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Diskussion:Roger de Weck

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Mai 2010 um 15:55 Uhr durch KurtR (Diskussion | Beiträge) (Adelsprädikätchen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von KurtR in Abschnitt Adelsprädikätchen

Auge

Was ist eigentlich mit seinem rechten Auge? Hat er einmal einen Unfall gehabt? --El bes 19:17, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Er schielt extrem. «Das rechte Auge ist zwar gesund, aber das Gehirn ist überfordert, stark abweichende Bilder zur Deckung zu bringen. Die Gehirnfunktion für das schielende Auge bildete sich deshalb irreversibel zurück.»Blick.ch --dodo 19:38, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Adelsprädikätchen

Gemäss Weltwoche vom 27. Mai 2010 (Seite 33) ist das "de" nicht offiziell, es wurde 1782 eingeführt und 1830 abgeschafft. --Fernrohr 21:28, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Gemäss Handelsregisterauszug schreibt er sich de Weck. Weitere Abklärungen vor Änderung von nöten. --KurtR 21:41, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Das Handelsregister schreibt ja was der Notar stempelt, und der Notar stempelt was der Anmeldende schreibt, und da wird schon mal ein bisschen geschönt, unliebsame Vornamen weggelassen usw. Prominentes Beispiel der geheime zweite Vorname des Ex-Bundesrats Christoph B. --Fernrohr 21:45, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Trotzdem muss es genauer abgeklärt werden, bevor so eine sensible Sache geändert wird. Hast Du WP:BIO gelesen? Auch interessant, dieser Handelsregisterauszug schreibt den Namen mit den Vornamen, aber auch wieder mit de: Roger François Philippe de Weck. Habe den Weltwocheartikel noch nicht gelesen, Du hast ihn nicht verlinkt, ist er überhaupt online abrufbar? Ich kann die Weltwoche noch heute auftreiben. --KurtR 21:54, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Es ist immer empfehlenswert, Quellen zu lesen. Darum werden sie zitiert. Schönen Abend, --Fernrohr 21:56, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ja, leider hast Du die Quelle nicht verlinkt, dann wäre es einfacher gewesen. Weltwoche: "Der Blick von oben" (nur für Abonnenten abrufbar). So habs gelesen. Interessant. Hier die Textpassage: Nach dem Protest des beleidigten Offiziers sah sich Demokrat Minger veranlasst, «die Frage der Zulässigkeit der freiburgischen Adelsprädikate durch das Justiz- und Polizeidepartement überprüfen zu lassen». Die Recherchen der Bundesjuristen ergaben tatsächlich, dass das Freiburger Volk die Verwendung der Namenspartikel «de» und «von» in der Kantonsverfassung von 1830 offiziell abgeschafft hatte. So dass Minger in seiner Direktive betonte: «Es gibt also heute keine amtlich anerkannte Schreibweise freiburgischer Familiennamen mit vorangestellter Partikel ‹de› mehr.» Diese Regelung, so der EMD-Chef, gelte nun «im gesamten amtlichen Verkehr, in den Registern, im Staatskalender und im Offiziersetat».

Wenn ich im Historischen Lexikon der Schweiz schaue (Suchwort "Weck"), sind alle Namen mit "de" vorangestellt, auch solche, die nach 1830 geboren wurden. Ich kann aber nicht sagen, ob alle zur gleichen Freiburger-Familie gehören. Für mich ist das ganze immer noch nicht klar. Andere Meinungen/Abklärungen von Nöten. --KurtR 22:29, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe die Freiburger Kantonsverfassung von 1831 (nicht von 1830) zur Hand. Artikel 6 lautet wie folgt: Tout privilège de lieu, de naissance, de personne et de famille demeure à jamais aboli. --ZRH 16:31, 29. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. --KurtR 16:55, 29. Mai 2010 (CEST)Beantworten