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BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

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BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

Logo der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Rechtsform GmbH
Gründung 1. Juli 1992
Sitz Berlin

Amtsgericht Charlottenburg Handelsregisternummer: HRB 43990 B

Leitung Dr. Wolfgang Horstmann (Sprecher der Geschäftsführung)

Dr. Wilhelm Müller (Geschäftsführer)

Hans-Joachim Bange (Generalbevollmächtigter)

Dr. Walter Priesnitz (Vorsitzender des Aufsichtsrates)

Mitarbeiterzahl 770
Umsatz (2008) EUR 69.506.825,62
Website http://www.bvvg.de

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, als BVVG abgekürzt, ist ein Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Aufgabe der BVVG ist die Verwaltung, Verpachtung und der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer.

Geschichte und Hintergrund

Die BVVG ist eine Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt und Tochter der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).

Die Treuhandanstalt übernahm im Sommer 1990 alle noch nicht umgewandelten volkseigenen Unternehmen - insgesamt 8500 Gesellschaften mit etwa vier Millionen Beschäftigten in rund 45 000 Betriebsstätten. Das Gesamtportfolio belief sich später auf 14.600 Gesellschaften.

Die Treuhandanstalt übernahm ferner rund 2,4 Millionen ha land- und forstwirtschaftliche Flächen, das Vermögen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, wesentliche Teile der Liegenschaften der ehemaligen Nationalen Volksarmee, umfangreichen Wohnungsbesitz sowie das Vermögen der staatlichen Apotheken. Mit dem 3. Oktober 1990 ging weiterhin das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen auf die Treuhandanstalt über[1].

Die BVVG erfüllt seit ihrem Gründungsjahr 1992 den gesetzlichen Auftrag, in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ehemals enteignete, volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren. Entsprechend der sozialistischen Staatsidee wurde in Ostdeutschland während der sowjetischen Besatzungszeit und nach Gründung der DDR Privateigentum zielgerichtet in Volkseigentum überführt, also enteignet. Während Bürgern der DDR hierfür manchmal teilweise eine Entschädigung zustand, erfolgte die Enteignung von Vermögenswerten der Personen mit Wohnsitzen in dem Gebiet der damaligen Bundesrepublik, sowie von Ausländern entschädigungslos bzw. gegen geringere Entschädigung, als sie DDR-Bürgern üblicherweise zustand. Weiterhin wurde DDR-Grundbesitz von Eigentümern aus der Bundesrepublik Deutschland zielgerichtet durch staatliche Maßnahmen überschuldet, um sie entschädigungslos in Volkseigentum überführen zu können.

Dieses führte zu der offene Vermögensfrage zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ungelöste Frage, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist.

Eine erste rechtliche Grundlage der Tätigkeit der BVVG ist unter anderem das von der letzten Volkskammer der DDR beschlossene Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990. Seit 1996 ist die BVVG auch als Privatisierungsstelle des Bundes tätig, um den Flächenverkauf nach den in der Zwischenzeit verschiedene Male [2] modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) durchzuführen.

Tätigkeit

Bis zum 31. Dezember 2005 hatte die BVVG ca. 380.000 ha land- und forstwirtschaftlicher Flächen verkauft, davon ca. 240.000 ha zu vergünstigten Konditionen an Berechtigte nach dem EALG. Zum selben Zeitpunkt waren noch ca. 630.000 ha BVVG-Flächen verpachtet, davon ca. 580.000 ha langfristig [3].

Die im Jahr 2009 rasant angestiegenen Verkaufspreise der BVVG führen zu Kritik verschiedener Verbände und Betroffenengruppen [4]. Nach Ansicht der Bauernverbände übersteigen die für Kauf oder Pacht aufzuwendenden finanziellen Mittel bei weitem den durch die landwirtschaftliche Nutzung des Bodens erwirtschaftbaren Betrag [5].

Nach zahlreichen Protesten kündigte das bundeseigene Unternehmens im August 2009 an, vorläufig keine Seen mehr privatisieren zu wollen. Bis zum Jahr 2009 verkaufte oder übertrug das Unternehmen in den neuen Ländern 14.000 Hektar Gewässerfläche. Während hierbei rund 4.800 Hektar an Stiftungen oder Naturschutzverbände gingen wurden rund 5.000 Hektar an Landwirte und rund 2.200 an Fischereibetriebe verkauft. Privatpersonen wurden im Laufe der Transaktionen so gut wie nicht berücksichtigt.[6]

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Herr Dr. Wolfgang Horstmann (Sprecher) und Herr Dr. Wilhelm Müller.

Einzelnachweise

  1. Burkhard Berndt: Die Treuhandanstalt im Kontext der deutschen Einigung
  2. zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 3. Juli 2009 BGBl. I S. 1688
  3. siehe dazu die Webseite der BVVG
  4. Darstellung der Verkaufssituation im Bericht in Agrarrecht, S. 318 ff
  5. so u.a. der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Tietböhl nach topagrar
  6. Uwe Rada: Brandenburger Seen bleiben volkseigen - Privatisierung geht baden, 11. August 2009, unter taz.de

Literatur

  • Klaus Schmidt (Hrsg.): Landwirtschaft in der DDR - VEG, LPG und Kooperationen; wie sie wurden, was sie waren, was aus ihnen geworden ist, Agrimedia GmbH & Co. KG, Clenze 2009
  • Klaus Böhme, Privatisierung bei steigenden Preisen - BVVG mit neuen Grundsätzen und Akzenten, NL-BzAR 8/2007, 318 - 323, Böhme-Artikel