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Archivar

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Der Archivar bewertet, sichert und erschließt vor allem Schriftgut, das in der Regel von öffentlichen und privaten Verwaltungen an das Archiv abgegeben wird. Archivar kann aber auch der Kurator eines schriftlichen oder künstlerischen Nachlasses sowie von Handschriftensammlungen sein.

Aufgaben

Vor der Übernahme des Archivgutes berät er die ablieferungspflichtigen Behörden, Dienststellen aber auch Firmen und private Abgeber (Registraturbildner) bei der Schriftgutverwaltung. Er bewertet das archivreife Schriftgut nach archivwissenschaftlichen Kriterien (Feststellung der Archivwürdigkeit). Mit der Übernahme des archivwürdigen Schriftguts wird aus dem Registraturgut Archivgut - damit geht auch eine Änderung des Rechtsbereichs einher.

Nach der Übernahme des archivwürdigen Schriftgutes findet eine Erschließung des Archivgutes statt. Die Erschließung der Archivalien erfolgt heute fast ausschließlich über entsprechende EDV-Programme. Während der Erschließung entstehen Findhilfsmittel (meist Findbücher, Kataloge oder Datenbanken), die eine gezielte Recherche nach bestimmten Informationen und Themen vereinfachen.

Kernaufgaben eines Archivs sind demnach in logischer zeitlicher Abfolge:

  • Bewerten
  • Erschließen
  • Bereitstellen und Auswerten
  • Bewahren
  • Beraten

Der Vorsitzende des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare, (VdA), Michael Diefenbacher, beschrieb anlässlich des 5. Tags der Archive, 2010, für den Kölner Stadtanzeiger in einem Interview zum Einsturz "des bedeutendsten kommunalen Archiv des Landes" prägnant die Aufgaben eines Archivs wie folgt. Wollen die Archive eigentlich soviel wie möglich bewahren ? Nein,. Aufgabe der Archive ist es, zu bewerten und auszusondern. Unsere Hauptaufgabe ist das Wegwerfen. Was übrig bleibt, wird übernommen[1]

Archive werden in Zukunft auch vermehrt elektronisches Schriftgut übernehmen. Archivare beschäftigen sich daher auch verstärkt mit elektronischen Bürosystemen und der Übernahme und Erhaltung elektronischer Daten. Die Erstellung von Webseiten und die Darstellung der Archive im Internet sind von wachsender Bedeutung auch in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Nutzerfreundlichkeit.

Regionalgeschichtliche Archivare können sich durch eigene Beiträge sowie der Mitarbeit an Ausstellungen und Führungen an der Erforschung und Vermittlung der jeweiligen Sprengelgeschichte beteiligen.

Gesetzliche Regelungen

Für das staatlichen Archivgut haben der Bund (für das Archivgut des Bundes) und alle Bundesländer in Deutschland spezielle Archivgesetze erlassen. Diese Rechts- und Handlungsgrundlage für die jeweiligen Archivverwaltungen. Kommunale Archive haben eine Archivsatzung. In den Archivgesetzen sind die Aufgaben des Archivs definiert. Zudem gibt es Regelungen zur Zugänglichmachung von Archivgut (Schutzfristen). Ein Archivar kennt sich daher auf dem Gebiet des Datenzugangsrechts aus. Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts sind v. a. in Tätigkeitsfeldern der staatlichen und kommunalen Archive unerlässlich.

Auch Glaubensgemeinschaften regeln ihr Archivwesen. Ein Beispiel hier für ist das Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union.

Benutzung

Die Benutzung des Archivguts kommunaler und staatlicher Archive steht grundsätzlich jedem offen. Allerdings kennen die Archivgesetze der Länder und des Bundes bestimmte Benutzungsbeschränkungen (z. B. Schutzfristen, während derer das Archivgut i. d. R. nicht eingesehen werden darf). Die Benutzung des Archivgutes erfolgt auf Antrag. Die Benutzung ist in den Archivgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Berufsanforderungen

Quereinsteiger wird es in diesem Berufsfeld wegen der stetig wachsenden Anforderungen kaum noch geben. Die meisten Archivare der staatlichen Archive (Staatsarchive und andere) müssen eine archivfachliche Ausbildung (mindestens Fachhochschulausbildung) absolviert haben. Neben der gehobenen archivfachlichen Ausbildung kann der Abschluss des wissenschaftlichen Archivars im höheren Dienst erworben werden. Voraussetzung für diese Ausbildung ist ein bereits erfolgreich abgeschlossenes Studium und i. d. R. die Promotion in einem einschlägigen Studienfach. In seltenen Fällen (z. B. in kleinen Privat- oder Kommunalarchiven) muss der Archivar kein Studium oder die Ausbildung zum Archivinspektor nachweisen. In den Freistaaten Bayern und Sachsen gibt es neben der Fachhochschulausbildung eine einschlägige Ausbildung für den mittleren Dienst.

Als Voraussetzung für die Ausbildung im gehobenen Archivdienst gelten: Abitur; gute Geschichts- und Allgemeinkenntnisse, komplexes Denkvermögen, Sprachkenntnisse (englisch, Grundkenntnisse in Latein, evtl. auch französisch oder russisch), Interesse an moderner Informations- und Kommunikationstechnik, exakte Arbeitsweise.


Ausbildungsstätten in Deutschland sind die Archivschule Marburg und die Fachhochschule Potsdam.

Einzelnachweise

  1. KStA vom 6./7. März 2010, S. 35

Siehe auch

Literatur

  • Sabine Brenner-Wilczek, Gertrude Cepl-Kaufmann, Max Plassmann: Einführung in die moderne Archivarbeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2006. ISBN 3-534-18190-5
  • Julia Brüdegam: Auswahlverfahren im Staatsarchiv Hamburg. In: Archivar. Düsseldorf 61.2008, 1, S. 45–47. ISSN 0003-9500
  • Norbert Reimann (Hrsg.): Praktische Archivkunde. Ein Leitfaden für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv. Ardey-Verlag, Münster 2004. ISBN 3-87023-255-2