UN-Kriegsverbrechertribunal
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Als UN-Kriegsverbrechertribunal (oder verkürzt UN-Tribunal) werden zwei verschiedene internationale Strafgerichtshöfe bezeichnet:
- Ein auf Beschluss des UN-Sicherheitsrats 1993 eingerichteter Ad-hoc-Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag (Niederlande), zuständig für die Verfolgung von schweren Verbrechen während des Balkankonflikts bzw. des Kosovo-Kriegs seit 1991, der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (abgekürzt: ICTY)
- Ein auf Beschluss des UN-Sicherheitsrats 1994 eingerichteter Ad-hoc-Strafgerichtshof mit Sitz in Arusha (Tansania), zuständig für die Verfolgung des Völkermords in Ruanda von 1994, der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (abgekürzt: ICTR)
Ein weiteres UN-Tribunal, das sich aber nicht um die Verfolgung von Kriegsverbrechen kümmert, ist das Sondertribunal für den Libanon.
Fälschlicherweise wird auch der auf Grundlage des Rom-Statuts 2002 eingerichtete, sich noch im Aufbau befindliche, ständige Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag (Niederlande), siehe Internationaler Strafgerichtshof (abgekürzt: IStGH; ICC) des Öfteren als UN-Kriegsverbrechertribunal bezeichnet. Dieser ist aber von den Vereinten Nationen unabhängig.