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Lohnsteuer (Deutschland)

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Die Lohnsteuer wie die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer.

Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer ergibt aus den Lohnsteuertabellen und den persönlichen Merkmalen des Arbeitnehmers, die sich aus der Lohnsteuerkarte ergeben.

Natürlich gibt es von dieser Berechnung im deutschen Steuerrecht Ausnahmen. Von verschiedenen Zuwendungen der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer mit pauschalen Steuersätzen (zwischen 5 und 25%) erhoben.

Beispiele: Beiträge zu Direktversicherungen Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aushilfslöhne

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von den gezahlten Löhnen einzubehalten und das zuständige Finanzamt abzuführen.