Softwarepatent
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Ein Software-Patent ist ein Patent auf Software. Diese Patente verletzen die Patentierbarkeitsvoraussetzungen, da nach §1 (2) Z3 PatG "Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nicht als Erfindungen gelten.
Trotzdem erteilt das Europäische Patentamt Patente auf Software, häufig an amerikanische Unternehmen. Weiter arbeitet das Europäische Parlament daran, das Patentrecht der derzeit von vielen als gesetzeswidrig angesehen Praxis anzupassen, statt die Praxis dem Gesetz anzupassen.