im Allgemeinen bei den Juristen, in der Wikipedia treffen gut gebildete Laien Einschätzungen.
- Klare Antwort: Unterschiedlich. Bitte lade solche Bilder auf einem kostenlosen Imagehoster hoch und verlinkte sie dann, dann können wir dir darauf Auskunft geben. Diagramme beispielsweise sind selten schutzfähig; pauschalisieren kann man jedoch ebenso selten. ;)
- Viele Grüße, --ireas Diskussion // Bewertung 12:03, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Beim Urheberrechtskurs bei Skillshare gab es von dem Anwalt (Name vergessen) eine schöne Eselsbrücke: Wenn man zehn Menschen die Aufgabe gibt, ein solches Werk zu schaffen, gibt es dann zehn sehr ähnliche oder zehn sehr unterschiedliche Ergebnisse? Beim zweiten wäre Schöpfungshöhe gegeben. --Don-kun Diskussion Bewertung 12:15, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Arne Trautmann ist der Name. --ireas Diskussion // Bewertung 12:18, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist eine Eselsbrücke, die etwa so genau ist, wie die Erbschaftsrechtseselsbrücke: "Damit es was zu erben gibt, muss erst einer sterben." Stimmt, hilft aber nicht weiter: Das Problem bei dieser Eselsbrücke ist, dass das Maß des Unterschieds der Erfüllung der Aufgabe sehr stark von der Aufgabe abhängt. Die Ergebnisse von "Malen Sie Sonnenblumen! wird sich immer unterscheiden: "Malen Sie in Öl ein Quadrat in schwarzer Farbe der Maße 79 auf 79 cm auf eine Leinwand der Maße 79 auf 79cm." wohl nicht; dennoch ist das Ergebnis der zweiten Aufgabe ein klassisches Beispiel der Schöpfungshöhe in der Kunst im engeren Sinn. Und für die angewandte Kunst gilt das erst recht nicht mehr, weil da auch noch besonders viel Schöpfungshöhe verlangt wird. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 12:33, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Jaja, das schwarze Quadrat ist überhaupt ein lustiges Beispiel: bevor der Urheber 70 Jahre tod war durfte man es weder fotografieren noch nachmalen, und sein Werk dann veröffentölichen, es war jedoch nicht verboten, ein sehr ähnliches Motiv mit dem Computer zu erzeugen und auf einer Webseite zu veröffentlichen oder auf einem Bildschirm darzustellen (und stark unterbelichtete Polaroid-Fotos haben ja auch fast gleich ausgeschaut, waren aber trotzdem keine URV). --MrBurns 16:28, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Das mit der angewandten Kunst ist aber nur in Deutschland so.--141.84.69.20 16:44, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Ui, du kennst die Urheberrechtsregelungen aller 193 Staaten? --Mps 10:49, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Das muss ich nicht, in der WP sind erstmal nur DACH relevant. *räusper*--141.84.69.20 18:28, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Ui, du kennst die Urheberrechtsregelungen aller 193 Staaten? --Mps 10:49, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Beim Urheberrechtskurs bei Skillshare gab es von dem Anwalt (Name vergessen) eine schöne Eselsbrücke: Wenn man zehn Menschen die Aufgabe gibt, ein solches Werk zu schaffen, gibt es dann zehn sehr ähnliche oder zehn sehr unterschiedliche Ergebnisse? Beim zweiten wäre Schöpfungshöhe gegeben. --Don-kun Diskussion Bewertung 12:15, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Richter und Wikipedianer.--141.84.69.20 16:44, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Das hatte ich befürchtet, also Druck und Gegendruck ;-). Wo liegt denn da die Beweislast? Muss ich dem, der meiner Arbeit die Schöpfungshöhe abspricht und sie deshalb als gemeinfrei behandelt, das Gegenteil beweisen, oder umgekehrt. Hatte da nämlich neulich das Erlebnis, dass ein User meinte, meine Zeichnung sei doch eh gemeinfrei ("Das sieht mann doch!" ;-)), und sie dann einfach als "Freiwild" behandelte. (nicht signierter Beitrag von Qniemiec (Diskussion | Beiträge) 01:38, 8. Jun. 2010 (CEST))
- Urheberrecht gehört zum zivilrecht. Soviel ich weiß reicht da die Glaubhaftmachung. Also der Richter wird für die seite enstcheiden, die er für glaubwürdiger in ihren Argumenten hält. --MrBurns 04:06, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Wer so viel über das Recht weiss, sollte besser keine Urheberrechtsfragen beantworten. Im deutschen und österreichischen Zivilrecht gilt das Prinzip des Strengbeweises grds. Jeder der eine für sich günstige Tatsache behauptet muss sie grundsätzlich beweisen, wenn der andere es hinreichend bestreitet. Glaubhaftmachung reicht nur ausnahmsweie dort, wo der Strengbeweis ausdrücklich aufgehoben ist. Etwa in Teilen des einstweiligen Rechtsschutzes oder der Zulässigkeit einer Klage. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 11:09, 8. Jun. 2010 (CEST) - ein viel lustigere Frage ist bei Schöpfungshöhe allerdings die nach der Beweisbarkeit. Ist das Überhaupt eine Tatsache oder nicht viel mehr eine rechtliche Wertung. (Die macht das Gericht von sich aus, da gibt es keine Beweislast)
- Urheberrecht gehört zum zivilrecht. Soviel ich weiß reicht da die Glaubhaftmachung. Also der Richter wird für die seite enstcheiden, die er für glaubwürdiger in ihren Argumenten hält. --MrBurns 04:06, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Das hatte ich befürchtet, also Druck und Gegendruck ;-). Wo liegt denn da die Beweislast? Muss ich dem, der meiner Arbeit die Schöpfungshöhe abspricht und sie deshalb als gemeinfrei behandelt, das Gegenteil beweisen, oder umgekehrt. Hatte da nämlich neulich das Erlebnis, dass ein User meinte, meine Zeichnung sei doch eh gemeinfrei ("Das sieht mann doch!" ;-)), und sie dann einfach als "Freiwild" behandelte. (nicht signierter Beitrag von Qniemiec (Diskussion | Beiträge) 01:38, 8. Jun. 2010 (CEST))
- BGH mit den Urteilen Laufendes Auge und SED-Logo. --Marcela
19:04, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Oder auch grob gesagt: Vergleichende Urteile und eigene Einschätzung heranziehen und dem Werk etwas mehr Schöpfungshöhe zurechnen um sicherzugehen. Denn schließlich ist es am Ende ein Kampf der Argumente, der immer etwas unberechenbar im Ausgang sein kann. --
19:14, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Oder auch grob gesagt: Vergleichende Urteile und eigene Einschätzung heranziehen und dem Werk etwas mehr Schöpfungshöhe zurechnen um sicherzugehen. Denn schließlich ist es am Ende ein Kampf der Argumente, der immer etwas unberechenbar im Ausgang sein kann. --
Todesdatum nicht bekannt
Was ist eigentlich, wenn der Urheber bekannt ist, jedoch sein Todesdatum nicht genau genug bekannt ist, also z.B. nicht ob er 1939, 40 oder 41 verstorben ist. Gilt dann die 100-Jahre-Regel oder muss man in dem Beispiel auf jeden Fall so tun, als wenn er erst 1941 verstorben wäre? --MrBurns 16:40, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Es gilt die 100-Jahres-Regel (die in diesem Fall aber noch lange nicht greift).
- Wenn aber das Todesdatum mit ziemlicher Sicherheit zwischen 1939 und 1941 eingegrenzt werden kann, kann man auch ganz normal 70 Jahre pma anwenden. Das Werk wäre dann im Beispiel wohl spätestens am 1. Januar 2012 gemeinfrei. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:22, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Wieso greift die 100 Jahre Regel in diesem Fall sicher lange noch nicht. Es gibt genug Leute, die 30 oder mehr Jahre vor ihrem Tode schon etwas urheberrechtlich geschützes veröffentlich haben. --MrBurns 18:23, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. --Marcela
18:56, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. --Marcela
- Wieso greift die 100 Jahre Regel in diesem Fall sicher lange noch nicht. Es gibt genug Leute, die 30 oder mehr Jahre vor ihrem Tode schon etwas urheberrechtlich geschützes veröffentlich haben. --MrBurns 18:23, 7. Jun. 2010 (CEST)
Es muss strictu sensu bewiesen werden, dass der Urheber nicht nach 1941 verstorben ist - "mit ziemlicher Sicherheit" ist absolut inakzeptabel. Nur dfann steht einem Hochladen am 1. Januar 2012 nichts entgegen --FrobenChristoph 22:09, 7. Jun. 2010 (CEST)
Ich verstehe die Frage so, das die Person sicher vor einem bestimmten Zeitpunkt gestorben ist und sich das belegen läßt. Z.B. durch einen Satz wie: "Seine Erben verkauften 1942 den Landsitz", dann ist er sicher irgendwann vor dieser Veröffentlichung verstorben. --Eingangskontrolle 11:16, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Genau so hab ich die Frage auch verstanden. Meinem Verständnis der Frage nach ging es nur darum, ob der Urheber 1939, 1940 oder 1941 verstorben ist. Ich ging davon aus, dass ein noch späteres Todesdatum bewießenermaßen nicht in Frage kommt. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:15, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Wenn es eine Person aus der früheren Sowjetunion ist, ist das genaue Todesdatum maßgeblich, vor allem, wenn es um 1941 geht. Wenn er spätestens am 21. Juni 1941 verstorben ist, isses gemeinfrei. Isser danach, aber spätestens am 31.12.1942 verstorben, isses gemeinfrei, wenn die Person nicht mehr schöpferisch tätig war (etwa zurückgezogen wg. Krankheit oder Alter) und wenn sie nicht am Deutsch-Sowjetischen Krieg teilgenommen hat.
- Gemeinfrei isses wohl auch, wenn anonym oder unter Pseudonym spätestens am 31.12.1942 veröffentlicht, aber frühestens 50 Jahre später wurde der Urheber bekannt.
- Doch Achtung, wenn die Person etwa 1939 verstarb, aber Opfer des Stalinismus war und, sagen wir, 1995 rehabiliert wurde, wird das Werk erst 2065 gemeinfrei. Wenn also die Erben 1942 den Landsitz verkauften, weil der Erblasser 1937 im Zuge von Säuberungen nach Sibirien geschickt wurde und da starb, reicht dies nicht: dann muß ermittelt werden, ob und wann derjenige rehabilitiert wurde.
- Im Prinzip ist bei Bildern aus der Sowjetunion eine detektivische Bestandsaufnahme aller belastenden Umstände notwendig. --Matthiasb
(CallMeCenter) 19:33, 8. Jun. 2010 (CEST)
Fragen zum Sowjetischem Urheberrecht kann nur Lupo erschöpfend beantworten, solange seine Artikel nicht ins Deutsche übersetzt sind. --Marcela 00:16, 9. Jun. 2010 (CEST)
Ich habe ein Bild vom "Fußball-Lehrer Asusweis" von Ernst Kuzorra aufgenommen. Der Ausweis wurde mit Datum vom 1. Oktober 1952 vom DFB ausgestellt, das auf dem Ausweis aufgeklebte Lichtbid stammt daher von oder vor diesem Datum. Ich denke nicht, dass das Bild bis zum Oktober 2022 (ggf Oktober 2052) für Wiki geeignet ist, wollte aber dennoch mal nachfragen, ob jemand eine andere Auffassung hat. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 22:59, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Sehe ich genauso. Der enzyklopädische Wert dürfte jedoch nicht im Lichtbild, sondern im Ausweis an sich liegen, sodass man das Lichtbild ausschneiden / ersetzen könnte, oder? --ireas Diskussion // Bewertung 23:08, 7. Jun. 2010 (CEST)
- ein Lichtbild in einem Ausweis dürfte wohl wirklich nur als einfaches Lichtbild und nicht als Lichtbildwerk geschützt und somit schon 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei sein. --MrBurns 04:08, 8. Jun. 2010 (CEST)
- PS: und das Recht am eigenen Bild düfte bei Kozorra auch nicht greifen, weil er ist sicher zu den "Personen der Zeitgeschichte" zu zählen. --MrBurns 04:12, 8. Jun. 2010 (CEST)
- ein Lichtbild in einem Ausweis dürfte wohl wirklich nur als einfaches Lichtbild und nicht als Lichtbildwerk geschützt und somit schon 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei sein. --MrBurns 04:08, 8. Jun. 2010 (CEST)
Wir haben hier keinen Baustein für einfache Lichtbilder, und früher wurden auch Lichtbilder für Ausweise von Profifotografen gemacht, deren Produkte sicherheitshalber als Lichtbildwerke gelten. Klares NJET --134.130.68.243 15:32, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Äh... Selbst wenn ein Profifotograf ein Passfoto macht, bleibt es ein Lichtbild. Sonst müsste schon offensichtlich sein, dass das Foto deutlich viel besser ist als wenn es irgendjemand (oder gar ein Automat) gemacht hätte. Dürfte nicht zu beweisen sein. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:40, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Damit wir hier nicht wie die Blinden von der Farbe reden: Hier mal das eine sehr kleine Version des Bildes zur Ansicht. Das Bilde werde ich morgen wieder löschen. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 20:17, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Dennoch differenzieren wir hier nur bei „Aufsichtskopien“ (Vorlage:Bild-PD-alt-50) zwischen einfachen Lichtbildern und Lichtbildwerken. Wir sollten hier nicht anfangen, das über den Haufen zu werfen. IMO ist das Passfoto hier als Lichtbildwerk zu behandeln; ich sehe damit keine Möglichkeit für den Ausweis, solange das Foto dabeibleibt. --ireas Diskussion // Bewertung 20:26, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Das heißt, dass die jetzt überarbeitete Version zulässig wäre? -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 20:32, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Genau; das ist auf jeden Fall okay. --ireas Diskussion // Bewertung 20:36, 8. Jun. 2010 (CEST)
- OK, aber das Bild finde ich dann so schlecht, dass ich es in dieser Form nicht hochladen werde. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 20:39, 8. Jun. 2010 (CEST)
- zu den Passfotos: es steht ja bei Lichtbildwerk, dass es eine schöpferische Eigentümlichkeiten geben muss. sowas wirds bei einem Passbild kaum geben, da es ja ziemllich genaue Vorschriften gibt, wie so ein passfoto auszusehen hat. Zwar waren die damals noch nicht ganz so genau wie heute, aber ich denke schon, dass sie genau genug waren, um schöpferische Eigentümlichkeiten auszuschließen. --MrBurns 00:24, 9. Jun. 2010 (CEST)
- OK, aber das Bild finde ich dann so schlecht, dass ich es in dieser Form nicht hochladen werde. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 20:39, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Genau; das ist auf jeden Fall okay. --ireas Diskussion // Bewertung 20:36, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Das heißt, dass die jetzt überarbeitete Version zulässig wäre? -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 20:32, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Dennoch differenzieren wir hier nur bei „Aufsichtskopien“ (Vorlage:Bild-PD-alt-50) zwischen einfachen Lichtbildern und Lichtbildwerken. Wir sollten hier nicht anfangen, das über den Haufen zu werfen. IMO ist das Passfoto hier als Lichtbildwerk zu behandeln; ich sehe damit keine Möglichkeit für den Ausweis, solange das Foto dabeibleibt. --ireas Diskussion // Bewertung 20:26, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Damit wir hier nicht wie die Blinden von der Farbe reden: Hier mal das eine sehr kleine Version des Bildes zur Ansicht. Das Bilde werde ich morgen wieder löschen. -- Wo st 01 (Di / ± / MP) 20:17, 8. Jun. 2010 (CEST)
einfach gestaltete Spielplättchen
Hallo. Kann man die Spielplättchen, wie sie auf http://18xx.net/tiles/1830.htm zu finden sind auf de-WP oder auf Commons hochladen? (Beispiele: 1 2 3 4 5) Haben diese Schöpfungshöhe? Sind sie Commons-kompatibel? Danke für die Mühe. Schöne Grüße --Heiko 10:42, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Ohne die Frage direkt zu beantworten: Was genau willst du damit? Zumindest auf Commons würden die wohl wegen fehlendem Nutzen für enzyklopädische Zwecke gelöscht, denke ich. Es sei denn, sie würden irgendwo verwendet werden. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:59, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Was macht man so mit Bildern auf Commons oder de-WP? Vielleicht: Artikel illustrieren. Schöne Grüße --Heiko 11:04, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Einzelne, vielleicht, ja. Ich dachte an eine ganze Sammlung. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:24, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Die Sammlung war nicht mein Plan. Und wenn, macht es für meine Frage einen Unterschied? Schönen Grüße --Heiko 14:03, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Einzelne, vielleicht, ja. Ich dachte an eine ganze Sammlung. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:24, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Was macht man so mit Bildern auf Commons oder de-WP? Vielleicht: Artikel illustrieren. Schöne Grüße --Heiko 11:04, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Bei den einzelnen Grafiken sehe ich keine Schöpfungshöhe; commonsfähig dürften sie jedoch trotzdem nicht sein. --ireas Diskussion // Bewertung 20:28, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Ich denke es spricht nichts dagegen einige wenige dieser Plättchen hochzuladen. Auch ein Upload nach commons sehe ich unkritisch. Die bereits in der Kategorie 18xx befindlichen Bilder besitzen in dieser Hinsicht deutlich mehr schöpferische Höhe als die einfachen Plättchen. --Neozoon 23:11, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Auf Commons wurden leider schon viel einfachere Sachen gelöscht. --Marcela
23:15, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Auf Commons wurden leider schon viel einfachere Sachen gelöscht. --Marcela
- Ich denke es spricht nichts dagegen einige wenige dieser Plättchen hochzuladen. Auch ein Upload nach commons sehe ich unkritisch. Die bereits in der Kategorie 18xx befindlichen Bilder besitzen in dieser Hinsicht deutlich mehr schöpferische Höhe als die einfachen Plättchen. --Neozoon 23:11, 8. Jun. 2010 (CEST)
Also de-WP. Vielen Dank für die Auskunft. Schöne Grüße --Heiko 00:04, 9. Jun. 2010 (CEST)
DVD COMPUTERBILD-Sonderheft 1/2010
Dem aktuellen Sonderheft «Wissen» der COMPUTERBILD liegt eine DVD mit dem kompletten Artikelbestand der deutschsprachigen Wikipedia vom 26. März 2010 bei. Nach dem Autostart findet sich keinerlei Hinweis auf unsere Lizenzen und Autoren. Auf der DVD ist als .html der Linzenztext der CC-by-sa 3.0 unported zu finden sowie eine Datei lizenz.txt, in der es u.a. heißt:
Um der Lizenz Genüge zu tun, liegt eine komprimierte XML-Datei dewiki-20100326-pages-logging.xml.gz im Ordner "source" der DVD. Diese enthält die Änderungsgeschichte der Artikel und damit die Namen der beteiligten Autoren.
Diese Datei hat entpackt eine Größe von 8,86 GB. Mit ausreichend Know-how lässt sie sich ohne Rechnerabsturz öffnen und zeigt dann das Spezial:Logbuch mit Bearbeitungskommentaren, Usernamen und IDs in zeitlicher Reihenfolge seit Dezember 2004 (nicht nach Artikeln sortiert, ohne Möglichkeit zum Versionsvergleich, Beispiel).
Wir wollen versuchen, als Ausgleich von Computer-BILD die Finanzierung für ein Rechtsgutachten zur korrekten Nachnutzung von CC-lizenzierten Inhalten zu bekommen. Artikelautoren, die an diesem Vorschlag interessiert sind, tragen sich bitte hier ein (auch mit einem Hinweis, ob sie ggf. bereit wären, dafür ihre Schadenersatzansprüche an Wikimedia Deutschland abzutreten). Die grundsätzliche Diskussion zu urheberrechtlich relevanten Fragen bitte ich euch der Übersichtlichkeit halber hier weiter zu führen. Danke. -- Martina Nolte Disk. 15:09, 7. Jun. 2010 (CEST)
Würde uns ein Gutachten wirklich weiterbringen?
(Folgenden Beitrag und Antwort von Martina Nolte auf ihren Wunsch von Wikipedia Diskussion:Weiternutzung/Mängel hierher verschoben.)
Wir hätten dann zwar die kostspielige Meinung eines (oder mehrerer) Juristen, auf den ersten Blick eine schöne Sache... aber in einem Bereich, in dem so vieles Auslegungssache ist, trotzdem wohl kaum die Sicherheit, dass ein Gericht zu den gleichen Schlüssen käme. Falls Computer-Bild/Springer unsere Inhalte nicht korrekt nach den Bedingungen, die die WMF festgesetzt hat, genutzt hat und daher ein finanzieller "Ausgleich" in Frage kommt, könnte ich mir sinnvollere Verwendungen für das Geld vorstellen... Gestumblindi 23:10, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Und zwar? Abschließende Sicherheit ist nicht Ziel eines Gutachtens. Dafür bräuchen wir Urteile von BGH oder Verfassungsgericht. Ich wiederhole meine Bitte, die grundsätzlichen juristischen Fragen und Einschätzungen in dem entsprechenden Abschnitt auf WP:URF zu diskutieren. Dafür kannst du gerne diesen Abschnitt verschieben. --Martina Nolte Disk. 23:42, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Auf die Frage "Und zwar?" (was die sinnvolleren Verwendungen für möglicherweise eingehendes Geld sein könnten) sind viele Antworten denkbar. Kostenlose Schricker-Kommentare (bzw. entsprechende Schweizer oder Österreicher Kommentare) für Wikipedianer, die regelmässig mit rechtlichen Fragen konfrontiert werden; ein Fonds zur finanziellen Unterstützung von Wikipedianern, die aufgrund ihrer Wikipedia-Arbeit in rechtliche Probleme geraten; andere Verwendungszwecke, die gar nichts mit Rechtlichem zu tun haben, wie von dir selbst als Option genannt ("Literaturstipendien oder andere WP-Communitywünsche"). Alles sinnvoller als ein Gutachten, das im Ernstfall dann doch Makulatur wäre. Gestumblindi 00:06, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Wertlos gewordenes bedrucktes Papier wäre ein Gutachten keinesfalls. Es böte Urhebern und Nachnutzern immerhin eine pragmatische, professionell gestützte Orientierung bei Nachnutzungen. Meiner Einschätzung nach werden Auseinandersetzungen abnehmen, draußen ebenso wie hier. Besonders hier. Bisher befinden wir uns in der Wikipedia lediglich im Gewaber kontroversen Meinungsaustauschs. Ein Gutachten böte eine Messlatte, an der wir unsere Diskussionen orientieren und viele Streitereien ad acta legen könnten. Schon allein letzteres wäre Tausende wert.
- Hast du Benutzer:Martina_Nolte#Warten_auf_Godot gelesen? Dort besonders: Bewusst wünsche ich mir hierfür Wikimedia Deutschland als Auftraggeber mit einer tendenziell eher freizügigen Lizenzauslegung (vermutlich durch die Kanzlei JBB). Diese Messlatte würde ich (wie auch einige andere mir bekannte Urheber) akzeptieren. Wie steht's mit dir? Würdest du das Ergebnis eines solchen Gutachtens akzeptieren? --Martina Nolte Disk. 00:38, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Ich würde das Ergebnis eines solchen Gutachtens selbstverständlich als die Meinung professioneller Juristen (und zwar wenn schon, dann möglichst renommierte Urheberrechtsexperten - wie wäre es mit Gerhard Schricker als Gutachter? :-) ) respektieren und (bis zu einem gegensätzlichen Gerichtsurteil) auch nicht dagegen agitieren, es für uns als Richtschnur anzusehen. Gleichwohl würde ich mir die Freiheit nehmen, sollte ich von gewissen Punkten des Gutachtens nicht überzeugt sein, meine abweichende Meinung auch hier weiterhin kundzutun, als Nichtjurist und Wikipedia-Hobby-Urheberrechtler ohne Anspruch darauf, recht zu haben. - Für mich ist aber sowieso in erster Linie die rechtliche Situation in der Schweiz von Interesse; ein Gutachten nur für Deutschland ist aus meiner Sicht somit bloss sehr eingeschränkt hilfreich. Gestumblindi 01:00, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Wäre Schricker dafür zu haben? (und zu bezahlen? Hast du da Kontakt?) Dasselbe Anliegen könnten die jeweiligen Landsleute zwar auch an "ihre" Chapter richten. Aber wenn sich viele Autoren - egal aus welchem dt.sprachigen Land - beteiligen und so die forderbare Summe einer zweckgebundenen Spende steigt, bliebe bestimmt genug über (und der Verein könnte überzeugt werden), dasselbe auch für A und CH zu beauftragen. Der Vergleich wäre bestimmt spannend. --Martina Nolte Disk. 01:24, 8. Jun. 2010 (CEST) PS: Ich finde an der Idee besonders charmant, dass einer der dreistesten Lizenzverletzer, die uns hier über den Weg gelaufen sind, praktische Empfehlungen zur korrekten Nachnutzung bezahlen würde. Ein direkterer Ausgleich ist kaum möglich.
- "Wäre Schricker dafür zu haben? (und zu bezahlen? Hast du da Kontakt?)" - nein, ich habe weder Kontakt noch eine Ahnung; die Idee ist mir nur gerade gekommen, weil hier so gerne auf seinen Urheberrechtskommentar Bezug genommen wird. Ich vermute daher, dass ein Gutachten von "Schricker persönlich" in der Community auf besonders grosse Akzeptanz stossen würde. Gestumblindi 01:35, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Das wäre vermutlich noch akzeptierter und daher wünschenswert. Aber ich bin froh, wenn wir überhaupt eins bekommen und hänge dafür lieber nicht die Messlatte in die Wolken. Sollte Springer die wirklich fette Kohle auf den Tisch legen, spreche ich aber gerne nochmal über Schricker &Co. ;-) --Martina Nolte Disk. 01:53, 8. Jun. 2010 (CEST)
- "Wäre Schricker dafür zu haben? (und zu bezahlen? Hast du da Kontakt?)" - nein, ich habe weder Kontakt noch eine Ahnung; die Idee ist mir nur gerade gekommen, weil hier so gerne auf seinen Urheberrechtskommentar Bezug genommen wird. Ich vermute daher, dass ein Gutachten von "Schricker persönlich" in der Community auf besonders grosse Akzeptanz stossen würde. Gestumblindi 01:35, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Wäre Schricker dafür zu haben? (und zu bezahlen? Hast du da Kontakt?) Dasselbe Anliegen könnten die jeweiligen Landsleute zwar auch an "ihre" Chapter richten. Aber wenn sich viele Autoren - egal aus welchem dt.sprachigen Land - beteiligen und so die forderbare Summe einer zweckgebundenen Spende steigt, bliebe bestimmt genug über (und der Verein könnte überzeugt werden), dasselbe auch für A und CH zu beauftragen. Der Vergleich wäre bestimmt spannend. --Martina Nolte Disk. 01:24, 8. Jun. 2010 (CEST) PS: Ich finde an der Idee besonders charmant, dass einer der dreistesten Lizenzverletzer, die uns hier über den Weg gelaufen sind, praktische Empfehlungen zur korrekten Nachnutzung bezahlen würde. Ein direkterer Ausgleich ist kaum möglich.
- Ich würde das Ergebnis eines solchen Gutachtens selbstverständlich als die Meinung professioneller Juristen (und zwar wenn schon, dann möglichst renommierte Urheberrechtsexperten - wie wäre es mit Gerhard Schricker als Gutachter? :-) ) respektieren und (bis zu einem gegensätzlichen Gerichtsurteil) auch nicht dagegen agitieren, es für uns als Richtschnur anzusehen. Gleichwohl würde ich mir die Freiheit nehmen, sollte ich von gewissen Punkten des Gutachtens nicht überzeugt sein, meine abweichende Meinung auch hier weiterhin kundzutun, als Nichtjurist und Wikipedia-Hobby-Urheberrechtler ohne Anspruch darauf, recht zu haben. - Für mich ist aber sowieso in erster Linie die rechtliche Situation in der Schweiz von Interesse; ein Gutachten nur für Deutschland ist aus meiner Sicht somit bloss sehr eingeschränkt hilfreich. Gestumblindi 01:00, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Auf die Frage "Und zwar?" (was die sinnvolleren Verwendungen für möglicherweise eingehendes Geld sein könnten) sind viele Antworten denkbar. Kostenlose Schricker-Kommentare (bzw. entsprechende Schweizer oder Österreicher Kommentare) für Wikipedianer, die regelmässig mit rechtlichen Fragen konfrontiert werden; ein Fonds zur finanziellen Unterstützung von Wikipedianern, die aufgrund ihrer Wikipedia-Arbeit in rechtliche Probleme geraten; andere Verwendungszwecke, die gar nichts mit Rechtlichem zu tun haben, wie von dir selbst als Option genannt ("Literaturstipendien oder andere WP-Communitywünsche"). Alles sinnvoller als ein Gutachten, das im Ernstfall dann doch Makulatur wäre. Gestumblindi 00:06, 8. Jun. 2010 (CEST)
In der freien Wirtschaft sind Auftragsgutachten, die das herausfinden, was gewünscht ist, gang und gäbe. Nur bei freien Inhalten leistet man sich Rechtsanwälte, die einwandfrei gegebene Spielräume nicht ausnutzen, sondern auf das allerängstlichste an einer besonders restriktiven und unbrauchbaren Auslegung des Urheberrechts kleben. Der genannte Schricker ist völlig indiskutabel, und die Naivität, ausgerechnet den Herausgeber des orthodoxesten Urheberrechtskommentars, auch nur erwägungshalber in die Diskussion zu bringen, ist schlicht weg unüberbietbar. --134.130.68.243 15:30, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Nö, das ist die denkbar günstigste Option, Schricker wäre erste Wahl. Daß die Meinung des Schricker Leuten mißfällt, die das Urheberrecht abschaffen wollen, ist mir freilich bekannt. Am besten noch ein Gutachten der Piratenpartei? --Marcela
18:33, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Ich kenne diesen Schricker nicht, muss aber der IP insofern recht geben, dass man vielleicht schon die Interessen des Experten beleuchten müsste. Klar ist ein Gutachten der Piratenpartei der falsche Weg, aber ein Gutachten eines Mitglieds vom Reuters-Verwaltungsrat oder eines Musikverlages kanns ja auch nicht sein. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:41, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Nunja, wie gesagt: das sind akademische Fragen. Wenn, dann wird's wohl JBB werden und irgendwo zwischen Piraten und Schricker liegen mit einem Hang pro CC-Freiheit. --Martina Nolte Disk. 00:46, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Ich kenne diesen Schricker nicht, muss aber der IP insofern recht geben, dass man vielleicht schon die Interessen des Experten beleuchten müsste. Klar ist ein Gutachten der Piratenpartei der falsche Weg, aber ein Gutachten eines Mitglieds vom Reuters-Verwaltungsrat oder eines Musikverlages kanns ja auch nicht sein. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:41, 9. Jun. 2010 (CEST)
"Creative Commons-Lizenz Namensnennung 2.0 US-amerikanisch (nicht portiert)". Wie darf ich das jetzt verstehen? Darf das Bild jetzt im Artikel bleiben? --MannMaus 16:51, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, ohne Probleme. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 17:05, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Foto ist mit einer in Commons gültigen Lizenz versehen und darf ohne Probleme verwendet werden. (Es handelt sich um ein schönes Foto.) --Neozoon 23:45, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Ok, danke, aber was bedeutet da jetzt "nicht portiert?" (Im Wiktionary hab ich schon nachgeschlagen, aber das hilft mir auch nicht wirklich weiter.) --MannMaus 13:13, 9. Jun. 2010 (CEST) Und es ging mir bei dieser Frage wirklich nicht um Schönheit. --MannMaus 13:14, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Eine Portierung ist die Übertragung von etwas in etwas anderes; bei den Creative Commons meint dies die Anpassung einer Lizenz an eine bestimmte Rechtsordnung. Es gibt Creative-Commons-Lizenz-Namensnennung-3.0-Lizenzen für zahlreiche Rechtsordnungen, die mit Ausnahme der Grundlizenz mit einem Länderkürzel (de = Deutschland, at = Österreich, ch =Schweiz, au = Australien) zur Unterscheidung gekennzeichnet werden. Die Grundlizenz für die USA trägt üblicher Weise keine Länderkennung, zur Unterscheidung von den anderen ansonsten gleichnamigen portierten Lizenzen wird sie als "nicht portiert" bezeichnet. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 14:55, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Danke. --MannMaus 17:36, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Eine Portierung ist die Übertragung von etwas in etwas anderes; bei den Creative Commons meint dies die Anpassung einer Lizenz an eine bestimmte Rechtsordnung. Es gibt Creative-Commons-Lizenz-Namensnennung-3.0-Lizenzen für zahlreiche Rechtsordnungen, die mit Ausnahme der Grundlizenz mit einem Länderkürzel (de = Deutschland, at = Österreich, ch =Schweiz, au = Australien) zur Unterscheidung gekennzeichnet werden. Die Grundlizenz für die USA trägt üblicher Weise keine Länderkennung, zur Unterscheidung von den anderen ansonsten gleichnamigen portierten Lizenzen wird sie als "nicht portiert" bezeichnet. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 14:55, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ok, danke, aber was bedeutet da jetzt "nicht portiert?" (Im Wiktionary hab ich schon nachgeschlagen, aber das hilft mir auch nicht wirklich weiter.) --MannMaus 13:13, 9. Jun. 2010 (CEST) Und es ging mir bei dieser Frage wirklich nicht um Schönheit. --MannMaus 13:14, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Foto ist mit einer in Commons gültigen Lizenz versehen und darf ohne Probleme verwendet werden. (Es handelt sich um ein schönes Foto.) --Neozoon 23:45, 8. Jun. 2010 (CEST)
Logo HSV Stealers
Ich habe alle Logos der Baseball Bundesligisten importiert. Bei der Baseballabteilung des HSV traue ich mich nicht. Der Panzerknacker da sieht mir sehr künstlerisch aus. Geht das mit Logo-SH? [6] --kingofears→ ¿Disk? 野球 21:43, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Bei SH gehe ich ja bekanntlich eher mit einer niedrigen Meßlatte dran. Hier habe ich allerdings auch etwas Bauchschmerzen. Andere Meinungen? --Marcela
00:14, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ich würde Schöpfungshöhe bejahen, aber das tue ich ja auch bei diesen beiden hier, die ich für vergleichbar halte. --Gnom 18:23, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Hmm, na ja, so dringend brauche ich das Logo nicht. Das "normale" HSV-Logo geht ja auch. Gut, dass die Logos der Baseballsteams meist nich soooo dolle sind. Also im Vergelich zu den von Gnom angebrachten Eishockey-Beispielen. --kingofears→ ¿Disk? 野球 18:58, 9. Jun. 2010 (CEST)
"Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber"
Dieses Feld ist bei allen Dateien vorhanden. Frage: Sollte bspw. bei Firmenlogos dort wirklich der Firmenname drin stehen? Urheber kann zwar nur eine natürliche Person sein, aber wie ist es beim Nutzungsrechtinhaber? Danke im Voraus, 89.217.46.71 00:45, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Natürlich kann auch eine Firma ein Nutzungsrechteinhaber sein. Und in manchen Staaten wie in den USA soviel ich weiß sogar Urheber. --MrBurns 00:50, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ergänzung: In den meisten Fällen steht in diesem Feld "unbekannt", aber halt nicht in allen. 89.217.46.71 00:54, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Logos haben in der Regel sowohl das eine als auch das andere. Also ist die Frage nicht komplett. Es gibt (allerdings wenige) Fälle, wo es beides gibt: Datei:HNE-logo 1488x463RGB.jpg oder Datei:2010-06-05-lueneburg-by-RalfR-02.jpg. --Marcela
00:56, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ist Daniela Ziebell die Autorin des Logos? Das zweite Beispiel verstehe ich nicht. --Leyo 18:20, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, Schwesterchen Dany hat das Logo entworfen. Beim zweiten Bild habe ich die Nutzungsrechte der Schule übertragen. Es gibt also einen Urheber (mich), die Nutzungsrechte hält jedoch die Schule. --Marcela
22:57, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ralf, du hast mit der CC-by-sa-Lizenz sowieso jedermann die vollumfänglichen Nutzungsrechte eingeräumt und hier lediglich die Attribution auf eine andere Partei (die Schule) übertragen. Sämtliche übrigen Nutzungsrechte bleiben mE bei dieser Formulierung weiterhin bei dir (unfreie Verwendung, mit und ohne deinen Namen usw.). Hättest du der Schule dagegen die ausschließlichen Rechte eingeräumt, wär's was anderes (die Freie Lizenzierung läge dann aber auch nicht mehr in deiner Entscheidungsgewalt). </Klugscheißmodus> --Martina Nolte Disk. 23:43, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ich hab das in der Tat bei der Umlizensierung überlegt. Ich müßte das Bild ja als geschützt deklarieren, um der Schule alle Rechte einzuräumen, das geht aber nicht. Was bleibt ist die Möglichkeit, daß die Schule das Recht hat, das Bild ohne CC zu nutzen oder die Verwendung ohne CC zu gestatten. --Marcela
23:49, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Du und deine gutmeinenden Sonderlizenzen. :-D Das Recht zur unfreien Nutzung kannst du Einzelnen (hier der Schule) immer parallel zur hiesigen Standardlizenz einräumen; du kannst ihnen auch erlauben dieses Recht an Dritte zu übertragen (mit Attribution an die Schule). Deine Lizenzierung verwirrt wahrscheinlich nur andere, "normale" Nachnutzungswillige. :-) --Martina Nolte Disk. 00:41, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Dann sollte aber „Daniela Ziebell“ und nicht „de:Benutzer:Daniela Ziebell“ stehen.
- Ich glaube, in der Ursprungsfrage ging es um Logos. Bei diesen wird ja oft „unbekannt“ angegeben. --Leyo 23:57, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ich hab das in der Tat bei der Umlizensierung überlegt. Ich müßte das Bild ja als geschützt deklarieren, um der Schule alle Rechte einzuräumen, das geht aber nicht. Was bleibt ist die Möglichkeit, daß die Schule das Recht hat, das Bild ohne CC zu nutzen oder die Verwendung ohne CC zu gestatten. --Marcela
- Ralf, du hast mit der CC-by-sa-Lizenz sowieso jedermann die vollumfänglichen Nutzungsrechte eingeräumt und hier lediglich die Attribution auf eine andere Partei (die Schule) übertragen. Sämtliche übrigen Nutzungsrechte bleiben mE bei dieser Formulierung weiterhin bei dir (unfreie Verwendung, mit und ohne deinen Namen usw.). Hättest du der Schule dagegen die ausschließlichen Rechte eingeräumt, wär's was anderes (die Freie Lizenzierung läge dann aber auch nicht mehr in deiner Entscheidungsgewalt). </Klugscheißmodus> --Martina Nolte Disk. 23:43, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, Schwesterchen Dany hat das Logo entworfen. Beim zweiten Bild habe ich die Nutzungsrechte der Schule übertragen. Es gibt also einen Urheber (mich), die Nutzungsrechte hält jedoch die Schule. --Marcela
- Ist Daniela Ziebell die Autorin des Logos? Das zweite Beispiel verstehe ich nicht. --Leyo 18:20, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Logos haben in der Regel sowohl das eine als auch das andere. Also ist die Frage nicht komplett. Es gibt (allerdings wenige) Fälle, wo es beides gibt: Datei:HNE-logo 1488x463RGB.jpg oder Datei:2010-06-05-lueneburg-by-RalfR-02.jpg. --Marcela
- Ergänzung: In den meisten Fällen steht in diesem Feld "unbekannt", aber halt nicht in allen. 89.217.46.71 00:54, 9. Jun. 2010 (CEST)
Bitte keine Mehrfamilienhäuser in RLP mit individualisierenden Eigenschaften mehr fotografieren!
http://archiv.twoday.net/stories/6373057/ Das ist bereits geltende Rechtslage! --Historiograf 18:12, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist keine geltende Rechtslage, sondern ein FUD eines Bundeslandes unter der Regierung eines gescheiterten SPD-Vorsitzenden. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 20:19, 9. Jun. 2010 (CEST)
- ??? Mit welchem Recht??? Da greift doch sowieso die Panoramafreiheit. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:46, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist Unfug, das widerspricht der Panoramafreiheit. Histo, gerade von dir hätte ich sowas eigentlich nicht erwartet... -- Chaddy · D·B - DÜP 22:51, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Es zeigt prima, wo der Hase hinlaufen kann, wenn sich die Angst vor Google und die Piraten durchsetzen. --Marcela
23:51, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Es zeigt prima, wo der Hase hinlaufen kann, wenn sich die Angst vor Google und die Piraten durchsetzen. --Marcela
- Diese Aussage ist durch die geltende Rechtslage nicht gedeckt. Mehrfamilienhäuser dürfen von öffentlichem Grund aus fotografiert und die Fotos veröffentlicht werden. Nur nicht bange machen lassen! -- Neozoon 01:53, 10. Jun. 2010 (CEST)
- 1. habe ich mir die Forderung nur zum Schein zu eigen gemacht - ich bekämpfe bekanntlich diese Anti-Streetview-Hysterie und wäre dankbar, wenn man mich darin unterstützen würde
- 2. entspricht diese absurde Forderung bzw. Auslegung des Datenschutzgesetzes der Ansicht des RLP-Datenschutzbeauftragten
- 3. ist die Beschlusslage bei den Piraten keineswegs eindeutig, es gibt viele Piraten, die das StreetView-Basing ablehnen, Ralf! --FrobenChristoph 02:06, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Ich male mal ein rosa Herzchen auf Histos Häusken - damit isses individualisiert :-) -- smial 02:14, 10. Jun. 2010 (CEST) (der sich fragt, wie weit der Irrsinn in diesem unseren Lande noch um sich greifen soll)
Im Kurier steht was über den Skillshare-Urheberrechtsworkshop
--FrobenChristoph 02:07, 10. Jun. 2010 (CEST)
EU-Logos commonsfähig
Sind solche „EU-Logos“ commonsfähig? --Leyo 18:54, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Ich würd mal sagen Nein. Es sei denn, es gibt für die EU auch eine Ausnahmeregelung für offizielle Embleme und Siegel, dann würden die letzten paar wohl gehen. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 22:48, 9. Jun. 2010 (CEST)
- Das erste fällt sicher unter amtliches Werk. Siehe Anlage 1 zur Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens (BGBl. I 2005, 3384f.). Enthält sowohl eine technische Beschreibung als auch eine Abbildung. (in Juris ist nur der Text enthalten).
- Die anderen Logos sind auch amtliche Werke der EU, siehe zB Anhang XI zur EG-Verordnung 889/2008 (Durchführungsverordnung zur neuen EG-Öko-Basisverordnung, EG-Verordnung 834/2007). (hier in der deutschen Fassung auf der Seite des BMELV). Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 11:00, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Danke. Nur habe ich auf Commons keine EU-Version von PD-GermanGov gefunden. --Leyo 11:05, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Ich auch nicht. Nach dem Recht von etwa 20 EU-Staaten sind die Dinge sicher frei. Das italienische Recht ist sehr dubios und das englische Recht sieht für Werke des Staates eigentlich ein Copyright der Krone vor. Werke der Krone sind die EU-Werke aber nicht. Mal gucken was kommt. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 11:13, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Danke. Nur habe ich auf Commons keine EU-Version von PD-GermanGov gefunden. --Leyo 11:05, 10. Jun. 2010 (CEST)
Übertragungs- und Nutzungsrechte
Ich hab mal eine Frage an die Experten: An großen Sportanlässen, gerade z.B. im Fußball, bezahlen die Fernsehsender ja Millionenbeträge für die Übertragungsrechte der Spiele. Auf welcher rechtlichen Grundlage können die Clubs bzw. die FIFA eigentlich solche Summen verlangen? Wenn sie das Recht dazu haben, wieso kann ich dann hingehen, ein Bild von einem Star knipsen und selber verwenden (z.B. hier hochladen)? Wenn sie das Recht aber nicht haben, was spräche dagegen, wenn ich selber einfach mit einem Fernsehteam anrücke und ein Spiel übertrage (Übertragunskonzession vorausgesetzt)? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:15, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Du kannst zwar ein Bild vom Star knipsen, darfst es aber kommerziell nicht verwerten (steht so in der Stadionordnung, die du mit Kartenkauf und Stadioneintritt anerkennst; deshalb bleiben meine Bayern-Bilder auch mit nc-Lizenz auf Picasa). Wenn du mit einem Fernsehteam anrückst wird der Verein dich im Zweifel einfach rausschmeißen. Interessant ist in dem Zusammenhang diese Geschichte. Da musst du mal genauer recherchieren, wenns dich interessiert --fl-adler •λ• 19:43, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Und wenn ich für den betreffenden Anlass keine solche Stadionordnung finden kann? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:02, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Wie war das auf commons? Hausrecht hat nichts mit Urheberrecht zu tun und kann ignoriert werde, weil es den Nachnutzer nicht interessieren braucht - nicht mal wenn er weiß daß da Hausrecht gebrochen wurde. Blöd nur wenn der Fotograf erwischt wird.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 20:51, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Und wenn ich für den betreffenden Anlass keine solche Stadionordnung finden kann? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 20:02, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Deshalb zum Hochladen eine Socke verwenden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:52, 6. Jun. 2010 (CEST)
Rechtsbruch und Aufmunterung dazu können keine Grundlage unseres Projekts sein. Aber, wie gesagt: wir bekommen ein Gutachten zur rechtlichen Dimension dieser Frage. --Martina Nolte Disk. 19:34, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Das mit den Socken ist kein Rechtsbruch. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:02, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Blöd nur wenn der Fotograf erwischt wird. ... Deshalb zum Hochladen eine Socke verwenden. Upload ist Rechtsbruch, Empfehlung zum Sockeneinsatz ist Aufmunterung. Gut, dass wir zu der Hausrechtefrage bald ein paar professionelle Antworten kriegen. --Martina Nolte Disk. 02:10, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Müsste ich dann aber nicht wenigstens irgendwo einen Hinweis darauf finden, dass der Stadionbetreiber sein Hausrecht geltend machen will? Oder muss ich wirklich standardmässig davon ausgehen, dass das Fotografieren an solchen Anlässen verboten ist? Eigentlich würde ich ja schon erwarten, dass, wenn es nicht explizit verboten ist (und ich auch mit Suchen kein solches Verbot finden kann) es eben erlaubt ist. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:20, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Hast du zuhause eine Hausordnung an der Wohnungstür hängen? Eben. ;-) Auf privatem Grundstück braucht es immer eine ausdrückliche Fotografiererlaubnis. --Martina Nolte Disk. 10:24, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Blödsinn. Siehe OLG Brandenburg Sanssouci-Urteile (es sind tatsächlich zwei fast inhaltsgleiche vom selben Tag 5 U 12/09 und 5 U 14/09, hier zitiert nach der offiziellen Urteilsdatenbank der Länder Berlin-Brandenburg die 12er Entscheidung: "Weder das Fotografieren von Eigentum noch die gewerbliche Verwertung solcher Ablichtungen stellt einen Eingriff in das Eigentum der Klägerin dar (§§ 903, 1004 BGB). Die gewerbliche Verwertung von Abbildungen der eigenen Sache ist kein selbständiges Ausschließlichkeitsrecht, da dem Eigentümer zuzuordnen wäre. [...] Das Eigentumsrecht beschränkt sich auf den Schutz der Sache bzw. die Sachsubstanz und auch das Verwertungsrecht kann nur innerhalb dieses Bereiches liegen. Geschützt ist die Verwertung der Sachsubstanz, welche durch Ablichtung und Verwertung von Ablichtungen nicht berührt wird. Nur dann, wenn der Eigentümer in der tatsächlichen Nutzung seiner Sache durch gewerbliche Verwertung eines Dritten beeinträchtigt wird, stehen ihm Rechte aus §§ 903, 1004 BGB zur Seite. Will der Eigentümer selbst Ablichtungen seiner Sache vermarkten, kann es zwar durch die Konkurrenz mit Dritten zu finanziellen Einbußen bei der Verwertung kommen, ein solches Vermögensinteresse wird aber vom dinglichen Schutz nicht erfasst. [...] Da das Eigentum nicht zur Abwehr von Ablichtungen berechtigt, kann auch die gewerbliche Verwertung solcher Aufnahmen nicht verboten werden." Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 10:47, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Stellen sich zwei Fragen: Gemäss Geistiges Eigentum (Abschnitt Gemeinsamkeiten) sind nur Rechte schützbar, die explizit erwähnt werden. Irgendetwas über Sportanlässe lese ich da nirgends (diese kann man wohl kaum als artistische Darbietung klassieren). Sofern ich eigentlich nur Personen aufnehme, die am Anlass teilnahmen, verletze ich da auch keine Markenrechte. Und zweitens noch: Das ganze fand in der Schweiz statt und - um die Sache noch zu verkomplizieren - auf einem Gelände, das eigentlich der Stadt gehört. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:35, 8. Jun. 2010 (CEST)
- @Kragenfaultier. Das Urteil besagt nur, daß es keinen Recht an der eigenen Sache gibt. Deshalb gilt im Klagefall weiter die Panoramafreiheit - bzw. der Ablauf der Urheberrechte. Die werte Stiftung wollte schließlich Rechte an etwas geltend machen, dessen Rechte längst abgelaufen sind. Das hat mit dem Hausrecht jetzt erstmal eher weniger zu tun. Da ging es auch nicht um die Inneneinrichtung, sondern um Außenbilder. Der Fall deutsche Bahn, Stadion oder Zoo ist nochmal anders gelagert, weswegen das Urteil nicht einfach so übertragen werden kann. Bilder von Amateuerfußballspielen sind gerade mit Verwertungsverbot belegt worden. So einfach kann man es sich also nicht machen.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 23:00, 10. Jun. 2010 (CEST)
- In Sanssouci wollte eine Stiftung öffentlichen Rechts öffentliches Gelände zu privatem Gelände umdefinieren und privates Hausrecht geltend machen. DAS hat das Gericht verneint. --Martina Nolte Disk. 02:06, 11. Jun. 2010 (CEST)
- @Kragenfaultier. Das Urteil besagt nur, daß es keinen Recht an der eigenen Sache gibt. Deshalb gilt im Klagefall weiter die Panoramafreiheit - bzw. der Ablauf der Urheberrechte. Die werte Stiftung wollte schließlich Rechte an etwas geltend machen, dessen Rechte längst abgelaufen sind. Das hat mit dem Hausrecht jetzt erstmal eher weniger zu tun. Da ging es auch nicht um die Inneneinrichtung, sondern um Außenbilder. Der Fall deutsche Bahn, Stadion oder Zoo ist nochmal anders gelagert, weswegen das Urteil nicht einfach so übertragen werden kann. Bilder von Amateuerfußballspielen sind gerade mit Verwertungsverbot belegt worden. So einfach kann man es sich also nicht machen.-- Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 23:00, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Hast du zuhause eine Hausordnung an der Wohnungstür hängen? Eben. ;-) Auf privatem Grundstück braucht es immer eine ausdrückliche Fotografiererlaubnis. --Martina Nolte Disk. 10:24, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Müsste ich dann aber nicht wenigstens irgendwo einen Hinweis darauf finden, dass der Stadionbetreiber sein Hausrecht geltend machen will? Oder muss ich wirklich standardmässig davon ausgehen, dass das Fotografieren an solchen Anlässen verboten ist? Eigentlich würde ich ja schon erwarten, dass, wenn es nicht explizit verboten ist (und ich auch mit Suchen kein solches Verbot finden kann) es eben erlaubt ist. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 10:20, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Blöd nur wenn der Fotograf erwischt wird. ... Deshalb zum Hochladen eine Socke verwenden. Upload ist Rechtsbruch, Empfehlung zum Sockeneinsatz ist Aufmunterung. Gut, dass wir zu der Hausrechtefrage bald ein paar professionelle Antworten kriegen. --Martina Nolte Disk. 02:10, 8. Jun. 2010 (CEST)
Datei:DonaldDuck.jpg Panoramafrei?
Es wurde gerade ein Schnelllöschantrag auf dieses Bild gestellt, könnte sich deshalb vieleicht bitte mal ein Experte dazu äußern ob dieses Bild noch unter Panoramafreiheit fällt? --Fischkopp 13:59, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Ich denke schon, habe mich anderweitig schon entsprechend geäußert: Steht nicht irgendwo im Innenhof, sondern im Eingangsbereich, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Figur nur vorübergehend dort steht. -- Rosenzweig δ 14:02, 10. Jun. 2010 (CEST)
eingestelltes Foto trotzdem verkaufen?
Angenommen, jemand möchte eine einmalige kommerzielle Nutzung an einem meiner Bilder ohne die Nennung meines Namens von mir kaufen. Das Bild habe ich unter "creative commons / Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported" eingestellt. Darf der das? Darf ich ihm das verkaufen? Danke für jeden Rat, --P.e.t.e.r. 18:17, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Natürlich darfst du das. Du trittst ja nicht dein Urheberrecht ab. Kurz: Du kannst mit deinem Foto machen, was du willst, egal, unter welche Lizenz du es hier gestellt hast. --Paulae 19:39, 10. Jun. 2010 (CEST)
- Allerdings kann er dem Käufer kein ausschliessliches Nutzungsrecht mehr einräumen, d.h. nicht einfach die CC-BY-SA für andere Nutzer zurückziehen, das "machen, was du willst" ist insofern eingeschränkt. Ein einfaches Nutzungsrecht ohne Namensnennung darf er aber natürlich erteilen. Gestumblindi 00:35, 11. Jun. 2010 (CEST)
- Mit oder ohne Namensnennung, wie er möchte. Viele Nachnutzer geben gerne den Namen an, mögen das mit der Freien Lizenz aber nicht. Ich lehne solche Deals ab und unterbinde (im Rahmen meiner Möglichkeiten) unfreie Nachnutzungen. Dann sollen sie unfreies Material regulär kaufen. Wir Wikipedianer machen den Markt ohnehin schon genug kaputt. --Martina Nolte Disk. 00:48, 11. Jun. 2010 (CEST)
- "Mit oder ohne Namensnennung, wie er möchte" - sicher, ich wollte nichts anderes sagen, hatte das nur so formuliert, weil es laut Anfrage gerade um dies (einfaches Nutzungsrecht ohne Namensnennung) ging. Gestumblindi 00:56, 11. Jun. 2010 (CEST)
- War auch nicht als Korrektur gemeint, nur der Vollständigkeit halber. --Martina Nolte Disk. 01:01, 11. Jun. 2010 (CEST)
- Danke! --P.e.t.e.r. 08:54, 11. Jun. 2010 (CEST)
- War auch nicht als Korrektur gemeint, nur der Vollständigkeit halber. --Martina Nolte Disk. 01:01, 11. Jun. 2010 (CEST)
- "Mit oder ohne Namensnennung, wie er möchte" - sicher, ich wollte nichts anderes sagen, hatte das nur so formuliert, weil es laut Anfrage gerade um dies (einfaches Nutzungsrecht ohne Namensnennung) ging. Gestumblindi 00:56, 11. Jun. 2010 (CEST)
- Mit oder ohne Namensnennung, wie er möchte. Viele Nachnutzer geben gerne den Namen an, mögen das mit der Freien Lizenz aber nicht. Ich lehne solche Deals ab und unterbinde (im Rahmen meiner Möglichkeiten) unfreie Nachnutzungen. Dann sollen sie unfreies Material regulär kaufen. Wir Wikipedianer machen den Markt ohnehin schon genug kaputt. --Martina Nolte Disk. 00:48, 11. Jun. 2010 (CEST)
- Allerdings kann er dem Käufer kein ausschliessliches Nutzungsrecht mehr einräumen, d.h. nicht einfach die CC-BY-SA für andere Nutzer zurückziehen, das "machen, was du willst" ist insofern eingeschränkt. Ein einfaches Nutzungsrecht ohne Namensnennung darf er aber natürlich erteilen. Gestumblindi 00:35, 11. Jun. 2010 (CEST)