Stadtstaat
Ein Stadtstaat ist eine Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit eigener Verfassung darstellt.
Historische Stadtstaaten stehen am Anfang der Zivilisation in Mesopotamien.
Zum klassischen Begriff für den antiken Stadtstaat wurde die griechische Polis.
Gegenwart:
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen drei Stadtstaaten, die als Städte gleichzeitig den Status eines Bundeslandes haben: Berlin, Bremen und Hamburg. Sie sind damit auch als Länder im Bundesrat vertreten und nehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das so genannte "Stadtstaatenprivileg" genießen, da Stadtstaaten höhere Ausgaben pro Einwohner haben als die Flächenstaaten.
Für die drei Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit immer wieder die Möglichkeit einer Fusion mit den sie umschließenden Bundesländern diskutiert. Für Berlin und Brandenburg wird diese konkret vorbereitet.
Internationale Stadtstaaten: Singapur,