Saargebiet

Der Begriff Saarbeckengebiet (auch Saargebiet, frz.: Territoire du Bassin de la Sarre) bezeichnet den von 1920 bis 1935 bestehenden Sonderstatus von Gebieten des heutigen Saarlands sowie kleineren Teilen des heutigen Landes Rheinland-Pfalz. Diese wurden gemäß des Versailler Vertrags vom damaligen Deutschen Reich abgetrennt und für zunächst 15 Jahre unter ein Mandat des Völkerbundes gestellt, worauf eine Volksabstimmung über das weitere Schicksal des Gebiets entschieden sollte. Zudem bekam Frankreich die Kohlegruben im Saarbecken. In der Abstimmung im Jahre 1935 stimmten über 90% für eine Rückkehr zum Deutschen Reich. In der Geschichte des Saarlandes war die Zeit des Völkerbundmandats nach den frz. Reunionen von 1680 bis 1697 und dem von 1801 bis 1815 bestehenden Département de la Sarre bereits die dritte Abspaltung und versuchte Angliederung an Frankreich. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte ein zweiter insgesamt 14jähriger Sonderstatus, als französisches Saarprotektorat.
Entstehung
Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg sollten Teile der deutschen Kohlebergbaugebiete vom Reich abgetrennt werden, um Frankreich und dem neu geschaffenen Polen zugute zu kommen. Ein erstmals so genanntes Saargebiet bzw. „Saarbeckengebiet“, gelegen im südlichen Teil der preußischen Rheinprovinz sowie in der bayerischen Saarpfalz, wurde gemäß dem Versailler Vertrag vom Deutschen Reich getrennt[1]. Mit Inkrafttreten des Vertrages im Januar 1920 wurde es für zunächst 15 Jahre unter französische Verwaltung bzw. unter ein Mandat des Völkerbundes gestellt. Nicht zum „Saarbeckengebiet“, jedoch zum heutigen Saarland, gehörten der südliche Hunsrück (Schwarzwälder Hochwald) und der nördliche Saargau zwischen Saar und Mosel.
Grenzen laut Artikel 48
Die Grenzen des Saarbeckengebiets, das den Gegenstand der gegenwärtigen Bestimmungen bildet, werden, wie folgt, festgesetzt:
Im Süden und Südwesten: Die französische Grenze, wie sie in dem gegenwärtigen Vertrage festgesetzt ist;
Im Nordwesten und Norden: Die Grenzlinie folgt der nördlichen Verwaltungsgrenze des Kreises Merzig von dem Punkte, wo sie sich von der französischen Grenze trennt, bis zu ihrem Schnittpunkte mit der Verwaltungsgrenze zwischen den Gemeinden Saarhölzbach und Britten; sie folgt dann dieses Gemeindegrenze nach Süden bis zur Verwaltungsgrenze der Bürgermeisterei Merzig derart, daß die Bürgermeisterei Mettlach mit Ausnahme der Gemeinde Britten in das Saarbeckengebiet fällt; sodann folgt sie den nördlichen Verwaltungsgrenzen der Bürgermeistereien Merzig und Haustadt, die dem Saarbeckengebiet einverleibt werden, dann nacheinander den Verwaltungsgrenzen, die die Kreise Saarlouis, Ottweiler und Sankt Wendel von den Kreisen Merzig und Trier und dem Fürstentum Birkenfeld trennen, bis zu einem Punkte ungefähr 500 Meter nördlich des Dorfes Furschweiler (Gipfelpunkt des Metzelberges);
Im Nordosten und Osten: Von dem letztgenannten Punkt bis zu einem Punkt ungefähr 3½ km ostnordöstlich von Sankt Wendel: eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die östlich von Furschweiler, westlich von Roschwerg, östlich der Höhen 418 und 329 (südlich von Roschberg), westlich von Leitersweiler, nordöstlich der Höhe 464 verläuft und dann nach Süden der Kammlinie bis zu ihrem Treffpunkt mit der Verwaltungsgrenze des Kreises Kusel folgt; von dort nach Süden die Grenze des Kreises Kusel, dann die des Kreises Homburg, dann in südsüdöstlicher Richtung bis zu einem Punkte ungefähr 1000 m westlich von Dunzweiler; von dort bis zu einem Punkte ungefähr 1 km südlich von Hornbach: eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die die Höhe 424 (ungefähr 1000 m südöstlich von Dunzweiler), die Höhen 363 (Fuchsberg), 322 (südwestlich von Waldmohr) schneidet, dann östlich von Jägersburg und Erbach verläuft, dann Homburg einschließend die Höhen 361 (ungefähr 2½ km ostnordöstlich der Stadt), 342 (ungefähr 2 km südöstlich der Stadt), 357 (Schreinersberg), 356, 350 (ungefähr 1½ km südöstlich von Schwarzenbach) schneidet, sodann östlich von Einöd, südöstlich der Höhen 322 und 333 ungefähr 2 km östlich von Webenheim, ungefähr 2 km östlich von Mimbach verläuft, die Geländewelle, über die die Straße Mimbach-Böckweiler führt, östlich umgeht, so daß diese Straße in das Saargebiet fällt, unmittelbar nördlich der ungefähr 2 km von Altheim kommenden Straßen verläuft, dann über Ringweilerhof, das ausgeschlossen bleibt, und die Höhe 322, die eingeschlossen wird, die französische Grenze an der Biegung erreicht, die sie etwa 1 km südlich von Hornbach bildet. (Vergleiche die dem gegenwärtigen Vertrage als Anlage unter Nr. 2 beigefügte Karte im Maßstab 1:100000.)
Ein Ausschuß von fünf Mitgliedern, von denen eines von Frankreich, eines von Deutschland und drei von dem Rate des Völkerbunds, welch letzterer seine Wahl unter den Staatsangehörigen anderer Mächte zu treffen hat, ernannt werden, tritt binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags zusammen, um an Ort und Stelle den Verlauf der obenbeschriebenen Grenzlinie festzulegen. Wo dieser Verlauf nicht mit den Verwaltungsgrenzen zusammenfällt, wird der Ausschuß bemüht sein, dem angegebenen Verlauf unter möglichster Berücksichtigung der örtlichen Wirtschaftsinteressen und der bestehenden Gemeindegrenzen nahezukommen. Dieser Ausschuß entscheidet mit Stimmenmehrheit. Seine Entscheidungen sind für die Beteiligten bindend.
Anbindung an Frankreich
Das Saargebiet war wirtschaftlich und politisch von Frankreich abhängig; die Währung war der französische Franc. Die Besetzung durch französische Soldaten, insbesondere Kolonialtruppen, verstärkten den Wunsch der Saarländer, ins Deutsche Reich zurückzukehren. Alle saarländischen Parteien unterstützten dies während der Weimarer Republik bis 1933. Mit der Machtergreifung der NSDAP unter Adolf Hitler im Deutschen Reich änderte sich die Politik der linken Parteien im Saargebiet, man befürwortete nun eine Beibehaltung der Mandatsverwaltung, um nicht vor oder nach der für Januar 1935 vorgesehenen Volksabstimmung dem Machtbereich von Hitler unterstellt zu werden.
Vereinigung mit Deutschland
Bei der Volksabstimmung am 13. Januar 1935 stimmten 90,73 Prozent der Wähler für eine Vereinigung mit Deutschland („Heim ins Reich“), 8,86 Prozent für einen Status Quo und nur 0,4 Prozent der Wähler für eine Vereinigung des Saargebietes mit Frankreich.
Nach dem deutlichen Mehrheitsergebnis für den Anschluss flohen zahlreiche Hitlergegner nach Frankreich oder in andere Länder.
| Name | Von | Bis | Nationalität |
|---|---|---|---|
| Victor Rault | 26.02.1920 | 18.03.1926 | Frankreich |
| George Washington Stephens | 18.03.1926 | 08.06.1927 | Kanada |
| Ernest Wilton | 08.06.1927 | 01.04.1932 | GB |
| Geoffrey Knox | 01.04.1932 | 01.03.1935 | GB |
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Wappen des Saargebietes 1919–1935
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Flagge des Saargebietes 1919–1935
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Briefmarke
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Ankunft der Abstimmungsberechtigten 1935 in Berlin
Einzelnachweise
- ↑ http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/versailles/index.html
- ↑ documentarchiv.de [1]
- ↑ Reichsgesetzblatt [2]
Weblinks
- gonschior.de: Das Saargebiet - Überblick
- gonschior.de: Wahlergebnisse zum Landesparlament (1919–1935)