Zum Inhalt springen

Diskussion:Kommunalpolitik in Deutschland

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juni 2010 um 20:47 Uhr durch 92.224.186.161 (Diskussion) (Löschen Link). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 91.42.118.163

Ich schlage vor, den Link auf www.stadtverordnete.de zu löschen, die Seite hat keinen erkennbaren Nutzen (begründe ich auf Wunsch gern). --Wolfgang Pohl 00:38, 29. Okt 2004 (CEST

Regierungsbezirk usw.

Die Aufzählung zu Beginn sieht ziemlich abgeschlossen aus. Aber was ist mit den Angelegenheiten von Regierungsbezirken usw.? Jemand mit Sachkenntnis: bitte ergänzen. --มีชา 08:53, 22. Jun 2006 (CEST)

Regierungsbezirke (in Deutschland) sind Verwaltungseinheiten des Landes und gehören deshalb nicht unmittelbar in den Bereich der Kommunalpolitik - auch wenn sie für Kreise und Gemeinden eine große Rolle spielen, z. B. als Aufsichtsbehörde. --Wolfgang Pohl 19:48, 3. Sep 2006 (CEST)

Ich habe mir den Artikel durchgelesen und finde das man die Ausnahme, die mitlerweile doch in vielen Bundesländern existiert, ab 16 wählen zu dürfen noch mit einbringen müsste.

Stimmzettelabgabe ab 16 bisher nur auf kommunaler Ebene möglich

Österreich hat das Wahlalter bereits vor zwei Jahren von 18 auf 16 Jahre gesenkt. In Deutschland gilt dieses Wahlalter bisher nur auf kommunaler Ebene in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

hier ein link: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Wahlen-Bundesverfassungsgericht;art122,2771467 (nicht signierter Beitrag von 91.42.118.163 (Diskussion | Beiträge) 10:21, 28. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten