Paulskirchenverfassung
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Die, in der Paulskirche zu Frankfurt am Main nach langen Diskusionen, beschlossene Verfassung sah , gegen den Willen der Republikaner, vor, das Deutschland eine Erbmonarchie konstitutionellen Zuschnitz werden sollte. Zu diesem Zweck trug das Parlament dem preußischen König Friedrich Wilhelm dem vierten am 28 März 1849 die dt. Kaiserkrone an. Dieser beriff sich auf sein Gottgnadentum und lehnte ab. Damit war die Verfassung des Paulskirchenparlaments gescheitert. Desweiteren waren in ihr diverse Grundrechte ( wie: das Eigentum ist unverletzlich und die Redefreiheit ) festgeschrieben.