Staatsstreich
Ein Staatsstreich ist die ungesetzliche und gewaltsame Machtübernahme einer Gruppe hoher staatlicher Funktionsträger, die bereits Teile des Staates legitim kontrolliert.[1] Dies ist etwa der Fall, wenn die Legislative von der Exekutive ausgeschaltet wird. Ein Unterschied zum Putsch soll - nach der Definition des Duden- darin liegen, dass diese Gruppen keine direkte - sondern allenfalls indirekte- Verbindung zum Militär oder zu paramilitärischen Gruppen haben.
Inwieweit eine strenge Unterscheidung von Putsch und Staatsstreich möglich oder sinnvoll ist, erscheint fraglich. In politikwissenschaftlicher Standardliteratur werden die Begriffe mal synonym gebraucht[2], mal unterschieden[3].
Staatsstreiche in der Geschichte
- Die Machtübernahme von Engelbert Dollfuß ("Selbstausschaltung des Parlaments") in Österreich am 4. März 1933
- Die Oktoberrevolution in Russland am 7. November 1917
Einzelnachweise
- ↑ Duden: Staatsstreich
- ↑ vgl. Hans Werner Tobler, Revolutionen, in: Dieter Nohlen (Hrsg.), Lexikon der Politik.Band 4. Die östlichen und südlichen Länder, München 1997, S. 484
- ↑ vgl. Rolf Hanisch, Politische Parteien (Asien), in: Dieter Nohlen (Hrsg.), Lexikon der Politik.Band 4. Die östlichen und südlichen Länder, München 1997, S. 432)]
Verwandte Themen: Bürgerkrieg, Diktatur, Staat