EOSS
EOSS steht für Evolutionär orientierte Steuersoftware und bezeichnet die aktuell gebräuchlichste Verwaltungssoftware der Steuerverwaltung in Deutschland.
Sie findet
- bis 31.05.2010 in elf
- ab 01.06.2010 in zwölf
- ab Ende 2011 in 15 von 16 Bundesländern Anwendung.
Die Software wird hauptsächlich im Bundesland Bayern gepflegt und entwickelt, jedoch ist jedes beteiligte Bundesland berechtigt Verfahrensteile einzubringen und an der Förderung des Projektes teilzuhaben.
Entwicklungsgeschichte
Nachdem im Jahre 2000 nach siebenjähriger Entwicklungszeit das Projekt FISCUS erstmals scheiterte, entschloss sich das Bundesland Bayern sich nicht weiter daran zu beteiligen. Stattdessen gründete man dort mit EOSS ein eigenes Projekt mit dem Ziel, die eigene seit den 1970er Jahren verwandte Steuersoftware weiterzuentwickeln.
Nach dem endgültigen Scheitern des Projekts FISCUS schlossen sich immer mehr Bundesländer dem sog. EOSS-Verbund an. Zwar wird der neuerliche Versuch der Länderfinanzverwaltungen eine einheitliche Steuersoftware mit der Bezeichnung KONSENS als legitimer Nachfolger des Projekts Fiscus angesehen. Dennoch spielt aber der Zusammenschluss zum EOSS-Verbund, dem in absehbarer Zeit alle Bundesländer beitreten wollen, eine wichtige und entscheidende Rolle auf dem Weg zur einer einheitlichen Softwarelösung der bundesdeutschen Finanzverwaltung.
Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen benutzten bereits seit 1993 die bayerischen Softwareverfahren, das Saarland übernahm sie zum Jahr 2000.
Der EOSS-Verbund besteht seit 2002 mit den folgenden Ländern: Brandenburg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Der EOSS-Verbund hat sich die ständige Weiterentwicklung und Modernisierung auf Basis der vorhandenen Steuersoftwarelandschaft sowie die Integration der Verfahren unter der einheitlichen Benutzeroberfläche „UNIFA“ zum Ziel gesetzt.
Als Zwischenschritt auf dem Weg zum Vorhaben KONSENS hatten sich die Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Berlin mit Bayern darauf verständigt, die Programme des EOSS-Verbundes bis 2007/2008 zu übernehmen. Dadurch wurde die Zahl der Redundanzen im Erhebungsbereich von drei auf zwei, im Festsetzungsbereich von fünf auf vier verringert.
Der spätere Übergang der Steuerverwaltungen aller EOSS-Länder auf die Welt von KONSENS wird so schneller und wirtschaftlicher möglich. Allerdings müssen die im Programmierverbund IABV verbleibenden drei Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz das operative Tagesgeschäft für eine Übergangszeit bis zur Einführung der KONSENS-Produkte allein bewältigen.
Einführung in Rheinland-Pfalz
Zum 1. Juni 2010 wird das gesamte steuerliche Automationsverfahren in Rheinland-Pfalz auf EOSS umgestellt. Dabei werden alle Finanzämter ohne Übergangsphase zeitgleich zum Umstellungszeitpunkt auf EOSS migriert.
Einführung in Baden-Württemberg
Anfang August 2007 ist im Finanzministerium Baden-Württemberg die Entscheidung gefallen, als Zwischenschritt zu KONSENS die Verfahren des EOSS-Verbundes einzuführen. In der Folge haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 9. Mai 2008 beschlossen, ab dem Veranlagungszeitraum 2010 in allen Bundesländern bundeseinheitliche steuerliche EDV-Verfahren einzusetzen.
Grundlage für diese Verfahren sind die funktional erweiterten EDV-Verfahren des EOSS-Verbundes. Diese werden als eine erste Stufe des Bund-Länder-Vorhabens KONSENS im Jahr 2011 in den Finanzämtern in Baden-Württemberg eingeführt werden.
Die Einführung von KONSENS Stufe I ist eine enorme und personalintensive Herausforderung für die Fach- und Organisationsbereiche, vor allem aber für den EDV-Bereich der Oberfinanzdirektion (Landeszentrum für Datenverarbeitung)und die Finanzämter. Ein vergleichbares Projekt in dieser Größenordnung gab es in der Steuerverwaltung Baden-Württemberg bisher nicht. Daher wurde von Seiten des Finanzministeriums im Oktober 2007 festgelegt, dass Änderungen an den bestehenden landeseigenen steuerlichen EDV-Verfahren grundsätzlich nur noch aufgrund von gesetzlichen Änderungen und Fehlerbereinigungen stattfinden.
Neuentwicklungen erfolgen im Rahmen des Vorhabens KONSENS.
Einführung in Hessen und Niedersachsen
Die funktional erweiterten EDV-Verfahren des EOSS-Verbundes werden als eine erste Stufe des Bund-Länder-Vorhabens KONSENS im Jahr 2011 ebenfalls in den Finanzämtern der Länder Hessen und Niedersachsen eingeführt werden.
Weblinks
- Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 14/4743, Mitteilung der Landesregierung (PDF)
- Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 15/3393, Mitteilung der Landesregierung (PDF)
- Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen Oktober 2006 (PDF)
- Deutsche Steuergewerkschaft Bezirksverband Köln: Zukunft der Automation(PDF)
- Erfolgsmodell norddeutscher Steuerverbund (PDF)
- EOSS Berlin Verfahrens- und Betriebsmodelle erfolgreich migrieren (PPT)
- Berlin Tax Authorities ready for fully automated tax processing (PDF)