Kreuzigung
Die Kreuzigung ist eine aus dem Orient, besonders in Persien verbreitete Form der Todesstrafe für Schwerverbrecher, Hochverräter und Aufrührer. In der Folge wurde sie von den Griechen und Römern übernommen.
Im Judentum galt das Aufhängen an Holz als von Gott verflucht (vergleiche 5. Buch Mose Kap. 21 Vers 23) und wurde nur in Fällen extremster Verfehlungen, dann aber zeichenhaft, angewandt. Einige spätere jüdische Herrscher, die hellenistisch orientiert waren, wandten die Kreuzigung trotzdem an. (z.B. bei den Hasmonäern)
Gestalt des Kreuzes
Die ursprüngliche Form des Kreuzes entsprach dem Buchstaben "T", also einem Querbalken, dem eigentlichen Kreuzesbalken, der auf dem Pfahl, dem senkrechten Balken aufgesetzt wurde.
Das lateinische Kreuz, wie wir es kennen, mit einem Längsbalken, der wesentlich länger ist als der Querbalken (†) ist eine „Erfindung“ von Künstlern späterer Epochen, die keine Kreuzigung mehr wirklich erlebt haben.
Die Balken waren roh oder nur grob behauen, jedenfalls waren es nicht so wunderschön zimmermannsmäßig behauene oder sogar gehobelte Pfosten, die sich eingekerbt in einer Ebene kreuzen.
Die Methode
Die Besonderheit liegt einerseits in ihrer besonderen Grausamkeit und andererseits darin, dass der Delinquent nicht sofort oder schnell gestorben ist, sondern lange gelitten hat. Gerade das möglichst lange Überleben der zum Tode verurteilten sollte eine abschreckende Wirkung haben.
Dieses Überleben erreichte man u.a. dadurch, dass am senkrechten Kreuzbalken in der Höhe des Gesäßes ein kleines Brettchen, Sedile genannt, befestigt wurde. Ebenso wurde teilweise ein Brettchen für die Füße befestigt. So konnte der Todeskandidat seine Arme, die am Querbalken befestigt waren, entlasten, was ihm wiederum das Atmen erleichterte.
Des weiteren wurde dem Verurteilten Wasser gereicht zum Trinken. Dieses wurde teils mit Essig versetzt, da eine saure Flüssigkeit den Speichelfluss anregt, bzw. wurden dem Wasser auch Extrakte von Heilkräutern beigefügt, um die Schmerzen zu lindern.
Der Tod trat im allgemeinen - bei nicht schon vorher geschwächten Menschen - nach einigen Tagen durch inneres Ersticken bzw. durch Kreislaufkollaps ein. Dies wurde bedingt durch das fast regungslose Verharren am Kreuz und die Stellung der Arme.
Der senkrechte Balken war normalerweise schon fest in der Erde verankert, oder es wurde dafür ein etwas höherer Baum verwendet. Die eigentliche Kreuzigung bestand aus dem Festbinden und/oder Festnageln der Arme am Querbalken. Wurde nur genagelt, so musste der Nagel zwingend zwischen Elle und Speiche platziert werden, da eine Nagelung in der Handfläche – wie wir sie von den üblichen Jesusdarstellungen kennen – die Last des Körpers nicht ausgehalten hätte und ausgerissen wäre. Wenn allerdings der Halt vorwiegend durch das Festbinden der Handgelenke erreicht wird, so ist eine Nagelung in der Handfläche durchaus vorstellbar, im Sinne eines zusätzlichen Schmerzreizes beim Bewegen der Hände.
Die Beine können mit einem Nagel durch die gekreuzten Fußschaufeln befestigt werden, wenn ein schräges Brettchen zusätzlichen Halt gab. Diese Version ist bekannt durch die Jesusdarstellungen. Eine andere Version ist das Annageln durch die Fußwurzel hindurch indem der Verurteilte je ein Bein rechts und links am senkrechten Pfahl anlegte. Diese Form der seitlichen Nagelung ist belegt durch einen Skelettfund, wo der Nagel noch in einem der Fußwurzelknochen steckte.
Das so genannte Kreuztragen bestand im Tragen des Querbalkens. Dies ist aber kein Tragen über der Schulter, wie man einen Pfosten trägt und schon gar nicht das Tragen bzw. Nachschleifen eines fertigen (lateinischen) Kreuzes aus gehobelten Balken, wie wir es aus vielen Darstellungen und Filmen über das Leben und leiden von Jesus kennen. Der Delinquent musste – bereits am Querbalken befestigt – selbst den Weg vom Richtstuhl zur Richtstätte gehen.
Die Kreuzigung bestand also genaugenommen aus zwei getrennten Akten, nämlich dem Kreuztragen und dem Befestigen des Querbalkens auf einem Baum oder auf dem vorbereiteten Pfahl. Dabei wurden Mensch und Querbalken hochgehoben und mit dem senkrechten Pfahl verbunden.
Letztendlich wurde noch der titulus befestigt. Dabei handelt es sich um eine Tafel, auf der zur Abschreckung für alle, die an der Richtstätte vorbeikommen, der Name des Verbrechers und sein Vergehen (krimen) genannt wurden. Im Falle von Jesus war es das als Abkürzung berühmt gewordene INRI (Iesus Nazarenus Rex Iudaeorum) - Jesus von Nazaret, König (Herrscher) der Juden. Wobei das Verbrechen aus römischer Sicht eben das war, dass Jesus vorgeworfen wurde, er sei der (rechtmäßige) Herrscher der Juden oder er möchte es sein bzw. werden. Da auf dem Turiner Grabtuch sich eine Art Ganzkörperfotografie eines Gekreuzigten (Jesus?)befindet, vermittelt dieses Tuch einen authentischen Eindruck über die Auswirkungen einer Kreuzigung.
Verbreitung
Im Abendland wurde die Kreuzigung fast ausschließlich durch die Kreuzigung von Jesus bekannt. Tatsächlich aber kamen Tausende auf diese Weise durch die Römer zu Tode; über 6.000 allein beim Spartakusaufstand (73 - 71 v.Chr.).
siehe auch Sklavenkriege