Vergleich (Recht)
Erscheinungsbild
Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewißheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition § 779 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewißheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Legaldefinition § 779 des Bürgerlichen Gesetzbuches).