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Die Luftrettung ist der Einsatz von Rettungsmitteln über den Luftweg in der Notfallmedizin.
Die Luftrettung kommt dann zum Einsatz wenn aufgrund der Lage ein schnelleres Eingreifen als durch bodengebundene Rettungsdienste möglich ist. Das kommt meist in ländlichen Gebieten vor, wo dann meist ein Rettungshubschrauber verwendet wird; es fliegt aber z. B. in Australien im Outback der Flying Doctor Service Notfall- und auch reguläre ärztliche Einsätze mit Flugzeugen.
Vor- und Nachteile
Aufgrund der Einschränkungen des Hubschraubers (nachts nur sehr bedingt einsetzbar, keine Flüge bei Nebel oder Eisregen) versteht sich das System der Luftrettung als sinnvolle Ergänzung zum bodengebundenen Rettungsdienst, nicht jedoch als Ersatz oder gar Konkurrenz. Der wesentliche Vorteil des Hubschraubers ist seine enorme Flächenwirkung aufgrund der Schnelligkeit, die heutigen Hubschraubertypen fliegen im Schnitt mit etwa 240 km/h.
Ob der Transport dabei im Rettungswagen oder im Hubschrauber erfolgt, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Zeitfaktor, sowie der Zustand des Patienten spielen bei der Entscheidungsfindung eine erhebliche Rolle. So wird man beispielsweise einen Patienten mit Herzinfarkt nur sehr ungerne fliegen, da die psychische Belastung eines Fluges meist höher ist, als eine Fahrt im Rettungswagen. Außerdem sind die Interventionsmöglichkeiten im Hubschrauber - bei auftretenden Komplikationen - aufgrund der Enge sehr begrenzt. Der Hubschrauber selbst stellt eine weitgehend erschütterungsfreie, jedoch sehr beengte Intensivstation dar, die nur eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf den Patienten erlaubt. Deshalb, wird versucht, alle erforderlichen Maßnahmen, zur Versorgung des Patienten vor Beginn des Fluges zu treffen.
Einsatzarten
Primäreinsatz
Einsatz von Christophorus 10 bei einem Verkehrsunfall (fliegt vom Standort Linz-Hörsching)
Das Heranführen des Notarztes und Rettungsassistenten (Deutschland) bzw. Notfallsanitäters (Österreich) zum Notfallort zum Durchführen lebensrettender Maßnahmen und zur Herstellung der Transportfähigkeit wird als Primäreinsatz bezeichnet.
Der Transfer von Notfallpatienten vom Ort des Geschehens in das nächste geeignete und aufnahmebereite Krankenhaus unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden fällt ebenfalls unter den Begriff Primäreinsatz.
Beim Primäreinsatz ist zu unterscheiden, ob der Patient im Zuge einer Außenlandung aufgenommen werden kann, ob die Helfer abgeseilt werden müssen um den Patienten vor Ort zu versorgen, bevor er im Schwebeflug − evtl. stabilisiert mit einer Antirotationsleine - am Tau oder der Winde aufgenommen wird. Dies ist vor allem in unwegsamen Gelände wie den Alpen häufig der Fall, wo die Luftrettungsbetreiber regelmäßig von der Bergwacht unterstützt werden. Manchmal ist auch ein Transport bis zu einem geeigneten Außenlandeplatz an einem Tau notwendig, wo der Gerettete entweder eingeladen oder einem bodengebundenen Rettungsmittel (Rettungswagen) übergeben werden kann.
Sekundäreinsatz
Merkmal des Sekundäreinsatzes ist, dass der Einsatzort ein Krankenhaus ist. Beim Sekundäreinsatz geht es um eine Weiterverlegung eines medizinisch versorgten intensivpflichtigen Notfallpatienten aus einem Krankenhaus (mit weniger Versorgungsmöglichkeiten) in ein anderes, spezialisierteres Krankenhaus mit erweiterten Interventionsmöglichkeiten (z. B. Herzkatheteruntersuchung, spezielle Operationen usw.).
Tertiäreinsatz
Blut, Medikamente, Transplantate oder Amputate werden in seltenen Fällen geflogen. Diese Einsatzart wird mitunter auch als Tertiäreinsatz bezeichnet.
Dual Use
Mitunter werden die Maschinen aber auch sowohl für Rettungseinsätze, als auch Intensivverlegungsflüge eingesetzt (als RTH/ITH, sog. dual use-System), zum Beispiel die RTH aus Regensburg und Murnau (Bayern), der Christoph 77 aus Mainz oder die RTH/ITH in Baden-Württemberg sowie Christoph Hessen aus Reichelsheim.
Besatzung
Besetzt werden die Hubschrauber entweder zu dritt: mit einem Piloten, einem Notarzt und einem HEMS Crew Member (Deutschland) bzw. einem speziell ausgebildeten Notfallsanitäter (Österreich) oder zu viert (wie zuvor, zusätzlich noch mit einem Bordtechniker, zweiten Piloten oder - vor allem in den alpinen Regionen in Österreich - einem Bergretter).
Luftrettung in Deutschland
DIN-Normen definieren folgende Begriffe für den Hubschraubereinsatz:
Rettungshubschrauber (RTH): Ein zur Durchführung von Primäreinsätzen im Rettungsdienst für notfallmedizinische Aufgaben ausgerüsteter und ausgestatteter Hubschrauber. Er führt auch Sekundäreinsätze im regionalen Bereich durch.
Intensivtransporthubschrauber (ITH): Ein Intensivtransport-hubschrauber Bell 412 der HDM Luftrettung gem. GmbHEin für den Transport intensivüberwachungs- und intensivpflichtiger Patienten ausgerüsteter und ausgestatteter Hubschrauber. In Ausnahmefällen kann er auch für die Durchführung von Primäreinsätzen von der Leitstelle herangezogen werden.
Weitere Formen von medizinisch ausgestatteten Hubschraubern sind:
Notarzteinsatzhubschrauber (NEH), kleinerer Hubschraubertyp, der verringerte Ausrüstung mit sich führt, dient nur der schnellen Zubringung eines Notarztes, vergleichbar einem Notarzteinsatzfahrzeug. Es kommt mittlerweile deutschlandweit nur noch ein NEH zum Einsatz.
Als Ambulanzhubschrauber (AHS) werden gelegentlich Hubschrauber bezeichnet, welche im Regelfall für kommerzielle Luftfahrtdienstleister im Einsatz sind und nötigenfalls eine medizinische Ausstattung erhalten können. Aufgrund der Umrüstzeiten und nicht genormten Charakteristika kommen AHS im Regelfall ausschließlich zum Einsatz um Nicht-Notfallpatienten luftgebunden zu verlegen. Da dies nicht Teil der Notfall-Luftrettung als Bestandteil des Rettungsdienstes ist, werden die AHS aber oftmals nicht als Bestandteil der Luftrettung gewertet. Sie sind auch nicht Teil der öffentlich-rechtlichen Luftrettung Deutschlands. Viele medizinische Fachgremien (z. B. "Konsensgruppe Luftrettung" des Ausschusses "Rettungswesen") sehen keine medizinische Indikation für AHS-Einsätze und lehnen deren Vorhaltung deswegen ab.
Geschichte
Die Etablierung der Luftrettung in Deutschland resultierte aus den erschreckend ansteigenden Zahlen der Unfalltoten Ende der sechziger Jahre. Diese war wesentlich auf den Anstieg des Automobilverkehrs bei schwacher Ausprägung der Sicherungsvorkehrungen zurückzuführen. Zudem war es dem noch strukturell eher schwachen Rettungsdienst und den Feuerwehren in vielen Fällen nicht möglich, die Einsatzstellen innerhalb einer aus medizinischer Sicht akzeptabler Zeitspanne zu erreichen. Als zusätzliche Schwierigkeiten ergaben sich Schwächen in der damaligen Organisation der präklinischen Notfallmedizin. Den Rettungsdiensten kam in erster Linie eine Transportfunktion zu, während vor Ort kaum medizinische Maßnahmen ergriffen wurden. Eine erhebliche Mortalität der Patienten war die Folge.
Aufgrund dieser Fakten wurden Ende der sechziger Jahre erstmals Feldversuche im Einsatz von Hubschraubern zur Notfallrettung nach Unfällen durchgeführt. Internistische Indikationen wie der Herzinfarkt oder der apoplektische Insult (Schlaganfall) wurden dabei als Einsatzbereich für Hubschrauber-Notfallrettung noch nicht bedacht.
Aufgrund teils beachtlicher Erfolge der Feldversuche organisierte Dr. med. Hans Burghart ab Pfingsten 1970 zunächst zusammen mit der Bundeswehr, die einen Hubschrauber vom Flugplatz Oberschleißheim stellte, an den Wochenenden und in den Ferien einen luftgebundenen Notarztdienst. Als sich die Bundeswehr aus wirtschaftlichen Gründen zurückziehen musste, sprang der ADAC mit Unterstützung des Landes Bayern, dem Bundesverkehrsministerium und der Allianz-Versicherung in die Bresche. So begann der erste Dauerbetrieb eines Rettungshubschraubers in Deutschland am städtischen Krankenhaus München-Harlaching als Christoph 1 am 1. November 1970. Über fast 10 Jahre war Christoph 1 eine Station des Katastrophenschutzes, bevor der Standort wieder durch den ADAC mit einem eigenen Hubschrauber betrieben wurde.
Es folgte im November 1971 die Einrichtung eines sogenannten Test-Rettungszentrums der Bundeswehr in Ulm. Die Luftwaffe stellte in Kooperation mit dem Bundeswehrkrankenhaus Ulm einen notfallmedizinisch ausgerüsteten Hubschrauber vom Typ Bell UH-1D auch dem zivilen Rettungsdienst zur Verfügung. Ab Ende 1971 beschaffte dann auch das deutsche Bundesinnenministerium aus Mitteln des erweiterten Katastrophenschutzes Hubschrauber. Diese wurden für den Zivilschutz und den Rettungsdienst ausgerüstet und so den Bundesländern als Ausstattungspotential bis 1996 an 22 Stationen zur Verfügung gestellt. Die Länder setzen diese Hubschrauber in ihrem Rettungsdienst ein. Es folgte eine Reduzierung um sechs Stationen und 2005/2006 noch einmal um vier, so dass heute an zwölf Standorten geflogen wird. Die abgegebenen Luftrettungszentren wurden nahtlos von der ADAC-Luftrettung und der DRF weitergeführt.
Am 19. März 1973 stationierte die Deutsche Rettungsflugwacht e. V. in Stuttgart einen Rettungshubschrauber vom Typ Alouette III. Dies stellt das erste private Luftrettungszentrum in Deutschland dar. Die DRF ist maßgeblich am Aufbau der Luftrettung in Deutschland beteiligt.
1974 stellte der Begründer der deutschen Luftrettung Dr. Hans Burghart auf einem Kongress in den USA die deutsche Luftrettung vor und erntete Erstaunen - so eine Lösung gab es in dem Flächenstaat noch nicht. Die Idee fand jedoch sehr schnell Anklang.
Nach der Wende wird auch die Luftrettung in den neuen Bundesländern neu strukturiert. Die DRF ist ab 1990 maßgeblich an der Weiterentwicklung der Luftrettung im Osten Deutschlands beteiligt. Die 1991 übernommene Station in Zwickau ist das erste Luftrettungszentrum der DRF in den neuen Bundesländern. In den folgenden Jahren kommen weitere hinzu, z. B. Greifswald, Bad Saarow, Suhl, Dresden, Magdeburg und Nordhausen (Flugbetrieb).
Der ADAC stellte 1997 den ersten kombinierten Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber in Dienst. Dieser fliegt unter der Kennung Christoph 77 (EC 145) und ist am Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz stationiert.
Ein weiterer Meilenstein in der Luftrettung wurde 1999 in Koblenz gelegt: Am dortigen Bundeswehrzentralkrankenhaus wurde das erste zivil-militärische Gemeinschaftsprojekt gestartet. Der ADAC stellt in diesem Fall die Maschine (Christoph 23, EC 135) und das Flugpersonal, das medizinische Personal wird von der Abteilung Notfallmedizin des BwZK gestellt. Auch in Ulm findet zwischenzeitlich diese Kooperation statt. Der SAR 71 (UH-1D der Luftwaffe) am Rettungszentrum Bundeswehrkrankenhaus Hamburg wurde am 19. Januar 2006 von einem Hubschrauber Bell 212 des Bundesinnenministeriums (Zivilschutz) abgelöst; in Neustrelitz wurde die Luftwaffe am 1. Juli 2006 von der ADAC-Luftrettung abgelöst. Damit betreibt die Luftwaffe keinen Hubschrauber mehr an einem Luftrettungszentrum.
Diese vier genannten Institutionen sind bis heute in der Luftrettung aktiv.
Weitere Anbieter sind im Laufe der Zeit hinzugekommen, das Standortnetz wurde stetig erweitert.
Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde in den neuen Bundesländern nach westdeutschem Vorbild innerhalb nur weniger Jahre ebenfalls ein Luftrettungsnetz aufgebaut. Die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e. V.) hat sich mit ihren Partnern in Österreich und Italien im "Team DRF" zu Europas führender Luftrettungsallianz entwickelt.
Bislang waren die Rettungshubschrauber der öffentlich-rechtlichen Luftrettung stets gedacht als Ergänzung des bodengebundenen Notarztsystems. In jüngster Zeit zeichnet sich ab, dass in einigen Gebieten aufgrund struktureller Probleme der präklinischen Notfallmedizin Hubschrauber schon fast zu einem Teil der rettungsdienstlichen Regelversorgung geworden sind. Zudem wird der Ruf nach mehr nachtflugbereiten Stationen lauter.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern diese Entwicklungen Einfluss auf das Einsatzspektrum der Hubschrauber haben werden.
Betreiber
In Deutschland ist der Rettungsdienst Ländersache und wird daher durch Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Zur Durchführung der Luftrettung greifen die Länder dabei auf unterschiedliche Organisationen zurück.
Derzeit gibt es 71 Rettungshubschrauber-Stationen in Deutschland. Die meisten davon sind in die primäre Luftrettung eingebunden. Das bedeutet, dass sie hauptsächlich sowohl als schneller Notarzt-Zubringer und Ersatz eines Notarzt-Einsatzfahrzeugs genutzt werden, jedoch auch Transporte eigenständig durchführen können, wenn zum Beispiel eine weiter entfernte Spezialklinik angeflogen werden muss oder kein Rettungswagen vorhanden ist. Die Intensiv-Transport-Hubschrauber sowie weitere Hubschrauber, wie etwa die des militärischen Such- und Rettungsdienstes haben nicht die Primärluftrettung als offiziellen vorrangigen Auftrag, können aber in der Regel auch dazu genutzt werden, wenn erforderlich.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein nahezu flächendeckendes Luftrettungssystem, das in über 30 Jahren als Ergänzung zum bodengebundenen Rettungs- und Notarztdienst geschaffen wurde. Es hat sich als äußerst wirksam erwiesen. Der hohe Stellenwert ist heute unbestritten.
Seit der Etablierung der Luftrettung durch den ADAC wurden in Deutschland bis heute (2005) mehr als 1 Million Einsätze geflogen, davon allein nahezu 310.000 Einsätze von der gemeinnützigen ADAC-Luftrettung GmbH. Die ADAC-Luftrettung GmbH betreibt 33 Rettungshubschrauberstationen, davon eine in Österreich und eine in den Niederlanden; Die Flotte der ADAC-Luftrettung umfasst zur Zeit 45 Hubschrauber. Die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e. V.) verfügt mit ihren Partnern über eine Flotte von über 50 Hubschraubern. Sie hat seit ihrer Gründung 1972 über 350.000 Rettungseinsätze geleistet. Im Jahr 2006 wiesen die Team DRF Luftretter einen Einsatzrekord auf: Insgesamt starteten sie zu 36.499 Einsätzen.
früher Christoph 52 in Itzehoe davor über 20 Jahre in Hartenholm und auch im Nachtflug unterwegs., fliegt auch grenzüberschreitende Einsätze nach Dänemark
Die Finanzierung wird in Verträgen mit dem Bundesland und den Kostenträgern (Krankenkassen) geregelt. Die Investitionen und die laufenden Kosten trägt in der Regel der Betreiber und/oder das Land, die Kosten für medizinische Versorgung und den Transport werden von der Krankenversicherung des Patienten erstattet. Die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e. V.) ist als gemeinnützige Organisation auf die Unterstützung von Förderern angewiesen. Die Kosten der Luftrettung werden bundesweit nicht in vollem Umfang durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Für rund 1/4 der Kosten muss die DRF selbst aufkommen.
Der ÖAMTC hat über sein Tochterunternehmen Heliair, das 24 EC 135 in Betrieb hat, die größte zivile Flotte dieses Hubschraubertyps in Europa und verleiht auch fünf Geräte an die ungarische Flugrettung OMSZ.[1]
In der Schweiz werden Rettungshubschrauber mehrheitlich von der Schweizerischen Rettungsflugwacht (kurz "Rega"), einer gemeinnützigen privaten Stiftung für Luftrettung oder deren Partnergesellschaften betrieben. Die Rega und ihre Partner können in der Schweiz über die Alarmnummer1414 angefordert werden. Für den Einsatz in Süddeutschland wird die REGA über die jeweiligen Rettungsleitstellen alarmiert.
Die Rega betreibt zehn Luftrettungsstationen, dazu kommen drei Helikopter der Rega-Partner. Die Standorte werden im Artikel über die Rega beschrieben. Eine Ausnahme bildet der Kanton Wallis, in dem die Air Zermatt und die Air Glaciers für die Luftrettung zuständig sind.
Flugrettung in Ungarn
Die ungarische Flugrettung OMSZ verfügt über fünf Stützpunkte, die mit EC 135 ausgerüstet sind. Geplant sind noch zwei weitere und ein Stützpunkt, der nur im Sommer besetzt ist. Sowohl die Planung als auch die Schulung der 80 Notfallärzte wurde vom österreichischen Christophorus Flugrettungsverein durchgeführt. Auch das Fluggerät ist von Heliair gechartert.[2]
Christoph Europa 2, der in der Stadt Rheine stationiert ist und auch in den Niederlanden problemlos aktiv werden kann
Christophorus Europa 3 fliegt seit 2002 als europaweit erster Notarzthubschrauber, der von den zwei Ländern, Bayern und Oberösterreich gemeinsam organisiert wird.
Christoph Europa 5, stationiert in Niebüll, fliegt auch in Dänemark (v. a. Südjütland).
Christoph 9 aus Duisburg fliegt bei Bedarf auch in den Niederlanden.
Lifeliner 3 aus Nijmegen (Niederlande) fliegt bei Bedarf auch in Deutschland.
Lifeliner Europa 4, der in Groningen (Niederlande) steht und auch für Einsätze in Deutschland angefordert werden kann. Der Standort wird von der ADAC Luftrettung betrieben, nicht vom niederländischen ANWB
Die Luxembourg Air Rescue fliegt bei Bedarf auch in Deutschland, Frankreich und Belgien. Der Hubschrauber Air-Rescue 3 ist am Luxemburger Flugplatz Findel stationiert und wird von der Integrierten Leitstelle in Trier (Deutschland) alarmiert.
Die grenznah stationierten REGA-Hubschrauber aus der Schweiz fliegen ebenfalls häufig Einsätze in Deutschland. So liegt mehr als die Hälfte der Einsatzorte von Rega 2 (Basel) in Südbaden.
Holger Scholl: Luftrettung. Stumpf und Kossendey, Edewecht u. a. 2002, ISBN 3-932750-77-2, (Themenschwerpunkt).
Hubertus Bartmann: Luftrettung am Wasser. Begleitheft zum Aufbaulehrgang für Feuerwehrtaucher - Hubschraubereinsatz. ecomed-sicherheit, Landsberg/Lech 2005, ISBN 3-609-66928-4.
Dr. Tino Lorenz: Am Leben. Notarzt im Rettungshubschrauber. Heller, Taufkirchen 2007, ISBN 978-3-929403-24-4, online