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Widerrufsbelehrung

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Die Widerrufsbelehrung ist ein Element des Verbraucherschutzes im Deutschen Recht. Bei bestimmten Verbraucherverträgen (Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher) steht dem Verbraucher ein befristetes gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Grundsätzliches

Nach § 355 BGB verfügen Verbraucher in Verträgen mit Unternehmern über ein Widerrufsrecht. Es ist befristet auf 14 Tage nachdem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt worden ist (-> Widerrufsbelehrung). Erst mit dem Zugang (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht oder nicht vollständig nach, kann sich der Verbraucher von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung lösen. Dies kann entweder in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, wobei das Absenden innerhalb der Frist genügt.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss bestimmten formalen Anforderungen genügen. Dazu gehört der Zugang in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Post), weshalb eine bloße Darstellung auf der Webseite nicht ausreicht. Auch ist es nicht möglich, die Widerrufsbelehrung in den AGB zu "verstecken". Ursprünglich musste diese Widerufsbelehrung dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages zugehen, anderenfalls verlängerte sich die Widerrufsfrist automatisch auf einen Monat. Mit einer Änderung dieser Bestimmungen, die ab dem 11. Juni 2010 in Kraft ist, wird dies dahingehend geändert, dass eine Zusendung der Widerrufsbelehrung unmittelbar nach Abschuss des Vertrages einer Solchen vor diesem Abschluss gleichgesetzt wird.

Die Widerrufsbelehrung muss klar und verständlich formuliert sein, so dass aus ihr hervorgeht,

  • dass ein Widerrufsrecht besteht und wie es auszuüben ist;
  • an welche ladungsfähige Anschrift der Widerruf zu richten ist;
  • wann die Frist zu laufen beginnt;
  • und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.

Probleme

Je nach Geschäftsart können weitere Angaben notwendig sein. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass der amtliche Mustertext der Bundesregierung in verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen[1] als unzureichend angesehen wurde[2]. In der Folge riskieren Unternehmer neben Abmahnungen auch, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt und die Verträge vom Verbraucher auch noch nach Jahren widerrufen werden können, solange kein Fall der Verwirkung vorliegt. Inzwischen hat das Bundesministerium der Justiz eine neue Widerrufsbelehrung veröffentlicht, die am 1. April 2008 in Kraft tritt.[3]

Geltung

Die Pflicht des Unternehmers zur Erteilung einer Widerrufsbelehrung gilt für folgende Verträge:

Einzelnachweise

  1. z.B. LG Koblenz, Urteil vom 20. Dezember 2006, Az. 12 S 128/06, [1]
  2. Kaiser in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Art. 245 EGBGB, Rdnr. 3
  3. Pressemitteilung BMJ Neufassung der Musterbelehrungen tritt am 1. April 2008 in Kraft