Zum Inhalt springen

UN-Kriegsverbrechertribunal

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. Juni 2010 um 02:45 Uhr durch Chatter (Diskussion | Beiträge) (+Sortierung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als UN-Kriegsverbrechertribunal (oder verkürzt UN-Tribunal) werden zwei verschiedene internationale Strafgerichtshöfe bezeichnet:

  • Ein auf Beschluss des UN-Sicherheitsrats 1993 eingerichteter Ad-hoc-Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag (Niederlande), zuständig für die Verfolgung von schweren Verbrechen während des Balkankonflikts bzw. des Kosovo-Kriegs seit 1991, der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (abgekürzt: ICTY)
  • Ein auf Beschluss des UN-Sicherheitsrats 1994 eingerichteter Ad-hoc-Strafgerichtshof mit Sitz in Arusha (Tansania), zuständig für die Verfolgung des Völkermords in Ruanda von 1994, der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (abgekürzt: ICTR)

Ein weiteres UN-Tribunal, das sich aber nicht um die Verfolgung von Kriegsverbrechen kümmert, ist das Sondertribunal für den Libanon.

Fälschlicherweise wird auch der auf Grundlage des Rom-Statuts 2002 eingerichtete, sich noch im Aufbau befindliche, ständige Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag (Niederlande), siehe Internationaler Strafgerichtshof (abgekürzt: IStGH; ICC) des Öfteren als UN-Kriegsverbrechertribunal bezeichnet. Dieser ist aber von den Vereinten Nationen unabhängig.

Siehe auch